Autor Thema: OLG Karlsruhe 1 Ws 9/26 Staatsangehörigkeitsausweise der "Republik Baden"  (Gelesen 130 mal)

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Zitat
Zum hinreichenden Tatverdacht der Urkundenfälschung durch die Herstellung von „Staatsangehörigkeitsausweisen“, „Reisepässen“ und „Führerscheinen“ einer nicht existenten „Republik Baden.“

Leitsatz
1. Bei der Beurteilung der Beweiseignung einer Urkunde (§ 267 StGB) sind potentielle Adressaten einzubeziehen, deren Bildungs- und Informationshintergrund nicht ausreicht, um ein vermeintlich behördliches Identifikationspapier fundiert auf einen legitimen behördlichen Ursprung hin zu überprüfen. Dabei sind auch ausländische Amtswalter und Privatpersonen als Adressaten in Betracht zu ziehen.
2. Bei der Abgrenzung zwischen Urkunden, die beweisgeeignet und mit einer vermeintlichen Garantiefunktion versehen sind, und solchen Dokumenten, bei denen das Fehlen eines Ausstellers für den Rechtsverkehr offensichtlich ist, kommt der augenscheinlichen „Authentizität“ eines „Identitätspapiers“, also der Grad der Ähnlichkeit, die das Dokument in Bezug auf seine Optik, Haptik, inhaltliche Gestaltung und etwaige besondere Merkmale mit vergleichbaren, typisierten Ausweisdokumenten aufweist, besondere Bedeutung zu.
3. Die Nichtexistenz einer „Republik Baden“ ist dann nicht offensichtlich, wenn die einem plausibel benannten, fiktiven Staatswesen zugeschriebenen „Ausweise“ nach ihrer Ausgestaltung einem gültigen behördlichen Dokument nachgeahmt sind und deshalb zumindest in Teilen des Rechtsverkehrs, in dem das betreffende Papier eine Rolle spielt, den unzutreffenden Eindruck erwecken können, die Ausstellerangabe bezeichne eine existente und für die Ausstellung solcher Dokumente zuständige Stelle.

Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 30. Oktober 2025 aufgehoben.

2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 25. April 2022 [Aktenzeichen] wird unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe - 2. Große Strafkammer - eröffnet.

Entscheidungsgründe im Link

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001639674
Liberté, Egalité, FCKAfDé
 
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