Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 209297 mal)

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Offline Knallfrosch

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Ich habe die tschechische Küche nahrhafter in Erinnerung...
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Offline Gerntroll

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Offline Rabenaas

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Aber nicht doch, Troll. Ist Marla-Svenja doch ein rankes schlankes arisches Frollein, gar lieb(l)ich anzuschauen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline califix

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Wer sich am Charme und Liebreiz der unvergleichlichen Marla Svenia nicht sattsehen kann, hier gibt es bewegte Bilder:
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Neonazi-Liebich-poltert-ueber-Auslieferung-nach-Deutschland-id30881008.html
 
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(Oleksij Jukow, †2026. Er suchte seit 2014 mit seinem Team in der Ukraine gefallene Soldaten um sie zu bergen, und sie ihren Familien zurück zu geben)
 
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Offline hair mess

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Ich habe die tschechische Küche nahrhafter in Erinnerung...
Wie Du bei diesem Bild auf die nahrhafte tschechische Küche kommst ist mir nicht verständlich.
Ich sehe auf dem Bild nur ein armseliges, kleines,
teutsches, windiges und lächerliches Würstchen,
das die Konsequenzen seines Handelns nicht tragen will.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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„Politisch motivierte Kriminalität rechts“
Brandenburg: 584 rechte Straftaten im ersten Quartal erfasst

Im ersten Quartal wurden in Brandenburg 584 rechte Straftaten registriert. Besonders häufig: verbotene Symbole, Volksverhetzung und Sachbeschädigung.

Christiane Raatz
02.06.2026, 20:09 Uhr
 
Potsdam. Die Zahl rechter Straftaten in Brandenburg bleibt hoch: Von Januar bis März wurden 584 Straftaten der „politisch motivierten Kriminalität rechts“ gezählt, wie aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Andreas Noack hervorgeht.

Häufige Delikte waren das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen, Volksverhetzung, Beleidigung und Sachbeschädigung, aber auch 14 Gewalttaten wurden laut Ministerium registriert.

„Die Zahlen zeigen klar: Rechte Gewalt, Hetze und Einschüchterung sind keine Randerscheinung, sondern eine reale Gefahr für unsere Demokratie“, sagte Noack.

Im vergangenen Jahr sank die Zahl der politisch motivierten Straftaten in Brandenburg insgesamt um ein Fünftel auf 5443 Fälle. Der Hauptgrund: 2024 gab es im Zusammenhang mit dem Superwahljahr vor allem mehr Sachbeschädigungen. Vielfach wurden Wahlplakate zerstört.

Überwiegend Propagandadelikte
Zwei Drittel der Straftaten mit politischem Hintergrund waren rechts zuzuordnen. Es geht überwiegend um Propagandadelikte. Dazu gehören etwa das Verwenden von verbotenen Symbolen wie Hakenkreuzen und das Zeigen des Hitlergrußes.

Die rechts motivierten Gewaltstraftaten nahmen im vergangenen Jahr um 32 Fälle (plus 28,3 Prozent) auf insgesamt 145 zu. Wegen Nachmeldungen werden die Zahlen laufend aktualisiert.

DPA

MAZ
https://www.maz-online.de/brandenburg/brandenburg-584-rechte-straftaten-im-ersten-quartal-erfasst-zahlen-bleiben-hoch-TQ2UQBQUKZC4JO3O5DYD3GOKNI.html


Das ist doch bestimmt noch steigerungsfähig ...
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Offline Leonidas

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Ohne jetzt rechte Straftaten in irgendeiner Form verharmlosen oder entschuldigen zu wollen, stoße ich mich an dem Begriff der Propagandadelikte.

Das Zeigen des Hakenkreuzes, des Hitlergrußes und das Absingen des Horst-Wessel-Lieds sind zutiefst verabscheuungswürdig und zurecht verboten.

Aber auch ohne explizites Verbot sind derartige Dinge in der weit überwiegenden Mehrzahl der Bevölkerung geächtet und werden verabscheut.

Ist das wirklich eine Gefahr für die Demokratie? Ich denke eher nicht.

