Erstmal lesen, bevor man empörial lospöbelt, als hätte jemand ausgedachte Pronomenforderungen ignoriert.

Rn 18 aaO:
Mit Beschluss vom 18. Juni 2025 - 2 WDB 3.25 - hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde des Antragstellers gegen eine vorläufige Dienstenthebung, ein Uniformtrageverbot und eine teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen wegen mehrfacher Befehlsverweigerung und reichsbürgertypischen Äußerungen zurückgewiesen.
BVerwG 2 WDB 3.25, Beschluss vom 18.06.2025, Rn 8:
Die Höchstmaßnahme erscheine danach wahrscheinlich. Selbst wenn der Soldat lediglich den Eindruck einer hohen Identifikation mit der sogenannten Reichsbürgerbewegung vermittelt hätte, bilde die Dienstgradherabsetzung den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen. Spätestens auf der zweiten Stufe sei wegen weiterer schwerer Pflichtverletzungen die Entfernung aus dem Dienstverhältnis geboten. (...)
Dort findet sich noch mehr Sermon vom gegen die Wand fahrenden Hauptfeldwebel:
https://www.bverwg.de/180625B2WDB3.25.0Wer weiß, was da noch läuft oder lief oder gar weshalb auch immer glimpflicher ausging, als es der empöriale Verbalimpuls fordert.