Autor Thema: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt  (Gelesen 40431 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt
« Antwort #630 am: 26. Mai 2025, 17:14:24 »
Könige hassen diesen Trick!

Ich kann mir aufs Schloss nur einen Reim machen - Fitzel hat einen ungütigen Kaufvertrag geschlossen, da nix Notar, Oppi hat den Anspruch auf Rückzahlung wg. Bereicherung gepfändet da das aus Geldern der Versicherung bezahlt wurde, Schlossherr hat nix und behauptet leere Taschen, Oppi pfändet Schloss.

Einmal 50 Pfund Spekulatius, bittesehr!
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Goliath

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Re: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt
« Antwort #631 am: 26. Mai 2025, 17:21:40 »
Im Artikel steht ja, daß Fitzefatze nicht ins Grundbuch eingetragen wurde.
 
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Offline Gerntroll

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Re: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt
« Antwort #632 am: 26. Mai 2025, 18:07:58 »
Aber es steht nichts da, dass es keinen Strohpudel gibt.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Crawford

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Re: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt
« Antwort #633 am: 26. Mai 2025, 18:24:53 »
Zur Frage „Kaufvertrag für Schloß Bärwalde“ gibt es einen Hinweis in den am 30.März 2022 von Anon Leaks veröffentlichten Dokumenten.
Hier wird u. a. eine E-Mail von einem gewissen Rudolf Pusch, der Bereichsleiter von Bärwalde gewesen sein soll, zitiert. Er informiert am 11.März 2022 verschiedene Personen zum Sachstand bzgl. Schloß Bärwalde. Hier heißt es:
Zitat
Hallo, alle zusammen,
heute habe ich nochmal ein längeres Gespräch mit Peter gehabt.
Es ging um Bärwalde und um Wolfsgrün.
1.Bärwalde
Der Verkäufer hatte im Kaufvertrag unterschrieben, dass er nach ab einer bestimmten Anzahlungssumme das Gebäude für uns zur schnelleren Planung und Renovierung überläßt. Nun übt er Druck aus, diesen Vertragspunkt zu ändern und verlangt eine Schnellere abzahlung.
Wir vermuten, dass er emotional an den Objekt hängt und nach der Vision wird Tat Aktion Sorgen hochkommen, dass wir sein „Heim“ umbauen, obwohl es noch nicht komplett abgezahlt ist. Dieser Umstand hat Peter dazu bewegt, die Entscheidung zu treffen, dass dort alle Arbeiten unsererseits eingestellt werden, solange nicht mehr Klarheit herrscht.
(https://anonleaks.net/2022/optinfoil/ein-schloesschen-fuer-das-koenigreich-nein-zwei/)

Demnach gibt es einen Kaufvertrag zwischen dem Eigentümerehepaar und einem nicht genannten Käufer. Möglicherweise handelt es sich um Fitzek, da ja der Verkäufer allem Anschein nach mit dem Käufer verhandelt hat, der wiederum Rudolf Pusch die neue Entwicklung mitgeteilte.

Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, sollte der Kauf ratenweise erfolgen.

Man kann sicherlich ausschließen, daß Fitzek seine Anhänger auffordert, insgesamt 1,3 Mio € an den Verkäufer zu überweisen, ohne daß er davon ausgehen kann, daß das Schloß Bärwalde sein Eigentum wird.

Außerdem dürfte die Bafin einen triftigen Grund haben, die Immobilie Fitzek zuzuordnen.