Hakenkreuze und der Hitlergruß sind m.E. nicht die Ursache für das Erstarken der extremen Rechten ...
"Der Sozialismus ist der gelungene Versuch, Neid in eine Tugend und Faulheit in ein Recht zu verwandeln."

Friederich August von Hayek 1899-1992 Österreichischer Ökonom und Sozialphilosoph
 
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Juniorchef entschuldigt sich

„Keine Juden erlaubt“: Hotel in Lam lehnt Buchung mit antisemitischer Begründung ab

03.06.2026

Ein Hotel in Lam (Landkreis Cham) hat eine Buchung aus Israel mit einer antisemitischen Begründung abgelehnt. Die israelische Generalkonsulin für Süddeutschland, Talya Lador, verurteilte das Verhalten des Hotels auf der Plattform X scharf. Das Hotel hat sich inzwischen bei dem Gast entschuldigt.

Demzufolge hatte dieses auf die Buchungsanfrage auf Englisch geantwortet: „Entschuldigung, in unserem Hotel sind keine Juden erlaubt.“ Das Hotel „Zum Hirschen“ in Lam entschuldigte sich inzwischen per E-Mail bei dem Gast und lud diesen zu einem kostenlosen Urlaub ein.


„Das ist überhaupt nicht unser Weltbild“, sagte Juniorchef Andreas Vogl auf Anfrage. „Es war definitiv falsch von uns, auf diese Art und Weise im Chat zu antworten“, schrieb das Hotel dem Gast in einer E-Mail, die auch an die bayerische Staatskanzlei ging. Darin erläutern die Betreiber des Familienhotels, wie es zu der Äußerung kam. Demnach kämpfe das Hotel seit längerer Zeit mit gefälschten Buchungen und Phishing-Versuchen über eine große Buchungsplattform, bei denen Nutzerdaten gestohlen worden sein sollen.

Auch bei der Anfrage aus Israel habe man fälschlicherweise angenommen, dass es sich um einen Fake handele. „Es ist uns aber wirklich äußerst wichtig, dass Sie verstehen, dass diese Äußerung nicht im Hinblick auf Menschen jüdischen Glaubens gemacht wurden, sondern aus Ärger über die zahlreichen Fake-Buchungen“, heißt es in dem Schreiben. „Das war nichtsdestotrotz inakzeptabel und darf so in einem professionellen Betrieb nicht passieren.“

Hotel lädt Gast und Familie kostenlos in die Oberpfalz ein
In der E-Mail lud das Hotel den Gast und dessen Familie für eine Woche kostenlos in die Oberpfalz ein, „um uns persönlich kennenzulernen, und um Ihnen zu beweisen, dass wir keine schlechten Menschen sind, die andere diskriminieren“.

Bei dem Hotel gehen nach Angaben von Vogl seither täglich Drohungen und Morddrohungen ein. Die Buchungsplattform habe das Hotel außerdem von der Plattform genommen. „Das ist ein Riesen-Problem“, sagte Vogl. Er gehe aber nicht davon aus, dass sich trotz der Klarstellung daran etwas ändern werde.

dpa
https://www.mittelbayerische.de/lokales/landkreis-cham/keine-juden-erlaubt-hotel-in-lam-lehnt-buchung-mit-antisemitischer-begruendung-ab-21277123



Und auf einem mutmaßlichen Fake hätte man nicht anders reagieren können?

Na ...
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Und auf einem mutmaßlichen Fake hätte man nicht anders reagieren können?

Na ...

War bestimmt der Praktikant von Heintzel egal?

Da sehe ich mittlerweile ein Prinzip. Unsagbares andeuten und sagen um dann zurückzurudern und zu beschwichtigen. Sich über Kritik beschweren. Immer weiter Stückchen für Stückchen bis es normal wird.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Richterliche Verfügung falsch verstanden? Jus­tiz­wacht­meister for­dern Jüdin auf, Davids­tern-Kette abzu­legen

von Dr. Max Kolter

03.06.2026

In einem Strafprozess um einen antisemitischen Aushang muss eine Zuschauerin ihre Davidstern-Kette ablegen. Die Gerichte sprechen von einer "Unklarheit in der Kommunikation" über eine gerichtliche Verfügung und drücken ihr Bedauern aus.

