Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 67690 mal)

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Offline Peta1

Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #390 am: 26. Februar 2024, 07:25:32 »
Unglaublich! Statt dem Sellner-Bub den Reisepass einzuziehen, damit er in Deutschland nicht noch mehr ♥♥♥ baut, holen sie sich diesen Altnazi zurück.
 :facepalm: :facepalm: :facepalm:
Peta1
"entschlossen und besonnen".
 
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Offline Gerntroll

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #391 am: 26. Februar 2024, 07:32:31 »
Nein, das ist sicher ein Trick!
Die wollen Sellner locken, ebenfalls in dieses wunderbare und sichere Land zu reisen um ihn dann da zu lassen! Dann braucht es auch kein Einreiseverbot mehr. Gefickt eingeschädelt!
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Anmaron

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #392 am: 26. Februar 2024, 07:48:37 »
Was stört es Habsburg, wenn ein Depp in Piefkistan Unsinn erzählt? Derweil kann er es nicht in Österreich tun.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Online Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #393 am: 26. Februar 2024, 08:10:07 »
Die Berliner Zeitung widmet dem Verfahren gegen Correctiv einen ungewöhnlich langen Artikel.

„Geheimtreffen“ wird schon gleich mal in Anführungszeichen gesetzt.

Wenn behauptet wird, Correctiv wolle „zentrale Thesen so nicht gemeint haben“, greift man allerdings nicht auf Aussagen von Correctiv zurück, sondern auf die WELT. Interessant.

„Aussage gegen Aussage“ stehe es bei den EV (Anwalt Jun hat ja kurz und präzise ausgeführt, was es damit auf sich hat).

Der Correctiv-Chef „verstieg“ sich zu einem Vorwurf gegen die Berliner Zeitung (aha, darum geht es hier also eigentlich!), sein Vorwurf wirke allerdings nicht nur „unsouverän“, sondern sogar „zutiefst unsouverän“.

Wer viel schreibt, hat meist wenig Substanz vorzutragen.  :whistle:

Zitat
Correctiv vor Gericht: Fiel die Regierung auf einen Bluff der Rechercheure rein?

Der Bericht zum „Geheimtreffen“ war auf maximale Außenwirkung ausgelegt. Jetzt steht Correctiv vor Gericht und die Politik vor einem Dilemma. Eine Analyse.

Author - Nathan Giwerzew
Nathan Giwerzew
26.02.2024 | 05:43 Uhr

Am 10. Januar kam der große Knall. Wochenlang hatte das Medienhaus Correctiv an einer Recherche gefeilt, in der sinngemäß zu lesen ist: Rechtsextreme, solvente Unternehmer und Politiker aus AfD, CDU und Werteunion sollen im November vergangenen Jahres in Potsdam einen „Masterplan Remigration“ zur „Vertreibung“ von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund besprochen haben. Und zwar aufgrund „rassistischer Kriterien“. Die Autoren strukturierten ihre Recherche wie ein Theaterstück, führten sie eine Woche als szenische Lesung am Berliner Ensemble auf.

Der Bericht hatte seine Wirkung nicht verfehlt. Nicht zuletzt, weil die Autoren Andeutungen in den Text eingebaut hatten, wonach man die Gespräche der Rechten in Potsdam in Beziehung zum Nationalsozialismus setzen könne, griffen führende Politiker der Bundesregierung den Bericht kurze Zeit später auf.

Einen Tag nach Erscheinen der Recherche warnte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vor „Fanatikern mit Assimilationsfantasien“. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (ebenfalls SPD) warf den Teilnehmern des Potsdam-Treffens sogar vor, „bewusst NS-Ideologien“ zu verfolgen. Am Wochenende nach Erscheinen der Correctiv-Recherche gingen deutschlandweit über eine Million Menschen auf die Straße.

Correctiv vor Gericht: Es geht um mehr als ein paar Absätze
Jetzt steht die Recherche vor Gericht. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg soll über zwei Anträge auf einstweilige Verfügung entscheiden. Die Kläger sind der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der am Treffen in Potsdam teilnahm. Und ein Unternehmer, der im Correctiv-Text als Spender des Potsdamer Treffens namentlich genannt wird, aber seinen Namen nicht in der Presse lesen will.

Der Jurist Vosgerau wirft Correctiv vor, es rücke die Kritik an der Briefwahl, die er in Potsdam vorgetragen habe, in ein rassistisches Licht. Die Journalisten hätten ihn außerdem nicht mit dem Vorwurf konfrontiert, in Potsdam sei über die erzwungene Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien wie Hautfarbe oder Herkunft beraten worden – eine Interpretation des Treffens in Potsdam, der er energisch widerspricht.
Spoiler
Vosgerau hat dem Gericht zudem mehrere eidesstattliche Versicherungen von Teilnehmern des Treffens vorgelegt, in denen sie die Kernvorwürfe des Correctiv-Berichts bestreiten. Sie sind seinem Verfügungsantrag beigefügt und dienen als Glaubhaftmachungsmittel. Als Reaktion haben anschließend auch die Journalisten von Correctiv gegenüber dem Gericht mehrere eidesstattliche Versicherungen abgegeben, in denen sie an der Richtigkeit der Angaben ihrer Quellen festhalten.

In der Gerichtsverhandlung werden zwar vordergründig nur einige Absätze verhandelt, in denen sich die beiden Kläger falsch dargestellt fühlen. Doch eigentlich geht es um viel mehr: Nicht nur um eine Medienplattform, die mehrere Formulierungen in der Recherche klarstellen muss. Sondern auch um eine Bundesregierung, die bereitwillig den Correctiv-Bericht auf ihren Social-Media-Kanälen aufgriff, ohne die Recherche zuvor auf ihre Stichhaltigkeit überprüft zu haben. Und die sich erklären müsste, sollten sich die Kernthesen des Artikels entweder als strittige Wertungen oder sogar als falsche Tatsachenbehauptungen herausstellen.

Jetzt will Correctiv zentrale Thesen so nicht gemeint haben
Das Medienhaus Correctiv, dessen Führungskräfte teils auch als Redner auf Demonstrationen gegen Rechtsextremismus gesprochen hatten, will vieles plötzlich nicht mehr so gemeint haben. So ist laut einem Bericht der Welt im Schriftsatz des Correctiv-Anwalts Thorsten Feldmann zu lesen, das Medienhaus habe nie geschrieben, in Potsdam sei davon gesprochen worden, „unmittelbar und sofort ‚deutsche Staatsbürger mit deutschem Pass auszuweisen‘“.

Vielmehr treffe die Angabe in den eidesstattlichen Versicherungen der Teilnehmer zu, dass sie „nicht über eine rechts-, insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen haben“. Feldmann spricht stattdessen von einer geplanten Gesetzesreform in Sachen doppelte Staatsbürgerschaft, die die Teilnehmer des Potsdam-Treffens besprochen hätten. So soll demnach der deutsche Pass bei doppelten Staatsbürgerschaften leichter entzogen werden können.

Sollte das stimmen, wäre diese Idee der Teilnehmer des Potsdam-Treffens schon politisch fragwürdig genug. Aber kann dann noch von Plänen zur massenhaften Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aufgrund rassistischer Kriterien gesprochen werden – „egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht“?

Bundeskanzler Olaf Scholz sprach von „abstoßenden Umsiedlungsplänen“
Die Reaktionen vonseiten der Bundesregierung waren indes eindeutig. Bundeskanzler Olaf Scholz sprach noch am 19. Januar in einer Videobotschaft von „abstoßenden Umsiedlungsplänen“, die Extremisten auf einer „Geheimkonferenz“ besprochen hätten. Sie wollten „unseren Zusammenhalt“ zerstören, so der Bundeskanzler.

Mehr als zwanzig Millionen Bürger mit Migrationsgeschichte in Deutschland fühlten sich von diesem „teuflischen Plan direkt betroffen“, so Scholz weiter – nur um danach für eine Erleichterung des Staatsbürgerschaftsrechts zu werben. Die Demonstrationen fände er „richtig und gut“, und er ergänzte: „Wenn etwas in Deutschland nie wieder Platz haben darf, dann ist es die völkische Rassenideologie der Nationalsozialisten.“ Alle seien gefordert, „klar und deutlich Stellung zu beziehen“.

