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  • 60. Geburtstag des Königs: 12. August 2025

Autor Thema: 60 Jahre Peter Fitzek  (Gelesen 2180 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Antwort #30 am: 14. August 2025, 02:25:03 »
Ein paarmal hab ich mir aus Interesse Strafprozesse am hiesigen Amtsgericht angesehen. Das sind ja meistens keine schweren Fälle. Jenseits der Ersttäter, die eigentlich immer mit maßvollen Geldstrafen oder Einstellungen mit Auflage davonkamen, fiel eines auf: Im Gefängnis sitzen anscheinend vor allem Leute, die die Schuld immer bei anderen suchen und sich daher auch nicht ändern können. Jedenfalls, soweit es um die Fälle geht, die vorm Amtsgericht landen.

Der krasseste Fall war jemand, der nach einer vollständig verbüßten Gefängnisstrafe Führungsaufsicht hatte (was schon auf eine fehlende günstige Sozialprognose schließen lässt). Mit der Führungsaufsicht wollte er niemals nicht telefonieren, hielt seine Ausrede von wegen Sozialphobie für eine geniale Idee (die ihm bei seinem Auftreten aber niemand abnahm). Außerdem waren immer die Umstände schuld, warum jedes einzelne Telefonat in über einem Jahr scheiterte.

Als er dann zu 2 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde (Bewährungsstrafen machen ja keinen Sinn, wenn jemand nicht mal mit der Führungsaufsicht telefonieren will), bekam er einen Wutanfall, erklärte nochmal, dass man ihm ja keine Chance geben wolle, wurde verbal aggressiv, zumindest noch dem Staatsanwalt gegenüber nicht tätlich.  Draußen beging er dann Sachbeschädigung und Körperverletzung zulasten den Justizangestellten. Zwischendurch riss seine Frau die Tür auf, schimpfte ebenso dass er ja gar keine Chance habe und das Gericht alles kaputt mache, und knallte die Tür wieder zu.

Naja, Peter ist halt genau so einer.

Seine Bewährung nach der Verurteilung wegen der Versicherungsgeschäften war mir von Anfang an völlig unverständlich. Einsicht hatte er Null, und er hat das auch nicht für sich behalten. Dazu ein erhebliches Vorstrafenregister. Keine Arbeit oder Familie, die ihn in bürgerlichen Strukturen halten könnte, sondern Bewunderer in seinem betrügerischen Königreichsverein, die die Fortsetzung des Spiels erwarten. Die Begründung für die Bewährung würde ich echt gerne sehen. Und was war eigentlich mit der Bewährung? Wieso gab es keine Auflagen, die eine Fortsetzung des KRD verhindert haben?

Er hat das Spiel mit wachsenden Einsätzen gespielt, solange er konnte, und dank der Bräsigkeit der Behörden und Anklage in und um Wittenberg waren das viele Jahre. Er hat, auch dank deren Untätigkeit und unabgebrachter Milde, viele Leute um ihre Ersparnisse gebracht, sie aus Familie und Freundschaften gerissen, wohl einige Kinder um Bildungschancen gebracht. Was er mit seinem Eso-Wahnsinn an Leid verursacht hat, werden wir wohl nie erfahren, aber die Zusammenarbeit mit Geistesheilern und GNM lässt Abgründe vermuten. Bedauern war fern seiner emotionalen Möglichkeiten. Er tut sich höchstens selber Leid, was sich vermutlich bereits in gesteigerter  Haftempfindlichkeit ausdrückt. Der Arme!  :shifty:

Ich wünsche ihm, dass er in den nächsten Jahren die Chancen zur Aufarbeitung des Leids bekommt, das er angerichtet hat. Resozialisierung wird eh nicht mehr zum Ziel führen.

Besonders freuen würde ich mich, wenn es, was sehr unwahrscheinlich ist, im Nachgang zu Anklagen wegen § 258a kommt, oder jemand der DiBa Polen wegen Geldwäsche oder Begünstigung drankommt. Für Träume bin ich schließlich zuständig.