Eine jüdische Zuschauerin wird nicht in den Gerichtssaal gelassen, ohne ihre Halskette mit Davidstern abzulegen. Diese Aufforderung kam vonseiten der Beamten, die am Amtsgericht (AG) Flensburg für die Sicherheit sorgen sollten. Ausgerechnet – denn in dem am Montag dort verhandelten Fall ging es um ein "Hausverbot" für Juden. Wie LTO berichtete, wurde der Ladeninhaber, der dieses Schild aufgehängt hatte, wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Zuerst hatte das Flensburger Tageblatt über den Vorfall berichtet, das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein hat das Geschehen am Dienstag gegenüber LTO bestätigt. Noch "nicht vollständig geklärt" worden sei, ob die Betroffene die Halskette nur ablegen oder bei den Beamten auch abgeben musste. Dies waren laut Mitteilung Wachtmeister der Mobilen Einsatzgruppe des OLG, die die Justizbeamten am AG unterstützten. Die Bild-Zeitung zitiert die Betroffene, Keren Stopka, so: "Ich musste meine Davidstern-Kette ganz abnehmen und abgeben, durfte sie auch nicht unter dem Shirt oder in der Hosentasche tragen. Ich weiß nicht, wann ich die Kette das letzte Mal in meinem Leben abgenommen habe. Das ist Teil meiner Identität." Am Mittwoch bestätigten die Gerichte dann in einer gemeinsamen Erklärung, dass die Kette in einem Rucksack verblieb, der – wie alle großen Taschen – nicht mit in den Saal durfte (Satz ergänzt am 03.06.2026, 14:42 Uhr, Red.).

Antisemitismus in einem Prozess um Antisemitismus also – oder haben die Beamten hier bloß etwas falsch verstanden? Denn die Aufforderung der Wachtmeister, die Kette abzulegen, geht auf eine Verfügung des Gerichts zurück. Aber trägt diese das Verhalten der Beamten?
Spoiler
Was das Gericht verfügt hat

Ein Sprecher des AG Flensburg bestätigt gegenüber LTO, dass die zuständige Richterin eine sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen hat. Das ist nach § 176 Gerichtsverfassungsgesetz zur "Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung" möglich.

Dass Halsketten und/oder religiöse Symbole im Sitzungssaal untersagt sind, hat die Richterin so allerdings nicht verfügt. Das AG Flensburg hat LTO den relevanten Teil des Wortlauts mitgeteilt. Unter der Überschrift "Verbot von Waffen und anderen zur Störung der Hauptverhandlung geeigneten Gegenständen" wurde demnach verfügt: 

"Allen Personen ist im Sitzungssaal und auf dem Flur vor dem Sitzungssaal das Mitführen von Waffen sowie von Gegenständen untersagt, die geeignet sind,

    andere Personen körperlich zu verletzen (u.a. Waffen i.S.d. Waffengesetzes, Schirme, Stöcke, Taschenmesser, …), 

    die Sicherheit und Ordnung im Sitzungssaal einschließlich des Zugangsbereichs für die Öffentlichkeit durch das demonstrative Vorzeigen von Plakaten/Bannern, bedruckter Bekleidung o.ä. zu beeinträchtigen.

Von diesem Verbot ausgenommen ist das Führen der erforderlichen Dienstausrüstung (einschließlich der hierfür dienstrechtlich vorgesehenen Waffenausstattung) durch Justizwachtmeisterinnen, Justizwachtmeister und Polizeikräfte."

Ist ein religiöses Symbol wie ein Davidstern hiervon wirklich erfasst? Oder sahen die Beamten in der Halskette an sich – unabhängig von dem Anhänger – eine Gefahr für die Sicherheit?

Gericht: "Ablegen der Kette von der Verfügung nicht gedeckt"

Beides muss man wohl verneinen. Theoretisch ist zwar auch eine Kette geeignet, andere Personen körperlich zu verletzen. Das trifft aber auch auf Alltagsgegenstände und Kleidungsstücke wie Gürtel oder Schuhe zu: auch aus dem Ärmel eines Pullovers kann man eine Schlinge bilden. Die beispielhafte Aufzählung von Waffen im Sinne des Waffengesetzes, Messern und Objekten, die jedenfalls eindeutig zum Schlagen geeignet sind, verdeutlicht, dass eine einfache Halskette hiervon wohl nicht erfasst sein dürfte.

