Die hier war mir bisher entgangen.
Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betätigung als Reichsbürger
Leitsatz
Zur disziplinaren Ahndung der Betätigung einer Pensionärin als Reichsbürgerin.(Rn.51)
Orientierungssatz
1. Die Pflicht zur Verfassungstreue wirkt für Beamte im Ruhestand fort, obwohl diese von der Dienstleistungspflicht befreit sind. Es handelt sich um den Tatbestand eines fingierten Dienstvergehens.(Rn.62)
2. § 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG nimmt eine passive Haltung gegenüber verfassungsfeindlichen Bestrebungen hin. Als Dienstvergehen gilt es erst, wenn sich der Ruhestandsbeamte selbst aktiv verfassungsfeindlich betätigt.(Rn.62)
3. In einer negativen, inzwischen überwundenen Lebensphase mag die Erfüllung obliegender Beamtenpflichten, die eigentlich ernstgenommen würden, nachvollziehbar vernachlässigt werden. Ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht wird allerdings in Krisenzeiten nicht verständlicher oder gar verzeihlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2022 – 2 WDB 7.21 –, NVwZ 2022, 794 und juris Rn. 28).(Rn.69)
Wegen des Umfangs nur verlinkt:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001631217Und der Link zur nachfolgenden Entscheidung des BVerwG:
https://www.bverwg.de/de/140126B2B30.25.0