Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 67724 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Wenn man die Haken am Kreuz übersieht:


Zitat
Zentralrat der Juden: Berliner TU-Präsidentin ist unglaubwürdig

TU-Präsidentin Geraldine Rauch geriet zuletzt in die Kritik, da sie Beiträge in sozialen Medien mit antisemitischem Hintergrund mit einem „Like“ markiert hatte.

epd/Eva Maria Braungart
30.05.2024 11:28 Uhr


Der Präsident des Zentralrates der Juden, Joef Schuster, hat die Entschuldigung der Präsidentin der Technischen Universität (TU) Berlin als nicht glaubwürdig zurückgewiesen. Geraldine Rauch war zuletzt in die Kritik geraten, weil sie Beiträge auf der Plattform X mit einem „Like“ markiert hatte, die einen antisemitischen Hintergrund hatten.

Die Entschuldigung Rauchs baue auf Ausflüchten auf, erklärte Schuster am Donnerstag in Berlin. Zudem habe sie dafür den „eigens ernannten umstrittenen Antisemitismusbeauftragten“ der Hochschule, Uffa Jensen, für eine Entkräftung der ihr gegenüber erhobenen Vorwürfe herangezogen.

TU-Präsidentin distanziert sich von „Likes“
Hingegen weise das Statement ihrer Präsidiumsmitglieder die wünschenswerte Klarheit auf, sagte Schuster. Die Kollegen von Rauch im TU-Präsidium hatten am Mittwoch den entsprechenden Tweet als „eindeutig antisemitisch“ bezeichnet und sprachen von einem „inakzeptablen Fehler“: „An unserer Universität darf dafür kein Platz sein“, heißt es in einer Erklärung.

Schuster zeigte sich verwundert, dass Rauch „ein unzweifelhaft antisemitisches Bild“ unter einem von ihr weitergeleiteten Tweet übersehen habe. Auf dem Tweet auf der Internetplattform X war laut TU Berlin unter anderem ein Foto mit dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Hakenkreuzen zu sehen. Zudem soll Rauch auch Beiträge auf X mit „Gefällt mir“ markiert haben, in denen unter anderem der Krieg in Gaza als Völkermord oder Israel als Kriegsverbrecher bezeichnet wird.

In einer Erklärung hatte Rauch am Mittwoch betont, sie distanziere sich von den antisemitischen Inhalten der Tweets, die sie „geliked“ hatte. Insbesondere den einen Tweet habe sie wegen des Textes mit „Gefällt mir“ markiert und dabei das darunter gepostete Bild zum Zeitpunkt des Likes nicht genauer betrachtet.
https://www.berliner-zeitung.de/news/zentralrat-der-juden-berliner-tu-praesidentin-geraldine-rauch-ist-unglaubwuerdig-li.2220062
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Offline Rolly

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Offline A.R.Schkrampe

Ich glaube hier passt es am besten rein. Michael Stürzberger wurde angegriffen:

https://www.fr.de/politik/angriff-in-mannheim-wohl-islamkritiker-niedergestochen-auch-polizist-attackiert-zr-93102277.html

Wohl doch eher nicht. Scheint islamistisch motiviert gewesen zu sei .
 
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Ich glaube hier passt es am besten rein. Michael Stürzberger wurde angegriffen:

https://www.fr.de/politik/angriff-in-mannheim-wohl-islamkritiker-niedergestochen-auch-polizist-attackiert-zr-93102277.html

Wohl doch eher nicht. Scheint islamistisch motiviert gewesen zu sei .
Rolly meinte wohl, Maßnahmen gegen Rechtsextremismus könne man hier einfügen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Rolly

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Artikel ZU Rechtsextremismus kann man hier einfügen, so habe ich das gedacht. Wie ich zu solchen "Maßnahmen" stehe muß ich wohl nicht extra erläutern.
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Ich packe es mal hier rein.
Pl-NEWS zeigt seit heute Morgen nur noch eine weiße Seite im Netz…..
 