Das sieht man auch beim AG Flensburg so. Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin sei nicht beabsichtigt gewesen, "dass Zuschauer:innen dezent getragene religiöse Symbole wie die hier betroffene Kette mit dem Davidsternanhänger ablegen sollten", teilte das Gericht LTO am Dienstag schriftlich mit. "Mit der Verfügung waren die Aufrechterhaltung der Ordnung im Saal und die Gewährleistung der Sicherheit beabsichtigt. Das Ablegen bzw. vorübergehende Abgeben der Kette war von der Verfügung demnach nicht gedeckt."

Beim Dienstherrn der abgestellten Beamten, dem OLG in Schleswig, äußert man sich vorsichtiger. "Von der schriftlichen sitzungspolizeilichen Verfügung des Amtsgerichts ist die betreffende Halskette mit Davidstern-Symbol nicht ausdrücklich erfasst. Allerdings ist die Verfügung auch nicht abschließend bzw. beschränkt auf die ausdrücklich genannten Sachverhalte gefasst", teilt das Gericht LTO mit und verweist insofern auf die Sammelbezeichnung "o.ä." in der Verfügung für "oder Ähnliches".

Gerichte sprechen von "Unklarheit in der Kommunikation"

Zur Auslegung der richterlichen Verfügung durch die Wachtmeister teilt das OLG weiter mit: "Ob es hinsichtlich des genauen Umfanges oder der Auslegung der Verfügung ein Missverständnis gegeben hat, konnte bislang nicht vollständig geklärt werden."

Zu möglichen Konsequenzen für die Wachtmeister wollte sich das Gericht deshalb am Dienstagnachmittag noch nicht äußern. Das Verhalten des beteiligten Personals könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Der Sachverhalt sei noch nicht vollständig geklärt und es sei noch nicht mit allen Beteiligten gesprochen worden. Klar ist schon jetzt, dass es eher bei einer informellen Ermahnung bleiben wird. "Dienstrechtliche Folgen im engeren Sinne sind derzeit nicht beabsichtigt. Vorrangig ist beabsichtigt, mit den Beteiligten klärende Gespräche zu führen", heißt es in der Mitteilung.

In der gemeinsamen Presseerklärung vom Mittwoch hieß es nun, dass es bei der Vorbesprechung der Sitzungsverfügung mit dem Justizpersonal "nach bisherigen Erkenntnissen zu einer Unklarheit in der Kommunikation gekommen" sei. "Dieser Vorfall ist ein bedauerliches Versehen, dem eine Unklarheit in der Kommunikation zugrunde lag", heißt es einleitend. Die beteiligten Mitarbeitenden drückten ihr Bedauern aus (Absatz ergänzt am 03.06.2026, 14:49 Uhr, Red).

Red. Hinweis: Zunächst hieß es, die Bild-Zeitung hätte zuerst über den Vorfall berichtet. Tatsächlich aber wurde der Artikel des Flensburger Tageblattes früher veröffentlicht (geändert am 03.06.26, 16:07 Uhr)
[close]
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-flensburg-davidstern-verfuegung-justiz-wachtmeister
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Der Bericht zu den Aktivitäten von IM „Peter Bernstein“ könnte in mehrere Unterforen passen, ich tu’ ihn mal hier her.


Volksverpetzer gewinnt gegen die Ostdeutsche Allgemeine vor Gericht
von Thomas Laschyk  | Aktuelles | 4. Juni 2026 |  6 min

Wir haben gewonnen! Das Landgericht Dresden hat den Versuch der „Ostdeutschen Allgemeinen", uns gleich sechs Aussagen aus einer unserer Analysen gerichtlich verbieten zu lassen, vollständig abgewiesen. Es ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit. Und es ist ein Sieg, den ein kleiner, komplett spendenfinanzierter Blog wie wir gegen das Projekt eines reichen, Russland-affinen Verlegers nur deshalb erringen konnte, weil unsere Leserschaft hinter uns steht.

