Eine soeben gelöschte Inkognito-Frage von einem mit gaaaaaz viel keine Ahnung vom Staatsbürgerrecht...
Wenn Mohamed keine zwei Worte Deutsch spricht, kann er sich schwerlich einbürgern lassen.
Wenn Ivan Volksdeutscher ist (von denen es allerdings im Osten kaum noch welche gibt), hat er einen Anspruch auf Einwanderung nach Deutschland, unabhängig von seinen Sprachkenntnissen.
Ich kann nicht erkennen, welchen Nachteil der gebürtige Deutsche davon hat.
Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung ganz ungemein; der Fragesteller sollte es ruhig mal mit Sachkunde für einen Sechser versuchen.
Eine Diskriminierung der Staatsangehörigen nach ethnischer Herkunft oder Volksgruppe ist nach internationalen Verträgen verboten. Das ist sogar inzwischen in Russland angekommen. In der Sowjetunion war das mal anders: da gab es einen Eintrag "Nationalität", und da stand dann eben "Ukrainer", "Deutscher", "Jude", "Tschetschene" oder was auch immer. Inzwischen aber nicht mehr. In einem Identitätsdokument braucht auch nicht die gesamte Familiengeschichte zu stehen. Und inwiefern der gebürtige Deutsche diskriminiert wird, wenn sie nicht da steht, bliebe zu klären.