Autor Thema: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023  (Gelesen 36929 mal)

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Re: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023
« Antwort #375 am: 10. Dezember 2023, 13:47:49 »
Peter wird jetzt erst einmal verkünden, dass die Polizei seine Rechtsauffassung bestätigt habe und Patrick nach seiner Selbstanzeige hat gehen lassen.

Im Siegelbruch-Video redet Peter ja davon, dass der eigentliche Plan war, dass die Polizei den Patrick gleich einkassieren, damit es dann zu einem Schnellverfahren kommt und nicht erst in einem halben Jahr entschieden wird, dass das "Bankenkartell" hier unrechtmäßig handelt. Das wollte die Polizei nicht, da Siegelbruch hierfür zuwenig ist. Daraufhin meinte der Peter, was soll der Patrik noch tun, damit er hierbehalten wird, soll er ihnen auf die Nase hauen? Daraufhin haben die Polizisten "komisch geguckt".

Ja, da würde ich auch komisch gucken, und inwiefern schwere Körperverletzung das Siegelbruchverfahren beschleunigen soll, kann wohl nur ein obersuperschlauer König wissen  :facepalm:. Deutet aber wohl daraufhin, dass Peter nicht mehr weiter weiss und nach Strohhalmen greift.

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Re: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023
« Antwort #376 am: 10. Dezember 2023, 13:58:35 »
Wie hat sich Fitzek Zugang verschafft?
Laut Aussage im Video seien die Türen nicht abgeschlossen gewesen. Schon fraglich, wozu dann ein Austausch der Schlösser gut sein soll. Die Botschaft hinter der Aktion an seine Jünger ist sicherlich, dass die satanische BRD ihm nichts tun kann. Dürfte erst einmal stimmen, denn für Siegelbruch kommt man nicht sofort in U-Haft. Aber unser Zopf ist natürlich ein Fuchs und lässt einen Pudel den Gesetzesverstoß begehen, damit er danach als "Unschuldiger" wieder jammern kann, wie böse doch die Schergen zum KRD sind. Und wenn dann später ein Strafbefehl reinkommt wird gebettelt, damit nach Möglichkeit sogar mehr Geld in die geenigliche Kasse reinströmt, als an Bußgeld fällig ist.
 
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Re: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023
« Antwort #377 am: 10. Dezember 2023, 14:02:35 »
Lieber Patrick (erinnert mich an eine merkwürdige, tragische Figur bei Spongebob): Wer einen Peter hat braucht nicht noch mehr Feinde. Lässt sich da aber kaum verhindern!
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023
« Antwort #378 am: 10. Dezember 2023, 14:04:03 »
Ja, da würde ich auch komisch gucken, und inwiefern schwere Körperverletzung das Siegelbruchverfahren beschleunigen soll, kann wohl nur ein obersuperschlauer König wissen  :facepalm:. Deutet aber wohl daraufhin, dass Peter nicht mehr weiter weiss und nach Strohhalmen greift.

Zumal eine schwere Körperverletzung möglicherweise dazu führen wird, dass das Siegelbruchverfahren wegen §153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023
« Antwort #379 am: 10. Dezember 2023, 14:11:32 »
"Eins auf die Nase hauen" ist einfache Körperverletzung. Für schwere Körperverletzung braucht es deutlich mehr.

Ich habe mir das Video nicht angeschaut, ich ertrage Peters Gefasel nicht mehr. War er dabei? Dann war er Mittäter, anderenfalls mit Sicherheit Anstifter.

Und bei alldem, was Peter sonst zur Last gelegt werden wird, hätte ich gegen eine vorläufige Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO ihn betreffend nun wirklich nichts einzuwenden. Bei der zu erwartenden Gesamtstrafe fällt so ein kleiner Siegelbruch nun wirklich nicht ins Gewicht.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023
« Antwort #380 am: 10. Dezember 2023, 14:29:43 »
"Eins auf die Nase hauen" ist einfache Körperverletzung. Für schwere Körperverletzung braucht es deutlich mehr.

Sind nicht alle Körperverletzungen mit Polizeibeamten als Opfer automatisch schwere Körperverletzungen?
 
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Re: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023
« Antwort #381 am: 10. Dezember 2023, 14:32:11 »
Sind nicht alle Körperverletzungen mit Polizeibeamten als Opfer automatisch schwere Körperverletzungen?
Nein. Sie sind aber zusätzlich ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB).
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Re: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023
« Antwort #382 am: 10. Dezember 2023, 14:38:30 »
Und Polizei und Staatsanwaltschaft sind in solchen Fällen tatsächlich mal motiviert.
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Re: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023
« Antwort #383 am: 10. Dezember 2023, 14:45:55 »
Bei der zu erwartenden Gesamtstrafe fällt so ein kleiner Siegelbruch nun wirklich nicht ins Gewicht.

Korrekt, aber wird bei Reichsbürgern nicht geraten, wirklich alles zu verfolgen?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023
« Antwort #384 am: 10. Dezember 2023, 14:48:22 »
Bei der zu erwartenden Gesamtstrafe fällt so ein kleiner Siegelbruch nun wirklich nicht ins Gewicht.
Und genau darauf will der Zopf ja raus, dass eingestellt wird. Das verkauft er natürlich anders: er wurde als unschuldig eingestuft, nur deswegen wurde eingestellt.
 
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Re: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023
« Antwort #385 am: 10. Dezember 2023, 14:57:12 »
Nein. Sie sind aber zusätzlich ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB).

Dann dürfte das in Deutschland anders geregelt sein. In Österreich gibt es meines Wissens nach die Regelung, dass alle Verletzungen bei Polizeibeamten als schwere Körperverletzung gewertet werden. Auf die schnelle hab ich darüber aber nur diesen oe24.at Artikel gefunden.
 
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Re: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023
« Antwort #386 am: 10. Dezember 2023, 14:59:01 »
Sind nicht alle Körperverletzungen mit Polizeibeamten als Opfer automatisch schwere Körperverletzungen?
Nein. Sie sind aber zusätzlich ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB).

Nein. § 114 StGB erfordert einen Angriff bei einer Diensthandlung.

Und genau darauf will der Zopf ja raus, dass eingestellt wird. Das verkauft er natürlich anders: er wurde als unschuldig eingestuft, nur deswegen wurde eingestellt.

Na und? Soll er doch. Die Deppen, welche ihm das abnehmen, seift er doch so oder so ein.
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Re: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023
« Antwort #387 am: 10. Dezember 2023, 15:03:31 »
Und genau darauf will der Zopf ja raus, dass eingestellt wird. Das verkauft er natürlich anders: er wurde als unschuldig eingestuft, nur deswegen wurde eingestellt.

Na und? Soll er doch. Die Deppen, welche ihm das abnehmen, seift er doch so oder so ein.

Wie bereits einmal erwähnt: Für Fitzek ist alles außer einer gerade vollzogenen rechtskräftigen Freiheitsstrafe ein Freispruch und eine Bestätigung, dass er so weitermachen kann.
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Re: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023
« Antwort #388 am: 10. Dezember 2023, 15:29:14 »
Nein. § 114 StGB erfordert einen Angriff bei einer Diensthandlung.
Undd was soll das anderes sein, wenn Patrick und Fitzek in einem Polizeirevier stehen?
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Re: Royale Razzien im Königreich Deutschland - Ab November 2023
« Antwort #389 am: 10. Dezember 2023, 15:43:13 »
Dummheit!
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