Interessanterweise herrschte noch im Mai 2022 in der Gemeinde Bärwalde Rätselraten, wer sich im Schloß zu schaffen macht und ob das Gebäude eventuell schon verkauft ist. Der MDR Sachsen berichtete am 7.Mai 2022:
Zitat
In Bärwalde haben die Reichsbürger bereits drei, vier Arbeitseinsätze auf dem Schlossgelände veranstaltet, berichtet Boxbergs Hauptamtsleiter Arian Leffs. Danach hätten sich immer wieder besorgte Dorfbewohner auf dem Amt gemeldet. Die Gemeindeverwaltung sah sich deshalb veranlasst, eine Einwohnerversammlung einzuberufen. "Wir wollten darüber informieren, was wir wissen", sagt Leffs.
Viel sagen kann er den Bürgern aber nicht. Die Arbeitseinsätze finden auf Privatgrund statt. Die Eigentümer müssen die Gemeinde nicht darüber informieren, was auf ihrem Grund und Boden vor sich geht. Bekannt ist, dass sie das Schloss verkaufen möchten. Seit Jahren bemühen sie sich um einen Käufer – ohne Erfolg. Und auch jetzt da im Dorf gemutmaßt wird, die Reichsbürger hätten das Schloss gekauft, wird die Immobilie weiter auf Internetportalen zum Kauf angeboten – für mehr als 1,3 Millionen Euro.
Maklerin: Schloss steht noch zum Verkauf
Die Immobilienmaklerin bestätigt, dass das Schloss noch zu haben ist. Es sei noch nicht verkauft. Zwar habe es schon Interessenten gegeben. Zur Unterzeichnung eines Kaufvertrags sei es allerdings noch nicht gekommen. Die Eigentümer selbst konnte MDR SACHSEN nicht erreichen. Auch der Gemeindeverwaltung ist nichts über einen Verkauf bekannt. Ein notariell beglaubigter Kaufvertrag liege Boxberg nicht vor, sagt Hauptamtsleiter Arian Leffs. "Wir warten ab und hoffen, dass der Interessent nicht kaufen kann", kommentiert Leffs die Aktivitäten des Reichsbürgers Peter Fitzek in Bärwalde. "Machen können wir da relativ wenig."
Die Gemeindeverwaltung hat prüfen lassen, ob sie das kommunale Vorkaufsrecht für das Schloss geltend machen könnte. Dem seien aber enge Grenzen gesetzt. Fazit: Dass Boxberg das Schloss kauft, sei nicht genehmigungsfähig, erklärt Leffs. Die Gemeinde habe dazu auch nicht das Geld. Deshalb bat Boxberg das sächsische Finanzministerium um Hilfe. Denn ein Gesetz zum Erhalt von Kulturdenkmälern sieht vor, dass das Land bei Verkäufen von Denkmälern unter Privatleuten einschreiten und die Objekte selbst erwerben kann. Dazu müssen die Immobilien aber von "überörtlicher Bedeutung" sein.
Landesregierung hat kein Interesse am Schutz des Schlosses
Diese Bedeutung sieht das Finanzministerium beim Schloss in Bärwalde nicht, erklärt Jörg Herold, Sprecher der Landesbehörde, auf Nachfrage. Das Ministerium halte das Schloss nicht für so wertvoll, um es schützen zu müssen. Außerdem fehle ein Konzept, was im Falle eines Kaufs mit dem Schloss passieren soll. "Wir können es nicht verwerten", gesteht Herold. "Nur wegen der Gesinnung eines Käufers können wir kein Vorkaufsrecht ausüben."
(https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/reichsbuerger-koenigreich-deutschland-schloss-baerwalde-100.html. Zugriff 26.5.2025)

Wie die „Sächsische Zeitung“ am heutigen Tag meldet, ist das Eigentümerehepaar nach wie vor im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
Zitat
Besitzerin des Schlosses war bis dato Ute H. - sie hatte das Anwesen zusammen mit ihrem Mann Ende der 1990er-Jahre erworben. Weil das Grundstück viel Arbeit machte, wollte das Ehepaar schon 2017 verkaufen.
Kein gültiger Kaufvertrag
Schließlich wurde das Areal 2022 von Peter Fitzek erworben. Der trat offiziell als Käufer auf, doch ein gültiger Kaufvertrag fehlte. „Alle Rechte und Pflichten liegen nach wie vor bei der Eigentümerin“, erklärte Boxbergs Hauptamtsleiter Arian Leffs Ende 2023. Auch ein Eintrag im Grundbuch ist damals nicht erfolgt.
(https://www.msn.com/de-de/gesellschaft-kultur-und-geschichte/verlauf/schloss-b%C3%A4rwalde-im-kreis-g%C3%B6rlitz-ehemalige-reichsb%C3%BCrger-immobilie-steht-wieder-zum-verkauf/ar-AA1Ful5n. Zugriff 26.5.2025)

Es kann mehrere Gründe geben, warum die Änderung des Grundbucheintrags „vergessen“ wurde.

