Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 228493 mal)

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Offline Rolly

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Bezahlschranke, aber Schnitzel mit der Beilage Haß scheint nicht lebensverlängernd zu wirken:
Archive.ph hat den Artikel in lesbarer Form.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=WrJPEqOWB48
 
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Ist der Nazi von Wittendörp aka Rüdi gestern in Berlin gewesen?

Zitat
Feuerwehr-Großeinsatz in Flüchtlingsunterkunft – Polizei ermittelt wegen schwerer Brandstiftung
Ein Zelt der Flüchtlingsunterkunft auf dem früheren Flughafen Tegel ist am Dienstag niedergebrannt. Mehrere Hundert Menschen konnten rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden. In dem Zelt wohnten ukrainischen Flüchtlinge.

https://www.welt.de/vermischtes/article250534868/Berlin-Feuerwehr-Grosseinsatz-in-Fluechtlingsunterkunft-Polizei-ermittelt-wegen-schwerer-Brandstiftung.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Das von @dieda angesprochene „spezielle“ Urteil
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg410547#msg410547

ist vom BGH aufgehoben worden:

Zitat
BGH hebt mildes Urteil nach Neonazi-Attacke in Fretterode auf

Stand: 13.03.2024, 17:39 Uhr

Von: Joachim F. Tornau

Attacke mit Messer und Schraubenschlüssel: Der Überfall von Neonazis auf Journalisten im thüringischen Fretterode wird neu verhandelt.

Der sogenannte Fretterode-Prozess um einen Überfall von Neonazis auf zwei Journalisten in Thüringen muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das vielfach als skandalös kritisierte Urteil des Landgerichts Mühlhausen am Mittwoch auf. Jetzt muss eine andere Strafkammer des thüringischen Gerichts den Fall noch einmal ganz von vorn verhandeln.

Selten hatte ein Urteil derart umfassend für Empörung gesorgt. Von einem „Schlag ins Gesicht“ aller engagierten Reporter:innen und einem „fatalen Signal an die rechtsextreme Szene“ sprach die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion in der Gewerkschaft Verdi. Von einem „Freifahrtschein“ für Neonazis sprach die Grünen-Fraktion im Thüringer Landtag. Und selbst die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, krawalligen Zuspitzungen eher unverdächtig, konstatierte nüchtern einen „Skandal“.

Im April 2018 hatten zwei Männer aus dem Umfeld von Thorsten Heise – der eine sein Sohn, der andere so etwas wie sein politischer Ziehsohn – die beiden Reporter erst im Auto rund um das thüringische Dorf Fretterode gejagt und sie schließlich mit einem Messer und einem gewaltigen Schraubenschlüssel schwer verletzt. Heise, Bundesvize der NPD (die sich heute „Die Heimat“ nennt), ist seit Jahrzehnten eine der einflussreichsten Figuren des militanten Neonazismus in Deutschland und Europa. Die Journalisten hatten an jenem Tag ein vermutetes Treffen von Rechtsextremen auf Heises Anwesen in Fretterode dokumentieren wollen.

Das Landgericht in Mühlhausen aber zeigte sich verständnisvoll und ließ Heise-Sohn Nordulf H. mit 200 Arbeitsstunden, seinen Gesinnungsgenossen Gianluca B. mit einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe davonkommen.
Spoiler
Fretterode: Kontroverse um Kamera
Nach einjähriger Verhandlung erkannte das Gericht im September 2022 weder einen gezielten Angriff auf die freie Presse noch eine politisch motivierte Tat. Es sei den Angeklagten vorrangig darum gegangen, das Fotografiertwerden zu verhindern, so die Strafkammer.

Vor dem BGH stützten Staatsanwaltschaft und Nebenklage ihre Revisionsanträge vor allem darauf, dass die Neonazis vom strafrechtlich schwerwiegendsten Vorwurf freigesprochen worden waren: dem Raub der Fotoausrüstung. Das Landgericht hatte das mit widersprüchlichen Angaben der Journalisten begründet: Während der eine von einem Griff durchs Fahrerfenster ihres Autos berichtet hatte, glaubte der andere, den Raub auf der Beifahrerseite beobachtet zu haben. Dem Vertreter der Bundesanwaltschaft war das zu dünn. Die Beweiswürdigung sei „lückenhaft“ und werde den rechtlichen Anforderungen „nicht ansatzweise gerecht“, sagte er in der Verhandlung.

Nebenklageanwalt Rasmus Kahlen vermisste zudem eine Berücksichtigung des von der Strafkammer angenommenen Tatmotivs. Denn wenn es den Neonazis um ihr Recht am eigenen Bild gegangen sei, warum hätten sie dann ausgerechnet die Fotoausrüstung links liegen lassen sollen? „Dem Urteil“, bilanzierte Kahlen, „mangelt es an Plausibilität.“

Dem schloss sich der 2. Strafsenat des BGH nun an. Die Aussagen von Beteiligten und Zeug:innen würden im Urteil nicht nachvollziehbar wiedergegeben, erklärte Senatsvorsitzende Eva Menges. Und: „Gänzlich unerörtert bleibt die Frage nach dem Verbleib der Kamera.“

Den Revisionsantrag des Angeklagten Nordulf H. wies der Senat dagegen zurück. Obwohl einer der beiden Journalisten einen Messerstich im Bein davongetragen hatte, hatte Szene-Anwalt Wolfram Nahrath einen Messerangriff nicht für erwiesen gehalten. Außerdem forderte er, seinen Mandanten von den Kosten des Gerichtsverfahrens zu befreien. Richterin Menges erwiderte: Über die Kosten habe der BGH nicht zu entscheiden. Dafür sei das Landgericht in Mühlhausen zuständig. Für die nötige sofortige Beschwerde ist es aber zu spät.
[close]
https://www.fr.de/politik/bundesgerichtshof-hebt-mildes-urteil-nach-neonazi-attacke-auf-92889164.html


PM des Gerichts:
   

Spoiler
Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 61/24 vom 13.3.2024
Siehe auch:  Urteil des 2. Strafsenats vom 13.3.2024 - 2 StR 237/23 -


Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 61/2024

Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage
gegen Urteil nach politisch motivierter
Auseinandersetzung erfolgreich

Urteil vom 13. März 2024 - 2 StR 237/23

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom heutigen Tag auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers ein Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 15. September 2022 wegen sachlich-rechtlicher Fehler aufgehoben.

