Autor Thema: Kundentreffen in Wemding, 18./19.11.2023  (Gelesen 4346 mal)

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Offline Wildente

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Re: Kundentreffen in Wemding, 18./19.11.2023
« Antwort #30 am: 26. März 2026, 11:27:52 »
*entstaub*

Leider hinter der Paywall - einer der Teilnehmer hatte wohl damals einen Journalisten angegriffen und verletzt, jetzt findet der Prozess statt.

https://www.augsburger-allgemeine.de/donauwoerth/vorfall-bei-reichsbuerger-kongress-in-wemding-fuehrt-zu-prozess-am-amtsgericht-noerdlingen-113802234?at_department=red&at_location=aa&at_product=news
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 
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Offline Observer

Re: Kundentreffen in Wemding, 18./19.11.2023
« Antwort #31 am: 26. März 2026, 17:26:31 »
*entstaub*

Leider hinter der Paywall - einer der Teilnehmer hatte wohl damals einen Journalisten angegriffen und verletzt, jetzt findet der Prozess statt.

https://www.augsburger-allgemeine.de/donauwoerth/vorfall-bei-reichsbuerger-kongress-in-wemding-fuehrt-zu-prozess-am-amtsgericht-noerdlingen-113802234?at_department=red&at_location=aa&at_product=news

Spoiler
Wemding
Vorfall bei Reichsbürger-Treffen in Wemding beschäftigt Gericht
Ein Mann, der im Herbst 2023 an einem Treffen der Reichsbürger-Szene in Wemding teilnimmt, geht einen Fotografen an. Dies führt zu einem Prozess.


In einem Hotel bei Wemding trafen sich im Herbst 2023 mutmaßliche Reichsbürger zu einem „Zukunftskongress Deutschland“. Vor Ort war ein großes Aufgebot der Polizei. Ebenso waren Pressevertreter anwesend, darunter ein Journalist aus München, der auf dem Gelände fotografierte. Unter anderem lichtete dieser Fahrzeuge ab, die dort abgestellt waren. Offenbar unvermittelt ging ein Teilnehmer des Treffens auf diesen zu und forderte ihn auf, das Gelände zu verlassen. Er berief sich dabei auf sein Hausrecht, das er als Referent des Kongresses neben dem Hotelbetreiber für sich beanspruchte. Wenig später kam es zwischen den beiden zu einer Auseinandersetzung, bei der sich der Fotojournalist leicht verletzte. Diesen Vorfall schilderte er anschließend Polizeibeamten, die ganz in der Nähe postiert waren. Die beiden Männer trafen sich jetzt gut zwei Jahre nach dem Vorfall vor dem Amtsgericht Nördlingen wieder.
Der 59-Jährige aus München als Angeklagter, der Fotograf als Geschädigter und Zeuge. Was war zwischenzeitlich geschehen? Dem Beschuldigten war im Herbst des vergangenen Jahres wegen der Auseinandersetzung in Wemding ein Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung zugegangen, gegen den er Einspruch einlegte und sich folglich auf der Anklagebank wiederfand.
Referent in Wemding beteuert: Keine Verbindung zu Reichsbürgern
Vor Richter Daniel Burdach machte der Mann, der als Beruf Diplom-Betriebswirt angab, zunächst deutlich, er identifiziere sich mit den „Reichsbürgern“ in keinster Weise und wolle mit ihnen nicht in Verbindung gebracht werden. Er sei ein „absolut friedlicher Mensch“. Die Veranstalter hätten ihn als Referenten gebucht. Von dem Strafbefehl des Amtsgerichts sei er völlig überrascht worden. Er habe gedacht, die Sache wäre erledigt.
Was sich denn genau vor dem Hotel abgespielt habe und wie es zu der Begegnung mit dem Fotoreporter gekommen sei, wollte der Richter von ihm wissen. Nach einer ersten Aufforderung, den Ort zu verlassen, sei der Journalist in Richtung Straße gelaufen, sich aber plötzlich wieder umgedreht und zurückgekommen. „Der Mann kam dann auf mich zu und hielt mir plötzlich das Objektiv unmittelbar vor mein Gesicht. Daraufhin bin ich erschrocken und habe die Kamera mit der Hand nach unten gedrückt. Das kann ein Zeuge bestätigen“, schilderte er das Geschehen aus seiner Sicht. Zudem glaube er, dass der Fotograf „bewusst eskalieren wollte.“ Dass er ihn leicht verletzt habe, tue ihm dennoch leid.
Nach „Wischer“ von Mann blutet Nase von Fotograf in Wemding
Der Geschädigte sagte, dass seine Erinnerung an den Tag nicht mehr die beste sei. Der Angeklagte sei jedenfalls auf ihn zugekommen und habe sich vor ihm „aufgeplustert“. Als bedrohlich habe er dies nicht empfunden. Es stimme, dass er kurze Zeit später seine Kamera auf den Mann gerichtet habe, bevor diese von ihm plötzlich mit einem „Wischer“ nach unten gedrückt worden sei: „Ich habe das als Stoß an meine Nase wahrgenommen, die dann auch geblutet hat“. Auf einer Skala von eins bis zehn würde er die Intensität der Handbewegung bei drei einordnen. Er habe die Kfz-Kennzeichen der geparkten Autos fotografiert, um zu erkennen, woher die Kongressteilnehmer gekommen seien.
Richter Burdach erklärte, dass jetzt nicht wie angeklagt eine gefährliche Körperverletzung im Raum stehe, sondern nur eine fahrlässige. Vor diesem Hintergrund verwies Staatsanwalt David Patschorek auf eine frühere rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten beim Amtsgericht München. Das aktuelle Verfahren brauche nicht weiter verfolgt werden, weil der Aufwand dafür zu groß sei. Die Staatsanwaltschaft beantragte, das Verfahren einzustellen. Richter Burdach fasste einen entsprechenden Beschluss.
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