Ich hatte mir ja ein wenig deren Corona-Ausschusssitzungen gegeben, dann war deren Schriftwechsel untereinander, da sie ja völlig verstritten waren, öffentlich. Was die mit ihren GmbH, Vor-GmbHs und GmbHs vor Eintragung getrieben haben, könnte prima Stoff einer Gesellschaftsrecht-Klausur sein. Das war eine Schmierenkomödie ohnegleichen. Neben dem Strafprozess dürfte zivilrechtlich auch noch einiges los gewesen sein.
Mir gefällt aber ganz besonders das Muster mit der Nichtanrechnung. Die haben ganz wunderschön einfach die Anträge mit der ganzen Verzögerung zugelassen, bis es wirklich nicht mehr anders ging, aber am Ende sitzt er nur länger. Geht natürlich prima, wenn der Angeklagte ein Rechtsanwalt ist, bei dem man voraussetzen darf, dass er die unsachlichen und aussichtslosen Manöver als solche erkennt. Bei anderen sollte es aber auch reichen, wenn das Gericht entsprechende Hinweise gibt.
Meine Freude stiege ins Unermessliche, wenn das angemessen Nachahmung fände auf die ganzen Überzeugungstäter, die aus ihren Prozessen Endlos-Theaterstücke machen wollen. Beim OLG Düsseldorf könnte das auch angewandt werden.