Das Landgericht Mühlhausen hat die Angeklagten jeweils wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Gegen den erwachsenen Angeklagten hat es eine Freiheitsstrafe verhängt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat; dem zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten hat es die Ableistung von Arbeitsstunden auferlegt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts gingen die Nebenkläger, die sich als Vertreter der freien Presse verstehen, im April 2018 davon aus, auf dem Anwesen der Familie eines Angeklagten in Fretterode finde ein Treffen von sogenannten Neonazis statt, das der Vorbereitung einer für den 1. Mai 2018 in Erfurt geplanten Demonstration diene. Dieses vermeintliche Treffen wollten sie beobachten und fotografieren. Als der zur Tatzeit heranwachsende Angeklagte die Nebenkläger bemerkte und einen der "Göttinger Antifa" zuordnen zu können meinte, entspann sich im weiteren Geschehen eine teilweise mit hoher Geschwindigkeit geführte Verfolgungsfahrt zwischen dem von den Nebenklägern gesteuerten Fahrzeug und dem Fahrzeug des Angeklagten, zu dem zwischenzeitlich der Mitangeklagte gestoßen war.

Bei dem Versuch der Nebenkläger, an dem Pkw der Angeklagten vorbeizufahren, weil er ihnen verkehrsbedingt den Fluchtweg versperrte hatte, kam es zu einer Kollision und anschließend zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Die von einem der Nebenkläger mitgeführte Spiegelreflexkamera fehlte anschließend.

Der 2. Strafsenat hat auf die zuungunsten der Angeklagten eingelegten Revisionen der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, weil sich die Beweiswürdigung des Landgerichts als rechtsfehlerhaft erwiesen hat, soweit das Landgericht die Tat nicht auch als besonders schweren Raub gewertet hat. Die zugleich eingelegte Revision des zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten hat der Senat als unbegründet verworfen.

Vorinstanz:

Landgericht Mühlhausen - Urteil vom 15. September 2022 - 3 KLs 101 Js 47753/18jug.

Karlsruhe, den 13. März 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
[close]
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2024&nr=136821&pos=0&anz=61

Entscheidung noch nicht online abrufbar.
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Die Spielverderber wieder!

Jetzt mag er nicht mehr, das ham sie jetzt davon!   :o


Zitat
Rechtspopulist ohne Mehrheit
Wilders will nicht mehr Regierungschef werden

13.03.2024, 19:48 Uhr

Seit Monaten wird in den Niederlanden um eine neue Regierungskoalition gerungen. Wahlsieger Wilders räumt nun eine Niederlage ein: Niemand wolle ihn zum Regierungschef küren.

Der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders sieht keine Chancen mehr, das Amt des Regierungschefs zu übernehmen. "Ich kann nur Premierminister werden, wenn alle Parteien in der Koalition dies unterstützen", schreibt er bei X. "Das war nicht der Fall", fügt er mit Blick auf die anhaltenden Koalitionsverhandlungen hinzu.

Wilders rechtspopulistische PVV hatte im November die vorgezogene Parlamentswahl in den Niederlanden überraschend gewonnen. Bislang gelang es der Partei aber nicht, ein Regierungsbündnis zu schmieden.

Mehr in Kürze
https://www.n-tv.de/politik/Wilders-will-nicht-mehr-Regierungschef-werden-article24803478.html


Im Parlamentssitz rumlümmeln, dagegensein und plärren ist ja auch viel lustiger!!1!!!11!!!!
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Leider Bezahlschranke, offenbar hat's jemand von Thügida erwischt:


Zitat
Frühere Thügida-Führungskraft wegen Volksverhetzung verurteilt

13.03.2024, 18:52 Uhr • Lesezeit: 2 Minuten
Von Tino Zippel

Der Angeklagte in einem früheren Prozess am Landgericht Gera mit seinem Verteidiger Alexander Giehler.
© FMG | Tino Zippel
Gera. Frust über den Christopher Street Day: Ein Rechtsextremer aus dem Landkreis Greiz steht erneut vor Gericht.
https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/greiz/article241881968/Fruehere-Thuegida-Fuehrungskraft-wegen-Volksverhetzung-verurteilt.html


„Führungskraft“, na, ja ...
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Die Schergen der GmbH zerren die nächsten Toitschen vor den Kadi.


Das „Hochsicherheitsgericht“ tagt!^^   :o


Zitat
MUTMASSLICHES TRIO WEGEN NAZI-VERLAG "DER SCHELM" VOR GERICHT
Von Steffi Suhr

Dresden - Neuer Prozess am Hochsicherheitsgericht von Dresden. Wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wird am Hammerweg ab Donnerstagvormittag gegen Enrico B. (41) und Matthias B. (37) verhandelt.

Der Leipziger Ex-Stadtrat und der Ex-NPD-Kreisrat sollen mit der Ex-Lebensgefährtin von Enrico, Annemarie K. (37), den Nazi-Verlag "Der Schelm" vertrieben haben. Auch die Frau sitzt nun auf der Anklagebank.

