Autor Thema: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.  (Gelesen 46503 mal)

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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #240 am: 18. August 2026, 19:11:38 »
Zum Beschluss des VGH:

W.-S. bedeutet Weilheim-Schongau in Oberbayern.
Weiß jemand, um wen es hier genau geht?

Auf Wunsch eines Einzelnen hier der Spendenmonitor:

König a.D.: 1062€ (+195)
Vizekönig a.D.: 4438 € (±0) - wie traurig
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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #241 am: 20. August 2026, 11:20:03 »

Edit ergänzt den Link zum heute veröffentlichten BGH-Beschluss vom 4. August zu Fitzeks Haftfortdauer:

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2026/AK__31-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Kleines, aber interessantes Detail:

Zitat
Vor diesem Hintergrund steht einer Fluchtgefahr der Umstand nicht ent-
gegen, dass er sich in der Vergangenheit zum Antritt (kürzerer) Haftstrafen selbst
stellte.

Das könnte einige Fragen im Wiki zu Peters lückenlosem Lebenslauf bzw. Haftkarriere sowie zu seiner zeitweiligen seltsamen Abwesenheit erklären. Die Vermutung, dass er da eine Weile still und heimlich noch eine Restschuld abgesessen hat, stand ja schon mal im Raum.

Frage an die Juristen, verstehe ich das richtig: Der Tatzeitraum 2012-2018 bleibt jetzt also irgendwie ganz außen vor, weil die Emails und damit die auswertbaren Beweise vor 2018 fehlen?

@Leonard, kennst Du eigentlich das tragische Ende der "Seifenromy" oder die nicht minder tragische Geschichte vom ehemaligen Bewohner des Rheinsdorfer Tinyhauses? Beide haben übrigens fest an Peters "Heilsversprechen" geglaubt.

Und dann gibt es noch mindestens einen mir bekannten Fall einer ehemals gutsituierten Unternehmerin und Gemeinderätin, die ihren Krebs wohl aus Angst "alternativ" heilen lassen wollte und dabei leider in das KRD-Umfeld geraten ist und am Ende sehr wahrscheinlich weit vor ihrer Zeit, dafür aber gründlich ruiniert verstorben ist, so dass sogar die Gemeinde ihre Beerdigungskosten tragen musste. Kannst Du eigentlich was dazu sagen?
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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #242 am: 20. August 2026, 12:35:31 »
Zitat
Vor diesem Hintergrund steht einer Fluchtgefahr der Umstand nicht ent-
gegen, dass er sich in der Vergangenheit zum Antritt (kürzerer) Haftstrafen selbst
stellte.

Das könnte einige Fragen im Wiki zu Peters lückenlosem Lebenslauf bzw. Haftkarriere sowie zu seiner zeitweiligen seltsamen Abwesenheit erklären. Die Vermutung, dass er da eine Weile still und heimlich noch eine Restschuld abgesessen hat, stand ja schon mal im Raum.

Sollte sowas nicht bei der Verlesung des Führungszeugnisses (also die Verurteilungen) bekannt werden? Ansonsten gab es ja damals noch die Nummer, dass er in Wittenberg im Kartoffelhaus verhaftet wurde.

Lustig ist übrigens auch der nächste Teil, nach dem von dir zitierten:

Zitat
Neben den durch die Straferwartung geschaffenen Fluchtanreiz tritt überdies, dass der Angeschuldigte die Staats- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik ablehnt. Dies spricht ebenfalls dafür, dass er sich im Falle einer Freilassung dem Strafverfahren entziehen wird. Umstände, die geeignet erscheinen, dem von dieser Sanktionserwartung ausgehenden Fluchtanreiz entgegenzuwirken, sind nicht ersichtlich.Der Angeschuldigte verfügt zwar über soziale Kontakte und familiäre Bindung in Deutschland. Diese sind aber nicht geeignet, ihn von einer Flucht abzuhalten.

Zum einen wird ihm seine Ablehnung der Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik negativ angerechnet. Zum anderen wird ihm gesagt, dass er sich trotz vorhandener sozialer Kontakte und familiärer Bindungen möglicherweise aus Deutschland absetzen, also seine Bindungen unter den Bus werfen würde. So, wie er mit allen Anhängern verfahren ist, die ihm nicht mehr nützlich waren. Oder die angeblich die Verantwortung für Dinge hätten, von denen er nichts wissen konnte.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #243 am: 20. August 2026, 12:38:08 »
Der Tatzeitraum 2012-2018 bleibt jetzt also irgendwie ganz außen vor
Ja. Erst ab 2018 ist angeklagt.

weil die Emails und damit die auswertbaren Beweise vor 2018 fehlen
Das wissen wir beides nicht.

