Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 67705 mal)

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Offline Frau Venus

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Ist da nicht der Sproß der Besetzerin vom "Bulls Eye" dabei ... Leon irgendwas?
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Hier werden wir Zeuge einer Spontan- oder Wunderheilung:


Zitat
Videomaterial von Party aufgetaucht
Melanie Müller: Auftritt am Ballermann statt Gerichtstermin in Leipzig?

Nur Stunden nachdem sich Melanie Müller für die Hauptverhandlung gegen sie krankschreiben ließ, soll die Schlagersängerin in einem Club auf Mallorca aufgetreten sein. Was droht ihr nun?

gcl/dpa
02.07.2024, 16:39 Uhr

Leipzig/Palma de Mallorca. Party auf Mallorca statt Prozess in Leipzig: Nachdem die angeklagte Schlagersängerin Melanie Müller dem Amtsgericht wegen Krankheit abgesagt hatte, soll sie in einem Club auf Mallorca aufgetreten sein. Am Dienstag hätte sich die 36-Jährige in ihrer Heimatstadt Leipzig wegen Hitlergruß-Vorwürfen und Drogenbesitzes verantworten müssen. Es war bereits das zweite Mal, dass der Prozess verschoben wurde. Daraufhin habe die zuständige Kammer die Verhandlungsunfähigkeit von Frau Müller festgestellt und den Termin zur Hauptverhandlung verschoben, hatte der Gerichtssprecher erläutert.

Auftritt im „Oberbayern“ am Ballermann
Dem Sender RTL liegt Videomaterial vor, das die Leipzigerin bei ihrem Auftritt in der Nacht von Montag auf Dienstag zeigen soll. Der mallorquinische Club „Oberbayern“ hatte Melanie Müller Erkenntnissen der LVZ zufolge in einer Instagramstory als Act für zwei Uhr morgens angekündigt. Um 9.30 Uhr hätte die Sängerin eigentlich im Gerichtssaal 100 des Leipziger Amtsgerichts sitzen sollen.

Auf Anfrage der LVZ erklärte Sprecher Stefan Blaschke: „Grundsätzlich kann ein Angeklagter krank sein und trotzdem Verrichtungen nachgehen. Ob ein Auftritt am Ballermann aber der Gesundheit der Frau Müller zuträglich ist, vermag ich nicht zu beurteilen.“ Das Gericht erachte die Erkrankung als ausreichend, die Termine seien entsprechend aufgehoben worden.

Gericht hat ärztliches Attest erhalten
Am Montag sei dem Gericht ein ärztliches Attest vorgelegt worden. Der zuständige Richter am Amtsgericht Leipzig werde den Vorfall sicherlich prüfen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. „Der Auftritt trotz Krankschreibung muss aber nicht zwingend rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen“.
Spoiler
Ein neuer Gerichtstermin stehe noch nicht fest, erklärt Blaschke gegenüber der LVZ. Dafür scheint bereits ein neuer Auftritt von Ex-Dschungelkönigin Melanie Müller festzustehen: Von Dienstag auf Mittwoch kündigt der Club „Oberbayern“ sie in einer Instagramstory für 0.30 Uhr im dazugehörigen „Bolero“ an. Für die LVZ war Melanie Müller am Dienstag telefonisch nicht zu erreichen, auch der Club reagierte nicht. Ihr Verteidiger, der Berliner Anwalt Adrian Stahl, wollte sich auf unsere Anfrage nicht zu den Vorwürfen äußern.

Anklage wegen Hitlergruß und Drogenbesitzes
Es ist bereits die zweite Verschiebung des Prozesses. Dieser sollte ursprünglich am 18. Juni beginnen. Schon damals war die Verhandlung wegen einer Erkrankung Müllers vertagt worden. Ein neuer Hauptverhandlungstermin steht noch nicht fest.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte im Mai Anklage gegen Müller erhoben, weil sie öffentlich mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben soll. Dabei beziehen sich die Ermittler auf einen Vorfall in der Nacht zum 18. September 2022 in Leipzig. Auf einer Veranstaltung soll sie von der Bühne aus mehrfach den Hitlergruß Richtung Publikum gezeigt haben. Außerdem geht es um den Vorwurf des Drogenbesitzes. Müller soll laut Anklage im vergangenen August in ihrer Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette aufbewahrt haben.

