Autor Thema: BVerwG 1 WB 34.25 Widerruf der Dienstfahrlehrererlaubnis wegen Reichsbürgerei  (Gelesen 363 mal)

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Offline Mr. Devious

Zitat
Leitsatz:

Einem Fahrlehrer der Bundeswehr fehlt die für eine Dienstfahrlehrerlaubnis erforderliche Zuverlässigkeit, wenn er als Reichsbürger auftritt, die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland leugnet und die Verbindlichkeit ihrer Gesetze negiert.


Link zur Entscheidung:

https://www.bverwg.de/de/210526B1WB34.25.0
Liberté, Egalité, FCKAfDé
 
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Das hätte doch allemal für eine Entfernung aus dem Dienst reichen müssen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Neubuerger

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Das hätte doch allemal für eine Entfernung aus dem Dienst reichen müssen.

Das war auch mein erster Gedanke.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline hair mess

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Das ist ja noch nicht ausgeschlossen.
Oft betreibt die Verwaltung erst Mal die kleine Sache ob das Ergebnis der großen Sache im Vorhinein abschätzen zu können. Warum soll das bei den Soldaten anders sein.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Wozu? Es gibt doch wahrlich genug Präzedenzfälle!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline hair mess

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Da muss ich schmunzeln.
Nur weil wer in der Verwaltung eine Aufgabe hat,
heißt nicht, dass er alle einschlägigen Vorschriften
und Urteile ohne eigenes Zutun auch zur Kenntnis
bekommt und daher berücksichtigt.
Daher die Vorsicht.
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Offline Tuska

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Erstmal lesen, bevor man empörial lospöbelt, als hätte jemand ausgedachte Pronomenforderungen ignoriert. ::)


Rn 18 aaO:

Zitat
Mit Beschluss vom 18. Juni 2025 - 2 WDB 3.25 - hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde des Antragstellers gegen eine vorläufige Dienstenthebung, ein Uniformtrageverbot und eine teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen wegen mehrfacher Befehlsverweigerung und reichsbürgertypischen Äußerungen zurückgewiesen.

BVerwG 2 WDB 3.25, Beschluss vom 18.06.2025, Rn 8:
Zitat
Die Höchstmaßnahme erscheine danach wahrscheinlich. Selbst wenn der Soldat lediglich den Eindruck einer hohen Identifikation mit der sogenannten Reichsbürgerbewegung vermittelt hätte, bilde die Dienstgradherabsetzung den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen. Spätestens auf der zweiten Stufe sei wegen weiterer schwerer Pflichtverletzungen die Entfernung aus dem Dienstverhältnis geboten. (...)

Dort findet sich noch mehr Sermon vom gegen die Wand fahrenden Hauptfeldwebel: https://www.bverwg.de/180625B2WDB3.25.0

Wer weiß, was da noch läuft oder lief oder gar weshalb auch immer glimpflicher ausging, als es der empöriale Verbalimpuls fordert.
« Letzte Änderung: 8. Juli 2026, 11:41:47 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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