Autor Thema: OVG Berlin-Brandenburg 80 D 1/25 Aberkennung Ruhegehalt  (Gelesen 161 mal)

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OVG Berlin-Brandenburg 80 D 1/25 Aberkennung Ruhegehalt
« am: 13. Februar 2026, 15:37:23 »
Die hier war mir bisher entgangen.

Zitat
    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betätigung als Reichsbürger

Leitsatz

    Zur disziplinaren Ahndung der Betätigung einer Pensionärin als Reichsbürgerin.(Rn.51)

Orientierungssatz

    1. Die Pflicht zur Verfassungstreue wirkt für Beamte im Ruhestand fort, obwohl diese von der Dienstleistungspflicht befreit sind. Es handelt sich um den Tatbestand eines fingierten Dienstvergehens.(Rn.62)

    2. § 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG nimmt eine passive Haltung gegenüber verfassungsfeindlichen Bestrebungen hin. Als Dienstvergehen gilt es erst, wenn sich der Ruhestandsbeamte selbst aktiv verfassungsfeindlich betätigt.(Rn.62)

    3. In einer negativen, inzwischen überwundenen Lebensphase mag die Erfüllung obliegender Beamtenpflichten, die eigentlich ernstgenommen würden, nachvollziehbar vernachlässigt werden. Ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht wird allerdings in Krisenzeiten nicht verständlicher oder gar verzeihlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2022 – 2 WDB 7.21 –, NVwZ 2022, 794 und juris Rn. 28).(Rn.69)

Wegen des Umfangs nur verlinkt: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001631217

Und der Link zur nachfolgenden Entscheidung des BVerwG: https://www.bverwg.de/de/140126B2B30.25.0
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Offline Anmaron

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Re: OVG Berlin-Brandenburg 80 D 1/25 Aberkennung Ruhegehalt
« Antwort #1 am: 13. Februar 2026, 17:09:28 »
Zitat
Die Pflicht zur Verfassungstreue wirkt für Beamte im Ruhestand fort, obwohl diese von der Dienstleistungspflicht befreit sind.

Wie überraschend!
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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