Der Verlag, dessen Online-Plattform offenbar aus Russland geführt wird, soll laut Anklage 2018 gegründet worden sein. Für den Vertrieb und Lagertätigkeiten war demnach das angeklagte Trio zuständig.

Im Angebot waren Bücher voller Holocaust-Leugnung, NS-Propaganda und finsterstem Antisemitismus. Wie "Mein Kampf" von Adolf Hitler, "Der Aufstieg der Juden" von Ferdinand Fried oder "Die jüdische Weltpest - Judendämmerung auf dem Erdball" von Hermann Esser oder "Der Giftpilz" von Ernst Hiemer.

Bis 2020 erwirtschaftete der Verlag einen Umsatz von über 800.000 Euro.

Mutmaßlicher Verlagsgründer noch nicht gefasst
Bei der Razzia im Dezember 2020 beschlagnahmte die Soko Rex weitere Druckerzeugnisse mit volksverhetzendem Inhalt im Wert von 900.000 Euro.

Im Juli 2023 erhob der Generalbundesanwalt die Anklage, die nun in Dresden verhandelt wird. Die hiesige Staatsschutzkammer hat vorerst neun Prozesstage geplant. Ein Urteil soll Mitte April fallen.

Nach dem mutmaßlichen Gründer des Verlages, Adrian P. (60), wird derweil per internationalem Haftbefehl gefahndet. Er soll in Russland untergetaucht sein.
https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-dresden/mutmassliches-trio-wegen-nazi-verlag-der-schelm-in-dresden-vor-gericht-3128161

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/prozess-schelm-verlag-rechtsextremismus-bundesanwaltschaft-100.html
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Offline echt?

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Zitat
Lagertätigkeiten

Das hätten sie wohl gerne?
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Mr. Devious

Zitat
Lagertätigkeiten

Das hätten sie wohl gerne?

Und Vertrieb ist die neue Remigration?
Liberté, Egalité, FCKAfDé
 
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Offline dieda

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Da @Reichsschlafschaf schneller war noch Ergänzung/Hervorhebung durch mich:

Zitat von: MDR
BUNDESANWALTSCHAFT
Prozess gegen Leipziger Neonazi-Verlag "Der Schelm" beginnt in Dresden
14. März 2024, 05:00 Uhr

Der rechtsextreme Verlag "Der Schelm" hat jahrelang Tausende Bücher mit Judenhass, Holocaustleugnung und anderen rechtsextremen Inhalten verbreitet, darunter auch Hitlers unkommentierte Ausgabe von "Mein Kampf". Dafür müssen sich nun zwei Männer und eine Frau vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten - unter ihnen ein früherer Leipziger NPD-Stadtrat.

Der Untergrundverlag "Der Schelm" vertrieb über Jahre im Ausland gedruckte Bücher wie das verbotene Adolf-Hitler-Pamphlet "Mein Kampf".

Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Betreiber des Verlags übernommen und drei von ihnen angeklagt.

Der Verlag wird im Internet von seinem mutmaßlichen Kopf weiterbetrieben.

Vor dem Oberlandesgericht Dresden beginnt am Donnerstag ein Prozess gegen drei mutmaßliche Mitarbeiter des rechtsextremen Verlags "Der Schelm". Die beiden Männer und eine Frau wurden von der Bundesanwaltschaft unter anderem wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Sie sollen im großen Stil volksverhetzende Schriften verbreitet haben.

Paletten mit Kartons in einer Lagerhalle des LKA Sachsen. Das Bild zeigt die im Dezember 2020 beschlagnahmten Paletten mit Bücherkartons in einer Lagerhalle des LKA SACHSEN. Insgesamt wurden mehr als 50.000 Bücher sichergestellt. (Archivbild)
Bildrechte: LKA Sachsen

Judenhass und Nazi-Propaganda als Geschäftsmodell

Der Verlag vertrieb demnach zwischen 2018 und 2020 im Ausland gedruckte antisemitische Kinderbücher wie der "Giftpilz", eine unkommentierte Ausgabe von Adolf Hitlers "Mein Kampf" und Schriften, in denen NS-Verbrechen geleugnet werden. "Der Giftpilz" erschien erstmals 1938 im Verlag des NS-Propagandablatts "Der Stürmer" des fanatischen Judenhassers Julius Streicher.

Laut Anklage der Bundesanwaltschaft soll der rechtsextremistische Verlag in dem Zeitraum einen Umsatz von mehr als 800.000 Euro erwirtschaftet haben. Im Dezember 2020 wurden bei einer Durchsuchung in Röderaue und Brandenburg volksverhetzende Bücher mit einem Verkaufswert von mehr als 900.000 Euro beschlagnahmt. Die Angeklagten sollen demnach für den Vertrieb und die Lagerhaltung zuständig gewesen sein.

Angeklagte Rechtsextremisten sind auf freiem Fuß

Einer der angeklagten ist Enrico Böhm, ehemaliger NPD-Stadtrat in Leipzig. Er soll nach NDR-Recherchen für Lagerung und Versand der Bücher zuständig gewesen sein, zusammen mit seiner Freundin Annemarie K. Für die Vereinigung mietete er laut Bundesanwaltschaft Lagerräume in Leipzig an und hatte dort mehrere Tausend im Ausland gedruckte Bücher mit strafrechtlich relevanten Inhalten auf Vorrat. Ein Team des NDR hatte Böhm schon Anfang 2020 gefilmt, wie er offensichtlich Bücher für den "Schelm" über einen Leipziger Paketshop verschickte.

Dem langjährigen NPD-Aktivisten Matthias B. soll laut Bundesanwaltschaft eine "herausgehobene Funktion" in der Vereinigung zugekommen sein. Er betrieb ein Antiquariat in Gröditz. Böhm und Matthias B. wurden 2022 in Leipzig und Röderaue in Sachsen festgenommen und zunächst in Untersuchungshaft genommen. Sie kamen später aber wieder auf freien Fuß.

Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen rechtsextremen Leipziger auf
Mutmaßlicher Anführer in Russland vermutet

Als mutmaßlicher Kopf des Verlags gilt der Rechtsextremist Adrian Preißinger, der sich ins Ausland abgesetzt hat. Nach dem 1964 im oberfränkischen Kronach geborenen Mann wird mit internationalem Haftbefehl gefahndet. Er wird in Russland vermutet, von wo aus er über das Internet weiter volksverhetzende Bücher verbreitet. Auf seiner Internetseite wird - offensichtlich zur Verschleierung - eine Adresse in Thailand angegeben.

Preißinger ist auch für die Behörden in Sachsen kein Unbekannter: Das Landgericht Dresden hatte ihn 2002 wegen des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und anderer Taten zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.

OLG Dresden
Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden beginnt am Donnerstag im Hochsicherheitssaal. (Archivbild)
Bildrechte: dpa

Handel des Verlags geht über ausländischen Server weiter

Dass der weitere Handel des "Schelm"-Verlags übers Internet mit der volksverhetzenden Propaganda von Deutschland aus nicht unterbunden werden kann, erklärt LKA-Sprecherin Silvaine Reiche mit den eingeschränkten rechtlichen Möglichkeiten. "Der Server ist bei uns nicht gehostet", sagte Reiche MDR SACHSEN. Deshalb hätten die Behörden keinen Zugriff.

Solche Propagandaschriften verfügen laut Verfassungsschutz "im Original und als Nachdruck nach wie vor über eine besondere Ausstrahlungs- und Symbolkraft in der rechtsextremistischen Szene". Dem "Schelm" attestiert der Verfassungsschutz eine "besonders ausgeprägte antisemitische Agitation".

Für den Prozess hat das Oberlandesgericht zunächst neun Verhandlungstermine bis Mitte April angesetzt. Sie finden im Hochsicherheitssaal des Gerichts in Dresden am Hammerweg statt.

Seit Jahren dicke Geschäfte mit übelster Nazipropaganda im großen Stil via Server aus Russland aber mit Geschäftssitz mitten in Sachsen, offensichtlich noch vor den Augen sächsischer Sicherheitsorgane, denen angeblich die "Hände gebunden" waren, wer hätte das gedacht. Ist sicher der berühmte Einzel- bzw. Zufall.

Der angeklagte Antiquar aus Gröditz ist schon länger bekannt: https://www.der-rechte-rand.de/archive/2719/buch-antiquariate-extreme-rechte/

Der angeklagte NPD-Aktivist Böhm war schon anderweitig wegen seiner seltsamen Vorstellung von "Liebe zur Wahrheit" einschlägig vorbestraft und hat es als vermeintliches "Opfer" der so genannten "Hammerbande" noch mit anderen, inzwischen sogar gerichtlich untersagenten Lügen-Märchen bis in die prorussische Hetzpostille eines Jürgen Elsässer geschafft, seine offensichtliche Haupteinnahmequelle blieb dafür jahrelang "unentdeckt".

Und in Russland untergetauchte Rechtsextremisten können dort auch offensichtlich ungestört Geschäfte mit Lügen und Nazipropaganda machen, sicher weil Russland gerade selbst mit der so genannten militärischen "Entnazifizierung" ukrainischer Babys anderweitig einfach schwer beschäftigt ist, muss man wissen.

Und bitte nicht dass jetzt ein hartes Urteil gefällt wird, um Gottes Willen, denn egal ob billiges Gas, oder andere typische russische "Exportschlager" wie Lügen, Angst und Tod: Sachsen braucht nämlich jetzt zu allererst und vor allem endlich mal wieder "gute Geschäftsbeziehungen" zu allen (!) russischen Unternehmen, also auch Preißingers Shop, muss man wissen!

Lieber erst einmal diejenigen zu verfolgen/verfolgen zu lassen, die wie z.B.das oben genannte "Team" investigativ überhaupt erst das Treiben solcher sächsischer Rechtsextremisten aufklären! Also liebes @Sachen, jetzt schön stabil bleiben und immer die richtigen Prioritäten setzen, sooo wichtig!

Ups, der "Untergang des Abendlandes" steht in Thüringen schon vor der Tür?
https://www.endstation-rechts.de/news/bundesgerichtshof-kassiert-mildes-urteil-gegen-neonazis
« Letzte Änderung: 14. März 2024, 11:31:12 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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LEIPZIG/ITZEHOE

Revisionsverhandlung zu Urteil gegen frühere KZ-Sekretärin

Kann Schreibarbeit Beihilfe zum Massenmord sein? Diese Frage wird bald beantwortet
 14.03.2024 11:42 Uhr

Im Strafverfahren gegen eine ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof will der Bundesgerichtshof am 31. Juli über eine Revision verhandeln. Die 98-Jährige wurde zuvor wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen verurteilt. Das Landgericht Itzehoe hatte gegen Irmgard F. am 20. Dezember 2022 eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verhängt.

Nach Feststellung der Strafkammer war die damals 18- bis 19-Jährige zwischen Juni 1943 und April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur von Stutthof bei Danzig tätig. Damit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Beihilfe geleistet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Urteil im August
Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch weiter mitteilte, könnte der 5. Strafsenat in Leipzig das Urteil entweder am 6. oder am 20. August verkünden. Der Generalbundesanwalt hatte die Verhandlung beantragt, weil die Revision der Angeklagten nach seiner Einschätzung grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord in Konzentrationslagern aufwirft.

Der Anwalt der 98-Jährigen, Wolf Molkentin, hatte Anfang Februar erklärt, er werde als Pflichtverteidiger an der Verhandlung teilnehmen. Seine Mandantin müsse dagegen nicht in Leipzig erscheinen.

