Die Einsatzkräfte der Polizei setzen die meisten von uns ab ca. 8:30 Uhr im Speisesaal fest. Nach Verhandlungen dürfen die Kinder sich mit einer Bezugsperson in unser Kinderreich zurückziehen. Haftbefehle gab es aber keine. Zur Toilette werden wir nacheinander einzeln eskortiert. Ein kleiner kahlköpfiger Polizist mit ST200-Kennung – von vergangenen Einsätzen bekannt – verhöhnt uns mit der Frage: „Habt Ihr Euch schon überlegt, wo Ihr ab morgen wohnen wollt?“ und quittiert unsere klare Antwort mit „Träumt ruhig weiter!“. Offensichtlich geht man hier von der Zerstörung unserer Existenzgrundlage aus!
Nach dem Erfassen unserer Personendaten steht es uns frei, das Gelände zu verlassen (dann aber bis zum Abschluss der Aktion keinen Zutritt mehr zu erhalten). Wenn wir es wünschen, dürfen wir bleiben und bei der Durchsuchung unserer Privaträume anwesend sein. Diese ist noch nicht mal Gegenstand des nicht rechtsgültig unterzeichneten und legitimierten richterlichen Beschlusses und gilt somit ohnehin nicht für Steuerfahndung, BaFin und wer auch immer sonst noch hier war.
Es existieren Mietverträge und Kennzeichnungen der Privaträume – geachtet werden diese nicht. Stattdessen wird von einer Art „Universalhaftung“ ausgegangen und sämtliche Privaträume durchsucht.
Bei der groben Durchsuchung der Steuerfahndung dürfen die Mieter anwesend sein. Mindestens eine weitere Durchsuchung wird ohne die Mieter durchgeführt, denn einige Räume werden später durchwühlt wieder vorgefunden. Außerdem stellt sich heraus, dass in Abwesenheit der Mieter Gegenstände und auch Bargeld entwendet worden sind.
Man versichert uns mehrfach die Aushändigung der Beschlagnahmungslisten, deren Empfang wir ohnehin unterzeichnen müssten. Auf Nachfrage, wer denn diese Listen erstelle, so schnell und unkontrolliert wie das „Beutegut“ abtransportiert werde, kann niemand antworten. Die Polizei sei dafür nicht zuständig – “Wir tun nur unseren Job”. Wer also war zuständig?
Die Einsatzkräfte verlassen ca. 18:45 Uhr das Gelände. Deren unruhiges Verhalten und irritierte Aussagen während der letzten Stunde deuten darauf hin, dass ihr Einsatzbefehl nur bis 18:00 Uhr ging.
Um kurz nach 20:00 Uhr steht noch immer ein Lastzug mit polnischem Kennzeichen vor dem Gelände in der Straße am Fuchsbau. Zwei Gabelstapler, einer davon unserer, beladen diesen mit vor 18:45 Uhr noch heraus geschleppten Wertsachen. Ca. 10 Personen mit schlichten, schwarz auf weiß bedruckten Namensschildern mit BaFin-Aufschrift, stehen desinteressiert abwartend in einiger Entfernung – von akkurater Katalogisierung der Wertsachen kann keine Rede sein. Auch ist von Einsatz- und Sicherungskräften der Polizei keine Spur mehr. Wir haben bis heute keine Beschlagnahmungslisten erhalten, weswegen wir selbst eine vorläufige Liste erstellt haben.
PDF Vorläufige VerlustlisteKönnen wir etwas beweisen? Wie denn? Leider haben wir keine detaillierten Film- oder Fotoaufnahmen von dem Einsatz. Das persönliche Recht am gemachten Bild und der Schutz der Person wurden von den Einsatzkräften als Grund angeführt, Aufnahmen zu verbieten. Wir selbst konnten den entstandenen Schaden erst nach der Aktion erfassen.
Doch glücklicherweise muss die Polizei ihre Einsätze zur rechtlichen Absicherung dokumentieren. Dass alle Tätigkeiten durch Filme und Fotos lückenlos dokumentiert wurden, wurde uns unter anderem von Stefan Oppermann mehrfach mitgeteilt. Bei 100 Einsatzkräften in verschiedenen Teams, mehreren beteiligten BRD-Organisationen, 5 Örtlichkeiten und teilweise 2-tägiger Einsatzdauer sollte einiges Material zusammengekommen sein.
Dieses sollte der Öffentlichkeit zugänglich sein! Doch wir dürfen es noch nicht einmal sehen! Mehr Transparenz sollte doch kein Problem sein!?
Wir bitten alle Nachbarn, Passanten oder Touristen, welche die Einsätze in Wittenberg, Apollensdorf, Reinsdorf und Halle gefilmt oder fotografiert haben, uns ihre Aufnahmen zukommen zu lassen.
Bild- und Filmmaterial als Datei an:
[email protected]oder als Datenträger an:
Königreich Deutschland
Heuweg 16
06886 Lutherstadt Wittenberg