Autor Thema: Fies, Bernd, nicht zu erscheinen.  (Gelesen 1391 mal)

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Re: Fies, Bernd, nicht zu erscheinen.
« Antwort #15 am: 15. September 2025, 18:42:23 »
Da fällt mir glatt ein alter Song von Cat Stevens ein:

Zitat
But take your time, think a lot
Oh, think of everything you've got
For you will still be here tomorrow
But your dreams may not

 :clap:
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Fies, Bernd, nicht zu erscheinen.
« Antwort #16 am: 16. September 2025, 09:40:18 »
Es ist jetzt terminiert. In Unterfranken hat man ihn gefunden.
Und ich werde mir die Zeit nehmen.

Passt ja. Er muss sich die Zeit auch nehmen ;D
Erst hat er sich die Zeit nicht genommen und uns damit Zeit genommen. Dann haben sie sich die Zeit genommen und haben ihn nach einiger Zeit hopps genommen, und ihm damit so viel Zeit genommen, dass er sich jetzt die Zeit wird nehmen können.
Oder haben sie ihn Zeit geschenkt?
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Re: Fies, Bernd, nicht zu erscheinen.
« Antwort #17 am: 25. September 2025, 17:55:52 »
Der Prozess, diesmal nicht von Kafka.
Also fanden wir uns heut im großen Sitzungssaal des AG Rosenheim vor dem Schöffengericht ein.
Der Angeklagte wurde in Hand- und Fußfesseln vorgeführt. Ein großer grau- und langhaariger, lustig dreinblickender, leicht untersetzter Mann, so in etwa ein mit 1,90 m deutlich zu groß gewordener Waschbär. Die beiden Polizisten und ein Justizwachtmeister bleiben im Raum.
Daneben vier Medienvertreter und einige Jurastudentinnen. Ansonsten ist nicht viel los im Zuschauerraum.

Im Sitzungssaal werden die Fesseln abgenommen. Die junge Richterin betritt mit einem Paar Schöffen den Raum. Zwei Zeugen sind geladen und vor die Tür geschickt. Der Angeklagte ist 63 Jahre alt und geschieden. Bis zur Zwangsräumung am 09.07. hat er sich mit seinem erwachsenen Sohn eine Wohnung geteilt. Er ist dann bei seinem Bruder in der Nähe von Aschaffenburg untergekommen. Dort wurde er jetzt im August verhaftet. Genauer gesagt, zuerst hat das SEK den Bruder gegriffen und zu Boden gebracht, danach hat er sich gestellt.
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Re: Fies, Bernd, nicht zu erscheinen.
« Antwort #18 am: 25. September 2025, 18:07:46 »
"Eine Zeugin" vermeldet Radio Charivari aus Rosenheim (wobei mich Charivari sehr an die mäßige Kinder-Science-Fiction von Rolf Ulrici erinnert).
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Re: Fies, Bernd, nicht zu erscheinen.
« Antwort #19 am: 25. September 2025, 18:15:22 »
Die Anklage, von der Staatsanwaltschaft, von wem denn sonst.

Eine halbe Stunde braucht der Staatsanwaltschaft trotz aller möglichen Eile bis er Alles verlesen hat.

