Wenn die Verwaltung personell (höhö) etwas stärker ausgestattet wäre, würde das Verwaltungsrecht schon ausreichen, und die Zwangsmaßnahmen lassen sich dann auch wieder über Gebühren finanzieren. Dann setzt man halt in die Objekte überall einen einen Sicherheitsdienst als Aufpasser rein, der dafür sorgt, dass da auch wirklich nichts statt findet.
Gegen die Überlassungen könnte man mal drüber nachdenken, ob man nicht das Nutzungsrecht pfänden kann. Dann werden die ganzen Objekte, die Fitzek nutzt, an denen er kein Eigentum hat, eben für öffentliche Zwecke verwendet, oder man vermietet sie weiter und die Einnahmen kassieren BaFin und Co für die Außenstände.
Warum nimmt man nicht die Interdomains und verkauft sie weiter? "engelgeld.de" zeigt doch, dass die alle verwertbar sind.
Das Problem ist zudem, dass wir die ganze Zeit mit Mitteln arbeiten, die eigentlich für andere Zwecke geschaffen wurden.
Fitzek und Co machen mit zwei Dingen Deutschland das Leben schwer: Einmal mit einer Flut überblähter Anträge, und dann mit der Delegitimierung der staatlichen Organe. Für beides gibt es keine passenden gesetzlichen Werkzeuge, warum denn aber noch immer nicht?
Anträge im 100-Seiten-Format, die für jedermann erkennbar an der Sache vorbei gehen und auch auf Anforderung nicht gekürzt werden, müssten mit Missbrauchsgebühr unbearbeitet zurück gehen, wobei ich den Behörden zutraue, nach pflichtgemäßem Ermessen zu unterscheiden, ob sie einen ahnungslosen Menschen oder einen böswilligen vor sich haben.
Beim Strafrecht geht's Fitzek und Konsorten nicht darum, eigene Versicherungen oder Banken aufzuziehen, das ist lediglich Mittel zum Zweck. Im Kern der Tätigkeit steht das Delegitimieren der staatlichen Organe. Sie wollen ja gerade nicht nur etwas eigenes aufbauen, sondern sie wollen das an die Stelle der Ordnung nach dem GG setzen, sind aber normalerweise (außer bei Reuß) unter der Schwelle des Hochverrats. Ja, warum wird denn dafür kein Tatbestand geschaffen?
Wie seht ihr das? Vielleicht sollten wir mal Vorschläge erarbeiten?