Worum es ging
Wir haben in den vergangenen Monaten mehrfach die „Ostdeutsche Allgemeine" (OAZ) eingeordnet, das neue, problematische Blatt des Multimillionärs Holger Friedrich. Wir haben die erste Ausgabe gefaktencheckt, wir haben die überraschend großen Schnittmengen mit dem rechtspopulistischen Hetzportal Nius dokumentiert, und wir haben in einer Analyse von Matthias Meisner und Oliver Rautenberg gezeigt, wie die OAZ Kritik an der vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachteten Anastasia-Bewegung relativierte. Wie immer natürlich: inhaltlich sachlich, mit Quellen, mit Belegen, mit Verlinkungen.

Die OAZ hatte allgemein auf die breite Medienkritik auch anderer Medien eine inhaltliche Antwort angekündigt. Geliefert hat sie etwas anderes. Sie schoss sich auf den Kleinsten und vermeintlich schwächsten Kritiker ein: Auf Volksverpetzer. Erst gab es eine Diffamierungskampagne im eigenen Blatt, dann folgten Anschwärz-Mails ihres Chefredakteurs an unsere Partner und Förderer, schließlich eine anwaltliche Abmahnung mit ganzen dreizehn beanstandeten Punkten.

Sechs davon brachten sie am Ende vor das Landgericht Dresden, um sie uns per einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen. Lauter Nebensächlichkeiten und Wertungen, während der Kern der Recherchen unangetastet blieb. Dass das Blatt jede Menge Fake News reproduziert, Rechtsextreme in und hinter der AfD hofiert und pro-russische Propaganda verbreitet, das sollte durch derartige Nebenschauplätze ins Hintertreffen geraten, vermuten wir.
Spoiler
Was das Gericht entschieden hat
Das Landgericht Dresden (Az. EV 3 O 658/26) hat jetzt die OAZ auf ganzer Linie abblitzen lassen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Juristisch lief es so: Fünf der sechs angegriffenen Formulierungen sind nach Auffassung des Gerichts zulässige Meinungsäußerungen, die durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sind. Bei einer weiteren Passage handelt es sich schlicht um eine zutreffende Tatsachenbehauptung, die das Persönlichkeitsrecht der Gegenseite gar nicht erst spürbar beeinträchtigt. Ein rechtswidriger Eingriff lag in keinem einzigen Punkt vor. Wir hätten beim letzteren Punkt schlicht damit Recht, dass der OAZ-Autor Texte für ein esoterisches Magazin verfasst hat, in "denen er sich unter anderem auf den Anthroposophie-Gründer Rudolf Steiner bezieht".

Wer sich wie die Ostdeutsche Allgemeine, so das Gericht, „mit Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert". Im Klartext: Ein Verlag, der selbst austeilt und sich publizistisch in den Meinungskampf begibt, muss auch einstecken können.

Das ist eine Entscheidung im Eilverfahren. Die OAZ kann dagegen vorgehen und den Streit fortsetzen. Da sie über signifikant mehr finanzielle Mittel als wir spendenfinanzierter Blog verfügen dürften, erwarten wir, dass uns hier eine langwierige und teure Materialschlacht bevorsteht. In der sie vielleicht darauf hoffen könnten, dass wir irgendwann aus finanziellen Gründen kapitulieren müssen. Das wird nicht passieren, dank des Supports unserer Community.

Warum wir, warum überhaupt vor Gericht
Man muss sich klarmachen, gegen wen wir hier stehen. Die OAZ existiert nur, weil Holger Friedrich sie mit seinem Millionenkapital aus dem Nichts gestampft hat. Und sie ist von Beginn an auffällig offen nach rechts: mit einem wohlwollenden Porträt des rechtsextremen AfD-Chefs, mit einem Interview des neurechten Vordenkers Götz Kubitschek, mit einem pro-russischen Propagandisten als Aufmacher. Der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk hat Friedrichs Berliner Zeitung in den Blättern „Berlinskaja Prawda" genannt, und derselbe Friedrich wird Ende Juni ausgerechnet auf einem „Demokratiekongress" der rechtsextremen AfD im Bundestag einen Impulsvortrag halten, Seite an Seite mit Rechtsradikalen wie Hans-Georg Maaßen und Personen von „Junger Freiheit" und Nius. Er halte das für seine „Pflicht".