Die Berliner Zeitung wollte wissen: Handelte es sich bei diesen Aussagen des Bundeskanzlers zur „Geheimkonferenz“ in Potsdam um Tatsachenbehauptungen oder um Wertungen? Und hält er an seiner bisherigen Einschätzung fest? „Die Worte des Kanzlers stehen für sich“, teilt ein Regierungssprecher auf Anfrage mit. Im Übrigen teile man nicht die Annahmen, die den Fragen der Berliner Zeitung zugrunde lägen.

Faeser-Aussagen „unabhängig von einzelnen Medienberichten“
Und Faeser? Sie kündigte unter Erwähnung der vom Correctiv-Bericht ausgelösten Demonstrationen ein neues Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus an. Die Kundgebungen seien ihr dafür „Ermutigung und Auftrag zugleich“, so die Bundesinnenministerin während einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang (CDU) und dem BKA-Präsidenten Holger Münch.

Die Kompetenzen des Verfassungsschutzes sollen Faeser zufolge maßgeblich erweitert werden: So soll etwa kein Verhetzungs- oder Gewaltbezug mehr vorliegen müssen, um die Finanzströme rechtsextremer Organisationen auszutrocknen. Allein das Potenzial einer Gefährdung würde ausreichen. Mitglieder von Organisationen, die vom Verfassungsschutz lediglich als „Verdachtsfälle“ eingestuft werden, könnte der Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis drohen – ein rechtliches Novum.

Faeser drohte: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Sie warb zudem im Einklang mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) für eine schnellere Verabschiedung des Demokratiefördergesetzes, das die zukünftige Finanzierung für Projekte wie „Demokratie leben!“ sowie für diverse zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen sicherstellen soll. Kritiker werfen Faeser und Paus vor, sie finanzierten damit jene Vorfeldorganisationen, die ihre Parteien für den nächsten Wahlkampf bräuchten – ein Wahlkampf, in dem sie sich auch gegen eine erstarkende AfD behaupten müssten.

Die Berliner Zeitung fragte beim Bundesinnenministerium an: Könnte ein für Correctiv nachteiliges Gerichtsurteil zu einer Revision von Faesers Plänen führen? Ein Sprecher teilt mit, sie betone bereits seit Amtsantritt, „dass der Rechtsextremismus die größte Gefahr für unsere Demokratie darstellt“. Bei der Vorstellung des Maßnahmenpakets habe sie deutlich gemacht, „dass sich eine offene Gesellschaft gegen diese Gefahr verteidigen, die wehrhafte Demokratie sich Extremisten entgegenstellen müsse“. Nur in diesem Zusammenhang seien für Faeser die „Proteste Hunderttausender in den letzten Wochen Ermutigung und Auftrag zugleich“, so das Ministerium.

Diese Aussagen Faesers würden „unabhängig von einzelnen Medienberichten“ gelten, so der Sprecher weiter. Zumal die „Bedrohung durch den Rechtsextremismus und durch rechtsextremistische Netzwerke“ im Übrigen „hinlänglich durch Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden belegt“ sei. Hätte sich die Ministerin den Verweis auf die Demonstrationen dann nicht einfach sparen können?

Eidesstattliche Versicherungen: Jetzt steht Aussage gegen Aussage
Correctiv hat derweil seine jüngsten eidesstattlichen Versicherungen durchaus kämpferisch flankiert. Geschäftsführer David Schraven teilte in einer Pressemitteilung mit, man garantiere die Richtigkeit der Recherche „mit unserer persönlichen Freiheit und dem Medienhaus Correctiv als Sicherheit“ – falsche eidesstattliche Versicherungen sind immerhin strafbar. Auf dem sozialen Netzwerk LinkedIn prahlte Schraven: „Sieben eidesstattliche Versicherungen? Pah. Wir haben acht.“

In den acht eidesstattlichen Versicherungen halten die Journalisten laut einem Bericht der Welt daran fest, der Rechtsextremist Martin Sellner habe in Potsdam über die „Remigration“ von Nichtdeutschen und Deutschen mit Migrationshintergrund referiert, und zwar mithilfe „maßgeschneiderter Gesetze“. Sie versichern damit die Richtigkeit der Angaben ihrer Quellen. Nur: Welche Version der Ereignisse stimmt?

Das wird sich ohne weiteres nicht überprüfen lassen. Ob die eidesstattlichen Versicherungen von Vosgeraus Mitstreitern der Wahrheit entsprechen, ist ohne Tonmitschnitt nicht nachzuprüfen – einen solchen will Correctiv aber angeblich nicht gemacht haben. Ebenso wenig ist es möglich, die Aussagen der Quellen von Correctiv einer kritischen Prüfung zu unterziehen – denn hier gilt der Quellenschutz.

Sellners „Musterstaat in Nordafrika“, Deportationen und ein „Waschzettel“
Fest steht: Viele Menschen hatten den Correctiv-Bericht so verstanden, dass es den Teilnehmern des Treffens von Potsdam um nichts Geringeres ging als die Vertreibung – wenn nicht gar Deportation – von Millionen von Menschen. Die Analogien zum Nationalsozialismus, die Correctiv rückblickend ebenfalls nicht als Tatsachenbehauptungen verstanden wissen will, erzeugten also die nötige Schockwirkung.

Um welche Analogien es geht? Martin Sellner, Aktivist der vom Verfassungsschutz beobachteten und als rechtsextrem eingestuften Identitären Bewegung, soll beim Treffen in Potsdam die Idee eines „Musterstaats in Nordafrika“ vorgebracht haben. „Sellner erklärt, in solch einem Gebiet könnten bis zu zwei Millionen Menschen leben. Dann habe man einen Ort, wo man Leute ‚hinbewegen‘ könne“, so Correctiv.

Das wiederum erinnere an eine „alte Idee“, und zwar: „1940 planten die Nationalsozialisten, vier Millionen Juden auf die Insel Madagaskar zu deportieren.“ Es sei jedoch „unklar“, ob Sellner „die historische Parallele im Kopf“ habe, schieben die Autoren ergänzend hinterher. Und dass sich die Konferenz-Villa der Rechten acht Kilometer entfernt vom Haus der Wannsee-Konferenz befinde, auf der die Nazis den Holocaust koordinierten, sei „womöglich auch Zufall“. Der Eindruck, den dieser Absatz beim Leser hinterlässt: Sellners Remigrationskonzept steht in Kontinuität zum Nationalsozialismus.

Ende Januar kam es im ARD-Presseclub zur Konfrontation: Dort warf die freie Journalistin Sabine Rennefanz Politikern, die die AfD mit den Nazis gleichsetzten, eine Verharmlosung des Nationalsozialismus vor. Und sie kritisierte Correctiv dafür, es habe das Treffen in Potsdam durch seine Berichterstattung „gleich in die Nähe von der Wannseekonferenz 1942“ gerückt.

Die stellvertretende Correctiv-Chefredakteurin Anette Dowideit fiel ihr direkt ins Wort: „Aber wir haben das nicht geschrieben, ’ne?“ Und sie ergänzte: „Wir haben auch nicht von Deportationen gesprochen.“ Das sei vielmehr so vonseiten der Leser interpretiert worden, behauptete sie. Dass Correctiv womöglich genau diese Interpretation beabsichtigt haben könnte, um die maximale Außenwirkung zu erzeugen, wollte sie nicht zu Protokoll geben.

Nach dem Auftritt Dowideits im ARD-Presseclub tilgte der Correctiv-Verlag, ein Tochterunternehmen des Medienhauses, den Begriff „Deportation“ aus der Ankündigung zum demnächst erscheinenden Buch „Der AfD-Komplex“. Aus den Plänen „zur Deportation Millionen Deutscher mit Migrationshintergrund“ wurden Pläne zur „Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund“. Nach einer dritten Änderung ist jetzt nur noch von Plänen „zur Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland“ die Rede.