Müller hatte die Vorwürfe und jegliche Nähe zu „Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut“ zurückgewiesen. Die fragliche Geste sei eine Bewegung gewesen, um das Publikum anzuheizen, hatte sie betont. Für die Sängerin gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

LVZ
[close]
https://www.lvz.de/lokales/leipzig/aerger-um-melanie-mueller-auftritt-auf-mallorca-statt-prozess-in-leipzig-PM5GJ5P2NBBU7IZLR55B2KI5VA.html
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Aus einem Zeitungsartikel kopiert:Nazi-Foto bei Facebook bringt einschlägig vorbestraftem Angeklagten Knast
Spoiler
Nazi-Foto bei Facebook: Haftstrafe für Angeklagten
Amtsgericht Gifhorn: Zweifel an Abkehr von rechter SzeneGifhorn.

So verschlossen, wie er im Gerichtssaal des Gifhorner Amtsgerichts der Verhandlung folgte, so offenherzig futterte er einen Face-book-Account mit Fantasienamen mit Parolen und Fotos, die auf eine rechtsextreme Gesinnung deuten lassen. Im Juli vergangenen Jahres jedoch fiel ein hochgeladenes Foto eindeutig in die Kategorie verfassungswidrig.
Das brachte den 38-Jährigen am Dienstag vor Gericht – und ins Gefängnis.

Worum es ging, erläuterte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft:
An jenem Juli-Tag hatte der Angeklagte am Mittag bei Facebook ein Schwarz-Weiß-Foto hochgeladen. Auf dem zu sehen war ein Soldat mit Stahlhelm und ein markiger Spruch, der einer nationalsozialistischen Organisation zugeschrieben ist. Dass dieses verboten ist, sei dem Mann bewusst gewesen, so die Anklage.

Angeklagter äußert sich nicht
Regungslos vernahm der 38-Jährige die Vorwürfe. Seinen Verteidiger ließ er sagen, dass er sich nicht äußern werde zu dem Vorwurf. Immerhin: Der Anwalt durfte mitteilen, dass er gestehe, das Foto ins Internet gestellt zu haben. „Den Fehler hat er erkannt, das Foto ist gelöscht." So schnell wollte der Richter aber den Fall nicht erledigt haben. Da sei schon Redebedarf, wenn man bedenke, dass der Angeklagte aktuell noch unter Bewährung stehe. Das Vorstrafenregister des Mannes, der seit einigen Monaten im Landkreis Gifhorn lebt, ist ellenlang – darunter auch einige Verurteilungen, die in Zusammenhang mit einer rechten Gesinnung stehen.

Solche Vorkommnisse habe es seit dem Zuzug ins Kreisgebiet nicht mehr gegeben, betonte seine Bewährungshelferin. Er habe sich aus der rechten Szene des vorherigen Wohnortes Leipzig gelöst und ein neues Leben inklusive geregelter Arbeit im Nordkreis gestartet. Das fand der Richter ein bisschen zu sehr optimistisch. Schließlich zeige sich doch noch eine „klare Gesinnung". Die Facebook-Posts seien voll martialischen Begriffen wie „Treue" und „Ehre". Die Haltung sei staatsfeindlich. Einige Posts seien grenzwertig, jedoch nicht strafbar. „Wes Geistes er ist, ist klar."

