Zur Frage „Kaufvertrag für Schloß Bärwalde“ gibt es einen Hinweis in den am 30.März 2022 von Anon Leaks veröffentlichten Dokumenten.
Hier wird u. a. eine E-Mail von einem gewissen Rudolf Pusch, der Bereichsleiter von Bärwalde gewesen sein soll, zitiert. Er informiert am 11.März 2022 verschiedene Personen zum Sachstand bzgl. Schloß Bärwalde. Hier heißt es:
Hallo, alle zusammen,
heute habe ich nochmal ein längeres Gespräch mit Peter gehabt.
Es ging um Bärwalde und um Wolfsgrün.
1.Bärwalde
Der Verkäufer hatte im Kaufvertrag unterschrieben, dass er nach ab einer bestimmten Anzahlungssumme das Gebäude für uns zur schnelleren Planung und Renovierung überläßt. Nun übt er Druck aus, diesen Vertragspunkt zu ändern und verlangt eine Schnellere abzahlung.
Wir vermuten, dass er emotional an den Objekt hängt und nach der Vision wird Tat Aktion Sorgen hochkommen, dass wir sein „Heim“ umbauen, obwohl es noch nicht komplett abgezahlt ist. Dieser Umstand hat Peter dazu bewegt, die Entscheidung zu treffen, dass dort alle Arbeiten unsererseits eingestellt werden, solange nicht mehr Klarheit herrscht.
(
https://anonleaks.net/2022/optinfoil/ein-schloesschen-fuer-das-koenigreich-nein-zwei/)
Demnach gibt es einen Kaufvertrag zwischen dem Eigentümerehepaar und einem nicht genannten Käufer. Möglicherweise handelt es sich um Fitzek, da ja der Verkäufer allem Anschein nach mit dem Käufer verhandelt hat, der wiederum Rudolf Pusch die neue Entwicklung mitgeteilte.
Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, sollte der Kauf ratenweise erfolgen.
Man kann sicherlich ausschließen, daß Fitzek seine Anhänger auffordert, insgesamt 1,3 Mio € an den Verkäufer zu überweisen, ohne daß er davon ausgehen kann, daß das Schloß Bärwalde sein Eigentum wird.
Außerdem dürfte die Bafin einen triftigen Grund haben, die Immobilie Fitzek zuzuordnen.
Interessanterweise herrschte noch im Mai 2022 in der Gemeinde Bärwalde Rätselraten, wer sich im Schloß zu schaffen macht und ob das Gebäude eventuell schon verkauft ist. Der MDR Sachsen berichtete am 7.Mai 2022:
In Bärwalde haben die Reichsbürger bereits drei, vier Arbeitseinsätze auf dem Schlossgelände veranstaltet, berichtet Boxbergs Hauptamtsleiter Arian Leffs. Danach hätten sich immer wieder besorgte Dorfbewohner auf dem Amt gemeldet. Die Gemeindeverwaltung sah sich deshalb veranlasst, eine Einwohnerversammlung einzuberufen. "Wir wollten darüber informieren, was wir wissen", sagt Leffs.
Viel sagen kann er den Bürgern aber nicht. Die Arbeitseinsätze finden auf Privatgrund statt. Die Eigentümer müssen die Gemeinde nicht darüber informieren, was auf ihrem Grund und Boden vor sich geht. Bekannt ist, dass sie das Schloss verkaufen möchten. Seit Jahren bemühen sie sich um einen Käufer – ohne Erfolg. Und auch jetzt da im Dorf gemutmaßt wird, die Reichsbürger hätten das Schloss gekauft, wird die Immobilie weiter auf Internetportalen zum Kauf angeboten – für mehr als 1,3 Millionen Euro.