Die Erklärung von Correctiv, warum man den sogenannten Waschzettel zum Buch geändert hat, wirkt einigermaßen dürftig. Bei der Verwendung des Begriffs „Deportation“ ohne „den entsprechenden Kontext“ sei dem Correctiv-Verlag eine „Ungenauigkeit“ unterlaufen, „die wir vermeiden wollten“, heißt es auf der Webseite.

Und Sellners Aussage zum „Musterstaat in Nordafrika“, die Correctiv mit dem Madagaskar-Plan der Nazis in Verbindung setzt? Die sei nicht im Zusammenhang mit seinem „Masterplan“ gefallen, ist an anderer Stelle bei Correctiv zu lesen. Man möchte fragen: In welchem Zusammenhang denn sonst?

Apple Watch: Correctiv-Chef bringt Correctiv in Bedrängnis
Bereits anlässlich der „Waschzettel“-Affäre hatte Correctiv als Reaktion auf die Kritik auf sozialen Medien darauf hingewiesen, der Correctiv-Verlag gehöre „organisatorisch nicht zur Redaktion“ und unterstehe „nicht der Verantwortung der Chefredaktion“. Mutter- und Tochterunternehmen haben jedoch einen gemeinsamen Geschäftsführer: David Schraven.

Der brachte Correctiv ohne Not in Bedrängnis, als er sich gegenüber dem amerikanischen Online-Portal Semafor.com etwas salopp über die Recherchemethoden von Correctiv geäußert hatte. Der Kern seiner Aussagen: Correctiv habe einen Reporter in das „Landhaus Adlon“ eingeschleust, der verdeckt mit einer Apple Watch „Ton-, Videoaufnahmen und Fotos“ angefertigt hatte. Und zwar indem er mit einem leeren Becher die Gänge des Hauses entlang schlurfte und verschlossene Räume betrat – unter dem Vorwand, er suche nach Kaffee.

Der Haken: Die Apple Watch verfügt nicht über eine Kamera, sondern nur über ein Mikrofon. Unerlaubte Audiomitschnitte will Correctiv jedoch nicht gemacht haben – die sind in Deutschland übrigens ausnahmslos verboten. Dass Schraven die Quelle für diese Angaben war, ist aus dem Bericht von Semafor nicht ersichtlich gewesen.

Erst auf Nachfrage des Medien-Portals Übermedien nannte ihn die Journalistin, die mit ihm gesprochen hatte, als Quelle. Dann fragte Übermedien auch Schraven an – und der wollte alles im Nachhinein so nicht gemeint haben. Er teilte dem Portal mit, für ihn sei „Apple Watch“ ein Synonym für „Smart Watch“. Genau wisse er es nicht. Er könnte auch die Journalistin von Semafor mit seinem schlechten Englisch verwirrt haben, so Schraven weiter gegenüber Übermedien. „Jedenfalls habe man tatsächlich Video aufgenommen mit der Uhr und nicht Ton“, fasst Übermedien seine Ausführungen zusammen.

Anette Dowideit stellte gegenüber Übermedien klar, der Reporter habe mit einer speziellen Armbanduhr lediglich verwackelte Bilder aus der Hotel-Lobby aufgenommen, die so bereits in einer Sendung des ARD-Magazins „Kontraste“ zu sehen waren. Dann änderte Semafor den Online-Eintrag: Jetzt ist nur noch von einem Reporter zu lesen, der „Videos und Fotos“ mit einer „Armbanduhr“ angefertigt habe. Also: Missverständnis ausgeräumt?

Für Übermedien reicht das Problem tiefer. Das Portal führt die Versuche der AfD, ihrer „Anhänger“ und „medialen Verbündeten“ an, die Berichterstattung von Correctiv zu diskreditieren, und stellt die naheliegende Frage: „Ist es angesichts dessen nicht erstaunlich, wie nonchalant die Journalisten hier mit den Widersprüchen und Fehlern umgehen?“

Correctiv komme es anscheinend wenig darauf an, „bei der nachträglichen Schilderung der Recherche (und beim Prahlen mit dem Erfolg)“ genau zu sein, so Übermedien weiter. Die Journalisten täten wenig, um „einem kritischen, unvoreingenommenen Beobachter das Gefühl zu geben, ihnen im Detail vertrauen zu können“.

David Schraven sieht hinter Presseanfragen „gesteuerte Kampagne“
Symptomatisch für diesen Befund ist auch der Umgang des Correctiv-Geschäftsführers mit Presseanfragen, die die von Vosgerau vorgebrachten eidesstattlichen Versicherungen betreffen. Presseanfragen von „AfD-nahen Autoren“ rund um diese Versicherungen der Teilnehmer dienten laut Schraven dem Zweck, „uns zu diskreditieren sowie die Diskussion auf Nebenschauplätze abzulenken“, schrieb er auf LinkedIn.

Noch mehr: Für ihn sehe „das“ aus wie „eine aus interessierter Richtung gesteuerte – recht teure Litigation-PR-Kampagne mit der Kanzlei Höcker im Zentrum“. Unter Litigation PR versteht man gemeinhin eine Art der anwaltlichen Öffentlichkeitsarbeit, die auf die Wiederherstellung des guten Rufs eines Mandanten abzielt.

Unterstellt also Schraven Journalisten, die bezüglich der eidesstattlichen Versicherungen der Potsdam-Teilnehmer kritisch nachfragen, sie dienten der Kanzlei Höcker als Erfüllungsgehilfen? Falls ja, dann wöge dieser Vorwurf sehr schwer: Wie soll Pressearbeit anders möglich sein, ohne Statements von allen beteiligten Parteien zu einem laufenden Verfahren einzuholen?

Auch die Berliner Zeitung war im Zusammenhang mit Correctiv ins Visier von Schraven geraten. Als erstes deutsches Medium hatte sie über mehrere Treffen von Correctiv mit Regierungsvertretern berichtet, die einer breiteren Öffentlichkeit zuvor nicht bekannt waren. Der erste Bericht der Berliner Zeitung basierte auf der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestags-Vizepräsidenten Wolfgang Kubicki (FDP), der zweite auf der Antwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Leif-Erik Holm.

Bericht der Berliner Zeitung: Schraven kontert mit kuriosem Vorwurf
Vor Veröffentlichung des ersten Artikels teilte Schraven der Berliner Zeitung auf Anfrage mit, man führe über derartige Treffen „kein Buch“. Es handle sich um unverbindliche Gespräche. Die Presseanfrage der Berliner Zeitung zum zweiten Artikel konnte Schraven nicht innerhalb der gesetzten Frist beantworten.

Stattdessen verstieg sich der Correctiv-Chef nach Veröffentlichung des Artikels auf Instagram zur Unterstellung, die Berliner Zeitung versuche, ihn persönlich „und auch Correctiv auf Veranlassung der AfD zu diskreditieren“, nur weil er „mit Menschen in der Regierung gesprochen“ habe. So kommentierte er seine verspätete Antwort auf die Presseanfrage, deren Text er in Screenshots online stellte.

Ein Vorwurf, der zutiefst unsouverän wirkt. Zum einen besteht ein breites öffentliches Interesse an diesem Thema, wie nicht zuletzt die Reichweite beider Artikel und eines daran anschließenden Berichts des Online-Portals Nius belegen. Der Grund: Correctiv erhält unter anderem staatliche Fördergelder. Insofern steht auch der Vorwurf einer allzu großen Nähe zum Staat im Raum.

Zum anderen fällt auf, dass Schraven der Berliner Zeitung anlässlich des ersten Berichts, der auf Grundlage einer Frage des FDP-Politikers Kubicki zustande kam, nicht unterstellt hatte, sie versuche ihn oder Correctiv auf Veranlassung der FDP zu diskreditieren. Gelten für die Berichterstattung über parlamentarische Anfragen von AfD- beziehungsweise FDP-Politikern unterschiedliche Standards?