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Offline BlueOcean

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Offline Froschkönig

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Ich füge es auch mal hier mit ein, da das Thema hier bereits einmal angesprochen wurde: Der Angegriffene Polizist ist seinen Verletzungen erlegen

Zitat
Polizist nach Messerattacke in Mannheim gestorben

Stand: 02.06.2024 18:52 Uhr

Der Polizist, der am Freitag bei dem Messerangriff auf dem Mannheimer Marktplatz schwer verletzt worden ist, ist tot. Das teilten die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, das Polizeipräsidium Mannheim und das Landeskriminalamt mit. Bei dem Angriff waren mehrere Menschen verletzt worden. 
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/eilmeldung-7884.html
I'm gonna build my own nation, with blackjack and hookers.
 
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Offline Gerntroll

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Ich hoffe er bekommt einen guten Zinssatz (Aufschlag auf das vorherige Urteil).

Zitat
Volksverhetzung, Billigung von Angriffskriegen, Beleidigung: Berufungsprozess gegen Rechtsextremist Sven Liebich beginn am Landgericht Halle

Am 13. Juni beginnt der Berufungsprozess gegen Rechtsextremist Sven Liebich. Das Landgericht Halle hat zunächst 6 Verhandlungstag angesetzt. Im vergangenen Juli war Liebich vom Amtsgericht zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Liebich und auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Angeklagte im Dezember 2019 als Veranstalter einer Demonstration zum Thema Flüchtlinge durch seine Äußerungen zum Hass gegen in Deutschland lebende Flüchtlinge aufgestachelt haben (Tat 1). Im Mai 2020 soll der Angeklagte auf verschiedenen Versammlungen auf dem Marktplatz in Halle und auf Internetplattformen in insgesamt 10 Fällen über eine Journalistin die nicht erweislich wahre Tatsache behauptet bzw. verbreitet haben, dass sie Kinder angreife bzw. schlage. Diese Behauptung sei geeignet gewesen, die Journalistin verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen (Taten 2 bis 8 und 10 bis 12). Tateinheitlich soll er die Journalistin in einem dieser Fälle beleidigt (Tat 7) und auf einer der Versammlungen im Mai 2020 auf dem Marktplatz ein weiteres Mal beleidigt haben (Tat 9). Im Juni 2020 soll der Angeklagte auf einer Versammlung auf dem Marktplatz in Halle über einen Journalisten die Tatsache, dass auch er Kinder schlage, behauptet bzw. verbreitet haben. Auch dabei handele es sich um eine Tatsache, die geeignet sei, den Journalisten verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen (Tat 13). Im August und September 2020 soll der Angeklagte Lichtbildaufnahmen einer Frau, die regelmäßig bei den Versammlungen des Angeklagten als Gegendemonstrantin zugegen gewesen sei, ohne deren Einwilligung veröffentlicht haben (Taten 14 und 15). Jedenfalls seit Mai 2021 soll der Angeklagte in einem von ihm betriebenen Online-Shop einen Baseballschläger angeboten haben, der mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ versehen gewesen sei. Hierdurch habe der Angeklagte unterstellt, dass ausreisepflichtige Ausländer bzw. Flüchtlinge nicht durch die zuständigen Behörden, sondern durch Gewaltmaßnahmen hierzu bereiter Bürger zur Ausreise gezwungen werden müssten (Tat 16). Im März 2022 soll der Angeklagte anlässlich einer von ihm angemeldeten Versammlung auf dem Marktplatz in Halle auf der linken Seite seines Fahrzeugs mit schwarzem Klebeband den Buchstaben Z in der Größe von 40 x 40 cm angebracht haben. Dadurch habe er zum Ausdruck gebracht, dass er den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine befürworte (Tat 17).

Gegen das Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Halle das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Die Berufung führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht, in der nicht das angefochtene Urteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird. Da auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, könnte das Landgericht im Falle einer Verurteilung auch auf eine höhere als die vom Amtsgericht erkannte Strafe erkennen.

https://dubisthalle.de/volksverhetzung-billigung-von-angriffskriegen-beleidigung-berufungsprozess-gegen-rechtsextremist-sven-liebich-beginn-am-landgericht-halle
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Offline Reichsschlafschaf

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1.06.2024 19:22 2.580
"STOLZMONAT": MIT DIESER AKTION GEGEN RECHTS BEGEISTERT EIN INFLUENCER DAS NETZ!
Von Matts Verbringen

Deutschland - Mit dem "Stolzmonat" protestieren rechtsextreme Gruppen gegen Anhänger der LGBTQ-Community. Ein Influencer dreht den Spieß nun um - und setzt dem Hass im Netz damit einen neuen Trend entgegen!