Maklerin: Schloss steht noch zum Verkauf
Die Immobilienmaklerin bestätigt, dass das Schloss noch zu haben ist. Es sei noch nicht verkauft. Zwar habe es schon Interessenten gegeben. Zur Unterzeichnung eines Kaufvertrags sei es allerdings noch nicht gekommen. Die Eigentümer selbst konnte MDR SACHSEN nicht erreichen. Auch der Gemeindeverwaltung ist nichts über einen Verkauf bekannt. Ein notariell beglaubigter Kaufvertrag liege Boxberg nicht vor, sagt Hauptamtsleiter Arian Leffs. "Wir warten ab und hoffen, dass der Interessent nicht kaufen kann", kommentiert Leffs die Aktivitäten des Reichsbürgers Peter Fitzek in Bärwalde. "Machen können wir da relativ wenig."
Die Gemeindeverwaltung hat prüfen lassen, ob sie das kommunale Vorkaufsrecht für das Schloss geltend machen könnte. Dem seien aber enge Grenzen gesetzt. Fazit: Dass Boxberg das Schloss kauft, sei nicht genehmigungsfähig, erklärt Leffs. Die Gemeinde habe dazu auch nicht das Geld. Deshalb bat Boxberg das sächsische Finanzministerium um Hilfe. Denn ein Gesetz zum Erhalt von Kulturdenkmälern sieht vor, dass das Land bei Verkäufen von Denkmälern unter Privatleuten einschreiten und die Objekte selbst erwerben kann. Dazu müssen die Immobilien aber von "überörtlicher Bedeutung" sein.
Landesregierung hat kein Interesse am Schutz des Schlosses
Diese Bedeutung sieht das Finanzministerium beim Schloss in Bärwalde nicht, erklärt Jörg Herold, Sprecher der Landesbehörde, auf Nachfrage. Das Ministerium halte das Schloss nicht für so wertvoll, um es schützen zu müssen. Außerdem fehle ein Konzept, was im Falle eines Kaufs mit dem Schloss passieren soll. "Wir können es nicht verwerten", gesteht Herold. "Nur wegen der Gesinnung eines Käufers können wir kein Vorkaufsrecht ausüben."
(
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/reichsbuerger-koenigreich-deutschland-schloss-baerwalde-100.html. Zugriff 26.5.2025)
Wie die „Sächsische Zeitung“ am heutigen Tag meldet, ist das Eigentümerehepaar nach wie vor im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
Besitzerin des Schlosses war bis dato Ute H. - sie hatte das Anwesen zusammen mit ihrem Mann Ende der 1990er-Jahre erworben. Weil das Grundstück viel Arbeit machte, wollte das Ehepaar schon 2017 verkaufen.
Kein gültiger Kaufvertrag
Schließlich wurde das Areal 2022 von Peter Fitzek erworben. Der trat offiziell als Käufer auf, doch ein gültiger Kaufvertrag fehlte. „Alle Rechte und Pflichten liegen nach wie vor bei der Eigentümerin“, erklärte Boxbergs Hauptamtsleiter Arian Leffs Ende 2023. Auch ein Eintrag im Grundbuch ist damals nicht erfolgt.
(
https://www.msn.com/de-de/gesellschaft-kultur-und-geschichte/verlauf/schloss-b%C3%A4rwalde-im-kreis-g%C3%B6rlitz-ehemalige-reichsb%C3%BCrger-immobilie-steht-wieder-zum-verkauf/ar-AA1Ful5n. Zugriff 26.5.2025)
Es kann mehrere Gründe geben, warum die Änderung des Grundbucheintrags „vergessen“ wurde.
Das Motiv Fitzeks scheint auf der Hand zu liegen. Er will als vollkommen besitzlos dastehen. Niemand soll auf die Idee kommen, daß ihm irgendwas gehört.
Bei den Verkäufern könnte es sein, daß sie dem Finanzamt nicht noch mehr Arbeit aufbürden wollten, indem sie den Kauferlös versteuern. 1,3 Mio € sind ja nun wirklich Peanuts.
Daß man mit der Verheimlichung des Verkaufs die Gemeinde Bärwalde bzgl. einer etwaigen Ausübung eines Vorkaufsrechts ausbremsen wollte, kann man wohl ausschließen, da sie selbst, wie oben ausgeführt, nicht die Mittel hatte und auch nicht über andere Ressourcen (Landesmittel) verfügte, um hier tätig zu werden.