Das Motiv Fitzeks scheint auf der Hand zu liegen. Er will als vollkommen besitzlos dastehen. Niemand soll auf die Idee kommen, daß ihm irgendwas gehört.

Bei den Verkäufern könnte es sein, daß sie dem Finanzamt nicht noch mehr Arbeit aufbürden wollten, indem sie den Kauferlös versteuern. 1,3 Mio € sind ja nun wirklich Peanuts.

Daß man mit der Verheimlichung des Verkaufs die Gemeinde Bärwalde bzgl. einer etwaigen Ausübung eines Vorkaufsrechts ausbremsen wollte, kann man wohl ausschließen, da sie selbst, wie oben ausgeführt, nicht die Mittel hatte und auch nicht über andere Ressourcen (Landesmittel) verfügte, um hier tätig zu werden.


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Re: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt
« Antwort #634 am: 26. Mai 2025, 18:47:14 »
Kann die Bafin einfach so verkaufen wenn die Alteigentümer noch im Grundbuch stehen?

Fitzek würde jetzt schreien: Kannste mal sehen, Finanzmafia!!!
 
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Offline Graf_Krolock

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Re: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt
« Antwort #635 am: 26. Mai 2025, 19:10:19 »
Das ganze scheint etwas verworren. Irgendwer verlautbart da was verkehrtes. Sollte das Ehepaar H. noch immer im Grundbuch stehen sind sie die rechtmässigen Eigentümer und das Schloss kann nicht gepfändet oder eingezogen werden. Welche Abmachungen bzw. Verträge  zwischen dem Eigentümer und Fitzek geschlossen wurden weiss ich nicht. Scheinbar keine rechtsgültigen. Sollte ein Kaufvertrag geschlossen worden sein so wurde der jedenfalls nicht notariell bestätigt. In Deutschland ist bei Immobilenerwerb jedoch ein Notar rechtlich vorgeschrieben. Kann man nicht umgehen. Da Fitzelchen oder einer seiner Pudel das Schloss also nicht gekauft haben kann auch kein Kaufpreis geflossen sein. Die Summen die  dem Ehepaar zugeflossen sind könnten dann höchstens als Pacht oder Miete angesehen werden. Dann wäre Fitzek oder ein Strohmann höchstenfalls Besitzer. Also das Schloss nicht pfändbar. Genauso wie man die Wohnung eines Eigentümers nicht pfänden kann nur weil der Mieter Schulden hat. Es gibt noch eine Drittschuldnerpfändung. Dann allerdings müssten Fitzek und das Ehepaar H. gemeinsam in undurschsichtige Geschäfte verbunden sein.
So richtig schlau wird man aus den einzelnen Mitteilungen nicht. Allerdings, sollte das Schloss tatsächlich durch die Bafin verkauft werden, gehe ich davon aus das die Geschäfte zwischen Fitzek und dem Ehepaar H. krumme waren.
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Offline Knallfrosch

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Re: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt
« Antwort #636 am: 26. Mai 2025, 19:26:26 »
Weiter oben wurde nach der Anzeige im Internet gefragt:

http://www.immobilienscout24.de/expose/157241642#/

Als Makler ist eine Impro Immobilienverwertung angegeben. (Die verwerten überwiegend Insolvenzimmobilien.)

Ich finde das Schlösschen ja eigentlich ganz hübsch. Aber ich würde es ohne eine dezidierte Begutachtung durch einen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden nicht kaufen wollen. Ich vermute mal ganz grob, dass man da locker eine zweite Million in die Instandsetzung investieren kann. Auch die Dachrinnen dürften nicht mehr sauber sein...