Also, wir wissen erstens nicht, ob sie wirklich fehlen. Es kommt nicht darauf an, ob sie da sind, weil Emails aus 2012 schlecht etwas belegen können, das (erst) ab 2018 passiert sein soll. Ja, es können Indizien sein, dass das, was ab 2018 passiert sein soll, schon ab 2012 geplant war. Aber wenn man Emails aus (ab) 2018 hat, die das Geschehen von (ab) 2018 belegen, dann sind es die besseren Beweismittel und auf die Indizien von vorher kommt es nicht mehr so sehr an. Wenn es aber nicht darauf ankommt, muss man sie auch nicht in den Beschlussgründen erwähnen, denn da gehört nur das rein, was wirklich relevant ist.

Wir wissen zweitens nicht, ob erst ab 2018 angeklagt ist, weil Emails von vorher fehlen, oder ob aus anderen Gründen nicht ab 2018 angeklagt wurde. Verjährung fiele mir da z.B. ein, ohne das jetzt im Detail geprüft zu haben. Es könnte aber auch einfach teilweise eingestellt worden sein.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #244 am: 20. August 2026, 15:36:38 »
Ansonsten gab es ja damals noch die Nummer, dass er in Wittenberg im Kartoffelhaus verhaftet wurde.

Gemeint war das bis heute ungeklärte "Anwesenheitsloch" von Zopf-Peter im Jahr 2021 in Verbindung mit dem Rätsel um die rechnerisch fehlenden und von Peter auch nachweislich abgesessenen Monate zu seiner dann 2021 zur Bewährung ausgesetzten Reststrafe.
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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #245 am: 20. August 2026, 16:42:35 »
@Rechtsfinder merkt zu Recht an, dass wir nicht wissen, ob und wenn ja warum erst ab 2018 angeklagt wird. Und wie gerne mag ich  :spekulatius:

Daher meine vorweihnachtlichen Gedanken zu einer möglichen Beschränkung der Anklage auf nach 2018:

  • Vielleicht weil Fitze 2018 nach dem BGH-Beschluss zum LG-Halle-Urteil aus der U-Haft kam-Zäsur, neuer Tatentschluss usw...
  • Vielleicht auch, weil man keine Lust hatte, den ganzen Kladeradatsch aus dem Halleprozess nochmal aufzubrühen. Sehr alter, eiskalter Kaffee anderer Behörden und Gerichte erzeugt sehr starke PAL-Felder.
  • Vielleicht reichen die royalen Rechtsverstöße ab 2018 auch einfach schon für langjährige Haftstrafen (was ich bei der Fortdauer der U-Haft für alle Angeschuldigten anneheme), sodass sich die allerneutralste Behörde der Welt einfach nur rechtshistorische Studien ersparen wollte?
« Letzte Änderung: 20. August 2026, 16:49:59 von Karl Martell »
 
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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #246 am: 20. August 2026, 16:56:26 »
Ein besonderer Dank mal an die fleißigen Wikianer hier:

Die "Kriminelle Vereinigung" ist angeklagt für Taten ab Mai 2018.

Die Zeitschine:
Zitat
OLG Naumburg, 24.04.2018:
Revision verworfen,

U-Haft von 08.06.2016- 09.04.2018 angerechnet

Ende Freiheitsentzug am 08.02.2019

Strafrest ausgesetzt am 23.01.2019
von LG Halle, 7 StVK 22/19
zur Bewährung bis 06.02.2022

April 2018 war also das vorangegange Urteil rechtskräftig geworden und Peter saß im Mai 2018 noch im Knast und seine nun ausgegrabenen "Amtmänner" führten damals die Geschäfte weiter.
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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #247 am: 20. August 2026, 17:54:01 »
@Anklage ab 2018.
Ich habe da noch folgende Gedanken.
Peter wurde ja wegen der Bank- und Versicherungsgeschäfte verurteilt. Damals hätte man auch schon an die Krimi-Vereinigung denken können - hat es aber nicht.
Die ab 2018 begangen Straftaten dürften peterseits ausreichen, um eine zünftige Verurteilung zu erreichen. Da muss man sich nicht mit Verjährung und double jeopardy auseinandersetzen.

Aber wann sind denn die beiden Amtmänner Martin und Benni aus dem aktiven Dienst ausgeschieden?

