Und führe mich nicht ihn Versuchung.
Eine Richterin frägt nach.
Das Umdenken könne nicht unmittelbar nach dem Polizeieinsatz gewesen sein, weil er am Folgetag noch ein Spendenaufruf auf das Konto des Sohnes gemacht habe. Diesen habe er eingeräumt.
Ja, aber das habe er nicht mehr ernst gemeint, doch er habe doch Geld für einen Anwalt gebraucht. Der Aufruf habe 1700 € gebracht und diese seien nach zwei dreizeiligen Schreiben des Wahlverteidigers aufgebraucht gewesen.
Wie hat das Umdenken so schnell gehen können, wollte die Richterin wissen, wenn man weiterhin mit einem Menschen mit diesem Gedankengut zusammenlebt.
Wieso soll mein Sohn solch ein Gedankengut haben.
Die Richterin verliest einen Brief des Sohnes vom 04.09., den der Angeklagte nicht kannte, und bat um Erklärung.
Kurzfassung:
- Lieber Pa, ich habe ein Projekt für Dich gestartet, Du weißt schon wo.
- Mama ist auch informiert.
- Ich halte mich weiterhin in Thailand auf bis das Alles geklärt ist.
- Die Revolution rückt näher.
- Das mit der Nationalgarde entwickelt sich.
Die Einlassung des Angeklagten.
- Keine Ahnung, was er meint.
- Ich habe mit meiner Frau seit der Scheidung 2004 keinerlei Kontakt mehr.
- Er kann sich doch aufhalten, wo er will, das ist doch nicht verboten.
- Keine Ahnung was er meint.
- Das hört man doch von Amerika, dass die Nationalgarde in einer Stadt nach der Anderen eingesetzt wird.
Richterin:
Wenn sie keinen Kontakt mir Ihrer Frau mehr haben, dann erklären sich die emails Ihrer Ex nicht.
Diese mails, die auch an die Presse gingen haben in etwa diesen Inhalt.
Jedem Beteiligten dieses Prozesses droht zu gegebener Zeit eine Aufarbeitung. Die richtigen Staatsanwaltschaften sollten das genau untersuchen, incl. Gentest aller Beteiligten, da nicht sicher ist, ob alle Beteiligten menschlichen Ursprungs sind (hier schaltete sich mein Kopf kurz aus).
Der Frau muss ja was an Ihnen liegen.
Dem Angeklagten ist das nicht erklärlich, er könne aber Nichts dafür, was die schreibt.
Richterin wendet ein, dass es bei diesen Schreiben nicht um einen Tatvorhalt geht, sondern darum, dass sein Umfeld wohl nicht von der Änderung seiner Geisteshaltung ausgeht.
In diese Richtung gehen auch die folgenden Fragen, ob er noch Kontakt, evtl. telefonisch zu Leuten aus seiner telegramGruppe hat.
Er verneint. Er sei da doch nur wegen seiner Wissbegierigkeit hinein geraten. Man will das ja schon Alles Wissen und die Zusammenhänge, aber jetzt wisse er, dass das nicht richtig sei.
Wenn sein Bruder nach der Zwangsräumung am 9.7. die Wende gebracht habe, dann wundert sein eigenes Schreiben an das Gericht, es ginge dieses einen Scheixxdreck an, wo er jetzt wohne. . .
Ja, räumt er ein, das war ein Fehler.
Warum er nicht zum ersten Termin erschienen sei.
Es sei nach der Zwangsräumung so viel drunter und drüber gegangen, da habe er das vergessen.
Die Zwangsräumung sei erfolgt, nachdem er und sein Sohn 30 Mieten nicht gezahlt haben.