Angeblich:
Zitat
Aufgrund des guten energetischen Zustands ist eine Modernisierung nicht erforderlich.
  Der Frosch hat Zweifel...

Zitat
Objektbeschreibung
Angeboten wird ein in den zwanziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts erbautes Herrenhaus mit dazugehörigen ehemaligen Lungenklinik und einem Parkgelände

Ausstattung
vollständig eingefriedetes Grundstück
Herrenhaus, erbaut 1922/1923
Lungenklinik, bis 1991 im Betrieb
diverse Anbauten, Lagerräume, Gewächshaus, Gartenhaus
Kellergeschoss: diverse Lagerräume, Heizungsräume
Erdgeschoss: Eingangshalle, diverse Büro- Aufenthaltsräume, Küche, Musikzimmer, Kamin, Parkett und Fliesen
1. Obergeschoss: diverse Wohnräume, Sanitätsräume, Fliesenböden, Laminat
2. Obergeschoss/Dachgeschoss: div. Räume
Grundsubstanz durch frühere Sanierung (Datum unbekannt) instandgesetzt
Beheizung: Ölheizung Bj. 1996 (5 Öltanks), Warmwasserspeicher Bj. 2023 und Holzheizung Bj. unbekannt
Die ehemalige Lungenklinik ist Modernisierungs- und Sanierungsbedürftig
großzügiges Grundstück mit teilweise altem Baumbestand

Lage
Bärwalde ist ein Dorf im sorbischen Siedlungsgebiet der Oberlausitz, das zur sächsischen Gemeinde Boxberg/O.L. im Landkreis Görlitz gehört
ca. 150 Einwohner
ländliche Struktur
Bundesstraße B156 ca. 1,5 km
Bundesautobahn A15 ca. 45 km, A13 ca. 80 km
Cottbus ca. 50 km, Dresen ca. 100 km


Sonstiges
Die gesamte Anlage steht unter Denkmalschutz und ist als Kulturdenkmal zu betrachten
« Letzte Änderung: 26. Mai 2025, 19:33:33 von Knallfrosch »
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Online Karl Martell

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Re: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt
« Antwort #637 am: 26. Mai 2025, 20:52:02 »
Sollte das Ehepaar H. noch immer im Grundbuch stehen sind sie die rechtmässigen Eigentümer und das Schloss kann nicht gepfändet oder eingezogen werden.

Äh, doch. Para 812 BGB zB. Die haben rechtsgrundlos einen "Kaufpreis" bekommen, denn der Kaufvertrag war offenbar formnichtig und kann daher keinen Rechtsgrund für's Behaltendürfen des Geldes begründen. Außerdem darf man wohl unterstellen, dass der "Kaufpreis" auch wieder mit Reichbankgeldern zumindest teilfinanziert wurde. Das ganze "Königreich" war auf Pump gebaut. In dem Fall wären die Alteigentümer vielleicht sogar direkt an den illegalen Bankgeschäften beteiligt. Guck mal Para 37 KWG.
 
Wir wissen nicht, welche Karte da genau gezogen wurde. Wir wissen nur, dass Oppermann ein Schloss verkauft, das Fitzek mal formnichtig gekauft haben will. Wird schon seine Gründe haben. Allgemein schlägt das System erschreckend selten wild um sich und drangsaliert arme, unschuldige Bürger... Wer Behörden kennt, weiß um den risikoaversen Handlungsansatz in den Amtsstuben und darf unterstellen, dass da gewissenhaft drüber gebrütet wurde, um einen rechtssicheren Weg zu finden. War wohl erfolgreich. Mir reicht das als Erklärung.


PS: ich glaube, das Schloss wäre so oder so weg. Para 12 VereinsG regelt die Einziehung von Sachen Dritter. Das "Königreich" residierte in Boxberg. Wer da kommt, wird den Alteigentümern kaum verborgen geblieben sein. Ihro Fitzeligkeit hat es ja nicht so mit Diskretion und Zurückhaltung. Dann noch die Sache mit dem formnichtigen Vertrag. Ich glaube nicht, dass die Alteigebtümer nur anhubgslos-naiv waren.

