Das Modell "Soldat auf Zeit" (Bw-Sprech: "SaZ") ist nur für eine Seite fix. Die Dienstzeit der SaZ wird stufenweise festgesetzt und ist an bestimmten "Meilensteinen" orientiert, bei deren Erreichen eine Weiterverwendung erfolgt und bei deren Verfehlen die Dienstzeit bereits vor Ablauf der Verpflichtungszeit endet. Heißt: Wer sich als SaZ-12 (Soldat/in [m/w/d] auf Zeit) verpflichtet, verpflichtet sich dazu, Vater Staat bis zu 12 Jahre treu zu dienen. Die Bundeswehr wird aber erstmal nur eine kurze Dienstzeit von mehreren Monaten oder ein bis zwei Jahren festsetzen. Wer dann z.B. die Grundausbildung nicht schafft, dessen Dienstzeit läuft dann nicht bis zum Ablauf der 12 Jahre weiter, sondern er wird deutlich früher wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Dass jemand bereits nach 8 Jahren als Leutnant die Truppe verlässt ist ungewöhnlich, aber nicht unmöglich. Das könnte auf einen Laufbahnwechsel (angefangen als Unteroffizier, zuletzt kurz Offizier) oder z.B. darauf hindeuten, dass der Bund an der Weiterführung einer aktiven Laufbahn kein Interesse hatte (z.B. wegen mangelnder Leistungen im Studium), oder auch eine Entlassung aus anderen, vielfältigen und sämtlich "ehrenhaften" Gründen.
Wer aber in der Reserve ist, ist nicht "unehrenhaft entlassen" worden, wobei der "dishonorable discharge" ein sehr amerikanischer Ausdruck ist, den wir aus Filmen und Serien kennen, der der Bundeswehr an sich fremd ist. Es gibt aber Entlassungsarten (die fristlose Entlassung oder auch die gerichtliche Entfernung aus dem Dienstverhältnis fallen mir spontan ein), die dem im Ergebnis (z.B. keine Ruhestandsbezüge und keine Erlaubnis, den Dienstgrad zu führen) entsprechen.