Wir hatten schonmal über die Eigentumsgeschäfte in Boxberg spekuliert.
Fitzeks Urproblem in Immobiliensachen ist Para 311b BGB. Danach
müssen Immobilienverträge notariell beurkundet sein. Durch einen Süstemnotar. Keinen bezopften Jeansverkäufer mit Profilneurose.
Klar kann auch die mögliche Formnichtigkeit des Kaufvertrags (wie bei der Schenkung) geheilt werden, indem die Übertragung (juristisch: "Auflassung") bewirkt und das Grundbuch entsprechend geändert wird (ebenfalls Para 311b). Nun kommt aber das ganz, ganz dicke
aber:
Damit das Grundbuchamt irgendetwas in das Grundbuch einträgt, braucht es eines Antrags. Der
muss nach Para 13 Abs. 1 Satz 3 GBO iVM Para 20 GBO (nämlich bei einer "Auflassung") zwingend von einem Notar kommen. Mööööp, da isser wieder, Fitzis Endgegner. Der Systemnotar.
Selbst wenn man quatschjuramäßig die Schweinchen-Schlau-Taktik ausprobieren wollte und so etwas wie: "Das Grunds-Stück wurde nicht ausgelassen! Das Grunds-Buch ist falsch und wir berichtigen das!" vortragen wollte, käme man nicht weiter, denn nach Para 29 müssen die Eintragungsbewilligungen durch öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Merke: das System will nicht, dass Grundstücke wie weiland auf dem Husumer Hühnermarkt verhökert werden. Wirklich nicht. Das muss schon ordentlich laufen.
Vermutlich (aber auch darüber haben wir schon spekuliert) war gerade diese toteste aller Totgeburten unter den Totgeburten "kreativer" Rechtsumgehungsversuche des Kannix genau der Fehler, mit dem er dem pöhsen Bankenkartell die Türen auf, die Tore weit gemacht hat.
Da es schon seit ein paar Wochen beim lokalen Dealer um die Ecke

gibt, verzeiht man mir die kleine vorvorvorweihnachtliche Vorfreude auf was-auch-immer-da-noch-kommen-mögen-werde. Die popcorn- und Spekulatiusvorräte füllen sich, ich lehne mich mit einem Tee zurück, knabber an meinen Printen (Ganzjahresprodukt!) und denke ganz kurz, ganz leise, sehr gehässig und nur für mich: "Selber Schuld, Ätsch!"