PPS: Ich verstehe 12 VereinsG so, dass man auch geliehene, gemieteten oder verpachtete Sachen einziehen kann. Hauptsache, der Eigentümer überlässt es dem Verein in der Absicht, die verfassungsrfeindlichen Vereinszwecke zu kennen. Tschö mit Ö, Halsbrücke.
« Letzte Änderung: 26. Mai 2025, 21:39:38 von Karl Martell »
 

Offline Rechtsfinder

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Re: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt
« Antwort #638 am: 26. Mai 2025, 21:51:35 »
Das Problem ist, dass das Vereinverbot sehr wahrscheinlich noch nicht bestandskräftig ist und eine Einziehung aus diesem Grund folglich auch noch nicht.
Wenn also jetzt schon verwertet wird, dann wohl eher, weil die Bafin schon früher zugegriffen hat.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Graf_Krolock

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Re: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt
« Antwort #639 am: 26. Mai 2025, 23:05:16 »
Nun ja, wenn der Vertrag formnichtig ist hat er keine Rechtsgültigkeit. Hatte das ja geschrieben. Ohne notariele Beglaubigung ist dies der Fall. Das Ehepaar H. steht aber trotzdem im Grundbuch und kann nicht einfach enteignet werden. Dazu müssten schon ganz andere Gründe vorliegen. Es ist hier ja auch niemandem bekannt welche Absprachen es zwischen Fitzek und dem Ehepaar H. gegeben hat. Sollte es nach der "Methode Fitzek" gelaufen sein erklärt das zumindestes einiges. Nach dieser Methode wird kein Kaufvertrag abgeschlossen sondern andere Vereinbarungen getroffen welche an den Rechtsgrundsätzen  der Bundesrepublik vorbeilaufen. Überwiesen werden dabei Summen von seinen einzelnen Anhängern an den Eigentümer. Banken melden heutzutage spätestens Summen ab 10.000 Euro an das Finanzamt weiter. Wenn solche Summen immer wieder überwiesen werden wird da natürlich genauer nachgesehen. Hier wird auch das Ehepaar H. in Erklärungsnot geraten sein. Vermute ich. Denn es handelt sich dabei um Schwarzgeld.
Dem Ehepaar H. wird hier also, sollte es so sein,  eine gehörige Strafzahlung drohen und natürlich die Nachzahlung aller anfallenden Steuern. Sollten sie es bezahlen können bleiben sie auch weiterhin Eigentümer. Wenn nicht, aus was für Gründen auch immer, kann der Staat natürlich auch Eigentum einziehen.
Wie dieser Fall genau liegt wissen wir hier ja nicht. Vielleicht erfahren wir es ja mal.
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Re: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt
« Antwort #640 am: 26. Mai 2025, 23:59:20 »
Bärwalde war die lustige Nummer, wo Fitzek als angeblich von der ING DiBa Polen bestallter Notar aufgetreten ist und ergo höchstselbst einen nichtigen Kaufvertrag beurkundet sowie die dummen Pudel dann zur Zahlung von einer Millionensumme in vielen Kleckerbeträgen veranlasst hat (wobei ab höheren fünfstelligen Beträgen ein lebenslanges Wohnrecht in dem Gemeinwohldoof versprochen wurde).

Und natürlich war Fitzek totenstolz auf dieses Konstrukt als die BaFin in Eibenstock und Wittenberg eingeritten ist und den König samt seiner Pudel vor die Tür gesetzt hatte. Denn BRD-seits war Bärwalde weiterhin im Eigentum der Verkäufer, die mit Fitzek und dem Königreich zuvor nie etwas zu tun hatten. Die vorletzten Mohikaner verzogen sich also grummelnd nach Bärwalde, während Fitzek sich - wie so oft - woanders verkroch.