Gericht sieht keinen Hinweis auf Gesinnungswandel
Ungerührt verfolgte der Angeklagte auch diese Vorhaltung. So war es für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dann auch viel zu wenig, dass der 38-Jährige seinen Verteidiger sein Geständnis mitteilen ließ. In Zusammenhang mit seinen „einschlägigen Vorstrafen" deute alles auf eine „Hasskriminalität" hin.
Eine günstige Sozialprognose sei nicht zu sehen. Und weil der Mann noch in der Bewährungszeit sei, entfalle auch die Option, eine Freiheitsstrafe auf Bewährung auszusetzen. Ihre Forderung: fünf Monate Gefängnis.

Das wiederum wollte der Verteidiger abbiegen, er plädierte für eine „gelbe Karte" und forderte eine Geldstrafe. Immerhin habe sich sein Mandant aus der rechten Szene in Leipzig gelöst und sei freiwillig in den Kreis Gifhorn gezogen. So positiv mochte der Richter das neue Leben des Angeklagten nicht einschatzen. Schließlich habe der es versäumt, im Gerichtssaal eine klare Abkehr aus seinem alten Leben in der rechten Szene zu erläutern oder gar ein Bedauern, dass er jenes verfassungsfeindliche Symbolbild online veröffentlicht hatte.
Er habe Zweifel an einem Gesinnungswandel, sagte der Richter. Daher glaube er nicht, dass er eine weitere Bewährungsstrafe ohne Rückfall überstehe. Das Vergehen nur mit einer Geldstrafe zu ahnden, sehe er nicht als Option. Aufgrund der zum Teil einschlägigen Vorstrafen schloss der Richter sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Der Mann muss nun für fünf Monate ins Gefängnis. Wortlos und mit mürrischer Miene verließ der Verurteilte den Gerichtssaal.
[close]

Was mich wieder zur Frage bringt, warum bei Facebook offenbar keine wirksamen Kontrollen stattfinden, solchen Mist zu unterbinden.
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Was mich wieder zur Frage bringt, warum bei Facebook offenbar keine wirksamen Kontrollen stattfinden, solchen Mist zu unterbinden.

Weil Wehrmachtssoldaten in der Regel nicht den Busen frei tragen. Das geht natürlich überhaupt nicht. Nazi-Sprüche hingegen...
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Was mich wieder zur Frage bringt, warum bei Facebook offenbar keine wirksamen Kontrollen stattfinden, solchen Mist zu unterbinden.


Warum sollte FB das tun?   :think:

Dann hätten ja die Agenten des SSL gar keine Gelegenheit mehr zu petzen und es gäbe auch kein schönes Strafverfahren gegen die/den Betreffenden.  ;D

(Das RSS erinnert sich gerne an den MA von Krauss-Maffei-Wegmann, der mit seiner Waffensammlung von K98k angab und ein HKNRZ in seinem Profil hatte, worum auf ihm das RSS zu einer schönen HD verhalf, worauf seinerseits wieder ein episches Mimimi in der Gruppe anhob, aber auch wieder ein Hknkrz im Profil, was natürlich gleich wieder eine HD nach sich zog. Der Gute scheint seitdem keine erlaubnispflichtigen Waffen mehr zu haben. Schade, solche Fälle werden in letzter Zeit selten, FB scheint fast „sauber“). 
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Der mallorquinische Club „Oberbayern“
Ich war von Mallorca ja einiges gewohnt, aber das schlägt dem Fass den Boden ins Gesicht  :facepalm:
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Der mallorquinische Club „Oberbayern“
Ich war von Mallorca ja einiges gewohnt, aber das schlägt dem Fass den Boden ins Gesicht  :facepalm:


Obwohl das RSS noch nie dort war und sich vermutlich auch nie dorthin verirren wird, erkennt es dennoch einiges Potential!^^

Wir hätten da nämlich noch die Bezeichnungen „Niederbayern“, „Oberpfalz“, „Schwaben“, „Oberfranken“, „Mittelfranken“ und „Unterfranken“ zu bieten, falls es um die Erkundung Bayerns und seiner Regierungsbezirke gehen sollte.  ;D
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https://www.zeit.de/news/2024-06/27/staatsanwalt-fordert-zwei-jahre-haft-fuer-sven-liebich

Liebich droht ein Schlusswort von über 10 Stunden an. Das wird das Gericht sicher einschüchtern.


