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Gesellschaft
Marla-Svenja Liebich
Der Neonazi und die Gender-Konfusion
Auf einmal war er weg. Dann wieder da. Auf einem E-Scooter floh er vergeblich vor der tschechischen Polizei, und man stellte sich seinen Schnurrbart flatternd im Wind vor. Oder ist es doch ihr Schnurrbart?
Der Neonazi Marla-Svenja Liebich, der mal Sven Liebich hieß, stellt die deutsche Justiz vor komplizierte Fragen. Bald wird Liebich wieder in Deutschland sein, nachdem diese Woche bekannt wurde, dass Tschechien ihn ausliefert, und bald werden sich wieder allerlei Beamte mit ihm befassen müssen.
Da geht es zuvorderst um die Frage, ob Marla-Svenja Liebich sich tatsächlich als Frau identifiziert, wie es sein Ausweis seit 2024 statuiert. Damals wechselte er sein Geschlecht und seinen Namen, legitimiert durch das neue Selbstbestimmungsgesetz. Früher brauchte es zwei psychologische Beurteilungen. Seit dem neuen Gesetz reicht eine Selbstauskunft.
Liebich nannte CSD-Teilnehmer „Parasiten der Gesellschaft“
Beobachter runzelten die Stirn: Kann das denn sein, dass dieser Mensch, der eben noch öffentlich Witze über Homosexuelle und Transmenschen riss – beim Christopher Street Day in Halle, an dem er teilnahm, um ihn zu stören, nannte er die Teilnehmenden „Parasiten der Gesellschaft“ –, sich selbst nun als Transperson outet? Oder verhöhnt Liebich damit das Gesetz und alle Menschen, die sich über dessen Inkrafttreten freuen?
Die Deutsche Gesellschaft für Trans- und Intergeschlechtlichkeit unterstellte Liebich unlautere Motive, der Deutsche Presserat hält die Änderung von Liebichs Geschlechtseintrag für Provokation. Der Landkreis Saalekreis will Liebichs Eintrag wieder rückgängig machen, eine Möglichkeit, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht, die allerdings bislang noch nicht genutzt wurde. Das Verfahren läuft noch.
Weshalb sich jetzt eine ganz konkrete Frage stellt: Wird Liebich die Haft in einem Frauen- oder doch in einem Männergefängnis antreten?
Er ließ den Namen erst nach der Verurteilung wegen Volksverhetzung ändern
Verurteilt wurde er bereits im Jahr 2023, damals noch unter dem Namen Sven Liebich. Wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede sollte er für 18 Monate in Haft. Auf Kundgebungen hatte er sich zu Hassäußerungen gegenüber Geflüchteten hinreißen lassen, er verkaufte Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“, er beleidigte Journalisten und politische Gegner.
Nach der Verurteilung folgte die Änderung des Namens und Geschlechtseintrags. Marla Svenja Liebich betrat die öffentliche Bühne – ausgerechnet in einer Zeit, in der das Land darüber diskutierte, wie es das Selbstbestimmungsgesetz findet. Kritiker sahen in Liebichs Entscheidung einen strategischen Schritt.
Im August 2025 war der Haftantritt Liebichs in der JVA Chemnitz vorgesehen. Bloß: Liebich erschien nicht. Also fahndete die Polizei, erst deutschland-, später europaweit. Am 9. April 2026 dann die Verfolgungsjagd per E-Roller in der Nähe der tschechischen Grenze, die damit endete, dass er festgenommen wurde und nach Pilsen in Haft kam.
Muss das Selbstbestimmungsgesetz nachgeschärft werden?
Liebich lehnte die Auslieferung nach Deutschland ab. Es folgte ein Verfahren vor dem Landgericht Pilsen, in dem unter anderem das Argument Liebichs diskutiert wurde, er fürchte, in Deutschland nicht entsprechend seiner Geschlechtsidentität behandelt zu werden. Am 1. Juni – also dem Montag dieser Woche – fiel die Entscheidung: Das Landgericht Pilsen ordnete die Auslieferung nach Deutschland an.
Das alles gab den Justizministerinnen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wieder Grund, über das Selbstbestimmungsgesetz nachzudenken. Wenn es so leicht fällt, die neue Freiheit zu missbrauchen, so der Konsens, dann sollte man vielleicht hie und da etwas nachschärfen.