Dafür würde ich eine Menge Kerzen anzünden.
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Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Antwort #31 am: 14. August 2025, 08:20:55 »
Der krasseste Fall war jemand, der nach einer vollständig verbüßten Gefängnisstrafe Führungsaufsicht hatte (was schon auf eine fehlende günstige Sozialprognose schließen lässt). Mit der Führungsaufsicht wollte er niemals nicht telefonieren, hielt seine Ausrede von wegen Sozialphobie für eine geniale Idee (die ihm bei seinem Auftreten aber niemand abnahm). Außerdem waren immer die Umstände schuld, warum jedes einzelne Telefonat in über einem Jahr scheiterte.

Als er dann zu 2 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde (Bewährungsstrafen machen ja keinen Sinn, wenn jemand nicht mal mit der Führungsaufsicht telefonieren will), bekam er einen Wutanfall, erklärte nochmal, dass man ihm ja keine Chance geben wolle, wurde verbal aggressiv, zumindest noch dem Staatsanwalt gegenüber nicht tätlich.  Draußen beging er dann Sachbeschädigung und Körperverletzung zulasten den Justizangestellten. Zwischendurch riss seine Frau die Tür auf, schimpfte ebenso dass er ja gar keine Chance habe und das Gericht alles kaputt mache, und knallte die Tür wieder zu.

Naja, Peter ist halt genau so einer.

Laut den DSM (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) müssen drei von sieben Kriterien für die Diagnose von Psychopathie erfüllt sein, wobei diese Persönlichkeitseigenschaften bereits in der Jugend (nicht ausgeschlossen) beginnen und anhalten. Ich gebe das mal verkürzt mit meinen Worten wieder:
  • Unfähigkeit zur Anpassung an soziale Normen, wiederholte kriminelle Handlungen
  • Unehrlichkeit, wiederholtes Lügen, um sich Vorteile zu verschaffen
  • Impulsivität und fehlende Umsicht
  • Reizbarkeit und Aggression, Schlägereien oder Überfälle
  • Rücksichtslosigkeit
  • dauerhafte Verantwortungslosigkeit
  • fehlende Gewissensbisse, Gleichgültigkeit oder Rationalisierung eigener Fehltritte
Ferndiagnosen sind nicht statthaft, jedoch ich vermag da gewisse, dauerhafte Übereinstimmungen zu erkennen. Weiterhin gibt es Hinweise auf fehlende Führungsqualitäten, d. h. z. B. echte Teams zu bilden, Kooperieren und überhaupt tragfähige Modelle zu entwickeln. Psychopathen können nach außen durchaus charmant und wortgewandt auftreten, um die eigenen Ziele durch Manipulation von anderen zu erreichen.
Psychopathische Muster decken sich äußerlich durchaus mit übermäßig narzisstischen Zügen (in jedem steckt von uns eine gewisse Menge Narzissmus, ist keine "ungesunde" Eigenschaft), letzteres war ja in einem Gutachten Thema, daher ist eine Abgrenzung wohl nicht immer einfach.
Aber wie schon geschrieben: Es fand keine uns bekannte diagnostische Untersuchung in diese Richtung statt.
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Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Antwort #32 am: 14. August 2025, 09:19:42 »
Peter ein Psychopath? Oder doch nur ein narzistischer krimineller Schmierlappen?

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Antwort #33 am: 14. August 2025, 09:39:05 »
Schmierlappen?