Er scheint ein begabter Redner zu sein?   :scratch:

Zitat
Weitere Termine im Verfahren gegen Rechtsextremist Liebich
Stand: 02.07.2024

Der rechtsextreme Aktivist Sven Liebich sorgt für eine Verlängerung seines Berufungsverfahrens. Bis Anfang August wurden sieben weitere Verhandlungstermine angesetzt.
Halle (dpa/sa) – Das Berufungsverfahren gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich vor dem Landgericht Halle wird sich weiter in die Länge ziehen. Nach Angaben eines Pressesprechers hat das Gericht zusätzliche Verhandlungstermine angesetzt, da Liebich beabsichtige, für sein «letztes Wort» voraussichtlich 13 Stunden zu beanspruchen. Insgesamt sind bis Anfang August sieben weitere Termine vorgesehen. Die nächste Verhandlung findet am kommenden Donnerstag statt.

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer vergangene Woche unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Ursprünglich sollte das Urteil bereits am 28. Juni verkündet werden. Liebich sorgte jedoch für eine Verzögerung, indem er nach den Plädoyers einen umfangreichen Ordner präsentierte und ankündigte, dass das Verfahren nun länger dauern könnte als erwartet.

Das Amtsgericht Halle hatte Liebich bereits im Juli 2023 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten damals Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hielt das Urteil des Amtsgerichts für zu milde.

Seit 2014 organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt.
https://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article252312854/Weitere-Termine-im-Verfahren-gegen-Rechtsextremist-Liebich.html



 :facepalm:
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Der rechtsextreme Aktivist Sven Liebich sorgt für eine Verlängerung seines Berufungsverfahrens. Bis Anfang August wurden sieben weitere Verhandlungstermine angesetzt.
Halle (dpa/sa) – Das Berufungsverfahren gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich vor dem Landgericht Halle wird sich weiter in die Länge ziehen. Nach Angaben eines Pressesprechers hat das Gericht zusätzliche Verhandlungstermine angesetzt, da Liebich beabsichtige, für sein «letztes Wort» voraussichtlich 13 Stunden zu beanspruchen. Insgesamt sind bis Anfang August sieben weitere Termine vorgesehen. Die nächste Verhandlung findet am kommenden Donnerstag statt.

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer vergangene Woche unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Ursprünglich sollte das Urteil bereits am 28. Juni verkündet werden. Liebich sorgte jedoch für eine Verzögerung, indem er nach den Plädoyers einen umfangreichen Ordner präsentierte und ankündigte, dass das Verfahren nun länger dauern könnte als erwartet.

Das Amtsgericht Halle hatte Liebich bereits im Juli 2023 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten damals Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hielt das Urteil des Amtsgerichts für zu milde.



Das hat schon bei FITZEK, Peter nicht funktioniert - warum sollte es hier anders sein?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline John

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Oder sind die besonders angepasst und werden zwangsintegriert?

Die gehören doch bereits dazu


I'm gonna build my own nation, with blackjack and hookers.
 
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Offline Judge Roy Bean

Kann ein Angeklagter beliebig lange Schlussplädoyers halten? Oder kann ein Gericht auch sagen, dass ihm eine Stunde Zeit dafür eingeräumt wird? Erst recht vor dem Hintergrund, dass er ja offensichtlich nur aus dem Interesse heraus handelt, die Sache unnötig in die Länge zu ziehen.