In der Revisionsverhandlung soll es vor allem um die Frage gehen, ob der Dienst als Sekretärin in einem KZ, das kein reines Vernichtungslager war, als Beihilfe zum Mord gewertet werden kann. Der Angeklagten muss nachgewiesen werden, dass sie von den grausamen und heimtückischen Morden der SS in Stutthof wusste und diese Mordtaten durch ihre Arbeit unterstützen wollte. dpa
https://www.juedische-allgemeine.de/allgemein/revisionsverhandlung-zu-urteil-gegen-fruehere-kz-sekretaerin/

   

Zitat
Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 60/24 vom 13.3.2024
 

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 60/2024

Hauptverhandlung des Bundesgerichtshofs am 31. Juli 2024, 10.00 Uhr in Sachen 5 StR 326/23 über die Revision einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof im Reichsgerichtsgebäude (Sitz des
Bundesverwaltungsgerichts)


Bei dem in Leipzig ansässigen 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist die Revision einer 98 Jahre alten ehemaligen Zivilangestellten der SS anhängig, die sich gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren wendet. Der Generalbundesanwalt hat beantragt, einen Termin zur Revisionshauptverhandlung zu bestimmen, weil die Revision der Angeklagten grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord durch die Dienstverrichtung in einem Konzentrationslager, das nicht zugleich ein reines "Vernichtungslager" gewesen sei, aufwerfe (siehe Pressemitteilung Nr. 18/2024).

Der Bundesgerichtshof wird am 31. Juli 2024, 10.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Reichsgerichtsgebäudes (Sitz des Bundesverwaltungsgerichts) in Leipzig, Simsonplatz 1, über das Rechtsmittel der Angeklagten verhandeln. Eine Entscheidung soll entweder am 6. oder am 20. August 2024, 10 Uhr, am selben Ort verkündet werden.

Vorinstanz:

LG Itzehoe - Urteil vom 20. Dezember 2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16 jug.

Karlsruhe, den 13. März 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2024&nr=136820&pos=1&anz=61


Möge sie die Rechtskraft des Urteils erleben.  🙂

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Seit Jahren dicke Geschäfte mit übelster Nazipropaganda im großen Stil via Server aus Russland aber mit Geschäftssitz mitten in Sachsen, offensichtlich noch vor den Augen sächsischer Sicherheitsorgane, denen angeblich die "Hände gebunden" waren, wer hätte das gedacht. Ist sicher der berühmte Einzel- bzw. Zufall.

Noch dazu: Der Server kann sonstwo gehostet sein, es werden dort physische Bücher verkauft. Also gibt es entweder in Deutschland oder der EU ein Lager mit Versand, das könnte man mal suchen. Zahlreiche Post-Drogendealer hat man dadurch gefunden, dass Kriminalhauptkommissar Uwe unter falschem Namen Drogen bestellte, das angekommene Paket rückverfolgte und dann die Versandstelle und die in der Nähe observieren ließ, bis die nächste Lieferung kam. Beim Schelm sollte das auch gehen. Und wenn es von außerhalb der EU kommt, geht es durch den Zoll. Während Elektronikteile aus China in der Masse untergehen, gilt das für Bücher aus Russland wohl nicht.
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Hat Grapscher Reichelt nicht schon mal den Niedergang der MINT-Fächer beklagt?   :scratch:

Jetzt weiß man, warum ...   :whistle:


Zitat
Kolumne
Notizblog (9)
13. März 2024
Fake Nius: Julian Reichelt verrechnet sich bei Ausländerkriminalität

von Stefan Niggemeier
Beginnen wir mit einer einfachen Textaufgabe:
Ein Unternehmen hat drei Angestellte, zwei Männer und eine Frau. Wie hoch ist der Frauenanteil in Prozent?

Meldet sich Julian Reichelt vom rechten Wutportal „Nius“:

50 Prozent!

Ein Unternehmen, das zwei Männer und eine Frau beschäftigt, hat eine Frauenquote von 50 Prozent? In Reichelts Welt: ja.

Man muss, um zu diesem Ergebnis zu kommen, nur die Größe der einen Gruppe durch die Größe der anderen Gruppe teilen: 1 geteilt durch 2 = 0,5.

Das ist, wie Kinder spätestens in der Sekundarstufe 1 lernen, natürlich falsch. Um den Anteil zu berechnen, muss man die Größe der einen Gruppe durch die Gesamtgröße teilen, in diesem Beispiel: 1 geteilt durch 3 = 0,33.

Kriminelle Prozentrechnung
Tatsächlich hat „Nius“ aktuell keine Falschmeldung über Frauenquoten, sondern über Ausländerkriminalität produziert, aber der Rechenfehler ist exakt derselbe. „Nius“ behauptet aufgeregt, dass „zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes in gleich zwei Bundesländern (Hamburg und Niedersachsen) die Hälfte aller Kriminellen Ausländer“ sind.

ZUM ERSTEN MAL SIND DIE HÄLFTE ALLER KRIMINELLEN AUSLÄNDER
Screenshot: x/jreichelt
Das ist falsch.

