Autor Thema: "Netzkrista" - Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte  (Gelesen 8417 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: "Netzkrista" - Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte
« Antwort #60 am: 18. Mai 2026, 06:48:00 »
Wen wundert's? Von ausgewogener Darstellung halten sie auch nicht viel. Da geben sie vor, für Meinungsfreiheit zu kämpfen und löschen auf ihrer Plattform, was ihnen an Meinung nicht gefällt.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: "Netzkrista" - Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte
« Antwort #61 am: 18. Mai 2026, 08:10:03 »
Mal ganz dumm gefragt, wenn Richter oder Staatsanwälte öffentlich die Rechtsauffassung eines übergeordneten Gerichts in Zweifel ziehen, sind da Fragen nach der weiteren Dienstfähigkeit nicht nur begründet sondern im öffentlichen Interesse sogar geboten?
 
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Offline Rabenaas

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Re: "Netzkrista" - Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte
« Antwort #62 am: 18. Mai 2026, 08:54:43 »
Nein. Richter und Staatsanwälte genießen auch Meinungsfreiheit, und die Gerichte ändern ihre Rechtsprechung auch immer wieder. Ein Musterbeispiel dafür sind die alten Ku-Schergen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Sandmännchen

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Re: "Netzkrista" - Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte
« Antwort #63 am: 18. Mai 2026, 10:33:32 »
Im Grunde ist das sogar erwünscht. Allerdings können natürlich manche Argumente Zweifel an der Dienstfähigkeit nach sich ziehen.
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Offline John

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Re: "Netzkrista" - Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte
« Antwort #64 am: 18. Mai 2026, 20:56:10 »
Mal ganz dumm gefragt, wenn Richter oder Staatsanwälte öffentlich die Rechtsauffassung eines übergeordneten Gerichts in Zweifel ziehen, sind da Fragen nach der weiteren Dienstfähigkeit nicht nur begründet sondern im öffentlichen Interesse sogar geboten?
Absolut. Aber nur, wenn sie dann dabei eine Pumukl-Perrücke, dazu nur einen Gummistiefel tragen, durch die Altstadt laufen und zu jedem ausgesprochenem Wort mit einem Holzochlöffel auf einen Kupferkessel schlagen
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Beamte und Richter unterliegen der Wohlverhaltenspflicht. Ich denke, dass war das, was du meintest. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert. Hierbei wird in erster Linie auf die Wirkung auf den durchschnittlichen Bürger, oder die direkt angesprochenen abgezielt. Hier könnte man durchaus ansetzen, ich denke aber nicht, dass dieser Text hinreichend ist um einen Pflichtverstoß zu begründen.
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