Kann er nicht. Alles hat seine Grenze im Rechtsmissbrauch. Dazu gibt es auch höchstrichterliche Rechtsprechung: BGH 5 StR 166/20.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 

Offline Reichsschlafschaf

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Zitat
Anklage gegen 19-Jährigen aus Waldbrunn
Rechtsextremer Terrorverdächtiger wollte Umsturz mit selbstgebauten Waffen erreichen

Veröffentlicht am 03.07.24 um 11:17 Uhr

Ein 19-Jähriger aus Waldbrunn soll einen gewaltsamen Umsturz geplant haben – aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus. In einem Bunker wollte der Schüler offenbar Waffen produzieren. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Die Anklage gegen den 19-Jährigen sei beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Limburg erhoben worden, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Mittwoch mit.

Die Ermittler werfen dem Mann aus Waldbrunn (Limburg-Weilburg) die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Verstöße gegen das Waffengesetz und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor.
Spoiler
Festnahme im November 2023
Der damals noch 18-Jährige war im November in seinem Elternhaus in Waldbrunn-Hausen festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Nach ARD-Informationen besuchte er das Gymnasium in Westerburg in Rheinland-Pfalz. Dort war er bereits auffällig geworden, wie Medien berichteten.

So soll er einen Mitschüler unter anderem antisemitisch beschimpft und nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einer Flasche geschlagen haben.

Seit 2021 einen gewaltsamen Umsturz geplant
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Beschuldigte "über eine verfestigte antisemitische und rassistische Grundeinstellung verfügt". Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, hat der Schüler spätestens seit Ende 2021 den gewaltsamen Umsturz der demokratischen Grundordnung geplant und vorbereitet.

Sein Ziel sei die Bildung einer "autarken 'Volksgemeinschaft' auf einem nationalsozialistischen Fundament" gewesen – unter Ausschluss von Juden und Migranten.

Teile einer Maschinenpistole bereits gedruckt
Eine "Schutzstaffel", die der Beschuldigte aufbauen wollte, hätte für den Umsturz Menschen – insbesondere auch Polizisten – töten sollen, so die Staatsanwaltschaft. Für die Waffenproduktion wollte der Schüler demnach einen Bunker anlegen.

Tatsächlich soll er sich bereits einen 3-D-Drucker beschafft und damit Teile einer automatischen Maschinenpistole gedruckt haben. Bei einer Durchsuchung auch eine Gaspistole, die so verändert war, dass mit ihr Geschosse verfeuert werden konnten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten außerdem vor, im Februar 2023 auf einem Telegramkanal ein Video eingestellt zu haben, in dem den Nationalsozialismus verherrlichende Aufnahmen, insbesondere von Adolf Hitler, zu sehen gewesen sind.

Wegen des besonderen Umfangs des Verfahrens regte die Staatsanwaltschaft Frankfurt an, das Verfahren der Jugendkammer des Landgerichts Limburg vorzulegen. Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Limburg müsse nun entscheiden, ob sie diesem Vorschlag folgt oder selbst über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet.

Weitere InformationenSendung: hr-iNFO, 03.07.2024, 12.00 UhrEnde der weiteren Informationen
Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe
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https://www.hessenschau.de/panorama/anklage-gegen-19-jaehrigen-aus-waldbrunn-terrorverdaechtiger-soll-umsturz-geplant-haben-v1,terrorverdacht-waldbrunn-anklage-100.html


Medienvertreter glänzen wieder.

„Teile einer automatischen Maschinenpistole“.

Es gibt also offenbar auch nicht-automatische Maschinenpistolen...  ???

Kommt jetzt drauf an, ob man für die gedruckten Teile eine Waffenherstellungserlaubnis benötigt (§§ 21 und 21a WaffG)..

Sollte sich der Lauf unter den gedruckten Teilen befinden, so ist der allerdings für den Bediener gefährlicher als für den, der davor steht. Das Sintermetall ist nämlich viel zu hart und kann nicht nachgezogen oder gerieben bzw. gehont werden. Zerplatzt bei Gebrauch.

Aber auf die Sicherheit kommt’s ja nicht an, verboten ist nun mal verboten.
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