Der Angeklagte hatte von 2020 bis zur Durchsuchung am 9.2.2022 einen offenen Telegramkanal geführt (King Arthurs Refuse) und sich dort in einer Vielzahl von Posts, Informationen und eigenen Kommentaren produziert.
Angeklagt wurden insgesamt 100 Taten der Volksverhetzung im Wesentlichen durch verschieden Versionen der Holocaustleugnung, teilweise verbunden mit dem Zeigen von Hakenkreuzen oder Hitler glorifizierenden Inhalten. Teilweise wurde der Holocaust anderen zugeschrieben.
in einer seiner abscheulichsten Taten hat er den Völkermord den Juden zugeschrieben, begangen am Deutschen Volk.
Flugscheiben, Hildmann, LGBTQ-Hass, große Säuberung, Q-Anon . . .   .
Insgesamt ließ er wohl nichts aus, was bei rechtsradikalem Umgang im rechtsradikalen Umfeld im Umlauf ist. Immer gerne mit eigenen Kommentaren gewürzt, um die eigenen Spendenwünsche als Ausgleich für die Aufklärung zu unterstreichen.
Den Abschluss machte noch ein Nötigungsschreiben an zwei Sachbearbeiterinnen der Stadt Rosenheim mit deutlichem Hinweis auf das Gedankengut der Reichsbürger.
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Re: Fies, Bernd, nicht zu erscheinen.
« Antwort #20 am: 25. September 2025, 18:19:33 »
"Eine Zeugin" vermeldet Radio Charivari aus Rosenheim (wobei mich Charivari sehr an die mäßige Kinder-Science-Fiction von Rolf Ulrici erinnert).
Mit Charivari, lieber Blue, ist ein Schmuck für die Lederhose gemeint, der sich durch vielfältigste Anhänger auszeichnet, wofür auch dieser Radiosender stehen will. https://www.ebay.de/itm/181822081942
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Re: Fies, Bernd, nicht zu erscheinen.
« Antwort #21 am: 25. September 2025, 18:27:50 »
Ein Versuch, vom Verteidiger.

Die Richterin will wissen, ob sich der Angeklagte zum Sachverhalt äußern will.
Der Verteidiger möchte vor einer eventuellen Einlassung eine Verständigung versuchen.
Wir müssen für eine dreiviertel Stunde vor die Tür.
Es kommt zu keiner Verständigung. Der Verteidiger wollte eine zweijährige Strafe mit Bewährung erreichen.
Der Staatsanwalt wollte deutlich mehr Lebenszeit und ohne Bewährung.
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Re: Fies, Bernd, nicht zu erscheinen.
« Antwort #22 am: 25. September 2025, 18:37:48 »
Der Staatsanwalt wollte deutlich mehr Lebenszeit

Faulheit im Dienst?
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Re: Fies, Bernd, nicht zu erscheinen.
« Antwort #23 am: 25. September 2025, 18:44:46 »
Ein Versuch, diesmal vom Angeklagten.

2019 sei er, unzufrieden mit der Gesamtsituation, in der Stadt in einem Biergarten von Bekannten, die er nicht namentlich kennt, auf telegram hingewiesen worden, und dass man da die Wahrheit lesen könne. Nachdem er einige Zeit dort nur gelesen habe, sei in ihm die Überzeugung gewachsen, dass es dort zu diesem Thema dringend einen offenen Kanal brauche und daher habe er dort den Kanal gegründet. Der Erfolg gab ihm recht.

Mittlerweile hab er eine gänzlich andere Sicht, er sei unmittelbar nach dem Polizeieinsatz zum Nachdenken gekommen, und habe nichts mehr in diese falsche Richtung geäußert. Und jetzt nachdem er mit seinem Bruder gesprochen hätte, habe er mittlerweile im Internet gesehen, was wirklich stimme und dass er sich auf einem Irrweg befunden hätte.
Einen Namen der Internetseiten, die ihn jetzt innerhalb von Wochen aufgeklärt hätten, konnte er nicht nennen. 
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Re: Fies, Bernd, nicht zu erscheinen.
« Antwort #24 am: 25. September 2025, 19:24:09 »
2019 sei er, unzufrieden mit der Gesamtsituation,
Aus dem Schuh des Manitu entlehnt?

in der Stadt in einem Biergarten von Bekannten, die er nicht namentlich kennt,
Paulaner? Aber selbstverständlich habe ich auch Bekannte, deren Namen ich nicht kenne, denen ich aber soweit vertraue, dass …

auf telegram hingewiesen worden, und dass man da die Wahrheit lesen könne. Nachdem er einige Zeit dort nur gelesen habe, sei in ihm die Überzeugung gewachsen, dass es dort zu diesem Thema dringend einen offenen Kanal brauche und daher habe er dort den Kanal gegründet. Der Erfolg gab ihm recht.
… ich mich auf deren Rat hin in unbekannte Schwurbelwelten begebe. Aber wenn er das dort alles lesen konnte, dann waren die Kanäle ja offen. Wieso brauchte es dann so dringend einen offenen Kanal?