Bunte Flaggen in ganz Deutschland: Der Juni steht vielerorts im Zeichen des Pride Month. Rechtsextreme Störenfriede versuchten bereits im vergangenen Jahr, die Regenbogenbewegung mit ihrem "Stolzmonat" zu torpedieren, wie T-Online nun berichtete.

Vor allem im Netz formierte sich der Widerstand: Unter dem Hashtag #Stolzmonat verbreiteten massenhaft Profile die Botschaft, Schwarz-Rot-Gelb sei "bunt genug". Prominenter Teilnehmer war auch Björn Höcke (52) von der Alternative für Deutschland (AfD).

Diverse ideologisch geprägte Online-Shops verkaufen zudem Produkte mit der Aufschrift "Stolzmonat".

Wem gehört der "Stolzmonat"? Der Influencer Fabian Grischkat beantwortet die Frage mit einer eindeutigen Aktion.

"Stolzmonat" markenrechtlich geschützt
Noch vor dem Beginn neuer "Stolzmonat"-Hetz-Kampagnen kam der Webvideoproduzent und Moderator Fabian Grischkat (23) etwaigen Trollen zuvor, registrierte die Bezeichnung "Stolzmonat" als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Anmelderin ist die Media Force GmbH aus Mönchengladbach. Sie unterstützt Grischkat bei der Aktion. Gegenüber T-Online erklärt der 23-Jährige: "'Stolzmonat' ist doch nur die Übersetzung von 'Pride Month', wieso sollten wir das nicht auch nutzen?"

Es ginge laut Grischkat nicht darum, andere Anbieter für die Nutzung des Zeichens abzumahnen. Man wolle vielmehr den Begriff wieder mit den ursprünglichen Ideen und Idealen verknüpfen.

Widerstand kündigt sich an
Noch läuft die Widerspruchsfrist. In dieser Zeit können Beanstandungen gegen die Anmeldung der Marke beim Amt eingereicht werden.

Sascha Schlösser ist Kandidat der AfD für die Europawahl. Der Anwalt aus Erfurt sei bereits beauftragt worden, "gegen die Anmeldung der Wortmarke 'Stolzmonat' mit allen rechtlichen Mitteln" vorzugehen.

Im Online-Shop von Fabian Grischkat werden dagegen schon fleißig diverse Merchandise-Artikel und T-Shirts angeboten.

Gepusht wird die Initiative auch durch einen eigenen Werbefilm. Alle Gewinne sollen an die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld gespendet werden, die sich gegen die Diskriminierung von sexuellen Minderheiten und Trans-Personen einsetzt.


Fabian Grischkat betont: "Ich finde es wichtig, daran zu erinnern, wie queere Menschen von Nationalsozialisten erniedrigt und verfolgt wurden."
https://www.tag24.de/unterhaltung/promis/stolzmonat-mit-dieser-aktion-gegen-rechts-begeistert-ein-influencer-das-netz-3204467


:)
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Rechtsextreme und Reichsbürger: In mindestens elf Fällen waren verfassungsfeindliche Schöffen im Amt

Vor der letzten Schöffenwahl riefen Rechtsextreme zur Unterwanderung auf. Eine Recherche von CORRECTIV.Lokal zeigt, dass bereits in der vorherigen Amtszeit mindestens elf verfassungsfeindliche Schöffen ins Amt kamen. Und warum das weiter möglich ist.



Spoiler
Rechtsextreme und Reichsbürger: In mindestens elf Fällen waren verfassungsfeindliche Schöffen im Amt
Vor der letzten Schöffenwahl riefen Rechtsextreme zur Unterwanderung auf. Eine Recherche von CORRECTIV.