Debatte um Deutungshoheit: Correctiv geht bemerkenswert unernst vor
Bald wird das Landgericht Hamburg über die Verfügungsanträge der Kläger entscheiden, die gegen Correctiv vor Gericht ziehen. Dabei wird es auch die eidesstattlichen Versicherungen einbeziehen müssen, die beide Parteien abgegeben haben.

Der Kampf um die Deutungshoheit geht derweil in den sozialen Medien weiter – und zwar auf eine Art, bei der sich viele fragen dürften, wie ernst es Correctiv mit der eigenen Recherche noch meint. Auf dem Kurznachrichtendienst X hatte Anette Dowideit die Pressemitteilung von Correctiv zu den eigenen eidesstattlichen Versicherungen mit den Worten geteilt: „Der Hausjurist der AfD will in Potsdam nichts Rassistisches gehört haben. Wir (haben) dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.“ Als „Hausjuristen“ der AfD bezeichnet sie ihn deshalb, weil er die Partei in der Vergangenheit als Prozessbevollmächtigter vertreten hatte.

Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der Vosgerau und einen anderen Kläger vertritt, drehte kurzerhand den Spieß um und antwortete, es handle sich bei diesen eidesstattlichen Versicherungen um „irreführende Litigation PR“. Was ihm wiederum von Dowideit den Vorwurf einbrachte, er halte es nicht mit der Wahrheit: „Hoffe für Sie, Sie konnten für diesen Tweet wenigstens einen weiteren schönen Stundensatz abrechnen“, schrieb sie, und schob ein Zwinker-Emoji hinterher. Eine bemerkenswert unvorsichtige Aussage von der stellvertretenden Chefredakteurin eines Portals, das nicht nur durch Spenden, sondern auch durch Steuergelder finanziert wird.

Kernthesen von Correctiv nur „Wertungen“? Das hätte Konsequenzen
Dabei ist die Fallhöhe für Correctiv groß – und für Regierungspolitiker wie Nancy Faeser genauso. Denn auch wenn Faeser ihrem Ministerium zufolge ihr Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus völlig unabhängig vom Correctiv-Bericht vorgestellt haben will: Sollten sich vor Gericht sämtliche Tatsachenbehauptungen von Correctiv gegen die Teilnehmer des Treffens in Potsdam als falsch erweisen, wäre das nicht nur für das Medienportal, sondern auch für die Politikerin ein schwerer Reputationsschaden. Wertungen sind äußerungsrechtlich zulässig, falsche Tatsachenbehauptungen sind es nicht.

Dass sich Correctiv derart grobe Patzer geleistet hat, gilt aber als unwahrscheinlich. Immerhin hat Correctiv laut dem Rechtsmagazin Juve die Recherche und auch das presserechtliche Lektorat „frühzeitig und umfassend durch anwaltliche Berater begleiten lassen“.

Es ist eher mit einem anderen Szenario zu rechnen: Was die Öffentlichkeit als Kernthese des Correctiv-Berichts wahrgenommen hatte – dass Rechte auf dem Treffen in Potsdam Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aufgrund rassistischer Kriterien vertreiben wollten, darunter auch deutsche Staatsbürger – könnte das Gericht auch als bloße Wertung der Autoren einstufen. Und das hätte Folgen.

Correctiv-Bericht hat die politische Spaltung noch verschärft
Weniger für den Text des Artikels: Der dürfte weiter weitgehend unverändert online bleiben. Überzeugte Correctiv-Leser dürften sich an dem Urteil wohl auch nicht stören. Der Skepsis gegenüber der Presse und der Politik in der Breite der Bevölkerung könnte ein solches Urteil jedoch weiter Vorschub leisten.

Immer mehr Menschen dürften sich fortan fragen: Wie lassen sich für juristische Laien noch Tatsachenbehauptungen und Wertungen in politisch heiklen Recherchen voneinander unterscheiden? Haben Regierungspolitiker lediglich auf Grundlage strittiger Wertungen in einem Medienbericht zu einem neuen „Aufstand der Anständigen“ geblasen? Und falls ja, als wie glaubwürdig kann eine solche Bundesregierung noch gelten?

Die politische Spaltung im Land dürfte der Correctiv-Bericht bereits jetzt verschärft haben. In den kommenden Wochen und Monaten wird sich zeigen, ob das Medienhaus mit seiner Recherche zu hoch gepokert hat – und ob es möglicherweise politische Mechanismen in Gang setzte, die sich nicht mehr einfangen lasse.
[close]
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/correctiv-vor-gericht-fiel-die-regierung-auf-einen-bluff-der-rechercheure-rein-li.2189002
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #394 am: 26. Februar 2024, 08:54:03 »
Der österreichische Nazi kommt aus dem Bildungsurlaub zurück. Bin auf seine Eindrücke gespannt.

Zitat
Festgenommen im "sicheren" Land
Taliban lassen österreichischen Rechtsextremisten frei

...


https://www.n-tv.de/panorama/Taliban-lassen-oesterreichischen-Rechtsextremisten-frei-article24762478.html

Das nennt man in seinen Kreisen Remigration.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #395 am: 26. Februar 2024, 09:51:08 »
Nochmal zu Correctiv:


Zitat
"Geheimplan gegen Deutschland"-Text vor Gericht
Worum es bei dem Ver­­­fahren um die Cor­­rectiv-Recherche wir­k­­lich geht
von Dr. Felix W. Zimmermann23.02.2024

Hundertausende Menschen gingen nach der Veröffentlichung des Correctiv-Artikels "Geheimplan gegen Deutschland" auf die Straße Bild: Screenshot, Artikel

Ein Correctiv-Bericht über ein Treffen von Rechtsextremisten mit Vertreibungsplänen hat Deutschland in Aufregung versetzt. Vor Gericht überbieten sich die Parteien nun mit eidesstattlichen Versicherungen. Was steht für Correctiv auf dem Spiel?

Dieser Text erscheint zeitgleich bei Übermedien.

Ganze 15 eidesstattliche Versicherungen sind inzwischen bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg zum Verfahren 324 O 61/24 eingegangen. Hinter dem Aktenzeichen steckt ein Gerichtsverfahren zum Correctiv-Artikel "Geheimplan gegen Deutschland", der bundesweit und international für Aufsehen sorgt. Im Artikel geht es um ein Treffen von rechten Politikern und Rechtsextremen in Potsdam Ende November 2023, zu dem Correctiv investigativ recherchiert hatte. "Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland", fasst das Medium das Treffen zusammen. "Wichtigstes Ziel" sei es, Menschen "aufgrund rassistischer Kriterien" aus Deutschland zu vertreiben – "egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht."

Die Folgen der Correctiv-Recherche waren beispiellos: Hunderttausende Menschen sind infolge des Berichts und der nachfolgenden Berichterstattung anderer Medien gegen Rechtsextremismus auf die Straße gegangen. Der in sieben Sprachen übersetzte Text fand internationale Beachtung, wird als Recherche des Jahres oder des Jahrzehnts bezeichnet. AfD-Chefin Alice Weidel entließ wegen der Erkenntnisse des Artikels ihren persönlichen Referenten, der an dem Treffen teilgenommen hatte. Und die französische Rechtsextremistin Marine Le Pen sah sich zu einer Distanzierung von der AfD veranlasst.

Auch das anstehende Gerichtsverfahren bekommt große Aufmerksamkeit, selbst die Tagesschau berichtete bereits. Angestrengt hat es ein Teilnehmer des Treffens, der Verfassungsrechtler und AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau. Er will Aussagen in dem Beitrag verbieten lassen. Entsprechend hoch sind die Erwartungen, im Verfahren würde geklärt, ob die zentralen Vorwürfe im Bericht der Wahrheit entsprechen.
Spoiler
Schlacht der eidesstattlichen Versicherungen?
Verfassungsrechtler Vosgerau wird vertreten von Rechtsanwalt Carsten Brennecke (Höcker Rechtsanwälte). Dieser hat seinem Verbotsantrag sieben eidesstattliche Versicherungen beigelegt. Wer eine solche Erklärung zur Vorlage bei Gericht abgibt und darin lügt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft (§ 156 StGB). Daher besteht die im Grundsatz berechtigte Erwartung, dass keine falschen Versicherungen abgegeben werden.