Es währte jedoch nicht besonders lang bis die BaFin auch in Bärwalde einritt, worauf die allerletzten Mohikaner nach Halsbrücke auswichen, wo sich zur Freude oder zum Schrecken wieder Fitzek persönlich an die Spitze seiner Gurkentruppe stellte.

Ergo hatte die BaFin einen Weg gefunden die Alt- und Realeigentümer von Bärwalde in die Zange zu nehmen, die schließlich die wesentlichen Nutznießer von Fitzeks obskurer Verkaufsscharade waren. Ob sie nun als Mittäter an Fitzeks illegalen Bank- und Anlagenmachenschaften eingestuft wurden (was ich aufgrund der Einsetzung von Oppermann vermute) oder anderswie.

Wie das juristisch konkret von statten geht, weiß ich nicht. Aber vermutlich einfach analog zu Eibenstock, wo die BaFin auch nicht seufzend die Hände in den Schoß gelegt hat, bloß weil nicht Fitzek, sondern Ginzel im Grundbuch stand.

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Re: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt
« Antwort #641 am: 27. Mai 2025, 06:25:38 »
Wir vermuten, dass er emotional an den Objekt hängt und nach der Vision wird Tat Aktion Sorgen hochkommen, dass wir sein „Heim“ umbauen, obwohl es noch nicht komplett abgezahlt ist
Frage: Was außer einer sauberen Dachrinne und etwas gezupftes Unkraut wurde bei einer Vision wird Pfusch jemals "umgebaut"?

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Re: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt
« Antwort #642 am: 27. Mai 2025, 07:07:05 »
Ergo hatte die BaFin einen Weg gefunden die Alt- und Realeigentümer von Bärwalde in die Zange zu nehmen, die schließlich die wesentlichen Nutznießer von Fitzeks obskurer Verkaufsscharade waren. Ob sie nun als Mittäter an Fitzeks illegalen Bank- und Anlagenmachenschaften eingestuft wurden (was ich aufgrund der Einsetzung von Oppermann vermute) oder anderswie.

Sehe ich auch so. Da wird wohl jemand aus dem System(TM) der Meinung gewesen sein, dass die Eigentümer Geld ohne Gegenleistung (Verkauf mit Grundbuch) erhalten haben und daher das Geld vielleicht zurückzahlen müssen (sofern es keine Schenkung war). Meines Wissens arbeitet das Ehepaar nicht hier im SSL, daher könnte es durchaus sein, dass sie die 1,3 Mio. (oder nur einen Teil) nicht vollumfänglich aus der Portokasse begleichen konnten, so dass die Verwertung durch ein spezialisiertes Unternehmen (eher aus dem Bereich der Insolvenzen) durchaus als geeigneter Partner erscheint.
Schaue ich mir die Anzeige so an, dann wird Bärwalde auch eher lustlos behandelt. Es sind alte Bilder und im Text dürfte "Dresen" Dresden sein. Ich möchte nicht wissen, wie die  nicht gezeigten Räume aussehen.
« Letzte Änderung: 27. Mai 2025, 07:11:33 von lobotomized.monkey »
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Re: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt
« Antwort #643 am: 27. Mai 2025, 07:39:43 »
Wenn es zu einer Versteigerung kommt, was ich mir vorstellen kann, dann sollte einer von uns hingehen.
Hier könnten wir Einiges von dem erfahren, was wirklich und wirksam war.
Nichts von alledem, was von Königs verlautbart wurde, wird vollumfänglich zutreffend sein.
Gründe hierfür sind unzählige.

König hält nichts von der Wahrheit, solange sie ihm nicht nutzt. (Nichtsnutz)
König versteht Nichts von der Justiz. ( Unverstand)
König hält alle Anderen für dumm. (Hochmut)
König nimmt Niemanden ernst. (Hohn)
König hat kein Mitleid mit Jenen, die er mit in den Graben reißt. (Empathielosigkeit)
König überblickt nicht die Zusammenhänge. (Dummheit)
König überbewertet eigene Träume. (Träumerei)
König stellt eigene Vorteile in den Vordergrund. (Eigenennutz)

Die Sammlung wird jetzt nicht vollständig sein, zeigt aber schon in seiner Unvollkommenheit seine Unvollkommenheit.
Hat man Menschen mit diesen Wesenszügen an der Spitze, ist bereits am Anfang das Ende absehbar ohne dass man den Weg kennen muss.
Wie sollen wir jetzt ohne Akteneinsicht den Weg erkennen, den dieser Teil von des Königs Unternehmungen gemacht hat.