Lokal zeigt, dass bereits in der vorherigen Amtszeit mindestens elf verfassungsfeindliche Schöffen ins Amt kamen. Und warum das weiter möglich ist.

Schöffen haben viel Macht. Als Laienrichter entscheiden sie in Strafverfahren zusammen mit Berufsrichtern über die Schuld von Angeklagten und über die Strafe. Ihre Stimmen zählen so viel wie die der ausgebildeten Juristen. Rund 60.000 Schöffinnen und Schöffen gibt es in Deutschland. Alle fünf Jahre werden sie gewählt.

In Verfahren an Amtsgerichten können die beiden Schöffen den Berufsrichter überstimmen. In Schwurgerichten am Landgericht, wo besonders schwere Straftaten wie Totschlag und Mord verhandelt werden, besitzen die Schöffinnen und Schöffen zumindest eine sogenannte Sperrminorität gegenüber den drei Berufsrichterinnen. Niemand kann gegen die Stimmen der zwei Schöffen verurteilt werden.

Rechtsextreme Mobilisierung zu Schöffenwahlen

Ein attraktives Amt für Rechtsextreme, die den Rechtsstaat unterwandern wollen. Das wurde bei vergangenen Schöffenwahlen immer wieder sichtbar, zuletzt im Jahr 2023: Die rechtsextreme Partei Freie Sachsen warb auf Telegram, sich als Schöffe zu bewerben, um „den grünen Richter zu überstimmen, der bei Neubürgern wieder einmal kulturellen Strafrabatt geben will“.

Auch die Partei Die Heimat (ehemals NPD), die rechte Szene-Anwältin Nicole Schneiders, Lutz Bachmann von Pegida und der sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Mike Moncsek versuchten, ihre Anhänger für das Ehrenamt zu mobilisieren.

Eigentlich sollen Bewerberinnen und Bewerber, die für das Schöffenamt ungeeignet sind, bereits während des Wahlverfahrens ausgeschlossen werden und gar nicht ins Amt kommen. Etwa wenn es Zweifel an ihrer Verfassungstreue gibt. Extremisten sollten also eigentlich gar nicht Schöffe und Schöffin werden können. Doch das funktioniert nicht immer, wie Recherchen von CORRECTIV.Lokal zeigen.

Mindestens elf verfassungsfeindliche Schöffen

In der vergangenen Amtszeit wurden mindestens 24 Schöffinnen und Schöffen enthoben. Elf davon fielen durch verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen auf. Zwei dieser elf Personen sind mit rechtsextremen Aktivitäten aufgefallen, wurden aber formal wegen anderer Gründe des Amtes enthoben.

Die Recherche zeigt auch: Die tatsächliche Zahl von verfassungsfeindlichen Schöffen ist wahrscheinlich höher und vermutlich üben sie derzeit auch Einfluss auf Gerichtsentscheidungen aus.

Das ist das Ergebnis der Anfragen von CORRECTIV.Lokal an die Justizministerien der Länder und alle 24 Oberlandesgerichte in Deutschland. Diese gaben an, wie viele Schöffinnen und Schöffen in der vergangenen Amtszeit (2019 bis 2023) enthoben wurden und was der Grund dafür war. Die Zahl der tatsächlichen Amtsenthebungen dürfte um einiges höher sein als die 24 dokumentierten Fälle. Denn einige Oberlandesgerichte konnten keine Auskunft geben.

Holocaust als „Klacks“ verharmlost

Ein Grund für eine Amtsenthebung ist, wenn Schöffen die Verfassung und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen:

Eine Schöffin am Landgericht Amberg leugnete auf Facebook die Existenz der Bundesrepublik. Und behauptete, dass die Wahlen ungültig und verfassungswidrig seien. Deutschland sei von den Alliierten besetzt. Im September 2021 erhielt das Landgericht Amberg Hinweise auf die Facebook-Posts. Im Oktober 2021 wurde die Schöffin ihres Amtes enthoben.

