Autor Thema: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar  (Gelesen 1554 mal)

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Offline Mr. Devious

Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« am: 13. September 2023, 09:32:08 »
Zitat
Kriminalität - Bonn:Anklage gegen Zollbeamtin aus "Reichsbürger"-Szene

Bonn (dpa/lnw) - Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Anklage gegen eine Zollbeamtin erhoben, die als Mitglied der "Reichsbürger"-Szene Strafverfahren wegen Schwarzarbeit verhindert haben soll. Ihr werde unter anderem Unterschlagung und Strafvereitelung vorgeworfen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Die 61-Jährige aus Lohmar (Rhein-Sieg-Kreis) war demnach beim Hauptzollamt Köln für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig. Nachdem der Verdacht aufkam, dass sie zur Szene der sogenannten Reichsbürger gehört, wurde sie im Oktober 2021 vom Dienst suspendiert.

Da sie sich anschließend geweigert habe, ihren Dienstcomputer, ihren Dienstausweis sowie Ermittlungsakten herauszugeben, durchsuchten Beamte ihre Wohnung. Dabei habe die Frau zur Begründung für ihr Handeln gesagt, die Finanzverwaltung habe "keinerlei rechtliche Bedeutung".

Wann der Prozess beginnt, ist noch nicht klar. "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" zweifeln die Legitimität der Bundesrepublik an. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht von rund 23.000 Menschen aus, die dieser Szene angehören.

https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-bonn-anklage-gegen-zollbeamtin-aus-reichsbuerger-szene-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230913-99-174876
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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #1 am: 13. September 2023, 09:55:51 »
Zitat von: § 258a StGB Abs. 1
(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 ] oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

 :happy1:
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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #2 am: 13. September 2023, 11:54:08 »
Es verblüfft mich noch immer, wie man ausgerechnet bei Polizei oder Zoll arbeiten kann, als Beamter!, dabei hoheitliche Befugnisse in Anspruch nimmt, Gesetze vollzieht und öfters mit Zwang durchsetzt, und dafür Geld kassiert, aber dann zur Meinung gelangen kann, dass es Polizei oder Zoll gar nicht gäbe.

Ernsthaft, was ist denn da los? Wenn man ernsthaft der Meinung ist, dass es das alles gar nicht gibt, dann müsste man doch auch die Konsequenz ziehen, dort nicht weiter zur Arbeit zu erscheinen und lauter blablablaungültige Gesetze zu vollziehen usw.

Die Frau hat wohl, da beamtet und 61, längere Zeit beim Zoll gearbeitet. Höchstalter für die Verbeamtung in NRW ist 42 Jahre, also mindestens fast 20 Jahre. Sie wird wohl keine tiefe Psychose haben und auch keinen IQ unter 90, sonst hätte sie wohl kaum die Stelle bekommen oder wäre zumindest früher rausgeworfen worden.

Wie geht das? Ich versteh's nicht.
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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #3 am: 13. September 2023, 12:45:53 »
Sie wird wohl keine tiefe Psychose haben
Woher willst Du das wissen? Sowas kann sich entwickeln.

Ansonsten gilt die übliche Erklärung, wie jemand zum Reichsdepp wird: Ein Bruch im Leben, den man anders nicht verarbeiten kann und für den ein externer Schuldiger gesucht werden muss, damit die Psyche damit umgehen kann. Das können Aliens sein, Echsenmenschen oder "das Weltjudentum", in diesem Fall war's vielleicht einfach zufällig die BRD GmbH. Oder sie hat ihre Wunschversetzung oder die letzte ruhestandsgehaltsfähige Beförderung nicht bekommen, ein unliebsamer Vorgesetzter tut Dinge nicht nach ihren Wünschen oder ein Disziplinarverfahren ist nicht zu ihren Gunsten ausgegangen. Gibt tausend Möglichkeiten für Anlässe. Aber das Muster ist in den allermeisten mir bekannten Fällen, dass es eine Situation gab, mit denen die Leute nicht klarkamen und sie dann an Quatsch geglaubt haben, damit es psychisch einfacher wird, die Situation zu ertragen.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #4 am: 13. September 2023, 12:54:51 »
Zitat von: § 258a StGB Abs. 1
(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 ] oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

 :happy1:

Ihre Verteidigungsstrategie könnte sein, dass sie keine Amtsträgerin ist, weil die BRD ja eine GmbH ist.  ;D
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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #5 am: 13. September 2023, 13:20:02 »
Es verblüfft mich noch immer, wie man ausgerechnet bei Polizei oder Zoll arbeiten kann, als Beamter!
(...)
Wie geht das? Ich versteh's nicht.

So sehr wundert mich das nicht, denn rechte Gesinnungen, Reichsbürger in allen Varianten und solche Behörden teilen durchaus eine Zielgruppe Mensch.
Eben jene die sich von klaren Hierarchien, mit eindeutigen Prozessen und wenig Veränderungen angezogen fühlen.