Off-Topic:
"Schmierlappen" ist bei uns ein Ausdruck für "Polizist".
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Antwort #34 am: 14. August 2025, 09:41:56 »
Peter ein Psychopath? Oder doch nur ein narzistischer krimineller Schmierlappen?
In "Führungspositionen" finden sich überdurchnittlich viele Psychopathen, wie auch in Gefängnissen. Wäre schon einmal eine Anfangshypothese. Ist ja nicht ausgeschlossen, dass der Peter in beide Kategorien fällt, denn ich weiß nicht, ob die beiden "Diagnosemöglichkeiten" exklusiv sind. Peter sagt ja bescheiden von sich selbst, dass er so ziemlich alles kann, daher sollte er beide Kategorien problemlos erfüllen können.
Sein derzeitiger Aufenthaltsort gefällt mir jedenfalls deutlich besser, falls er dumm rumlabert, dann kann er sich bestimmt selbst (wie einst behauptet) die Zähne nachwachsen lassen.


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Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Antwort #35 am: 14. August 2025, 09:56:53 »
Das sind ja meistens keine schweren Fälle. Jenseits der Ersttäter, die eigentlich immer mit maßvollen Geldstrafen oder Einstellungen mit Auflage davonkamen, fiel eines auf: Im Gefängnis sitzen anscheinend vor allem Leute, die die Schuld immer bei anderen suchen und sich daher auch nicht ändern können. Jedenfalls, soweit es um die Fälle geht, die vorm Amtsgericht landen.
Klingt nach Strafrichter statt Schöffengericht? Dann dürfte das durchaus eines der Muster sein.

Die geschilderten 2 Monate, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden, dürften hingegen eher selten sein, vgl. auch § 47 StGB. Bin mir sicher, dass ich die Systematik dahinter ich irgendwann irgendwo hier schonmal erklärt habe, daher erspare ich das Euch und mir. :)

Off-Topic:
Spoiler
Draußen beging er dann Sachbeschädigung und Körperverletzung zulasten den Justizangestellten.
Körperverletzung zu Lasten Uniformierter heißt in der Regel "tätlicher Angriff", § 114 StGB. ;)
[close]

In jedem Fall wäre
Naja, Peter ist halt genau so einer.
Ohja!
Ich habe mich in der Vergangenheit stets bemüht, zu jeder noch so unsympathischen Kundschaft hier genug Empathie aufzubringen, um ihm irgendetwas Gutes zu wünschen. Bei Peter fällt mir das sehr schwer. Dazu hat er einfach und noch dazu ohne Not viel zu vielen Menschen ganz erheblich geschadet. Abgesehen von seinem Narzissmus, dessen Krankheitswert ich nicht beurteilen kann, hätte er alle Voraussetzungen für eine jedenfalls auskömmliche, ehrliche Arbeit gehabt. Aber das war dem Gernegroß zu wenig. Mit dem Verbot seiner Vereinigung ist er nun ganz unten angekommen und davon wird sich (jedenfalls in Punkto Reichsbürgertum) auch hoffentlich nichts ändern. Jede Fortführung oder Neugründung des KRD wird strafbar sein und ihn im Zweifel wieder in den Knast bringen, auf die eine oder andere Weise. Außer wohl, wenn er es wieder an seiner alten "Wirkungsstätte" in Wittenberg macht. Schätze, da wird die Staatsanwaltschaft wohl wieder Gründe finden, ihn und sein Treiben zu ignorieren.

Ich würde ihm Einsicht wünschen oder die Möglichkeit, den angerichteten Schaden zumindest teilweise wieder gut zu machen. Aber das würden wohl fromme Wünsche bleiben.
Daher: Möge die Gesellschaft lange vor ihm geschützt bleiben und eine lange Strafhaft den greisen Fitzek vielleicht doch hinreichend abschrecken, dass er sich wenigstens von größeren Betrügereien fernhält.

Off-Topic:
Schmierlappen?

Off-Topic:
"Schmierlappen" ist bei uns ein Ausdruck für "Polizist".
Überaus sympathisch. :love10: Ich werde dazu übergehen, Polizisten derart zu beleidigenzeichnen und mich vor Gericht (angeklagt, natürlich, wegen "Beamtenbeleidigung" :naughty: ) damit herausreden, ich sei in der Hinsicht schweizerisch sozialisiert. Wenn Fitzek jahrelang König spielen und die Leute um sein Vermögen bringen kann, wird man doch bräsig genug sein, mich damit durchkommen zu lassen...? ;) ;)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Antwort #36 am: 14. August 2025, 10:13:12 »
Peter ein Psychopath? Oder doch nur ein narzistischer krimineller Schmierlappen?