Ein Schöffe am Landgericht Regensburg verharmloste auf Facebook den Holocaust als „Klacks“. Und schrieb dort: „Zyklon B, Tabun, Sarin E605, CO2, Atemluft – GAS works!“ Mitgliedern von Fridays for Future drohte er das Aufbohren der Schädeldecke an. Die Facebook-Posts machte das lokale Onlinemedium Regensburg Digital im Mai 2020 öffentlich. Ende Juni 2020 enthob ihn das Oberlandesgericht Nürnberg seines Amtes.

Ein Schöffe am Landgericht Saarbrücken äußerte in einem Prozess gegen einen Reichsbürger selbst Zweifel an der Legitimität der Bundesrepublik. Er bezweifelte, dass die Strafgesetze wirklich gültig seien. Der Schöffe wurde daraufhin Anfang 2022 seines Amtes enthoben. Bis dahin hatte er an 22 Verfahren mitgewirkt.

Insgesamt konnte CORRECTIV Lokal elf Fälle nachweisen, bei denen Schöffen mit verfassungsfeindlichen Äußerungen und Handlungen auffielen. In dreizehn anderen Fällen verloren die Laienrichter aus anderen Gründen ihr Amt: Manche kamen schlicht nicht zu den angesetzten Verhandlungen. Einer studierte während eines Verfahrens Werbeprospekte und schlief ein. Ein Jugendschöffe am Amtsgericht Kelheim verbreitete Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern.

Erfurter Schöffin meldete rechtsextreme Demo an

Elf verfassungsfeindliche Schöffinnen und Schöffen von 60.000 – das klingt erstmal nicht viel. Andreas Höhne, selbst seit 15 Jahren Schöffe und seit 2017 Präsident des Bundesverbands ehrenamtlicher Richter und Richterinnen, ist trotzdem schockiert. Denn er ist sich sicher, dass es eine viel größere Dunkelziffer gibt: „Das sind ja nur die, die aufgefallen sind.“ Er fordert mehr Transparenz bei der Auswahl der Schöffen. Dazu zählt für ihn, dass Bürgerinnen und Journalisten leichter über ausgewählte Schöffen informiert werden. „Diese Aufklärung und diese Öffentlichkeit, die gibt es nicht“, sagt Höhne.

Dabei waren es auch Recherchen von Medien, die extremistische Einstellungen von mittlerweile enthobenen Schöffen und Schöffinnen aufgedeckten. Wie beim Regensburger Schöffen, der den Holocaust verharmloste. Oder im Fall der Schöffin Gitta Kritzmöller.

Als Journalisten des MDR im Januar 2023 über einen Prozess gegen mutmaßliche Schleuser am Landgericht Erfurt berichteten, fiel ihnen eine der Schöffinnen auf: Sie kannten Kritzmöller als rechtsextreme Aktivistin, die unter anderem eine Demonstration mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, dem rechtsextremen Verleger Jürgen Elsässer und Lutz Bachmann von Pegida angemeldet hatte. Dem Gericht war das offenbar zuvor nicht bekannt.

Das Verfahren um die mutmaßlichen Schleuser musste neu aufgerollt werden. Kritzmöller wurde Mitte März 2023 als Schöffin enthoben. Das Thüringer Oberlandesgericht begründete das im Übrigen damit, dass Kritzmöller gegen das für Richterinnen geltende Mäßigungsgebot verstoßen habe. Und nicht mit einer verfassungsfeindlichen Einstellung.

Schöffen-Listen sind nicht öffentlich zugänglich

Dass Medien von verfassungsfeindlichen Schöffen erfahren, ist dabei eher Zufall. Denn Listen der Schöffen und Schöffinnen eines Gerichtsbezirks sind nicht öffentlich zugänglich. Um das zu ändern, fragte CORRECTIV.Lokal bei den Justizministerien der Länder und den Oberlandesgerichten die Namen aller Schöffen und Schöffinnen an – ohne Erfolg.