„Nius“ bezieht sich auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). In Niedersachsen weist sie folgende Zahlen für Tatverdächtige 2023 aus:

deutsche Tatverdächtige:   153.428
nichtdeutsche Tatverdächtige ohne Flüchtlinge:   55.606
Flüchtlinge:   18.562
Tatverdächtige gesamt:   227.596
 

Der Anteil von Ausländern an den Tatverdächtigen ist also 33 Prozent:

(55.606 + 18.562) / (153.428 + 55.606 + 18.562) = 0,325

„Nius“ hingegen behauptet: „Die Kriminalstatistik in Niedersachen zeigt ebenfalls: Fast die Hälfte aller Tatverdächtigen (48,3 Prozent) hatte 2023 eine ausländische Staatsbürgerschaft.“ Die – falsche – Zahl 48,3 entsteht durch den eingangs beschriebenen Rechenfehler. „Nius“ rechnet:

(55.606 + 18.562) / 153.428 = 0,483
Spoiler
Klammheimlich geändert
Auf den Fehler ist „Nius“ bereits am Dienstagabend von Tobias Wilke auf Twitter hingewiesen worden. Irgendwann am Mittwochmittag hat „Nius“ klammheimlich die Überschrift und den Absatz über Niedersachsen geändert. In einer weiteren intransparenten Korrektur wurde später noch eine ebenso falsch berechnete Vergleichszahl aus 2019 geändert. Der Anteil, den Asylbewerber unter den Tatverdächtigen ausmachen, ist auch jetzt noch falsch (es sind acht Prozent, nicht elf, wie „Nius“ behauptet). Nachtrag, 17:30 Uhr: Auch das wurde nun korrigiert.

   
Rechnen am offenen ArtikelScreenshots: „Nius“
„Nius“-Chef Julian Reichelt hat seinen tausendfach mit Likes versehenen falschen Tweet bis jetzt nicht korrigiert.

Auf Hamburg bezogen stimmt übrigens die Behauptung von „Nius“, dass „im Jahr 2023 fast die Hälfte aller Tatverdächtigen (49,6 Prozent) keinen deutschen Pass“ hatte – „ein erheblich gestiegener Wert“, wie „Nius“ hinzufügt.

Tatsächlich ist die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen dort um 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen – allerdings ist auch die Zahl der nichtdeutschen Bevölkerung in Hamburg insgesamt erheblich gestiegen, sogar um 14 Prozent. Das heißt, der Anteil der Tatverdächtigen unter den Ausländern ist stabil geblieben. Ob das Grund für einen „Alarm“ ist, wie ihn „Nius“ ausruft, ist Ansichtssache – aber diesen Kontext, mit dem die Zahlen sich einordnen lassen und auch von der Polizei selbst eingeordnet werden, verschweigt das rechte Wutportal seinen Lesern lieber.

(Über die generelle Problematik der Kriminalstatistik und den Umgang mit ihr durch Journalisten und Julian Reichelt haben wir im vergangenen Jahr ausführlich berichtet.)

Nachtrag, 16:00. „Nius“ hat den Artikel um die Anmerkung ergänzt:

Eine falsche Bezugszahl sorgte im Falle von Niedersachen für eine falsche Schlussfolgerung. Tatsächlich waren im vergangenen Jahr 32,6 Prozent und nicht 48,3 Prozent der Tatverdächtigen nicht-deutscher Herkunft. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen und haben ihn korrigiert.
[close]
https://uebermedien.de/93288/fake-nius-julian-reichelt-verrechnet-sich-bei-auslaenderkriminalitaet/


Sich auch nicht zu schade sein, mal Nachhilfe zu nehmen ...
(Haben die wirklich „Niedersachen“ geschrieben?)
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Das RSS kommt gleich wieder mit Zahlen und Fakten. Vertrau mal auf deinen Bauch. Gefühlt leben in Deutschland mehr Auswärtige als Einheimische.

Meinte meine Nachbarin letztens auch. Als ich fragte, wie sie darauf kommt? "Früh' wenn ich zur Arbeit mit dem Bus fahre. Nur noch Ausländer!" Der Hinweis, dass die auch zur Arbeit fahren und das mit dem Bus, weil die sich, genau wie sie, kein Auto leisten können, hat sie nicht hören wollen.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Zitat
OBERLANDESGERICHT DRESDEN
Antisemitischer Verlag „Der Schelm“: Prozessauftakt gegen drei Angeklagte

Am Oberlandesgericht Dresden ist der Prozess gegen drei Angeklagte u.a. wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung gestartet. Den drei Personen wird vorgeworfen, Mitarbeiter des extrem rechten Verlages „Der Schelm“ zu sein und damit im großen Stil volksverhetzende Schriften verbreitet zu haben.

Freitag, 15. März 2024
Anna-Louise Lang

Als Medienvertreter mit Kameras den Sitzungssaal betreten, verdecken die Angeklagten Enrico Böhm und Annemarie K., die für den Vertrieb und die Lagerhaltung zuständig gewesen sein sollen, ihre Gesichter. Der dritte Angeklagte Matthias B., mutmaßlich verantwortlich für die Infrastruktur des Verlages, sitzt hingegen aufrecht neben seinem Verteidiger.

Der Generalbundesanwalt zog im Jahr 2021 das Verfahren aufgrund dessen besonderer Bedeutung an sich. Laut Anklage vertrieb „Der Schelm“ zwischen 2018 und 2020 im Ausland gedruckte volksverhetzende und antisemitische Schriften.

Zeuge im Prozess gegen Lina E.
Enrico Böhm wird vorgeworfen, seit 2018 für die Lagerung und den Versand der Bücher zuständig gewesen zu sein. Dafür soll er laut Bundesanwaltschaft Lagerräume für die tausenden Bücher in Bad Lausik angemietet haben. Böhm ist ehemaliger NPD-Stadtrat aus Leipzig und u.a. schon wegen Volksverhetzung und Körperverletzung verurteilt wurden. Er kennt den Gerichtssaal des Oberlandesgerichtes in Dresden gut. Erst im Herbst 2021 trat er als Zeuge im Prozess gegen Lina E. und weitere Angeklagte auf. Auch Böhm war im Oktober 2018 vor seinem Wohnhaus angegriffen worden.

