Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger und der Fraktion Die Linke betr. Verbot des Königreich Deutschland liegt in der Vorabfassung vom 5.6.2025 vor.
(
https://dserver.bundestag.de/btd/21/004/2100414.pdf. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/414)
Hier heißt es:
3. Wie hoch ist der Gesamtwert des im Zuge des Verbots beschlagnahmten Geldvermögens?
Bei der Bundeskasse sind bislang insgesamt 152 105,54 Euro beschlagnahmtes Vereinsvermögen eingezahlt worden.
4. Wurden im Zuge des Verbots Sachwerte wie Grundstücke, Immobilien oder Edelmetalle beschlagnahmt, und wenn ja, in welchem Umfang und welchem geschätzten Gesamtwert?
Bei den Durchsuchungen im Zuge des Verbots wurden umfangreiche Beweis-mittel sowie Vereinsvermögen beschlagnahmt und sichergestellt, deren Auswertung weiter andauert. Es wurden mit dem „Kanzleihlehngut Halsbrücke“ (Sachsen), dem „Kneipp-Kurhotel Wiesenbeek“ in Bad Lauterberg im Harz (Niedersachsen) und dem „Käseturm“ in Gera (Thüringen) insgesamt drei Immobilien im Zuge des Vereinsverbots beschlagnahmt.
5. Wie viele Immobilien werden dem „Königreich Deutschland“ zugerechnet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung können dem „Königreich Deutschland“ über die in Frage 4 genannten, im Zuge des Vereinsverbots beschlagnahmten, Immobilien hinaus derzeit keine Immobilien zugerechnet werden.
(ebenda).
Es stellt sich die Frage, warum der Gutshof beschlagnahmt werden konnte. Nach bisherigen Erkenntnissen war er nur gepachtet und nicht Eigentum des KRD.
Außerdem stellt sich die Frage, warum das Hotel in Bad Lauterberg und der Käseturm in Gera nicht bereits von der Bafin beschlagnahmt wurden.