Ich würde das selbsternannte Universalgenie, eher als Universalversager sehen, es gibt ja faktisch Nichts was Peter angefasst und zu einem nachhaltigen Erfolg gebracht hätte.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Antwort #37 am: 14. August 2025, 10:16:37 »
Ja, er ist ein König Midas für Arme: was er auch anfasst, es wird zu Mist.

Aber immerhin: eine Art König ist er.
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Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Antwort #38 am: 14. August 2025, 13:04:47 »
Die geschilderten 2 Monate, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden, dürften hingegen eher selten sein, vgl. auch § 47 StGB. Bin mir sicher, dass ich die Systematik dahinter ich irgendwann irgendwo hier schonmal erklärt habe, daher erspare ich das Euch und mir. :)

Kurze Freiheitsstrafen sind für einsichtige sozial integrierte Menschen Unsinn, bei uneinsichtigen oder Überzeugungstätern, erst recht solchen ohne Familie und Arbeit, können sie erforderlich sein, und dort wirken sie auch nicht unverhältnismäßig und sie zerstören auch nicht die soziale Integration, die eh nicht vorhanden ist. Der Freiraum, den das Gesetz eigentlich durchaus den Gerichten bietet, wird zu wenig genutzt (im Prinzip beispielsweise bei Peter, aber gerade unter unserer Kundschaft findet sich ein guter Anwendungsbereich).

Nicht weil ich harte Strafen generell gut fände, oder broken window theory oder ähnlichen Blödsinn, sondern weil einer gewissen Gruppe von Tätern, zu denen z.B. unser Peter gehört, mit Milde und Hilfe zur Wiedereingliederung nicht geholfen ist, sondern die zweite Chance diese Täter nur darin bestärkt, dass ihnen keiner was könne. Man vergisst, was eine Bewährungsstrafe eben auch bewirken kann: Dass der Rechtsstaat als zahnlos wahrgenommen wird. Es wäre die Aufgabe des Gerichts, die eine Gruppe von der anderen zu unterscheiden, und nicht die des Gesetzgebers.

Die Möglichkeiten des Österreichischen Strafrechts finde ich dagegen sehr attraktiv. Man kann problemlos eine Bewährungsstrafe mit einer kurzen Strafverbüßung kombinieren, damit die Täter nicht das Gefühl bekommen, straflos davongekommen zu sein. 2-4 Wochen Freiheitsstrafe lassen den Erhalt von Arbeitsplatz, Wohnung und sozialen Beziehungen zu, und wenn damit eine soziale Abwertung im Umfeld verbunden ist, so halte ich das nicht für eine unerwünschte Nebenwirkung, sondern durchaus für sinnvoll. Zusätzlich wäre dann die Kooperation bei Therapien und Sozialen Unterstützungsmaßnahmen per Auflage durchsetzbar. Damit es gar nicht erst dazu kommt, dass irgendwann Führungsaufsicht erforderlich wird.

Weil bei der nachträglichen Versagung der Bewährung z.B. wegen Nichtbeachtung der Auflagen, gleich die ganze Strafe fällig wird, machen Gerichte wiederum davon nur selten Gebrauch, was durchaus nachvollziehbar ist. Auch hier wäre es hilfreich, wenn Gerichte eine angemessene sofortige Teilverbüßung anordnen könnten.

Und das ganze kann durchaus auch im Interesse der Täter sein. Das Problem ist ja (außerhalb von Wittenberg) nicht, dass der Rechtsstaat tatsächlich zahnlos wäre, aber er holt die Täter dann mit einer derart großen Verzögerung ein, dass die Last der dann folgenden Verurteilung wirklich erdrückend wird. Das ist in niemandes Interesse.

