Autor Thema: Landvolkbewegung 2.0 Bauernproteste und Rechtsextremisten  (Gelesen 32154 mal)

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Re: Landvolkbewegung 2.0 Bauernproteste und Rechtsextremisten
« Antwort #435 am: 25. Oktober 2025, 08:25:37 »
Die Aufarbeitung geht weiter.

... und immer weiter.

Zitat
Zwei Mittelfinger, ein Tritt in die Genitalien – und klare Worte der Richterin

Urteil nach Krawallen beim Politischen Aschermittwoch 2024: Angeklagter bekommt acht Monate auf Bewährung. Videobeweis ist ausschlaggebend.

Spoiler
Nach den Ausschreitungen beim Politischen Aschermittwoch 2024 der Grünen in Biberach hat das Amtsgericht Biberach am Mittwoch erneut ein Urteil gefällt. Ein 47-jähriger Landwirt aus dem Alb-Donau-Kreis wurde wegen Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 3000 Euro an den Weißen Ring Biberach zahlen.

    All das ist nicht damit abgetan, zu behaupten, der Parteitag hätte nicht stattfinden sollen.
    Richterin Kienle

Der Mann hatte sich an der Blockade zweier Fahrzeuge aus dem Begleitkonvoi des damaligen Bundesministers Cem Özdemir in der Gigelbergstraße beteiligt. Laut Anklage zeigte er sich dabei gegenüber Einsatzkräften aggressiv und beleidigend – und ging sogar so weit, einem Polizisten einen Tritt in den Genitalbereich zu versetzen. Auf den im Prozess gezeigten Videos sei er in vorderster Reihe und auch bei dem Tritt klar zu erkennen, erklärte Richterin Kienle. „Man sieht auch, wie der Angeklagte beide Mittelfinger zeigt, in Richtung einer Polizistin die Scheibenwischer-Geste macht und ruft: ‚Ihr seid doch alle bescheuert‛“, so die Richterin.

In der Verhandlung wurden auch zwei Polizeizeugen gehört: der Beamte, der den Tritt in den Genitalbereich abbekommen hatte, sowie eine Polizistin, der der Angeklagte die Scheibenwischer-Geste gezeigt haben soll.

Polizistin erkennt den Angeklagten

Der betroffene Beamte schilderte, dass er in den tumultartigen Szenen nicht genau erkennen konnte, von wem der Tritt kam. Auf dem Video sei jedoch deutlich zu sehen, dass der Angeklagte in unmittelbarer Nähe stand. Die Polizistin hingegen erkannte den Mann wieder und bestätigte, dass er die beleidigende Geste und Äußerung gemacht habe.

Für die Verteidigung reichte die Beweislage nicht aus. Anwalt Alfred Nübling kritisierte die Videos als unzureichend: „Das reicht mir in keinster Weise.“ Zudem sei es das erste Mal gewesen, dass er die Aufnahmen überhaupt gesehen habe.

Vor Gericht äußerte sich der Angeklagte nicht selbst, ließ lediglich seinen Verteidiger sprechen. Dieser ging sogar so weit, zu behaupten, dass die Ereignisse politisch „provoziert“ gewesen seien. Wörtlich sagte der Anwalt: „All das hätte vermieden werden können, hätten die Grünen den Parteitag im Vorfeld abgesagt. Es war eine reine Provokation.“

Die Richterin machte deutlich, dass sie diese Verteidigungsstrategie, wonach die Veranstaltung der Grünen eine Provokation gewesen sein soll, nicht gelten lässt. „All das ist nicht damit abgetan, zu behaupten, der Parteitag hätte nicht stattfinden sollen. Das so hinzustellen, als sei es provoziert worden, halte ich für fatal.“

Hohes Maß an Meinungsfreiheit

Kienle betonte außerdem, dass es in Deutschland ein hohes Maß an Meinungsfreiheit gebe. Als aus dem Zuschauerraum Gelächter zu hören war, reagierte sie scharf: „Wer das nicht glaubt, kann gerne mal in andere Länder schauen.“

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert: „Es ist klar zu sehen, dass der Angeklagte aggressiv gegen die Polizei vorgeht, lautstark ist und andere anstachelt.“ Richterin Kienle verhängte schließlich acht Monate auf Bewährung – bei einer Bewährungszeit von drei Jahren.
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