Fast nichts von allem, was über Fitzeks Unternehmungen in die Öffentlichkeit gerät, wird der Wirklichkeit entsprechen.
Nur wer Akten- und Rechtskenntnis hat, kann sich einigermaßen zutreffend über diesen Wahnsinn äußern.
Und das wird genau Dieser nur sehr dosiert machen, gibt es für eine Rechtfertigung ja keine Grund.
Die Mehrzahl Dessen, was die Öffentlichkeit erreicht, wird eine Rechtfertigung des Wahnsinns in irgendeiner Weise sein.
Oder die Kommentierung dessen.

Wahnsinn trifft das Alles was der König angezettelt hat wohl am Besten.
Denn nur mit einem Wahn macht das Alles Sinn.
Und nur mit einem Wahn kann man soviel Leid verbreiten und vermitteln wollen, das sein nur zum Besten der Beteiligten.
 
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Neubuerger

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Re: Neues aus dem Königreich: 05/2025 - das System hat gezuckt
« Antwort #644 am: 27. Mai 2025, 08:09:52 »
Das Problem ist, dass das Vereinverbot sehr wahrscheinlich noch nicht bestandskräftig ist und eine Einziehung aus diesem Grund folglich auch noch nicht.

Nach § 74 Absatz 1 Satz 2 VwGO beträgt die Frist 4 Wochen ab Zustellung. Das dürfte dann vermutlich der 13. Mai (der Tag der Razzia) sein und nicht das Datum, was im Bundesanzeiger steht (der 03. April 2025), oder?

Nun ja, wenn der Vertrag formnichtig ist hat er keine Rechtsgültigkeit. Hatte das ja geschrieben. Ohne notariele Beglaubigung ist dies der Fall. Das Ehepaar H. steht aber trotzdem im Grundbuch und kann nicht einfach enteignet werden. Dazu müssten schon ganz andere Gründe vorliegen.

Wenn man ins Vereinsgesetz schaut, dann findet man in §3 Vereinsverbot im Absatz 1 folgenden Text:

Zitat
Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung

1.
    des Vereinsvermögens,
2.
    von Forderungen Dritter, soweit die Einziehung in § 12 Abs. 1 vorgesehen ist, und
3.
    von Sachen Dritter, soweit der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind,

zu verbinden.

Das lässt sich wunderbar mit der Situation verbinden:
- Vereinsvermögen: Wurde eingezogen
- Forderungen Dritter: Beispielsweise Zahlungen an die Gemeinwohlkasse (die sind in der Verbotsverfügung auch explizit erwähnt)
- Sachen Dritter: Man könnte hier jetzt die Förderung des KRD annehmen, weil kein rechtmässiger Verkauf durchgeführt wurde und zusätzlich auch noch unter der Hand Geld geflossen ist.

Ist  :spekulatius: aber ich denke, es sieht für den Alteigentümer eher schlecht aus.

Es ist hier ja auch niemandem bekannt welche Absprachen es zwischen Fitzek und dem Ehepaar H. gegeben hat. Sollte es nach der "Methode Fitzek" gelaufen sein erklärt das zumindestes einiges. Nach dieser Methode wird kein Kaufvertrag abgeschlossen sondern andere Vereinbarungen getroffen welche an den Rechtsgrundsätzen  der Bundesrepublik vorbeilaufen.

Es könnte auch schon reichen (wie bereits anderswo spekuliert), dass der Verkäufer hier eine geforderte Rückzahlung der "Verkaufssumme" nicht leisten konnte und deshalb das Schloss auch weg ist.

« Letzte Änderung: 27. Mai 2025, 08:18:51 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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