Mittlerweile hab er eine gänzlich andere Sicht, er sei unmittelbar nach dem Polizeieinsatz zum Nachdenken gekommen, und habe nichts mehr in diese falsche Richtung geäußert.
Was für ein Zufall. Da wollte er gerade mit Denken beginnen, und fünf Minuten vorher klopft die Polizei an.

Einen Namen der Internetseiten, die ihn jetzt innerhalb von Wochen aufgeklärt hätten, konnte er nicht nennen.
Sachen gibts, unglaublich.

Das Grün ist mir
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Fies, Bernd, nicht zu erscheinen.
« Antwort #25 am: 25. September 2025, 19:26:01 »
Und führe mich nicht ihn Versuchung.
Eine Richterin frägt nach.

Das Umdenken könne nicht unmittelbar nach dem Polizeieinsatz gewesen sein, weil er am Folgetag noch ein Spendenaufruf auf das Konto des Sohnes gemacht habe. Diesen habe er eingeräumt.

Ja, aber das habe er nicht mehr ernst gemeint, doch er habe doch Geld für einen Anwalt gebraucht. Der Aufruf habe 1700 € gebracht und diese seien nach zwei dreizeiligen Schreiben des Wahlverteidigers aufgebraucht gewesen.

Wie hat das Umdenken so schnell gehen können, wollte die Richterin wissen, wenn man weiterhin mit einem Menschen mit diesem Gedankengut zusammenlebt.

Wieso soll mein Sohn solch ein Gedankengut haben.

Die Richterin verliest einen Brief des Sohnes vom 04.09., den der Angeklagte nicht kannte, und bat um Erklärung.
Kurzfassung:
- Lieber Pa, ich habe ein Projekt für Dich gestartet, Du weißt schon wo.
- Mama ist auch informiert.
- Ich halte mich weiterhin in Thailand auf bis das Alles geklärt ist.
- Die Revolution rückt näher.
- Das mit der Nationalgarde entwickelt sich.

Die Einlassung des Angeklagten.
- Keine Ahnung, was er meint.
- Ich habe mit meiner Frau seit der Scheidung 2004 keinerlei Kontakt mehr.
- Er kann sich doch aufhalten, wo er will, das ist doch nicht verboten.
- Keine Ahnung was er meint.
- Das hört man doch von Amerika, dass die Nationalgarde in einer Stadt nach der Anderen eingesetzt wird.

Richterin:
Wenn sie keinen Kontakt mir Ihrer Frau mehr haben, dann erklären sich die emails Ihrer Ex nicht.
Diese mails, die auch an die Presse gingen haben in etwa diesen Inhalt.
Jedem Beteiligten dieses Prozesses droht zu gegebener Zeit eine Aufarbeitung. Die richtigen Staatsanwaltschaften sollten das genau untersuchen, incl. Gentest aller Beteiligten, da nicht sicher ist, ob alle Beteiligten menschlichen Ursprungs sind (hier schaltete sich mein Kopf kurz aus).

Der Frau muss ja was an Ihnen liegen.

Dem Angeklagten ist das nicht erklärlich, er könne aber Nichts dafür, was die schreibt.

Richterin wendet ein, dass es bei diesen Schreiben nicht um einen Tatvorhalt geht, sondern darum, dass sein Umfeld wohl nicht von der Änderung seiner Geisteshaltung ausgeht.

In diese Richtung gehen auch die folgenden Fragen, ob er noch  Kontakt, evtl. telefonisch zu Leuten aus seiner telegramGruppe hat.
Er verneint. Er sei da doch nur wegen seiner Wissbegierigkeit hinein geraten. Man will das ja schon Alles Wissen und die Zusammenhänge, aber jetzt wisse er, dass das nicht richtig sei.

