Autor Thema: Patriotische Union - Terrorprinz Reuß, Meister Eder, Frau Mahlzahn und Konsorten  (Gelesen 52745 mal)

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Offline Neubuerger

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Wörner diente vom 01.10.1990 bis 30.09.1998 als Soldat auf Zeit, zuletzt im Dienstgrad Leutnant.

Das ist ungewöhnlich. Soweit ich weiß, gab es damals kein SaZ8 Modell für Offiziere, Verpflichtungszeit waren da 12 Jahre, da die ja zwischendurch an ser Uni der Bundeswehr studieren waren und sonst zu wenig Zeit bei der Truppe übrig war. Dass er anschließend in die Reserve übernommen wurde, spricht aber gegen ein unehrenhafte Entlassung.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Rechtsfinder

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Das Modell "Soldat auf Zeit" (Bw-Sprech: "SaZ") ist nur für eine Seite fix. Die Dienstzeit der SaZ wird stufenweise festgesetzt und ist an bestimmten "Meilensteinen" orientiert, bei deren Erreichen eine Weiterverwendung erfolgt und bei deren Verfehlen die Dienstzeit bereits vor Ablauf der Verpflichtungszeit endet. Heißt: Wer sich als SaZ-12 (Soldat/in [m/w/d] auf Zeit) verpflichtet, verpflichtet sich dazu, Vater Staat bis zu 12 Jahre treu zu dienen. Die Bundeswehr wird aber erstmal nur eine kurze Dienstzeit von mehreren Monaten oder ein bis zwei Jahren festsetzen. Wer dann z.B. die Grundausbildung nicht schafft, dessen Dienstzeit läuft dann nicht bis zum Ablauf der 12 Jahre weiter, sondern er wird deutlich früher wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Dass jemand bereits nach 8 Jahren als Leutnant die Truppe verlässt ist ungewöhnlich, aber nicht unmöglich. Das könnte auf einen Laufbahnwechsel (angefangen als Unteroffizier, zuletzt kurz Offizier) oder z.B. darauf hindeuten, dass der Bund an der Weiterführung einer aktiven Laufbahn kein Interesse hatte (z.B. wegen mangelnder Leistungen im Studium), oder auch eine Entlassung aus anderen, vielfältigen und sämtlich "ehrenhaften" Gründen.
Wer aber in der Reserve ist, ist nicht "unehrenhaft entlassen" worden, wobei der "dishonorable discharge" ein sehr amerikanischer Ausdruck ist, den wir aus Filmen und Serien kennen, der der Bundeswehr an sich fremd ist. Es gibt aber Entlassungsarten (die fristlose Entlassung oder auch die gerichtliche Entfernung aus dem Dienstverhältnis fallen mir spontan ein), die dem im Ergebnis (z.B. keine Ruhestandsbezüge und keine Erlaubnis, den Dienstgrad zu führen) entsprechen.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Helvetia

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Meiner Erinnerung nach stand in der Anklageschrift, er habe sich entschieden, für 12 Jahre als Soldat auf Zeit zu dienen, und habe die 12 Jahre später auf 8 Jahre verkürzt. Genauer stand es nicht; für mich klang es, als wäre es seine eigene Entscheidung gewesen.
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Offline Speckdäne

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Wie auch immer, Ex-Soldat Peter W. sagt jetzt in Frankfurt aus, es sollten Waffen gekauft werden. Im Artikel werden auch Betrüger aus der Schweiz erwähnt, die "einen hohen sechsstelligen Euro-Betrag" abzockten, "für die Observierung von angeblich im Grenzgebiet zwischen Deutschland und der Schweiz existierenden unterirdischen Verliesen gedacht gewesen, in denen nach Vorstellung von Maximilian E. und weiterer Angeklagter massenweise Kinder gefangen, gefoltert und sexuell missbraucht würden."  https://www.hessenschau.de/panorama/frankfurter-reichsbuergerprozess-angeklagter-bestaetigt-versuchten-waffenkauf-v1,reichsbuerger-prozess-waffen-100.html
Wir bauen eine Mauer von Haithabu nach Hollingstedt und lassen die Deutschen dafür bezahlen.
 
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