Die ebenfalls Angeklagte Annemarie K., die Ex-Freundin von Böhm, soll diesen bei dem Versand der Bücher unterstützt haben. Ebenso wie Böhm wird ihr vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gegründet und daran beteiligt gewesen zu sein, Schriften mit volksverhetzenden Inhalten, die den öffentlichen Frieden stören, verbreitet zu haben.

792 Exemplare von „Mein Kampf“
Dem Angeklagten Matthias B. soll laut Anklage der Bundesanwaltschaft eine „herausgehobene Funktion“ in der Vereinigung zugekommen sein. B. ist langjähriger NPD-Aktivist aus Gröditz. Er soll 2019 in das Verlagsgeschäft eingestiegen sein und in der Folge eingegangene Bestellungen bearbeitet sowie Arbeitsaufträge ausgelöst haben. Darüber hinaus sei er verantwortlich gewesen für den Kontakt zur Druckerei in Ungarn und die technische Infrastruktur in der Lagerhalle in Bad Lausik, auch als Grafiker sei er tätig gewesen. Er wurde, ebenso wie Böhm, 2022 festgenommen und kam kurzzeitig in Untersuchungshaft. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung vorgeworfen.
Spoiler
Die Bundesanwaltschaft schätzt den Umsatz des Verlages auf mehr als 800.000 Euro, die zwischen 2018 und 2020 erwirtschaftet sein worden. Bei einer Durchsuchung im Dezember 2020 wurden zusätzlich meist volksverhetzende Bücher mit einem Verkaufswert von mehr als 913.000 Euro beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft verliest eine lange Liste volksverhetzender und zu großen Teilen antisemitischer Literatur, welche bei der Durchsuchung aufgefunden wurde: 792 Mal „Mein Kampf“ von Adolf Hitler als unveränderter Nachdruck, 761 Mal „Der Giftpilz“ von Ernst Hiemer oder beispielsweise „1000 Jahre Adolf Hitler“ von Léon Degrelle mit fast 1.000 Exemplaren. Alle Angeklagte geben an, Aussagen dazu machen zu wollen.

Matthias B. – vom Grafiker zum Aussteiger
Der Vorsitzende Richter Schlüter-Staats beginnt mit Matthias B. Über eine Stunde lang lässt der sich vor Gericht ein. Er führt sehr ausführlich aus, wie er schon als Jugendlicher in die rechte Szene kam, sich schnell kameradschaftsähnlich organisierte und mit seinem damaligen Umfeld geschlossen 2004 bis 2005 in die damalige NPD eintrat. Von der Zeit in der jetzigen „Heimat“ spricht B. sehr romantisierend, erwähnt statt politisch motivierter Straftaten gemeinsame Fußballturniere und Kegelabende.

Schon sehr früh habe er Adrian P., den späteren Gründer des Verlages „Der Schelm“ durch die „Deutsche Stimme“ (DS), Presseorgan der „Heimat“ kennengelernt. Er beschreibt P. als intelligent und eine Art „Vaterfigur“. Er selbst hätte 2007 eine Ausbildung zum Mediengestalter bei der „Deutschen Stimme“ begonnen und dabei die Beziehung zu P. verstärkt. Auch als dieser 2009 dort kündigte, hielt der Kontakt. 2010 hätte auch er dann bei der DS gekündigt, wäre aus der NPD ausgetreten und versuchte sich später selbst als Verleger. Mit „libergrafix“ veröffentlichte er 17 Bücher, zwei davon wurden schnell indiziert. Das Projekt beschreibt er heute eher als „Schuldenberg“.

Mehrheit der Verkäufe über Amazon?
Er beschreibt, wie es ihm „zu heiß war“, als sich Adrian P. bei ihm meldete, um mit ihm gemeinsam einen Verlag zu gründen. Er versuchte sich weiterhin mit eigenen Projekten, die jedoch alle scheiterten. Zu dieser Zeit wäre er schon für P. als Grafiker tätig gewesen. Doch als der ihn 2018 wiederholt ansprach, ob er für ihn Bücher verschicken würde, lehnte er wieder. Erst 2019 wäre er zum Verlag „Der Schelm“ gekommen. P. wolle die Rechnungen nicht mehr händisch schreiben und stellte Matthias B. für 1.000 Euro im Monat an, dies für ihn zu erledigen. Er richtete ein Programm und in der Lagerhalle in Bad Lausik einen Scanner und Drucker ein, ließ diese Aufgabe dann automatisch erledigen und betreute dies technisch. In dieser Zeit sei er weiterhin als Grafiker für den Verlag tätig gewesen, setzte die Bücher und gestaltete die Einbände. Auch das Logo hätte er nach den Vorstellungen von P. entworfen. Die Bücher des „Schelms“ seien auch über Amazon und Thalia verkauft worden. Sicherlich 70 Prozent der Verkäufe wären über Amazon erfolgt.

Sehr ausführlich beschreibt Matthias B. aber auch eine Änderung, die 2020 begonnen hätten. Nach der Trennung von seiner damaligen Freundin sei er in ein Loch gefallen. Er fing an, weniger als Grafiker für den „Schelm“ zu arbeiten. Nach der Durchsuchung im Dezember 2021, so sagt er aus, wollte er schon eine Einlassung schreiben. Nach der Untersuchungshaft hätte er sich beim Aussteigerprogramm EXIT gemeldet und wäre seitdem in einem Prozess.

Matthias B. als Verräter bezeichnet
Mit Unterstützung der Organisation hätte er sich einen neuen Verteidiger gesucht und zahlreiche Informationen an die Ermittlungsbehörden übergeben. So hätte er die Informationen aus einem Zugang zu einem MSN- und Google-Account, aus dem er zahlreiche E-Mails sichern konnte, weitergereicht und habe im Februar 2022 ein 37-seitiges PDF mit Informationen zum Versandweg, der Adresse von P. sowie Scheinfirmen in Spanien übergeben. Auch vor Gericht sagte B. umfangreich über Gewinne des Verlages, Versandwege, Abläufe und weitere Mitarbeiter*innen aus. Auf dem Telegram-Account des Verlags nennt Adrian P. ihn seither einen Verräter.