Wenn sein Bruder nach der Zwangsräumung am 9.7. die Wende gebracht habe, dann wundert sein eigenes Schreiben an das Gericht, es ginge dieses einen Scheixxdreck an, wo er jetzt wohne. . .

Ja, räumt er ein, das war ein Fehler.

Warum er nicht zum ersten Termin erschienen sei.
Es sei nach der Zwangsräumung so viel drunter und drüber gegangen, da habe er das vergessen.
Die Zwangsräumung sei erfolgt, nachdem er und sein Sohn 30 Mieten nicht gezahlt haben.
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Re: Fies, Bernd, nicht zu erscheinen.
« Antwort #26 am: 25. September 2025, 20:14:51 »
Die Schöffen schöffen an.

Der Schöffe will wissen, wie es zu diesem Tipp zu Telegram gekommen sei, man bekommt doch so einen Tipp nicht von ungefähr.

Bis 2015 habe er überhaupt keine Gedanken dieser Art gehabt.
Aber dann habe er nachmittags um 14 Uhr auf ZDF Frau Merkel gesehen, wie die wortwörtlich alle Ausländer eigeladen und ihnen Geld versprochen habe, obwohl es doch den eigenen Leuten auch nicht Allen gut geht. Das sei eine Wende im Denken bei ihm ausgelöst haben.
Dieser Film sei jetzt gelöscht und man findet genau diesen Film nirgends mehr. Trotzdem hat der was bei ihm ausgelöst.

Die Schöffin will wissen, ob er jetzt wisse, dass es den Holocaust gegeben habe und was da geschehen sei.

Ja, den Holocaust hat es gegeben, genau so wie es im Internet zu sehen sei. Ansonsten weicht er einer Antwort, was genau geschehen sei, aus. Wirkt auf mich unglaubwürdig.

Auf Frage des Staatsanwalts räumt er ein, dass er seinen Kanal bewusst nicht moderiert habe.
Die Nutzung von Telegram hat sich zu schnell von gelegentlich zu mehrmals täglich erhöht.

Auf mehrere Nachtatschreiben mit Reichsbürgerinhalt angesprochen, sagte er, er habe den Inhalt auf Vorschläge von Bekannten hin zusammengestellt, und es habe ihn geärgert, dass er darauf keine Antwort bekommen habe. Er habe da doch sinnvolle Fragen gestellt.
Dies verneinte die Richterin.
Da verlor er den Anschein und brachte vor, das Amtsgericht sei eine Firma wegen Eintrag in die UPIK.

Warum, wenn er seinen Irrtum so schnell verstanden hat, habe er noch im Juni seinen Namen mit dem Vorsatz VC geschrieben.
Das wisse er nicht, sagte der Angeklagte, man habe ihn dazu geraten, das ist nur eine lateinische Abkürzung.
Vulga causus erklärt der StA - ein Zusatz aus der Reichsbürgerszene, zu der Sie nicht gehören wollen.
Er weiß nicht was vc heißt, aber es bedeutet, er unterschreibe unter Erpressung, weil er eigentlich das Schreiben gar nicht unterschreiben wolle.
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Re: Fies, Bernd, nicht zu erscheinen.
« Antwort #27 am: 25. September 2025, 20:15:38 »
Mittagspause
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« Antwort #28 am: 25. September 2025, 21:05:19 »
Beweisaufnahme