Eine der Versicherungen stammt von Vosgerau persönlich, sechs weitgehend wortgleiche von anderen Teilnehmern des Potsdamer Treffens. In den Versicherungen heißt es u.a., dass auf dem Treffen "weder über eine Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass gesprochen oder gar diese geplant" wurde, noch sei besprochen worden, „Menschen anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen“. Die Teilnehmer hätten "zu keinem Zeitpunkt eine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert oder geplant“.

Am Dienstag zog nun das Recherchemedium nach. Dessen Anwalt Thorsten Feldmann (JBB Rechtsanwält:innen) reichte sogar acht eidesstattliche Versicherungen bei Gericht ein, allesamt von Correctiv-Mitarbeitern. Darin versichern die Journalistinnen und Journalisten ebenfalls weitgehend wortgleich, es sei aus ihrer journalistischen Sicht gesichert, dass ihre Quellen den im Artikel geschilderten Inhalt der Veranstaltung zutreffend wiedergeben. Insbesondere habe der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner gesagt, es gäbe drei Zielgruppen der "Remigration": "Asylanten", "Nicht-Staatsbürger" und die "Staatsbürger, die nicht assimiliert" seien, letztere seien laut Sellner das größte Problem. Hier habe Sellner die Lösung vorgeschlagen, man könne diese Menschen durch „maßgeschneiderte Gesetze“ und „hohen Assimilations- und Anpassungsdruck“ dazu bewegen, das Land zu verlassen. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy habe den Vorschlag eingebracht, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche wieder wegzunehmen.

Kernvorwürfe werden nicht angegriffen
Wird es also nun eine Gerichtsschlacht um eidesstattliche Versicherungen geben? Wird es darum gehen, ob Vosgeraus Versicherungen den zentralen Punkten der Correctiv-Recherche widersprechen? Ob ob die Einlassungen des Mediums die eigenen Aussagen überhaupt tragen? Wird die Frage behandelt werden, was Erklärungen von Journalisten wert sind, wenn sie einen Sachverhalt nur aus zweiter Hand versichern können? Und könnte am Ende des Verfahrens ein Urteil dazu stehen, ob die Teilnehmer der Veranstaltung zu Unrecht beschuldigt wurden, Vertreibungspläne geschmiedet zu haben?

All das wohl kaum. Der zuständige Richter kann nach interessierter Lektüre die eidesstattlichen Versicherungen weitestgehend beiseitelegen. Denn im Gerichtsverfahren geht es gar nicht um die Kernvorwürfe des Correctiv-Berichts. So verlangt Vosgerau in seinem gerichtlichen Antrag nur Unterlassung von Aussagen, die seine eigene Person betreffen – und nur insoweit kommt es dann auch auf seine eidesstattliche Versicherung an. So sieht er etwa seine Stellungnahme zu dem Treffen im Bericht unvollständig dargestellt und die ihm zugeschriebenen Aussagen zu jungen Türkinnen und Wahlbeschwerden als unwahr an.

Doch die Kernvorwürfe rund um das "Remigrationskonzept" greifen weder er noch ein anderer Teilnehmer des Treffens gerichtlich an, sodass das Landgericht Hamburg über deren Zulässigkeit hierüber weder urteilen muss noch darf. Denn im Zivilrecht herrscht die sogenannte Parteimaxime: Entschieden wird nur über die gestellten Anträge. Was überdies sonst so in eidesstattlichen Versicherungen steht, hat die Richter nicht zu interessieren, wenn die dortigen Aussagen für die zu entscheidenden Fragen ohne Bedeutung sind.

Vosgeraus Anwalt hält Kernvorwürfe für zulässige Meinungsäußerungen
Damit steht fest: Der Tatsachenkern der Correctiv-Berichterstattung wird juristisch nicht angegriffen: Das Treffen in Potsdam, die Teilnahme von Herrn Vosgerau, der Vortrag des Rechtsextremisten Sellner über "Remigration" und darüber, dass gegenüber Staatsbürgern, die nicht assimiliert sind, "Anpassungsdruck" erzeugt werden müsse. Auch die Aussage von Gernot Mörig es gehe darum, "ob wir als Volk im Abendland noch überleben oder nicht“, bleibt unbeanstandet. Ebenso die Aussage der AfD-Politikerin Huy, man könne Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft, "die deutsche wieder wegnehmen".

Ebenso wenig richtet sich der Antrag gegen folgende zentrale Aussagen der Recherche, wie:

"Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland".
"Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie Sellner nicht ausreichend "assimiliert" sind. Auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind.
Ihr wichtigstes Ziel: "Menschen sollen aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden können – egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht."

"'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger"
Das sind harte Vorwürfe, warum also geht Vosgerau nicht gegen sie vor? Weil sie wahr sind – oder weil sie nicht angreifbar sind? Rechtsanwalt Brennecke erklärte bereits gegenüber der Welt, der Artikel von Correctiv sei seiner Einschätzung nach so geschrieben, dass er viele Wertungen enthalte, die man äußerungsrechtlich nicht angreifen könne, weil es sich nicht um Tatsachenbehauptungen handele. Das betreffe insbesondere die Aussage, man habe auf dem Treffen über die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gesprochen. "Correctiv hat es geschickt vermieden, das als Tatsachenbehauptung zu berichten. Das ist der einzige Grund, wieso meine Mandanten nur gegen einzelne niederschwellige Passagen und nicht gegen die zentralen Vorwürfe vorgehen“, so Brennecke.

Unübliche Zurückhaltung
Das erstaunt zunächst. Denn meist argumentieren Betroffenenanwälte, wenn irgend möglich, dass ein Medium eine Tatsachenbehauptung und eben keine Meinungsäußerung verbreitet habe. Denn nur Tatsachenbehauptungen – definiert als Aussagen, die dem Beweis zugänglich sind – können als "unwahr" verboten werden. Zudem kann etwa auch dagegen vorgegangen werden, wenn wichtige Tatsachen weggelassen werden und so ein falscher Eindruck entsteht. Meinungsäußerungen hingegen können nur dann verboten werden, wenn konkrete Anknüpfungstatsachen für diese fehlen. Etwa, wenn man jemanden als Faschist bezeichnet, obwohl sich diese Person niemals in Richtung Faschismus geäußert hat.

Auf unsere Anfrage erklärt Anwalt Brennecke, es seien aus seiner Sicht "die minimalen Anforderungen" an die Zulässigkeit einer Meinungsäußerung gegeben. Mit den entsprechenden sachlichen Anknüpfungspunkten dürften die genannten nicht angegriffenen Tatsachenschilderungen von Correctiv gemeint sein – also etwa, dass Sellner unstreitig den entsprechenden Vortrag zur Remigration hielt, auf dem er laut Bericht "nicht assimilierte Staatsbürger" als das größte Problem bezeichnete und sodann Anpassungsdruck als Maßnahme vorschlug.

Auch Correctiv geht von zahlreichen Meinungsäußerungen aus
Doch gehen die oben genannten zentralen Aussagen der Recherche auf faktischer Ebene nicht über diese Tatsachen hinaus? Etwa wenn es im Text heißt: "Menschen sollen aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden können – egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht." Oder wenn am Ende des Textes von einem "'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern" die Rede ist?

Was sagt Correctiv dazu? Verteidigt das Medium derartige Aussagen seiner Recherche als Tatsachen? Auf Anfrage antwortete das Medium zwar, dass der Artikel "in weit überwiegendem Umfang streng faktisch gehalten sei und damit in sehr erheblichem Maße Tatsachenschilderungen enthält". Es habe "keine Flucht in das Werturteil" gegeben. Doch auf die Konfrontation mit den oben zitierten Aussagen im Correctiv-Bericht, etwa zu Vertreibungsplänen gegenüber Millionen Menschen wegen "falscher Hautfarbe oder Herkunft", heißt es, es handele sich um "Überzeugungen", "unsere Auffassung", "wertende Schlussfolgerungen", "allerdings auf sehr dichter und belastbarer faktischer Basis."  Also um Meinungen und keine Tatsachenbehauptungen.