Denn es ist nicht allein der Fall Liebich, in dem Zweifel daran aufkamen, wie aufrichtig der Geschlechtswechsel war. Da war etwa die Polizistin in Düsseldorf, die nach der Änderung ihres Geschlechtseintrags mit einem Mal eine deutlich bessere Beförderungsoption hatte – vor Kollegen soll sie gesagt haben, sobald die Beförderung durch sei, werde sie den Geschlechtseintrag erneut ändern. Ein Gericht entschied in der Folge, die Polizistin müsse vom Beförderungsverfahren ausgenommen werden. Da war auch eine Person aus Würzburg, die den Geschlechtseintrag hatte ändern lassen, um die eigene Identität zu verschleiern. Wenig später stellten auch beide Eltern der Person einen Antrag zur Änderung ihres Geschlechtseintrags.
Wir sehen keinen Nachbesserungsbedarf
„Dass das Gesetz Schwachstellen enthält, die zu Folgeproblemen führen, war vorhersehbar“, sagt Judith Froese, Juristin an der Universität Konstanz und eine der Sachverständigen im Gesetzgebungsprozess. Ohne Anforderungen an die Änderung des Geschlechtseintrages könne es zu Missbrauch kommen.
Die Justizministerinnen der drei Länder fordern nun einen rechtssicheren Prüfmechanismus für Verdachtsfälle. Es soll klargestellt werden, wann und wie die zuständigen Standesämter handeln können, wenn bei den Beamten der Eindruck entsteht, dass das Gesetz missbräuchlich genutzt wird.
Ein solcher Prüfmechanismus würde standardisierte Verfahren und rechtliche Leitlinien umfassen. Er könnte zudem ein Problem schaffen: Das Gesetz wurde auch deshalb verabschiedet, um entwürdigende Situationen zu vermeiden, in denen vermeintliche Autoritäten prüfen, ob ein Mensch auch wirklich den Anspruch hat, seinen Geschlechtseintrag zu ändern.
Es ist keinesfalls ausgemacht, dass Liebich ins Frauengefängnis kommt
Wäre der geforderte Prüfmechanismus also ein Rückschritt? „Wir sehen gesetzlich keinen Nachbesserungsbedarf“, sagt KalleHümpfner, Referent_in des Bundesverband Trans*. Der große Mehrwert des Gesetzes bestehe darin, dass die Betroffenen nicht mehr auf Instanzen angewiesen seien, die einfach sagen könnten: Ich erkenne deine geschlechtliche Identität nicht an. Ein Prüfmechanismus könne dazu führen, dass trans-Personen unter einen Generalverdacht gestellt werden und in den Standesämtern einer Begutachtung durch die Hintertür ausgesetzt seien.
Judith Froese sieht hingegen schon Stellschrauben, an denen sich drehen ließe. Erstens ließen sich gewisse objektivierende Anforderungen an die Änderung des Geschlechtseintrags stellen wie beispielsweise eine Beratungspflicht. Und zweitens sei es ohnehin eine falsche Vorstellung, dass das Selbstbestimmungsgesetz vor jeder Überprüfung schütze. In vielen Bereichen, in denen das Geschlecht eine Rolle spiele, werde bereits geprüft – etwa im Strafvollzug.
Deshalb sei es auch im Fall Liebich keinesfalls gesetzt, dass es zu einer Unterbringung in einem Frauengefängnis kommt. Entscheidend sei nicht allein der rechtliche Geschlechtseintrag, sondern auch die Geschlechtsidentität, Sicherheitsaspekte sowie auch die Situation anderer Gefangener, sagt Froese. Im Fall Liebich gibt es bislang noch keine endgültige Antwort auf die Frage, in welcher JVA er seine Haftstrafe absitzen wird.
Liebich hat schon den nächsten Antrag beim Standesamt gestellt
Währenddessen hat Liebich offenbar längst den nächsten Dreh in der Geschichte vorbereitet. Er hat dem Vernehmen nach einen weiteren Änderungsantrag beim Standesamt gestellt, der bislang aber noch nicht beschieden ist, weil er dafür persönlich hätte erscheinen müssen: Geschlechtseintrag divers, Vorname Anne Frank.
Dieses Mal scheint er nicht nur Transpersonen verhöhnen zu wollen, sondern auch ein 15-jähriges Mädchen, das im KZ Bergen-Belsen ermordet wurde. Liebich ist ein Rechtsextremer.
Die Frage, wer Liebich darüber hinaus ist, dürfte Standesämter und Gerichte noch eine Weile beschäftigen. Die Frage, wo Liebich einsitzen wird, muss dagegen bald beantwortet werden.