Zeugin
Sie sei als Sachbearbeiterin dieses Falls eingesetzt gewesen.
Sie sei keine IT-Forensikerin, sondern normale Bearbeiterin.
Der Fall habe viel Arbeit gemacht.
Sie sei bei der Durchsuchung dabei gewesen, habe da aber nicht mit dem Angeklagten gesprochen.
Spätere Gesprächsangebote habe er nicht wahrgenommen, zu einer Vorladung sei er nicht erschienen.
Die Einlassung in den Schreiben seien unbeachtlich gewesen.
Sie habe zwei Terabytes Daten gesichert, auf 216 html Dateien.
Auf dem Kanal seien Beiträge gewesen. Bei grober Übersicht habe man mit ca. 400 Straftaten durch den Angeklagten rechnen müssen.
Nach Absprache mit der StAschaft habe sie sich auf 100 Straftaten konzentriert, weil die zu erwartende Gesamtstrafe bei so einer Menge an Straftaten für jede weitere nur unerheblich höher wird. Hierfür hat sie 40, also knapp 20 Prozent ausgewertet. Hierbei hat er das gesamte zu erwartende Spektrum abgedeckt bis hin zur Aufforderung von Straftaten. Er hatte keine Bot eingesetzt, so dass sicher jede ausermittelte Tat von ihm erfolgt und nicht nur billigend in Kauf genommen wurde. Eine noch genauer Auswertung könne die Polizei nicht leisten gegebenfalls muss ein externer Gutachter beauftragt werden. Soweit sie das Nachtatverhalten beurteilen kann, hat er zwar nicht mehr aktiv im Internet Beiträge erstellt, sich aber auch nicht von dem Gedankengut distanziert.
Auf Frage des Schöffen bezeichnet sie den Schreibstil des Angeklagten als so typisch, dass ihm eigene Texte eindeutig zugeordnet werden konnten.
Ob man diese Ansichten ihrer Meinung innerhalb weniger Wochen gänzlich ändern könne.
Das will sie nicht beantworten, weil für eine Antwort wohl ein Studium notwendig sei.
Die Schöffin fragt nach bezüglich der Menge der Posts und ob die von ihr berechneten 120 pro Tag richtig seien.
Die Zeugin bestätigt dies.
Seine Beiträge dienten durchaus dem Erzielen von Einnahmen (Spenden). Sie verweist hierzu zu den Finanzermittlungen.
Die Richterin liest daraus vor.
Der Verteidiger betont noch einmal, dass die Daten als Musikvideos zum Abspielen zweieinhalb Jahre, 24 Stunden am Tag, benötigen würde und daher nicht vollumfänglich gesichtet werden konnte.
Auf Nachfrage ob sie im Rahmen der Ermittlungen auch mit der Ex des Angeklagten zu tun bekam, ob sie den Namen kenne, ob diese im Reichsbürgerumfeld bekannt ist, nannte sie nach Rückfrage bei der Richterin, ob sie den Namen nennen dürfe, diesen und dass dieselbe mit Haftbefehl gesucht werde.
Raunen im Publikum. (Ich möchte die nächsten Tage noch selbst zu Sachen, die in den Pausen angedeutet wurden, ermitteln. )
Hierdurch erklärt sich für mich endlich, warum es dem Angeklagten so wichtig ist, nichts mehr mit ihr zu tun gehabt zu haben.

Zeuge.
Polizeibeamter, der während der Durchsuchung mit dem Angeklagten gesprochen hat.
Er wurde ihm zutreffend als der Verantwortliche für die Öffnung genannt. Seine Leute haben die Tür um sechs Uhr in der Früh ohne zu Klingeln mit der Ramme geöffnet.
Erst hat der Angeklagte gesagt, er mache kein Angaben zur Sache, machte über die Zeit aber doch Einlassungen. 
Er habe mit dem Kanal seinen Lebensunterhalt bestritten. War an sich kooperativ, wollte aber den Dienstausweis sehen, wobei er der Dienstausweisnummer besondere Bedeutung zumaß, die Polizei sei eine Firma und habe auch das Bestehen der Bundesrepublik angezweifelt.
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« Antwort #29 am: 25. September 2025, 21:14:40 »
Screen - Schnelldurchlauf.
 
Die Richterin führte über Screen die Bilder als Beweis ein; auf die Videos (teilweise bis zu zwei Stunden) wurde einvernehmlich, da Geständnis vorlag, verzichtet.

Die Abscheulichkeit vieler Bilder konnte auch so erkannt werden und ich seh so was eh nicht gern.
"Besonders gut" gefiel mir eine Schöpfung von ihm selbst.
Eine Russische Fahne mit Hammer und Sichel,
ein Pluszeichen,
ein Hakenkreuz,
ein Größer als - Zeichen,
und die Europaflagge.
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