Medien können dadurch kaum systematisch überprüfen, wer vor Ort eigentlich als ehrenamtliche Richterin urteilt. Andreas Höhne vom Bundesverband ehrenamtlicher Richter und Richterinnen wünscht sich, dass sich das ändert: „Jeder soll wissen können, wer Schöffe ist.“

Derzeit soll die öffentliche Kontrolle vor allem während der Wahl zum Schöffenamt erfolgen. Kandidatinnen bewerben sich bei ihrer Gemeinde. Diese soll die Bewerberinnen überprüfen, zum Beispiel darauf, ob sie die formalen Kriterien für das Amt erfüllen wie den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit – und ob sie extremistisch und damit ungeeignet als Schöffen sind.

Kaum Öffentlichkeit und Transparenz bei der Schöffenwahl

„Es lastet eine große Verantwortung bei den Kommunen“, sagt Höhne. Dieser Verantwortung seien sich aber nicht alle Gemeinden bewusst. Das legt auch eine Recherche des BR zur Schöffenwahl 2023 nahe: Einige der größten bayerischen Städte überprüften die Bewerberinnen fürs Schöffenamt kaum.

Aus den Bewerbungen stellt die Gemeinde eine Vorschlagsliste der Kandidaten zusammen. Daraufhin beginnt – in der Theorie – die öffentliche Kontrolle. Doch der Prozess ist kaum bekannt: Die Vorschlagsliste mit den Namen der Bewerberinnen und Bewerber wird für eine Woche in der Gemeinde ausgelegt, zum Beispiel im Rathaus. In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger begründete Einsprüche gegen einzelne Kandidierende erheben – zum Beispiel weil ein Bewerber in den sozialen Netzwerken gegen Juden hetzt.

Doch häufig wissen die Menschen gar nicht, dass sie sich hier einbringen können: Die Recherche des BR aus dem Jahr 2023 zeigte, dass in keiner der elf größten Städte Bayerns ein Hinweis von Bürgerinnen auf eine verfassungsfeindliche Haltung einging.

Im nächsten Schritt übermittelt die Gemeinde die Vorschlagsliste zusammen mit den eingegangenen Einsprüchen an das jeweilige Amtsgericht. Dort kommt ein Wahlausschuss zusammen – bestehend aus einem Richter, einer Verwaltungsbeamtin und kommunalen Vertrauensleuten. Häufig sind das lokale Politiker und Politikerinnen. Der Ausschuss entscheidet über die Einsprüche und wählt aus den Vorschlagslisten die Schöffen und Schöffinnen für den Gerichtsbezirk. Dafür hat er oft kaum mehr Informationen als die Namen, das Geschlecht, das Alter, den Wohnort und den Beruf der Personen. Teilweise muss der Wahlausschuss über hunderte Bewerberinnen und Bewerber abstimmen.

„Ich muss mich darauf verlassen, dass die Gemeinden gute Vorschläge gemacht haben“, sagt Anja Farries, Direktorin des Amtsgerichts Eutin in Schleswig-Holstein. Sie ist selbst seit Jahren Vorsitzende des dortigen Schöffenwahlausschusses. Sie müsse sich darauf verlassen, dass die Gemeinden Demokraten vorschlagen und keine Menschen, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen. Denn sie selbst könne das gar nicht überprüfen.

Nach Schöffenwahl: Keine grundsätzliche Überprüfung der Verfassungstreue

In manchen Bundesländern wie Sachsen, Brandenburg und Bayern sollen die Vorsitzenden Richter des Ausschusses nach der Wahl einen Bundeszentralregisterauszug für die neuen Schöffen anfordern – um zu überprüfen, ob ein Schöffe beispielsweise wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Andere Bundesländer fordern das nicht.

Überhaupt scheinen die Justizministerien der Länder sehr unterschiedlich zu bewerten, wie groß die Gefahr durch potentiell verfassungsfeindliche Schöffinnen und Schöffen ist und was dagegen getan werden sollte. Auch nach den Aufrufen von Rechtsextremen, das Amt zu unterwandern. Auch nachdem Reichsbürger Schöffen wurden.

Niedersachsen etwa schreibt auf Anfrage von CORRECTIV.Lokal: Es sei festzustellen, „dass keine grundsätzlichen Zweifel an der Verfassungstreue der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Niedersachsen bestehen. Eine grundsätzliche Überprüfung der Verfassungstreue der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter findet entsprechend nicht statt“.

