Wie ist das eigentlich nun mit der Anerkennung des KRDs durch das Gericht Dessau? Ist doch der ganze Grund dafür, dass der Herr FITZEK, PETER die ganze Sache angeleiert hat und dabei eine Frau geschlagen und zwei andere Personen beleidigt hat.
a) Falls Er -inzwischen auch wohl für Ihn, weil Er es in Seinem Video schon durchblicken ließ- unerwartet am 20.08. vom Tatvorwurf freigesprochen wird, dann ist das KRD ja anerkannt. Habe ich verstanden.
b) Wird Er zu einer Strafe verurteilt, ist das KRD dann trotzdem (partiell) anerkannt, falls die Haftstrafe weniger als die acht Monate ausfällt?
c) Falls Er zu einer Haftstrafe von mehr als acht Monaten verurteilt wird, ist das KRD dann so richtig dolle anerkannt?
d) Für den Fall b) und c) hat Fitzek bereits Revision angekündigt, ist das dann das ultimative Kriterium für die Anerkennung des KRDs?
Mag das jemand auflösen? Vielleicht der Fitzek?