Trotz der ausführlichen Aussage möchte er in seiner Mitarbeit keine politische Tat sehen. Matthias B. gibt zu, antisemitisch eingestellt gewesen zu sein, dies hätte die Arbeit jedoch nur ermöglicht und wäre nicht seine Motivation gewesen. Er versichert immer wieder, dass Geld sein einziges Ziel gewesen sei.

Enrico Böhm – Freundschaftsdienst für P.
Auch Enrico Böhm ließ sich vor Gericht ein und sagte aus. Er und Adrian P. kannten sich auch von dessen Zeit bei der DS. Böhm war zu diesem Zeitpunkt Mitarbeiter für die NPD im Landtag. P. hätte ihn angesprochen, ob er den Versand des „Schelm“ übernehmen wolle, da er zu diesem Zeitpunkt schon einen eigenen Webshop namens „Lokis Truhe“ betrieb. Böhm stellte es vor Gericht so dar, dass er selbst auf der Suche nach einer neuen Lagerhalle war und sich bereit erklärte, in dieser auch die Bücher vom Verlag „Der Schelm“ zu lagern und als ein „Freundschaftsdienst“ von dort zu verschicken.

Dazu hätte er die Lagerhalle in Bad Lausik angemietet. Er hätte nie Zugriff auf den Webshop oder die Datenbanken gehabt, sondern nur zwei Mal pro Woche, dienstags und donnerstags, Bücher für P. verschickt. Als das Lager nicht mehr ausreichte, hätte er eine größere Halle gemietet – Adrian P. hätte dafür anteilig die Miete gezahlt und die Portokosten übernommen. Er hätte sich eher „wie ein kleiner Amazon-Arbeiter“ gefühlt, die Strafbarkeit der Bücher und die Tragweite wäre ihm nicht bewusst gewesen. Er hätte auch „Gummibärchen“ für seinen Freund verschickt, die Bücher des „Schelms“ jedoch nie gelesen. Zuerst hätte er die Pakete immer zu einem Paketshop gebracht, nach der Reportage von STRG_F dann jedoch in verschiedene Paketshops in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und dafür von P. eine „Gefahrenzulage“ verlangt.

„Ist das Ihr Ernst?“
„Herr Böhm, ist das Ihr Ernst?“, fragt Richter Schlüter-Staats ein wenig aufgebracht. Auf Nachfrage des Gerichtes erklärt Böhm, dass er für seinen Versand nur zwei bis drei Regale in der Lagerhalle nutzte, mindestens 47 weitere seien für den „Schelm“ reserviert gewesen. Bis zum Ende bleibt Enrico Böhm jedoch dabei, dass er von der Existenz des Verlages, trotz seiner langjährigen Freundschaft mit P., erst ab Beginn des Versandes erfahren habe. Die Inhalte wären ihm nicht bewusst gewesen, da die Bücher „ja eingepackt waren“. Der Richter verliest daraufhin einige Titel und Böhm gesteht schließlich ein, dass er hätte ahnen können, dass das „etwas Hetzendes sein könne“. Seit der ersten Durchsuchung 2020 hätte auch er keinen Kontakt mehr zu P.

Böhm sagte weiter aus, dass von Anfang an Annemarie K. beim Versand geholfen habe. Diese wirkte über dessen gesamte Aussage aufgeregt, aber ruhig. Lediglich als Böhm zu ihrer Beziehung befragt wurde, schüttelte sie wütend und ungläubig den Kopf und drehte sich von ihm weg.

Die Rolle von Adrian P.
P., Gründer des „Schelm“ -Verlages, ist wohl die Person, die beim ersten Verhandlungstag am schlechtesten wegkommt. Sowohl Matthias B. als auch Enrico Böhm verlieren über ihren ehemaligen Geschäftspartner kein gutes Wort. Immer wieder betonen beide Angeklagten, dass es P. nur um Gewinnmaximierung gehen würde. Was mit seinen Geschäftspartner*innen nach den Durchsuchungen und Verhandlungen passiere, sei ihm egal. Böhm bezeichnete sich in seiner Aussage als „Fragment“ in P.s System, welches er wahllos austauschen könne.

Adrian P. selbst ist in diesem Verfahren nicht angeklagt. Nach ihm wird mit einem internationalen Haftbefehl gefahndet. Wie die beiden Angeklagten Matthias B. und Enrico Böhm war auch P. in der NPD aktiv und produzierte später rechtsextreme Musik. Laut B. befinde er sich spätestens seit 2016 –   mit kurzen Unterbrechungen – in Russland. Seit P. dort geheiratet habe, hätte er vor Ort auch eine Perspektive und werde „nie wieder EU-Boden“ betreten. Aktuell führe sein ehemaliger Geschäftspartner das Geschäft aus Russland weiter.

Online-Shop weiterhin erreichbar
Bis zu Prozessbeginn verlaufe das Bestellen von volksverhetzenden Büchern in dem Webshop weiter problemlos. Der Online-Shop ist in der Tat weiterhin erreichbar. Ob der Neonazi sich je vor einem deutschen Gericht verantworten muss, bleibt unklar.
[close]
https://www.endstation-rechts.de/news/antisemitischer-verlag-der-schelm-prozessauftakt-gegen-drei-angeklagte


Dabei dürfte „Mein Kampf“ noch das harmloseste sein, schließlich sind die Urheberrechte abgelaufen und auch das ZfS hat einen Nachdruck herausgebracht (ursprünglich mit Förderung der Bayerischen Staatsregierung, dann ohne).
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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