Genau dieser Mann ließ eine Münchner Großkanzlei auf uns los. Nicht auf den Spiegel, nicht auf die taz, nicht auf die Blätter, in denen unser Gastautor Matthias Meisner ebenfalls Kritik an der Ostdeutschen Allgemeinen geäußert hat. Auch die FAZ berichtet kritisch, gestern auch über unseren Sieg vor Gericht. Nein, man ging auf ein kleines Team los, ohne Verlagshaus, ohne Rechtsabteilung, ohne Staat oder Millionär im Rücken. Es geht bei so einem Vorgehen erfahrungsgemäß nicht ums Gewinnen, sondern ums Lähmen: Kosten produzieren, Nerven kosten. Ein Exempel statuieren, an dem alle anderen sehen sollen, was passiert, wenn man über das Treiben so eines Verlags berichtet. Wir kennen das Muster bereits aus dem jahrelangen Verfahren mit dem Pandemie-Leugner Wolfgang Wodarg oder des ebenfalls rechts abgerutschten Cicero. Alles Verfahren, die wir gewonnen haben. Wir glauben: Es ist der Versuch, den Meinungskorridor mit Geld und Anwälten enger zu ziehen. Auch diesmal ist er gescheitert.

Das hier ist euer Sieg
Wir konnten uns nur deshalb wehren, weil wir uns … nun ja, wehren konnten. Hinter Volksverpetzer steht kein Multimillionär, der eine Zeitung samt Verlag aus dem Privatvermögen finanziert. Hinter uns steht ihr. Seit über zehn Jahren sind wir zu hundert Prozent spenden- und mitgliederfinanziert. Jede Anwaltsstunde, jede Verteidigungsschrift, jeder Recherchetag wird von euch bezahlt. Dass wir uns solche Angriffe zur Not auch durch alle Instanzen leisten können, ohne einzuknicken, ist keine Selbstverständlichkeit. Es ist genau die Krisenfestigkeit, die ein millionenschweres Gegenüber bei uns vielleicht nicht erwartet hatte. Und sie ist allein euer Verdienst. An dieser Stelle ein aufrichtiges Danke.

Deshalb werden wir weiter kritisch über die OAZ und über Holger Friedrich berichten, wann immer es etwas zu berichten gibt. Ganz aktuell zum Beispiel über die 400 "Fake-Autoren" der Ostdeutschen Allgemeinen. Wenn rechtsoffene Millionäre versuchen, sich Meinungshoheit zu kaufen und unliebsame Kritik wegzuklagen, dann braucht es ein Gegengewicht, das ihnen nicht gehört. Wenn du es dir leisten kannst, unterstütze unsere Arbeit mit einer Spende oder einem Abo. Und wenn nicht: Teilen, liken und weitererzählen hilft uns mindestens genauso. Bleibt dran, bleibt laut, bleibt kritisch. Wir bleiben es auch.

Artikelbild: Frank May/dpa-Zentralbild/dpa / Canva. Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe erstellt. Wie Volksverpetzer KI verwendet.
[close]
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/volksverpetzer-gewinnt-ostdeutsche-allgemeine/

Dazu auch:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/oaz-verliert-gegen-volksverpetzer-200895196.html
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Ich komme auf Svenja zurück:

Spoiler
Gesellschaft
Marla-Svenja Liebich
Der Neonazi und die Gender-Konfusion
Auf einmal war er weg. Dann wieder da. Auf einem E-Scooter floh er vergeblich vor der tschechischen Polizei, und man stellte sich seinen Schnurrbart flatternd im Wind vor. Oder ist es doch ihr Schnurrbart?

Der Neonazi Marla-Svenja Liebich, der mal Sven Liebich hieß, stellt die deutsche Justiz vor komplizierte Fragen. Bald wird Liebich wieder in Deutschland sein, nachdem diese Woche bekannt wurde, dass Tschechien ihn ausliefert, und bald werden sich wieder allerlei Beamte mit ihm befassen müssen.