Dabei kam es am Landgericht Braunschweig im Februar, kurz nach Beginn der aktuellen Amtszeit der Schöffen, bereits zum Ausschluss einer Schöffin bei einem Prozess – weil sie gegen Grundsätze des Rechtsstaates verstieß: Im Verfahren gegen den mehrfach verurteilten Sexualstraftäter Christian B., der auch verdächtigt wird, die 2007 verschwundene Madeleine McCann getötet zu haben, wurde eine Schöffin ausgeschlossen, weil sie auf Facebook zum Mord an Jair Bolsonaro aufgerufen hatte. Es war der erste Prozess, an dem die Schöffin beteiligt war.

Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass ein Gericht als fehlerhaft besetzt gilt, wenn eine Schöffin die Verfassung ablehnt. Das hätte weitreichende Folgen für Verfahren: Staatsanwälte und Verteidigerinnen könnten beanstanden, dass es Zweifel an der Verfassungstreue einer Schöffin gebe – und dann müsste dies im Rahmen des Verfahrens überprüft werden. Also in der Öffentlichkeit. Und nicht wie jetzt in einem gerichtsinternen Prozess.

Marc Petit, Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck und Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung, begrüßt die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Denn durch die öffentliche Verhandlung könne die Presse kritische Fragen stellen – etwa wie es überhaupt passieren konnte, dass niemand vorher bemerkt hat, dass die betroffene Person nie hätte Schöffe werden dürfen.

„Das kriegt eine ganz andere Brisanz, wenn der Bürgermeister sich dieser Frage einmal öffentlich stellen muss“, sagt Petit. Er sei optimistisch, dass dieser danach die Abläufe in seiner Gemeinde optimiere. „Dann passiert so was potenziell nicht wieder.“

Ob, in welcher Form und wann der Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet wird, ist unklar. Das Kabinett beschloss den Entwurf im Juli 2023. Seitdem liegt er im Rechtsausschuss des Bundestages. Wie die Verfassungstreue der Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt überprüft werden soll – das legt der Gesetzentwurf nicht fest.

Sie haben Hinweise dazu, dass bei Ihnen in der Region verfassungsfeindliche Schöffinnen und Schöffen aktuell im Amt sind? Dann schreiben Sie uns an [email protected] oder für sensible Informationen eine verschlüsselte Nachricht über unseren anonymen Briefkasten. CORRECTIV.Lokal arbeitet bei dieser Recherche mit Lokal- und Regionalmedien in allen Bundesländern zusammen, die in der Lage sind, auch Hinweise auf einzelne Fälle zu verfolgen.

Text und Recherche: Miriam Lenz, Tim Wurster
Redaktion: Jonathan Sachse
Illustration: Ivo Mayr
Kommunikation: Valentin Zick, Esther Ecke
Faktencheck: Pia Siber
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https://correctiv.org/aktuelles/justiz-polizei/2024/06/05/mindestens-elf-verfassungsfeindliche-schoeffen-rechtsextreme-reichsbuerger/
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Funktionär der Partei „Die Heimat“ muss vorerst nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden – 21/24

Pressemitteilung vom 05.06.2024

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines hohen Funktionärs der Partei „Die Heimat“, der früheren NPD, auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg abgelehnt.

Der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes ist die Voraussetzung für eine Tätigkeit u.a. als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt („Volljurist“). Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1977, dem der Senat folgt, darf die Einstellungsbehörde von der Aufnahme derjenigen Bewerber absehen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen. Die in der Verfassung enthaltenen Wertentscheidungen schlössen es aus, dass der Staat diejenigen ausbilde, die auf die Zerstörung der Verfassungsordnung ausgingen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsfeindlichkeit der Partei in seinen Urteilen vom 17. Januar 2017 (zum Parteiverbot der NPD) und vom 23. Januar 2024 (zum Ausschluss der Partei „Die Heimat“ von der Parteienfinanzierung) nicht zuletzt mit der Betätigung des hiesigen Antragstellers begründet.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Beschluss vom 4. Juni 2024 – OVG 4 S 14/24
https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1453666.php
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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