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Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Antwort #39 am: 14. August 2025, 14:41:26 »
Danke, ich schätze, das als gutes Konzept ein, welches einer Aussetzung zur Bewährung mehr Nachdruck verleihen könnte, damit sich Straftaten nicht wiederholen.
 
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Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Antwort #40 am: 15. August 2025, 08:20:33 »
Aber wie schon geschrieben: Es fand keine uns bekannte diagnostische Untersuchung in diese Richtung statt.
Er wurde im Zuge des Bankenprozesses beim LG Halle untersucht und Pitzek wurde eine narzistische Persönlichkeitsstörung bei durchschnittlicher Intelligenz bescheinigt. U.a. neige er dazu, die Rollen umzukehren (Er habe dem Gutachter einen Stuhl angeboten. Feter: "Ich war doch bloß höflich."). Ich erinnere mich auch dunkel, damals was zum Vortrag des Gutachters im Forum gelesen zu haben. Müsste man damals nicht auch mögliche Psychopathien mit untersucht haben? Könnte man daraus schließen, dass er kein Psychopath ist? Ich kenne mich in dem Gebiet nicht aus. Sorry, falls ich Stuß geschrieben haben sollte.
 
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Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Antwort #41 am: 15. August 2025, 08:52:50 »
Ich darf zur Ergänzung das Landgericht Halle zitieren:

Zitat
a. Der Sachverstände ... führte aus, dass eine krankhafte Störung beim Angeklagten nicht vorliege. Bei dem Angeklagten liege weder eine Schizophrenie noch ein Wahn im Sinne des § 20 StGB vor. Seine Verhaltensbeobachtung des Angeklagten in der Hauptverhandlung habe ergeben, dass überhaupt keine Anhaltspunkte für eine schizophrene Symptomatik beim Angeklagten vorlägen. Es spreche nichts für das Vorliegen charakteristischer Symptome wie Stimmenhören, Beeinflussungsergebnisse gedanklicher oder körperlicher Art und nichts spräche für die allmähliche Ausbringung defizitärer Funktion des Denkens, der Auffassung, der Sprache, der Interaktionsfähigkeit oder der Affektivität. Dies habe die Analyse seiner Aussagen und seiner Interaktions- und Reaktionsfähigkeit ergeben.

b. Der Sachverständige ... führte weiter aus, dass eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung beim Angeklagten bei der Tatbegehung ebenfalls nicht vorgelegen habe, da es sich um ein langjähriges intentionales Geschehen gehandelt habe, bei dem Impulsivität ohne jegliche Bedeutung geblieben sei.

c. Der Sachverständige ... bekundete, dass das Merkmal des Schwachsinns beim Angeklagten ebenfalls auszuschließen sei, da seine Bilungsbiografie, sein Sprachniveau und die Strukturdenkprozesse für eine Intelligenz des Angeklagten im Durchschnittsbereihcd sprachen. Der Angeklagte könne Wesentliches von Unwesentlichen unterscheiden, auch wenn ihm manchmal seine egozentrische Sichtweise den Blick dafür zu verstellen scheine. Recht von Unrecht könne er unterscheiden.

d. Der Sachverständige ... führte sodann aus, dass auch eine schwere andere seelische Abartigkeit i. S. d. § 20 StGB beim Angeklagten nicht vorläge, auch wenn er beim Angeklagten sehr prägnante Persönlichkeitsmerkmale habe herausarbeiten können und dies ergeben habe, dass der Angeklagte eine schwere narzisstische Persönlichkeitsstörung aufweise.

cc. Sodann führte der Sachverständige ... aus, dass ein allgemeines Kriterium für die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung - das Kriterium des persönlichen Leidens bei der untersuchten Person - beim Angeklagten allerdings sicher zu verneinen sei. NAch seinen Beobachtungen leide der Angeklagte augenscheinlich nicht unter seiner Persönlichkeit, der Angeklagte zeige wenig bzw. gar keine Selbstzweifel.