Nun ist es durchaus üblich, dass Investigativformate Rechercheergebnisse in einem Beitrag selbst bewerten. Recherchetexte leben auch davon, dass Ergebnisse nicht nur dargestellt, sondern auch eingeordnet und gewürdigt werden. Dazu gehört auch eine Verdichtung auf eine These.

Was kommt beim Leser an?
Dennoch werden manche Wertungen von Correctiv für viele Leser wohl Eindrücke hinterlassen, die über die dargestellten Tatsachen hinausgehen. So wird etwa pauschal im Teaser in Bezug auf die Teilnehmer davon gesprochen, "(sie) planten nicht Geringeres als die Vertreibung von Millionen Menschen", obwohl damit eigentlich – so die Antwort von Correctiv auf unsere Anfrage – gemeint ist, dass "dieser Plan von Herrn Dr. Mörig und Herrn Sellner entwickelt und verfolgt" wird, und dieser nach Potsdam einlud, "um um Unterstützung und Förderung des Masterplans zu werben". Es ging also offenbar nicht um die konkrete Planung durch ein Kollektiv.

Entsprechend beschreiben auch die eidesstattlichen Versicherungen von Correctiv Sachverhalte, die hinter den Aussagen im Artikel selbst zurückbleiben. Die Aussagen Sellners zur Remigration werden versichert, ebenso, dass die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy den Vorschlag eingebracht habe, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche wieder wegzunehmen. Doch von "Vertreibung von Millionen", "rassistischen Kriterien", "falscher Hautfarbe oder Herkunft", einem "'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" ist dort nicht die Rede. Offenbar weil derartige Äußerungen nicht auf der Veranstaltung gefallen sind, sondern einordnende Wertung von Correctiv sind.

Erstaunliche Einigkeit also zwischen Angreifer und Verteidiger: Zentrale Aussagen im Correctiv-Bericht werden übereinstimmend als zulässige Meinungsäußerungen eingestuft. Die Berichterstattung wird somit für zulässig gehalten.

Warum dann die eidesstattlichen Versicherungen?
Wenn nun allerdings beide Seiten der Auffassung sind, dass es sich bei zentralen Aussagen ohnehin um zulässige Meinungsäußerungen handelt, warum werden dann zuhauf eidesstattliche Versicherungen eingereicht? Ist das nicht ein Widerspruch? Auf Anfrage sagt Brennecke, es sei nicht widersprüchlich, in einem Prozess eidesstattliche Versicherungen zum Kernvorwurf eines Berichts einzureichen, diesen selbst aber nicht anzugreifen. Es sei sogar rechtlich geboten, da es das Gericht für bedeutsam halten könnte, dass auch den Hauptvorwürfen entgegengetreten wird.

Außerdem betont Brennecke, dass es ihn auch um Litigation-PR gehe. Damit bezeichnet man die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu rechtlichen Streitigkeiten. Er will so verhindern, dass Correctiv verkünden kann, die Teilnehmer würden dem Hauptvorwurf nicht entgegentreten. Mit den eidesstattlichen Versicherungen habe er die "als Meinungsäußerung formulierte Legende von Correctiv" geradegerückt, glaubt er. Damit wird klar: Aus PR-Gründen sind die eidesstattlichen Versicherungen für Brennecke und Vosgerau überaus sinnvoll, für das Gerichtsverfahren selbst dienen sie aber vor allem als Nebelkerze.

Correctiv-Rechtsanwalt Feldmann betont ebenfalls die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherungen für die öffentliche Wahrnehmung. Er teilt mit: "Im hiesigen Fall wäre es nicht erforderlich gewesen, die Versicherungen vorzulegen, weil nach unserer Überzeugung der Verfügungsantrag auch ohne sie zurückgewiesen werden kann und muss. Es war unserer Mandantin aber ein Anliegen, die durch die Recherche zutage geförderten Fakten zusätzlich zu bekräftigen."

Kein Widerspruch zwischen eidesstattlichen Versicherungen
Einigkeit besteht also im Grundsatz auch darüber, dass die eidesstattlichen Versicherungen primär nicht für das Gericht, sondern für den öffentlichen Diskurs und die Deutungshoheit von Bedeutung sind.

Tatsächlich widersprechen sich aber noch nicht einmal die Versicherungen. Vosgerau versichert, dass nicht über eine Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass gesprochen wurde. Diese Aussage hat Correctiv aber – jedenfalls nach Ansicht beider Parteien – ohnehin nur als Meinung verbreitet ("'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger"). Die eidesstattlichen Versicherungen von Correctiv nehmen jedenfalls keinen Bezug zu der Aussage.

Weiter versichern die Correctiv-Mitarbeiter, dass die AfD-Abgeordnete Huy die Ausbürgerung von Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft vorgeschlagen habe ("brachte den Vorschlag vor"). Demgegenüber versichert die Vosgerau-Seite, Teilnehmer hätten "zu keinem Zeitpunkt eine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert oder geplant". Auf den ersten Blick könnte das ein Widerspruch sein. Doch lässt sich auch hier sagen, dass "Forderung" und "Planung" eben etwas anderes ist als ein "Vorschlag". So bleibt zwischen beiden Versicherungen noch genug Luft, um keinen Widerspruch entstehen zu lassen.

All das muss und wird das Landgericht Hamburg aber auch nicht beschäftigen müssen, da die Correctiv-Aussagen zur „Ausweisung“ und zum konkreten Redebeitrag von Frau Huy eben nicht von Vosgerau angegriffen werden. 

Die Prognose: Der Kern des Correctiv-Berichts wird unangetastet bleiben
Das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg ist damit für die Bewertung des Correctiv-Berichts von marginaler Bedeutung. Selbst wenn Vosgerau in Bezug auf seine persönlichen Aspekte gerichtlich Erfolg hätte, müsste Correctiv nur ein paar Formulierungen zu seiner Person im Text ändern. Die markanten Aussagen von Correctiv zu Vertreibungsplänen gegenüber Millionen Menschen, auch deutscher Staatsbürger anhand "rassistischer Kriterien" blieben unangetastet.

Das unstreitig bedeutsame Rechercheergebnis des Correctiv-Berichts zu einem gesellschaftlichen Rechtsruck ist ohnehin nicht von der Hand zu weisen: Ins bürgerliche Lager hinein – Unternehmer, CDU-Mitglieder, waren Teil des Treffens – wird diskutiert, wie durch Anpassungsdruck erreicht werden kann, dass auch deutsche Staatsbürger Deutschland verlassen.

Der Correctiv-Bericht basiert also klar auf Fakten und nicht auf bloßen Meinungsäußerungen. Gleichsam erscheint die These plausibel, dass die große Wirkkraft des Artikels nicht allein durch diesen Tatsachenbefund, sondern gerade durch die starken Wertungen im Beitrag getragen wird. Was es über die Güte des Correctiv-Artikels aussagt, dass sehr wirkmächtige Aussagen als nicht angreifbare Meinungsaussagen formuliert wurden, dürfte – unabhängig von juristischen Fragen – eine Diskussion wert sein.
[close]
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/correctiv-bericht-was-droht-verfahren/

https://uebermedien.de/92691/worum-es-bei-dem-verfahren-um-die-correctiv-recherche-wirklich-geht/
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #396 am: 26. Februar 2024, 10:53:28 »
Der österreichische Nazi kommt aus dem Bildungsurlaub zurück. Bin auf seine Eindrücke gespannt.