Da geht es zuvorderst um die Frage, ob Marla-Svenja Liebich sich tatsächlich als Frau identifiziert, wie es sein Ausweis seit 2024 statuiert. Damals wechselte er sein Geschlecht und seinen Namen, legitimiert durch das neue Selbstbestimmungsgesetz. Früher brauchte es zwei psychologische Beurteilungen. Seit dem neuen Gesetz reicht eine Selbstauskunft.

Liebich nannte CSD-Teilnehmer „Parasiten der Gesellschaft“

Beobachter runzelten die Stirn: Kann das denn sein, dass dieser Mensch, der eben noch öffentlich Witze über Homosexuelle und Transmenschen riss – beim Christopher Street Day in Halle, an dem er teilnahm, um ihn zu stören, nannte er die Teilnehmenden „Parasiten der Gesellschaft“ –, sich selbst nun als Transperson outet? Oder verhöhnt Liebich damit das Gesetz und alle Menschen, die sich über dessen Inkrafttreten freuen?

Die Deutsche Gesellschaft für Trans- und Intergeschlechtlichkeit unterstellte Liebich unlautere Motive, der Deutsche Presserat hält die Änderung von Liebichs Geschlechtseintrag für Provokation. Der Landkreis Saalekreis will Liebichs Eintrag wieder rückgängig machen, eine Möglichkeit, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht, die allerdings bislang noch nicht genutzt wurde. Das Verfahren läuft noch.

Weshalb sich jetzt eine ganz konkrete Frage stellt: Wird Liebich die Haft in einem Frauen- oder doch in einem Männergefängnis antreten?

Er ließ den Namen erst nach der Verurteilung wegen Volksverhetzung ändern

Verurteilt wurde er bereits im Jahr 2023, damals noch unter dem Namen Sven Liebich. Wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede sollte er für 18 Monate in Haft. Auf Kundgebungen hatte er sich zu Hassäußerungen gegenüber Geflüchteten hinreißen lassen, er verkaufte Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“, er beleidigte Journalisten und politische Gegner.

Nach der Verurteilung folgte die Änderung des Namens und Geschlechtseintrags. Marla Svenja Liebich betrat die öffentliche Bühne – ausgerechnet in einer Zeit, in der das Land darüber diskutierte, wie es das Selbstbestimmungsgesetz findet. Kritiker sahen in Liebichs Entscheidung einen strategischen Schritt.

Im August 2025 war der Haftantritt Liebichs in der JVA Chemnitz vorgesehen. Bloß: Liebich erschien nicht. Also fahndete die Polizei, erst deutschland-, später europaweit. Am 9. April 2026 dann die Verfolgungsjagd per E-Roller in der Nähe der tschechischen Grenze, die damit endete, dass er festgenommen wurde und nach Pilsen in Haft kam.

Muss das Selbstbestimmungsgesetz nachgeschärft werden?

Liebich lehnte die Auslieferung nach Deutschland ab. Es folgte ein Verfahren vor dem Landgericht Pilsen, in dem unter anderem das Argument Liebichs diskutiert wurde, er fürchte, in Deutschland nicht entsprechend seiner Geschlechtsidentität behandelt zu werden. Am 1. Juni – also dem Montag dieser Woche – fiel die Entscheidung: Das Landgericht Pilsen ordnete die Auslieferung nach Deutschland an.

Das alles gab den Justizministerinnen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wieder Grund, über das Selbstbestimmungsgesetz nachzudenken. Wenn es so leicht fällt, die neue Freiheit zu missbrauchen, so der Konsens, dann sollte man vielleicht hie und da etwas nachschärfen.

Denn es ist nicht allein der Fall Liebich, in dem Zweifel daran aufkamen, wie aufrichtig der Geschlechtswechsel war. Da war etwa die Polizistin in Düsseldorf, die nach der Änderung ihres Geschlechtseintrags mit einem Mal eine deutlich bessere Beförderungsoption hatte – vor Kollegen soll sie gesagt haben, sobald die Beförderung durch sei, werde sie den Geschlechtseintrag erneut ändern. Ein Gericht entschied in der Folge, die Polizistin müsse vom Beförderungsverfahren ausgenommen werden. Da war auch eine Person aus Würzburg, die den Geschlechtseintrag hatte ändern lassen, um die eigene Identität zu verschleiern. Wenig später stellten auch beide Eltern der Person einen Antrag zur Änderung ihres Geschlechtseintrags.