Ob hingegen von einer gestörten sozialen Funktionstätigkeit gesprochen werden könne, sei für ihn nicht eindeutig, da Informationen zur wechselvollen Erwerbsbiographie nicht vorlägen und nicht näher von ihm hätten beleuchtet werden können. NAch seiner Auffassung spreche aber viel dafür, dass sich der Angeklagte aus einer vielleicht sozial weniger erfolgreichen Position mit mehreren Versuchen der wirtschaftlichen Selbständigkeit in eine Führungsposition manipuliert habe, in der er siene Persönlichkeitskonstellation uneingeschränkt ausleben könne und sich gleichsam eine Welt nach seinen Vorstellungen geschaffen habe. Dies könne man nun als Beleg gestörter sozialer Funktionsfähigkeit werten.

Die beim Angeklagten vorhandene narzisstische Persönlichkeitsstörung gehe nicht mit schweren und überdauernden Störungen der Affektregulation einher und sie führe auch nicht im Sinne einer Stereotypisierung des Verhaltens zu einer Einengung der Verhaltensspielräume beim Angeklagten. Im Gegenteil verfüge der Angeklagte über ein besonders großes Spektrum an Verhaltensmöglichkeiten. Hinweise für Störungen der Realitätskontrolle etwa für schwere wiederkehrende dissoziale Phänomene lägen nicht vor.

Es wird also eine narzisstische Persönlichkeitsstörung festgestellt. Diese gehört eben zu den Persönlichkeitsstörungen (ICD-10 F60.acht). [acht habe ich ausgeschrieben, weil sonst ein Smiley kommt.]
« Letzte Änderung: 15. August 2025, 08:54:22 von Knallfrosch »
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Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Antwort #42 am: 15. August 2025, 10:15:45 »
Zitat
Ob hingegen von einer gestörten sozialen Funktionstätigkeit gesprochen werden könne, sei für ihn nicht eindeutig, da Informationen zur wechselvollen Erwerbsbiographie nicht vorlägen und nicht näher von ihm hätten beleuchtet werden können. NAch seiner Auffassung spreche aber viel dafür, dass sich der Angeklagte aus einer vielleicht sozial weniger erfolgreichen Position mit mehreren Versuchen der wirtschaftlichen Selbständigkeit in eine Führungsposition manipuliert habe, in der er siene Persönlichkeitskonstellation uneingeschränkt ausleben könne und sich gleichsam eine Welt nach seinen Vorstellungen geschaffen habe. Dies könne man nun als Beleg gestörter sozialer Funktionsfähigkeit werten.

Die beim Angeklagten vorhandene narzisstische Persönlichkeitsstörung gehe nicht mit schweren und überdauernden Störungen der Affektregulation einher und sie führe auch nicht im Sinne einer Stereotypisierung des Verhaltens zu einer Einengung der Verhaltensspielräume beim Angeklagten. Im Gegenteil verfüge der Angeklagte über ein besonders großes Spektrum an Verhaltensmöglichkeiten. Hinweise für Störungen der Realitätskontrolle etwa für schwere wiederkehrende dissoziale Phänomene lägen nicht vor.