Schkandalös, dass die Taliban einen rechtschaffenen Bürger in ein derart unsicheres Herkunftsland zurückschicken.
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #397 am: 26. Februar 2024, 11:02:26 »
Mich würde auch interessieren, welche Kosten der Herkunftsstaat geltend macht.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #398 am: 27. Februar 2024, 11:47:05 »
Dieser Herr hat darum gebettelt, noch eins draufgesattelt zu bekommen, und die NWO erfüllt fast alle Wünsche:


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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #399 am: 27. Februar 2024, 11:54:21 »
Dafür wird er nicht einen Tag länger sitzen - er wurde für den Anschlag in Halle zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststelleung der besonderen Schwere der Schuld und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt - mehr geht nicht. Alles, was darüber hinausgeht, bleibt Theorie.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #400 am: 27. Februar 2024, 15:05:46 »
Zitat
Hamburger Gericht: Entscheidung über Vosgerau-Klage gegen "Correctiv"-Artikel
Stand: 27.02.2024 12:56 Uhr

Ein Treffen von Rechtsextremisten mit Unternehmern, AfD- und CDU-Mitgliedern im November vergangenen Jahres in Potsdam hat für hohe Wellen gesorgt. Ein Teilnehmer des Treffens hat vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts gegen die Berichterstattung darüber geklagt. Das hat jetzt entschieden.Für Empörung hatte vor allem gesorgt, dass die Teilnehmenden in Potsdam über eine sogenannte Remigration gesprochen haben sollen. Also die Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland. Darüber hatte das Recherche-Netzwerk "Correctiv" berichtet. Der Jurist Ulrich Vosgerau, der in Potsdam dabei war, sieht sich darin nicht richtig dargestellt. Er hat eine einstweilige Verfügung gegen einzelne Aussagen beantragt.Vosgerau richtig wiedergegeben?"Correctiv" hatte ihn vor der Veröffentlichung des Artikels gefragt, wie er im Nachhinein zur Potsdam-Debatte um die sogenannte Remigration stehe. Seine Antwort darauf sei nicht richtig wiedergegeben worden, behauptete Vosgerau. Doch, urteilte jetzt das Landgericht. Ob und was bei dem Treffen in Potsdam zur sogenannten Remigration diskutiert wurde, darum ging es ausdrücklich nicht in der Gerichtsentscheidung. Recht hat Vosgerau nur in einem Punkt bekommen. Der betrifft aber nur einen Randaspekt, nämlich die Frage, wie Vosgerau sich zu Wahlprüfungsbeschwerden geäußert hat.
https://www.tagesschau.de/inland/regional/hamburg/ndr-hamburger-gericht-entscheidung-ueber-vosgerau-klage-gegen-correctiv-artikel-100.html
Zitat

Hamburg (dpa) - Im Streit um die Berichterstattung von «Correctiv» zu einem Treffen rechter Kreise in Potsdam hat das Landgericht Hamburg auf Antrag des Juristen und CDU-Mitglieds Ulrich Vosgerau eine einstweilige Verfügung erlassen. Demnach hat das Medienhaus in seinem Bericht vom 10. Januar den Antragsteller in einer Passage falsch wiedergegeben, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. In dem Bericht hatte es geheißen, Vosgerau halte den Vorschlag, «man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.»

Der Jurist habe in seinem Antrag an das Gericht deutlich gemacht, dass er ein massenhaftes Vorgehen gerade nicht befürworte. Dagegen habe «Correctiv» die Äußerungen Vosgeraus zu dem Thema nicht konkret vorgetragen. Die Kammer sei darum in seinem Beschluss vom 26. Februar von der Unrichtigkeit des Zitats ausgegangen, hieß es. Vosgerau stehe ein Unterlassungsanspruch zu (Az. 324 O 61/24).

In zwei weiteren Punkten hatte der Antragsteller keinen Erfolg.
https://www.hamburg.de/nachrichten-hamburg/18265856/-correctiv-bericht-teilerfolg-fuer-vosgerau-vor-gericht/

Der Bericht der Berliner Zeitung verschleiert das Unterliegen Vosgeraus und läßt die Anhänger vor Freude hüpfen:
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/correctiv-landgericht-hamburg-erlaesst-einstweilige-verfuegung-gegen-rechercheportal-li.2191317
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #401 am: 28. Februar 2024, 11:53:53 »
Bundesanwaltschaft
Anklage gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin
Stand: 28.02.2024 11:34 Uhr

Die Urteile im NSU-Prozess liegen bereits Jahre zurück. Doch nun erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage gegen eine mutmaßliche Helferin der Neonazis. Susann E. soll die Terrorgruppe unterstützt haben.Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. erhoben. Der seit längerem bestehende Tatverdacht gegen E. habe sich weiter erhärtet, teilten die Ermittler in Karlsruhe mit. E. ist die Frau von André E., der im Münchner NSU-Prozess bereits rechtskräftig verurteilt wurde.Susann E. befindet sich trotz Anklage weiter auf freiem Fuß. Gegen sie bestehe der hinreichende Tatverdacht der Unterstützung der inländischen Terrorvereinigung NSU sowie der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen, so die Bundesanwaltschaft. Nun muss das Gericht in Dresden entscheiden, ob es die Klage zulässt.

Zitat
Verdächtige soll von Morden gewusst haben
Die Frau soll laut Anklage spätestens seit Anfang 2007 gewusst haben, dass die Mitglieder des NSU unter falschen Identitäten im Untergrund lebten und zu diesem Zeitpunkt bereits rassistisch motivierte Morde sowie einige Banküberfälle begangen hatten. "Ab Herbst 2008 überließ sie Beate Zschäpe mehrfach ihre Krankenkassenkarte, damit diese unerkannt Arzttermine wahrnehmen konnte", heißt es weiter.Außerdem soll sie ihre Personalien für das Bestellen von Bahncards zur Verfügung gestellt sowie Zschäpe und Uwe Böhnhardt zu einem Abholtermin für ein Wohnmobil gefahren haben, das diese dann für einen Raubüberfall verwendeten. Nach Ansicht von Experten war sie eine gute Freundin von Zschäpe.

Langjährige Mordserie
André E. war im NSU-Prozess bereits zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte für ihn zwölf Jahre Haft gefordert. Doch das OLG München verurteilte ihn nur wegen der Unterstützung des NSU-Trios. Vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord wurde er freigesprochen. Bei der Urteilsverkündung applaudierten Neonazis auf der Zuschauerbank, offenbar wegen des milden Urteils und weil er beharrlich geschwiegen hatte.Er saß nur einen Teil seiner Haftstrafe ab, ein anderer Teil wurde zur Bewährung ausgesetzt. Seit Juli 2022 ist er auf freiem Fuß.Das NSU-Trio verübte zehn Morde sowie Bombenanschläge und Überfälle. Bisher gab es nur einen Prozess im Zusammenhang mit der Gewaltserie vor dem Oberlandesgericht München.
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/anklage-susann-e-nsu-bundesanwaltschaft-100.html



PM des GBA:


Zitat
Anklage gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ erhoben

Ausgabejahr 2024
Datum 28.02.2024
Anklage gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 26. Februar 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Susann E.

erhoben.

Gegen die Angeschuldigte besteht der hinreichende Tatverdacht der Unterstützung der inländischen terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 StGB) sowie der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen (§ 253 Abs. 1, §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB).

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der „NSU“ wurde spätestens im Herbst 1998 von Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gegründet, nachdem die drei vor einer drohenden Festnahme in den Untergrund abgetaucht waren. Um ihre nationalsozialistisch geprägten völkisch-rassistischen Vorstellungen vom „Erhalt der deutschen Nation“ zu verwirklichen, hatte es sich die Gruppierung zum Ziel gesetzt, aus der Illegalität heraus Mord- und Sprengstoffanschläge zu begehen. In Ausführungen dieses Vorhabens ermordeten Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Zeitraum vom 9. September 2000 bis 6. April 2006 acht Mitbürger türkischer und einen Mitbürger griechischer Herkunft. Zudem verübten sie im Januar 2001 und Juni 2004 zwei Sprengstoffanschläge in Köln, bei denen zahlreiche Personen zum Teil schwer verletzt wurden. Ein weiterer Mordanschlag des „NSU“ galt im April 2007 zwei Polizeibeamten in Heilbronn, bei dem eine Polizeibeamtin getötet und ihr Kollege schwer verletzt wurde.