Wir sehen keinen Nachbesserungsbedarf

„Dass das Gesetz Schwachstellen enthält, die zu Folgeproblemen führen, war vorhersehbar“, sagt Judith Froese, Juristin an der Universität Konstanz und eine der Sachverständigen im Gesetzgebungsprozess. Ohne Anforderungen an die Änderung des Geschlechtseintrages könne es zu Missbrauch kommen.

Die Justizministerinnen der drei Länder fordern nun einen rechtssicheren Prüfmechanismus für Verdachtsfälle. Es soll klargestellt werden, wann und wie die zuständigen Standesämter handeln können, wenn bei den Beamten der Eindruck entsteht, dass das Gesetz missbräuchlich genutzt wird.

Ein solcher Prüfmechanismus würde standardisierte Verfahren und rechtliche Leitlinien umfassen. Er könnte zudem ein Problem schaffen: Das Gesetz wurde auch deshalb verabschiedet, um entwürdigende Situationen zu vermeiden, in denen vermeintliche Autoritäten prüfen, ob ein Mensch auch wirklich den Anspruch hat, seinen Geschlechtseintrag zu ändern.

Es ist keinesfalls ausgemacht, dass Liebich ins Frauengefängnis kommt

Wäre der geforderte Prüfmechanismus also ein Rückschritt? „Wir sehen gesetzlich keinen Nachbesserungsbedarf“, sagt KalleHümpfner, Referent_in des Bundesverband Trans*. Der große Mehrwert des Gesetzes bestehe darin, dass die Betroffenen nicht mehr auf Instanzen angewiesen seien, die einfach sagen könnten: Ich erkenne deine geschlechtliche Identität nicht an. Ein Prüfmechanismus könne dazu führen, dass trans-Personen unter einen Generalverdacht gestellt werden und in den Standesämtern einer Begutachtung durch die Hintertür ausgesetzt seien.

Judith Froese sieht hingegen schon Stellschrauben, an denen sich drehen ließe. Erstens ließen sich gewisse objektivierende Anforderungen an die Änderung des Geschlechtseintrags stellen wie beispielsweise eine Beratungspflicht. Und zweitens sei es ohnehin eine falsche Vorstellung, dass das Selbstbestimmungsgesetz vor jeder Überprüfung schütze. In vielen Bereichen, in denen das Geschlecht eine Rolle spiele, werde bereits geprüft – etwa im Strafvollzug.

Deshalb sei es auch im Fall Liebich keinesfalls gesetzt, dass es zu einer Unterbringung in einem Frauengefängnis kommt. Entscheidend sei nicht allein der rechtliche Geschlechtseintrag, sondern auch die Geschlechtsidentität, Sicherheitsaspekte sowie auch die Situation anderer Gefangener, sagt Froese. Im Fall Liebich gibt es bislang noch keine endgültige Antwort auf die Frage, in welcher JVA er seine Haftstrafe absitzen wird.

Liebich hat schon den nächsten Antrag beim Standesamt gestellt

Währenddessen hat Liebich offenbar längst den nächsten Dreh in der Geschichte vorbereitet. Er hat dem Vernehmen nach einen weiteren Änderungsantrag beim Standesamt gestellt, der bislang aber noch nicht beschieden ist, weil er dafür persönlich hätte erscheinen müssen: Geschlechtseintrag divers, Vorname Anne Frank.

Dieses Mal scheint er nicht nur Transpersonen verhöhnen zu wollen, sondern auch ein 15-jähriges Mädchen, das im KZ Bergen-Belsen ermordet wurde. Liebich ist ein Rechtsextremer.

Die Frage, wer Liebich darüber hinaus ist, dürfte Standesämter und Gerichte noch eine Weile beschäftigen. Die Frage, wo Liebich einsitzen wird, muss dagegen bald beantwortet werden.
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Offline Ba_al

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Vorname Anne Frank.

vielleicht möchte sie (er) ihrem Schicksal nacheifern.....
« Letzte Änderung: 5. Juni 2026, 12:03:50 von Ba_al »
 
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