Auch wenn es langsam langweilig wird, hier der Spendenmonitor:
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« Letzte Änderung: 20. August 2026, 18:53:03 von Knallfrosch »
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« Antwort #248 am: 20. August 2026, 18:34:05 »
Wäre es möglich, dass bei den anderen Angeklagten der Tatzeitraum weiter zurückreicht?
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« Antwort #249 am: 20. August 2026, 21:12:09 »
Die PM des GBA ist hier ziemlich unscharf.

Die beiden Amtmänner der ersten Stunde waren vor allem in den Anfangsjahren des KRDs aktiv. Hier könnte eine Kollision mit der Verjährung vorliegen.

Wir werden schlauer sein. wenn die Anklage verlesen wurde.
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« Antwort #250 am: 20. August 2026, 22:26:50 »
*Klugsxxmodus on*:

Bei einer Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall, was hier bei einer Hinterziehung von 2 Mio der Fall ist (Richtwert: 50.000€) tritt die strafrechtliche Verjährung erst nach 15 Jahren (§ 376 Abs. 1 AO) ein.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__376.html

Die "kriminelle Vereinigung" ist ein so genanntes Dauerdelikt und die Verjährung beginnt dann erst ab Erfolg oder Ausstieg, Auflösung, Beendigung, also m.E. hier ab Inhaftierung und Verbotsverfügung.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__376.html
*Klugsxxmodus off*

Das Treiben der beiden Amtmänner könnte also rein theoretisch noch über den Mai 2018 hinaus zurück strafrechtlich verfolgt werden.

Weder die Verbotsverfügung der BAFIN von 2014 noch die eigenen Privatinsolvenzen ab 2016 noch Peters Urteil von 2017 und Haft haben ja zum richtigen Ausstieg gereicht, auch wenn sie sich etwas aus der Öffentlichkeit zurück gezogen hatten.

Off-Topic:
(Es heißt Zeitschiene - Ich kaufe ein "e")

« Letzte Änderung: 20. August 2026, 22:29:05 von dieda »
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« Antwort #251 am: 20. August 2026, 23:03:51 »
Dass die beiden Antmänner*) öffentlich nicht mehr in Erscheinung getreten sind, heißt nicht, dass sie ausgestiegen wären.

Guckt man sich bspw. das Handelsregisterblatt des Ganzheitliche Wege e.V. an (VR Stendal 30815, kostenfrei abrufbar über www.handelsregister.de - Haken bei "auch geschlossene Registerblätter..." nicht vergessen), ist zu beachten, dass der Verein durch Insolvenz am 06.09.2023 aufgelöst wurde. Und Liquidator ist (neben Ginzel)



-Trommelwirbel-



-Schön drauf warten-



-Hach, ist das spannend!-



-Ja, wo laufen sie denn??-



-Tusch!-



Der Michaelis. Wer hätte das gedacht?

Und tauchte nicht der andere Nixus Minimax, also Martin Föhn Schulz, oder wie dieser royale Ehrentitel noch hieß, nicht vor ein paar Jahren noch in einer royalen Kommentarspalte als Mod auf? So um 2023 oder so. Ich erinnere mich dunkel, dass wir das hier im Forum irgendwo bemerkt hatten. Bin grad zu faul zum suchen.

Bedenkt: das sind nur die Infos, die man mit ein wenig Internetrecherche herausfindet. Ich bin sicher, dass GBA schon noch andere Erkenntnisse hat. Sonst säßen die beiden nicht immer noch in U-Haft.

*)Kein Tippfehler. Das muss so.
« Letzte Änderung: 20. August 2026, 23:10:41 von Karl Martell »
 

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« Antwort #252 am: 21. August 2026, 18:58:44 »
Ich vollende die Arbeitswoche mit einem Kurzen Blick auf den Spendenstand:

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« Antwort #253 am: 22. August 2026, 18:18:07 »
Auf der Suche nach Neuigkeiten über Mathias Blaul bin ich auf Joachim Klein gestoßen, seit 2017 stolzer Bürger des KRD.
Laut Suchfunktion hatten wir den hier ich nicht wahrgenommen.
Mit seiner Karriere von der Volksverhetzung über Strafbefehl und Ersatzfreiheitsstrafe bis hin zur mustergültigen Vertragsablehnung hat der alles zu bieten.
« Letzte Änderung: 22. August 2026, 19:58:01 von Knallfrosch »
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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #254 am: 22. August 2026, 22:45:10 »
Ja, tut er. Aber wenn das Geld wirklich dessen rechtlicher Verteidigung im Prozess dient, dann ist das keine besonders kluge, aber eine anständige Sache. Auch ein Betrüger wie Fitzek verdient einen Anwalt.
Noch bin ich bereit zu glauben, dass er das tatsächlich ehrlich meint. :dontknow:
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