Ihren Lebensunterhalt im Untergrund finanzierten die Mitglieder des „NSU“ durch Raubüberfälle auf Geldinstitute und Einkaufsmärkte. Zwischen 18. Dezember 1998 und 4. November 2011 begingen sie 15 solcher Überfälle mit Schusswaffen, zuletzt in Eisenach. Zu dieser Tat reisten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in einem gemieteten Wohnmobil an. Nachdem sie im Anschluss von der Polizei umstellt worden waren, setzten sie das Fahrzeug in Brand und verübten Suizid. Beate Zschäpe legte noch am selben Tag – wie mit den anderen beiden Mitgliedern der „NSU“ vorab verabredet – in der gemeinsam bewohnten Wohnung in Zwickau einen Brand. Sie tauchte kurzzeitig unter und stellte sich am 8. November 2011 der Polizei.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 8. November 2012 Anklage gegen Beate Zschäpe sowie vier Unterstützer und Gehilfen des „NSU“ vor dem Oberlandesgericht München erhoben, darunter André E. Mit Urteil vom 11. Juli 2018 wurde Beate Zschäpe unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Mordes und versuchten Mordes, Raubes, räuberischer Erpressung und Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen André E. verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Susann E. ist die Ehefrau von André E. Sie wusste spätestens Anfang des Jahres 2007, dass die Mitglieder des „NSU“ unter falschen Identitäten im Untergrund lebten und zu diesem Zeitpunkt bereits rassistisch motivierte Morde sowie einige Banküberfälle begangen hatten. Ab Herbst 2008 überließ sie Beate Zschäpe mehrfach ihre Krankenkassenkarte, damit diese unerkannt Arzttermine wahrnehmen konnte. Als ihr Ehemann in der ersten Jahreshälfte 2009 für Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt unter seinem und dem Namen seiner Ehefrau zwei Bahncards beschaffte, stellte Susann E. hierfür ihre Personalien zur Verfügung. Dies ermöglichte es den Mitgliedern des „NSU“, ohne die Gefahr einer Enttarnung vergünstigt mit Zügen der Deutschen Bahn zu fahren. Schließlich fuhr Susann E. die beiden Vereinigungsmitglieder Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt Ende Oktober 2011 zum Abholtermin für das oben erwähnte Wohnmobil, das der „NSU“ beim letzten Raubüberfall in Eisenach am 4. November 2011 verwendete.

Nach neueren Erkenntnissen hatte sich der Tatverdacht gegen Susann E. weiter erhärtet. Sie befindet sich auf freiem Fuß.
https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/Pressemitteilung-vom-28-02-2024.html
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #402 am: 28. Februar 2024, 12:03:26 »
E. wie Eminger.

Ihr Ehemann soll sich übrigens aus der rechtsextremen Szene verabschiedet haben.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #403 am: 28. Februar 2024, 12:09:56 »
Die Erwachten wissen auch gleich, warum die Bundesanwaltschaft diesen Termin gewählt hat, das kann ja kein Zufall sein:











 :facepalm:
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #404 am: 28. Februar 2024, 16:33:07 »
Alles nur "besorgte Bürger" die Galgen aufstellen und Drohungen aussprechen...

Zitat
Lokalreporter mit Ei beworfen: Demonstrierende in Lübben greifen Politik und Medien an

Wegen eines geplanten Flüchtlingsheims war es zu zahlreichen rassistischen Vorfällen in Lübben gekommen. Bei einer Demonstration der lokalen Bürgerinitiative blieben diese jedoch unerwähnt.
Ein einziges Plakat weist darauf hin, worum es eigentlich geht. „Ist euch Geld wirklich wichtiger als die Sicherheit Lübbens?“, steht darauf. Befestigt ist das Banner an einem alten Feuerwehrauto auf dem Markt des Spreewaldortes, wo am Dienstagabend etwa 300 Menschen einem Aufruf der Bürgerinitiative „Unser Lübben“ gefolgt sind.

Gegründet hatte sich das Bündnis bereits im Frühling vergangenen Jahres. Damals machten erste Gerüchte die Runde, dass der Landkreis Dahme-Spreewald in der 14.000-Einwohner-Stadt eine Unterkunft für Geflüchtete plant. Seitdem gehen die Unterstützer der Bürgerinitiative gegen die Pläne regelmäßig auf die Straße. Währenddessen sind die Absichten des Kreises mittlerweile konkret: Im zweiten Quartal dieses Jahres sollen 95 Asylbewerber nach Lübben kommen und in Wohneinheiten in Modulbauweise ziehen.

 Es geht nicht um Lübben, sondern ums große Ganze

Über dem Lübbener Markt wehen am Dienstagabend vor allem Deutschlandfahnen. Generell geht es hier vor allem ums große Ganze – Lübben selbst und die geplante Unterkunft spielen in keinem einzigen Redebeitrag eine Rolle. Und das, obwohl es in den vergangenen Wochen zu diversen rassistischen Vorfällen in Zusammenhang mit der geplanten Geflüchtetenunterkunft gekommen ist.

Zunächst tauchten volksverhetzende Plakate am Rande des betreffenden Geländes auf, wenige Tage später wurde der Polizei ein Galgen aus Holz mit einer rassistischen Aufschrift gemeldet, die sich gegen schwarze Menschen richtet. Der traurige Höhepunkt folgte mit einer konkreten Todesdrohung gegenüber der Lübbener Familie, die dem Landkreis das Grundstück für das Heim zur Verfügung stellt. Das Foto der Drohung war unter anderem im Telegram-Kanal der Bürgerinitiative verbreitet worden.

 Distanzierung bleibt aus

Doch wer eine Distanzierung von den Vorfällen oder gar Solidaritätsbekundungen mit den bedrohten Mitbürgern auf dem abendlichen Markt erwartete, wurde enttäuscht. Stattdessen dominierten bundespolitische Themen. „Keine Waffenlieferungen in die Ukraine”, größere Wertschätzung der Landwirtschaft, mehr Bildung in die Köpfer „unserer Kinder”, statt Cannabis.
Auch die Bauernschaft war bei der Kundgebung vertreten, etwa 20 Traktoren parkten am Rande des Platzes. Die Landwirte komplementieren ein gemischtes Publikum: Handwerker, Familien, Freundesgruppen. Ein einzelner Mann trug eine Mütze mit der Aufschrift „Russia”, ein anderer präsentierte seine Kopfbedeckung in den Farben der Reichsflagge. Die AfD war mit dem Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré und Hans-Christoph Berndt, Fraktionsvorsitzender im brandenburgischen Landtag, im Publikum vertreten.
Fast bekam man zwischendurch den Eindruck, es handele sich um eine religiöse Veranstaltung und nicht um eine Demonstration einer Initiative, die sich „Unser Lübben – wir wollen keine Containerdörfer“ nennt. Das lag unter anderem an einer Frau, die zwischen den verschiedenen Redebeiträgen immer wieder gegen eine Klangschale am Mikrofon schlug. Kurz vor Ende wurde fast mantraartig die Parole „Wir schaffen das alle nur gemeinsam“ von der Menge wiederholt. Was genau man gemeinsam schaffen wolle, blieb unklar.

Die friedliche Atmosphäre wurde vor allem durch eine ausgesprochene Medienfeindlichkeit getrübt, die in den Ansprachen immer wieder deutlich wurde. Man fühle sich missverstanden und in die rechte Ecke gedrängt, hieß es von der Bühne. Die angeblich unfaire Berichterstattung ließ einen Redner sogar dazu hinreißen, zwei Reporter der Lokalzeitung namentlich zu erwähnen und an den Pranger zu stellen.
Dass aus Worten bekanntermaßen Taten folgen können, bewahrheitete sich auch an diesem Dienstagabend in Lübben. Nachdem die anwesenden Lokalreporter zuvor bereits mit Fingerzeigen und bösen Blicken konfrontiert wurden, flog am Ende ein Ei auf die zuvor auf der Bühne erwähnten Journalisten.

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/lokalreporter-mit-ei-beworfen-demonstrierende-in-lubben-greifen-politik-und-medien-an-11283829.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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