Am Anfang mag es nur die Grundgesinnung gewesen sein, was erstmal unkritisch ist, aber dann hat sich das vermutlich schleichend in eine falsche Richtung entwickelt.
Eventuell bekam man nicht ausreichend Anerkennung, wurde nicht befördert oder übergangen, hatte das Gefühl unfair behandelt zu werden (egal ob beruflich oder privat).
Dann kann es schon unbemerkt und schleichend zu einem Gesinnungswechsel kommen.

So Menschen werden nicht kündigen, da sie einerseits nicht gerade durch Flexibilität glänzen und daher lieber in einer gewohnten Struktur bleiben.
Anderseits fühlt man sich dann schnell als wichtiger Maulwurf Widerstandes, der mit seiner Position andere Widerstandskämpfer unterstützen kann und dafür seine Karriere (in manchem Wahn auch mutmaßlich das eigene Leben) riskiert.
Vermutlich bekommt man in seiner Filterblase auch entsprechend Jubel direkt oder indirekt, eventuell als der Insider im Hintergrund der zur eigenen Sicherheit nicht direkt in Erscheinung tritt (quasi eine sehr wichtige Graue Eminenz).

Sprich selbst wenn man den eigenen Arbeitgeber ablehnt gibt es, aus eigener Sicht, viele Gründe doch dort zu bleiben.


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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #6 am: 13. September 2023, 13:28:54 »
selbst wenn man den eigenen Arbeitgeber ablehnt gibt es, aus eigener Sicht, viele Gründe doch dort zu bleiben.
Wir wollen dabei das Monatsgehalt nicht vergessen, dazu die Gesundheitsfürsorge und der leider flöten gegangene Pensionsanspruch. ;)
 
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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #7 am: 13. September 2023, 13:52:29 »
Das sind aber alles sehr eigennützige Motive. Die Leute spielen sich aber immer als Retter der Menschheit auf (mindestens!)

Wenn man dagegen Eingennützigkeit zu Ende denkt und auch den Job nicht wechseln mag, würde man es eher für sich behalten, wenn man glaubt, dass der Arbeitgeber gar nicht existiert.

Wahrscheinlich spielt der Psycho-Faktor der Selbsterhöhung durch das überlegene Wissen-Blabla eine Schlüsselrolle. Ist aber auch nicht fertig gedacht, denn am Ende kommt ja völlig absehbar die Entlassung, Statusverlust, finanzielle Einbußen, und das alles dürfte auch in diesen Kreisen nicht positiv erlebt werden.
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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #8 am: 13. September 2023, 14:52:48 »
Es verblüfft mich noch immer, wie man ausgerechnet bei Polizei oder Zoll arbeiten kann, als Beamter!,

Das kann nur ein Scheinarbeitsverhältnis gewesen sein, denn Beamte gibt es ja gar nicht.
 
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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #9 am: 13. September 2023, 15:01:30 »
Die Leute spielen sich aber immer als Retter der Menschheit auf (mindestens!)

Ich "liebe" ja ihre Abkürzungen wie "MRV" (Menschenrechtsverteidiger) oder "HRD" (Human rights defender).  :cyclops:


Zum Thema: Wenn Du zum ♥♥♥en/zur ♥♥♥in wirst, hast Du eigentlich keine Chance, das zu erkennen.

Mein hochgeschätzer Ex-Boss, immerhin Dr. des Maschinenbaus, "Global Director Business Develeopment and new Technologies"  :dance:, also nicht gerade Sozialarbeiter, fragte mich eines Tages, ob ich Probleme hätte.

Ich, damals noch Alpha-Mann, habe das natürlich brüsk von mir gewiesen. Ich fragte ihn, wie er darauf kommen würde.

Seine Antwort: "Du gehst nicht mehr ganz so aufrecht, wie sonst und Deine Sprache ist bestimmt 3% [sic] langsamer, als sonst." (Dr.-Ing. halt.  :D)


Was ich sagen möchte: Obwohl nur mein Boss, hat er Veränderungen an mir bemerkt, die mir damals überhaupt nicht klar waren. (Danke, Holger.)


"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #10 am: 13. September 2023, 17:23:48 »
Das sind aber alles sehr eigennützige Motive. Die Leute spielen sich aber immer als Retter der Menschheit auf (mindestens!)
(...)

Was mMn* nur wieder bestätigt, dass diese Leute eher das Gegenteil von uneigennützig sind und das ganze Theater um "die Rettung der Menschheit" eigentlich nur Ablenkung und Selbstschutz ist.

Im Grunde geht es schon auf dem Level der Mitläufer immer um Geld.
Meistens um Jenes das man nicht zahlen möchte, da man es selbst viel sinnvoller nutzen kann und wenn man das Geld hätte direkt passend unterstützen würde (zwinker, zwinker), statt dumme Beamte zu bezahlen.
Ganz egal ob es um Steuern, Gebühren oder Strafen geht - man hätte das Geld immer gern für sich.

Wenn wir in den Bereich der Profiteure schauen geht es dann auch noch um darum sich zu profilieren.
Plus natürlich darum von seinen Zahlschafen ordentlich Geld einzusammeln, das einem ja zusteht weil man besseres verdient hat als für ein gutes Leben auch zu arbeiten.

