Die Zutrittskontrolle bei Gericht war daher damals auch mit Polizei besetzt statt mit Security.
Das werden Justizwachtmeister gewesen sein. Die Polizei wird ins Gericht zum Vollzug erst dann gerufen, wenn die Wachtmeister der Lage nicht mehr Herr werden. Das kommt vor, ist aber eher selten; die freundlichen Menschen mit "JUSTIZ" hinten auf den T-Shirts wissen, was sie tun und haben es tagtäglich mit renitenten Menschen zu tun.
Ich will nicht sagen, dass es keine Gerichte in Deutschland gibt, die ihre Sicherheit an Wachdienste auslagern, aber es sollte mich wundern, wenn ich ganz ehrlich bin.
Da das Haus etwas mehr als 20 Jahre schon abbezahlt wird, gehe ich davon aus, dass die Bank ihm einen knapp 6-stelligen Betrag auszahlen muss. Und ich denke die sind verpflichtet alles zumutbare zu tun, dass er das Geld erhält.
Mit anderen Worten: Er ist derzeit im Besitz einer Forderung gegen diese Bank. Forderungen kann man pfänden (lassen), braucht dazu aber das Amtsgericht und nicht den Gerichtsvollzieher.
Das wird je nach Einsatzstärke der Polizei irgendwo zwischen 10 und 20k Euro liegen.
Die am Ende ja er verursacht hat und die er Euch würde ersetzen müssen. Ihr seid ja hoffentlich auch anwaltlich beraten.
Es könnte lohnen, diesen Anwalt mal nach "Pfandrecht" an der geräumten Habe (je nachdem, ob da etwas Werthaltiges dabei ist) und hinsichtlich der fraglichen Forderung nach "Arrest" zu fragen. Vielleicht kommen da hilfreiche Antworten bei rum.
Ich empfehle außerdem, darauf zu achten, dass die Wasserleitungen und andere Leitungen (evtl, sogar Strom) aus Kupfer noch vorhanden sind.
Kurz vorm Auszug wird auch gerne noch die Heizanlage verkauft, notfalls als Metallschrott mit geringen Erlös.
Letztendlich hat der Erwerber der Immobilie erhebliche Folgekosten. Daher bei Schäden dieser Art immer sofort eine Anzeige wegen Diebstahl ertatten.
Obs erfolgreich ist, sei dahingestellt, gewisse Chancen bestehen aber.
In der Tat. Eine gute Fotodokumentation ist da Gold wert, insbesondere, wenn man nachweisen kann, dass das erst frisch (= vmtl. nach Zuschlag und Eintragung ins Grundbuch) rausgerissen wurde. Dann wäre da auch eine Sachbeschädigung ggf. nachweisbar (Strafantrag nicht vergessen!). Im Adhäsionsverfahren erhält man den Schadenersatzanspruch deutlich schneller und kostengünstiger, als über ein Zivilverfahren.