Ich bin ja auch kein Experte, aber in den von mir markierten Sätzen kommt u. a. nach meinem Verständnis die Crux bei der Untersuchung durch. Zunächst wird vor Gericht keine Diagnose gestellt, weil man eine Erkrankung behandeln möchte, sondern es wird geschaut, ob eine eingeschränkte Kontrollfähigkeit vorlag. Dieses wird verneint, d. h. Fitze ist voll schuldfähig und damit hat der Gutachter seinen Job gemacht.
Weiterhin schimmert durch, dass Fitze vielleicht nicht ganz so kooperativ war, hat den Gutachter auch nicht weiter gestört, weil er zu dem Schluss gekommen ist, dass sein überdauerndes (kriminelles) Verhalten wohl keine spontane Erkrankung, sondern ein Wesensbestandteil ist, unter dem Fitze jedoch nicht leidet (was für eine Erkrankung wichtig wäre).
Ich nehme an, dass der Gutachter -weil irrelevant- nicht in Richtung Psychopathie geschaut hat. Ich mag mich falsch erinnern, jedoch hat Psychopathie keine ICD-Eintragung, ist also als eigenständiges Krankheitsbild nicht klassifiziert. Es geht daher in Richtung dissoziale Persönlichkeitsstörung bzw. antisoziale Persönlichkeitsstörung. Und hier kommen wir zum letzten Satz: "Hinweise für Störungen der Realitätskontrolle etwa für schwere wiederkehrende dissoziale Phänomene lägen nicht vor."
Dieser schließt "wiederkehrende dissoziale Phänomene" nicht aus, sondern stellt nur fest, dass "Hinweise für Störungen der Realitätskontrolle" nicht vorlägen. Ich würde das als "Fitze ist voll schuldfähig, weil seine Realitätswahrnehmung und -kontrolle nicht eingeschränkt war" interpretieren.
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« Antwort #43 am: 15. August 2025, 10:39:27 »
Offensichtlich wurde das Gutachten leider nicht mehr zur Einschätzung der Sozialprognose hinzugezogen, es hatte die Wiederholungsgefahr ja faktisch schon voraussagt.

Bei Peter hat die Umwandlung in eine Bewährungstrafe inkl. "Verrechnung" der U-Haft für unerlaubte Versicherungsgeschäfte mit einem anderen Delikt (genauer Fahren ohne FE) lediglich dazu geführt, dass er sich später öffentlich als Opfer stilisierten und den Ausgang des Verfahrens in der Szene als vermeintlichen "Freispruch" respektive indirekte "Erlaubnis" seiner kriminellen Geschäftsmodelle kommunizieren konnte, also als eine Art bestandenen strafrechtlichen "Gütetest" seiner Konstrukte. Das war für juristisch Unbewanderte, Verblendete und schlichte Gemüter nicht durchschaubar.

Min. ein Opfer, das an genau diese erwartbar narzistische Umdeutung des "Halle- StA- Deals" glaubte, auf Kadari bzw. jenem bizarren "Anticorona-Weihnachtsmarkt" zu Wittenberg eigene Produkte verkaufte und nach eigenen Angaben brav fortan keine Steuern, dafür nur noch in Fitzeks "Versicherungen" eingezahlt hatte, hat sich hochverschuldet das Leben genommen.
« Letzte Änderung: 15. August 2025, 10:43:21 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

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Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Antwort #44 am: 15. August 2025, 12:00:49 »
Für den unbedarften Geist, der gerne etwas glauben möchte und daher Verschwörungsglauben anhängt sieht es eben wie folgt aus:
Herr Peter Fitzek wurde direkt nach der Gerichtsverhandlung freigelassen.
Selbst wenn der Schuldspruch erkannt wird ist es sehr leicht hier zu "argumentieren", dass das Gericht einen ja nur symbolisch schuldig gesprochen hätte weil politisch motiviert aber sonst keine Handhabe gesehen hat.
Mir fallen hier spontan noch ein paar Arten ein das zu verpacken, um so eine Situation auszunutzen und leichtgläubige Zahlschafe von meiner Unschuld zu überzeugen. Das ist echt nicht schwer bei dem Opferschema der KRiD GmbH.

Daher ärgert es mich auch so sehr, dass Gerichte bei solchen Milieumanagern erstaunlich oft Milde zeigen und Regeln zu deren Gunsten auslegen so, dass diese trotz Schuldspruch direkt freikommen.
Das ist einfach für niemanden förderlich, ausser für den Verurteilten der daraus Nutzen zieht und einfach weiter macht.
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*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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