Sprich es sind immer eigennützige Motive bei der Kundschaft, alles drum herum dient entweder dem Selbstschutz oder um Geld von anderen zu bekommen.
Ist aber am Ende kaum mehr als eine Nebelwand, heucheln das können Reichsbürger echt gut!
Die Motive dieser Heuchelei könnte man psychologisch beliebig zerpflücken, das kompetent zu tun fehlt mir aber die Kompetenz.
« Letzte Änderung: 13. September 2023, 17:33:36 von Schattendiplomat »
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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #11 am: 14. September 2023, 02:33:44 »
aber dann zur Meinung gelangen kann, dass es Polizei oder Zoll gar nicht gäbe.

Ja doch, gibt es, aber in Privatseehandelsrecht, nicht staatlich.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 

Offline Mr. Devious

Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #12 am: 30. Januar 2024, 13:50:52 »
Es gab ein Jahr auf Bewährung, Rest leider hinter Bezahlmauer.

Spoiler
Beruflich beim Zoll tätig Bewährungsstrafe für Reichsbürgerin aus Lohmar

Lohmar/Siegburg · Die Angeklagte, von Beruf Zollhauptsekretärin, erschien nicht vor Gericht, weil sie das deutsche Rechtssystem als Reichsbürgerin wohl nicht anerkennt. Ein Urteil erging dennoch. Anklagepunkte waren zum Beispiel Unterschlagung und Strafvereitelung im Amt.
[close]

https://ga.de/region/lohmar-reichsbuergerin-erhaelt-haftstrafe-auf-bewaehrung_aid-106041707
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #13 am: 30. Januar 2024, 14:49:22 »
Bezahlmauer


Hier ohne:


Zitat
Strafvereitelung: Amtsgericht Siegburg verurteilt Zollbeamtin

Stand: 29.01.2024, 14:18 Uhr

Wegen Strafvereitelung hat das Amtsgericht Siegburg eine Beamtin des Kölner Zolls zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss sie eine Geldbuße von 1.200 Euro zahlen. Die 61-Jährige, die der Reichbürger-Szene angehören soll, war zum Prozess nicht erschienen.

Von Christoph Hensgen

Die Frau war beim Hauptzollamt Köln als Ermittlerin in der Abteilung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung tätig. Laut Staatsanwaltschaft nutze sie ihre Position dazu aus, um Strafverfahren zu verhindern.

Als der Verdacht aufkam, die Zollhauptsekretärin sei "Reichsbürgerin", wurde sie im Oktober 2021 mit sofortiger Wirkung suspendiert und gleichzeitig aufgefordert, die bei ihr befindlichen Ermittlungsakten, den Dienst-PC, Schlüssel, Dienstausweis und weitere Gegenstände herauszugeben. Aber die 61-Jährige weigerte sich und erklärte per E-Mail, dass sie dieser Aufforderung nicht nachkommen werde.

Akten von neun Ermittlungsverfahren zu Hause gelagert

Als Polizisten vier Monate später die Wohnung der Verdächtigen in Lohmar durchsuchten, stellten Polizisten Akten zu insgesamt neun Ermittlungsverfahren sicher. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass die Angeklagte durch das Zurückhalten der Akten mindestens ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit "wissentlich vereitelt" hat.

Vermutlich weil sie als Reichsbürgerin keine deutschen Gerichte anerkennt, war die Frau am Morgen nicht zum Prozess erschienen. Ihr Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Thomas Ohm, berichtete, dass er bereits im Vorfeld des Verfahrens keinen Kontakt zu der Angeklagten bekommen hatte. "Ich habe meiner Mandantin mehrere Schreiben zugeschickt - auf die hat sie kein einziges Mal reagiert."

Amtsgericht erlässt Strafbefehl gegen die 61-Jährige

Nach kurzer Rücksprache mit Verteidiger und Staatsanwalt erließ der Vorsitzende Richter Alexander Bluhm eine Strafbefehl gegen die Frau und verurteilte sie zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Geldbuße von 1.200 Euro.
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/strafvereitelung-amtsgericht-siegburg-zollbeamtin100.html


Die Nachversicherung nach der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kann man sich doch sparen?

Mit 61 (dann vermutlich 62) hat sie von ihrem geliebten Bismarck doch eh keine Rente zu erwarten?  :think:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline kairo

Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #14 am: 30. Januar 2024, 15:00:20 »
Die Nachversicherung nach der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kann man sich doch sparen?

Mit 61 (dann vermutlich 62) hat sie von ihrem geliebten Bismarck doch eh keine Rente zu erwarten?

Nein, erst mit 70. Und dann auf einem Niveau, dass man nicht davon leben konnte, nur als Zuschuss. Zu Bismarcks Zeiten meinte man, die Rentner sollten sich eben auf dem Land niederlassen, wo die Lebenshaltungskosten niedriger waren, und dort weiterarbeiten. Und wozu ist man denn Beamter auf Lebenszeit?
 
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