Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 163984 mal)

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Offline Knallfrosch

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2115 am: 11. Dezember 2025, 12:28:00 »
Passt doch auch irgendwie, wenn der Antrag der Staatsanwaltschaft so überschritten wird (es war ja nicht nur der Tagessatz...)
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2116 am: 11. Dezember 2025, 15:55:42 »
Verdient die mit ihrer Kunst wirklich 500 Euro am Tag? Irgendwoher musste der Strafrichter ja Infos zu ihrem Einkommen haben...


Die "großen" am Ballermann wie Ikke Hüftgold oder Micky Krause bekommen zwischen 20- und 30.000 wertlose Kunstgegenstände - pro Auftritt. Die Wurst-Müller ist sicherlich nicht dieselbe Kategorie an zweifelhafter Berühmtheit, doch auch weniger bekannte ... ähäm... Sänger bekommen 2.000 Euro pro Gig.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2117 am: 12. Dezember 2025, 23:56:05 »
Das alpenländische Pendant zu Fr. Liebich, die liebreizende Fr. Waltraud Piranty hat um Auszeit gebeten. Ihr Bitten wurde erhört.  :evil6:

Zitat
Unbedingte Haft für Ex-Rotlichtgröße
Am Wiener Landesgericht ist am Freitag eine ehemalige Rotlichtgröße rechtskräftig wegen NS-Wiederbetätigung zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Eine Geschlechtsänderung der Angeklagten vom Mann zur Frau sorgte im Vorfeld für Debatten.

Insgesamt muss die Frau für drei Jahre ins Gefängnis. Denn es wurden diverse andere Strafen teils von bedingt auf unbedingt umgewandelt beziehungsweise dazugerechnet. Im nunmehrigen Fall ging es um Beiträge, die Waltraud P. zwischen 2015 und 2023 in WhatsApp-Chatgruppen abgesetzt hatte. Mit dem Verbreiten von bearbeiteten Bildern von Adolf Hitler und dazu gehängten Texten bzw. Kommentaren wurden laut Anklage Hitler und der Nationalsozialismus glorifiziert.
https://wien.orf.at/stories/3333858/

Spoiler
Zitat
An Hitlers Geburtstag hatte Waltraud P. etwa am 20. April 2023 eine Art Geburtstagskarte mit der Bemerkung „Happy Birthday, mein Führer“ verschickt. „Die versandten Nachrichten enthielten historische und propagandistische Bilder und Videos von Adolf Hitler und Wehrmachtsangehörigen sowie typische nationalsozialistische Parolen, Gesten und Symbole. Ebenso wurden antisemitische, die Massenvernichtung der Juden und weitere Verbrechen des NS-Regimes verhöhnende und gutheißende Nachrichten versendet“, hieß es in der Anklageschrift.
Laut Anklage der rechtsextremen Szene zugehörig
Das sei nicht zufällig passiert, wurde in der Anklage betont: Waltraud P. gehöre „der rechtsextremen Szene bzw. Neonaziszene an“. Im Prozess zeigte sich die Angeklagte umfassend geständig, sie gab sich aber vor Gericht schweigsam. „Sie gesteht alles. Zur Gänze“, meinte Verteidiger Nikolaus Rast zu Beginn der Verhandlung. Waltraud P. halte auch nicht mehr ihre Angaben im Ermittlungsverfahren aufrecht, wo sie erklärt hätte, sie habe die Nachrichten „lustig“ gefunden und das sei „ihre Art von Humor“.
„Das hat sie damals gesagt“, räumte Rast ein, „aber das war falsch, so damit umzugehen.“ Inzwischen habe sich die Gesinnung seiner Mandantin geändert: „Seit 2023 gibt es in diese Richtung nichts mehr. Sie hat erkannt, das ist der falsche Weg, wo sie damals abgebogen ist. Sie hat zu den Werten der Gesellschaft zurückgefunden.“ Waltraud P. machte in der Verhandlung von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach der Verhandlung meinte sie gegenüber Journalisten, sie werde ihre Strafe in der für weibliche Häftlinge vorgesehenen Justizanstalt Schwarzau antreten.
Geschlechtsänderung für Haft im Frauengefängnis
Nachdem das Urteil des Bezirksgerichts Favoriten Rechtskraft erlangt hatte und eine Aufforderung zum Strafantritt erlassen worden war, hatte der Empfänger, der ursprünglich Walter P. hieß, den Geschlechtseintrag auf weiblich ändern lassen. Die Änderung erfolgte nach Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens. Erklärtes Ziel der Aktion war eigenen Angaben zufolge, die Haft im Frauengefängnis absitzen zu können.
Kurz nach der Änderung erhielt Waltraud P. nach eigenen Angaben ein Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), in dem ihr ein früherer Pensionsantritt mit 61 Jahren statt wie zuvor mit 65 Jahren als Mann in Aussicht gestellt wurde. Als darüber zunächst die „Kronen Zeitung“ und dann weitere Medien berichteten, brach eine Debatte über Geschlechtsänderungen aus. Mehrere Behörden prüfen mittlerweile mögliche strafrechtliche Konsequenzen in dem Fall.
[close]


Es ist hinlänglich belegt. GeHAARPt euch wohl!
 
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Offline Seb

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2118 am: 16. Dezember 2025, 12:34:26 »
Zitat
Polizei ermittelt wegen rechtsextremer Musik auf Weihnachtsmarkt
Am Wochenende sollen auf einem Weihnachtsmarkt in Otterndorf volksverhetzende und antisemitische Lieder abgespielt worden sein. Wer dahintersteckt, ist unklar. Die Polizei sucht Zeugen.

Im niedersächsischen Otterndorf sollen Unbekannte an mehreren Tagen hintereinander auf dem Weihnachtsmarkt rechtsextreme Musik mit volksverhetzenden und antisemitischen Texten abgespielt haben. Die Polizei in Cuxhaven ermittelt nach eigenen Angaben unter anderem wegen entsprechender Videos in sozialen Netzwerken. Abgespielt wurden demnach auch Lieder der deutschen Neonaziband Landser, die gerichtlich als kriminelle Vereinigung eingestuft ist. Die Täter sind unbekannt.
Laut den Beamten gebe es derzeit Hinweise darauf, dass die Musik am vergangenen Freitag sowie am Samstag und Sonntag abgespielt wurde. Neben Liedern der Gruppe Landser waren demnach darunter auch Stücke einer nicht genannten Band, die »bekannte Volkslieder unter anderem mit volksverhetzenden und antisemitischen Texten umdichtet«. Die Polizei bittet Zeugen um Hinweise, der Staatsschutz ermittelt wegen Volksverhetzung sowie Verstößen gegen den Jugendschutz.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/niedersachsen-polizei-ermittelt-wegen-rechtsextremer-musik-auf-weihnachtsmarkt-in-cuxhaven-otterndorf-a-ba0f7360-bce0-48cc-9f5e-b25c292c3c8a
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2119 am: 16. Dezember 2025, 13:05:59 »
Man weiß also nix, außer dass da was war.

Soweit ich das verstanden habe, kommt Musik immer aus Lautsprechern. Also sollte sich die Quelle doch lokalisieren lassen, während die Musik läuft. Und dann sollte sich auch feststellen lassen, wer die Musik abgespielt hat.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2120 am: 16. Dezember 2025, 16:55:43 »
Man kann sich aber auch blöd stellen, insbesondere wenn der Ermittlungsdruck fehlt.
Wie kann man diesen erhöhen oder zu mindestens aufrecht erhalten?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2121 am: 17. Dezember 2025, 19:00:18 »
Soweit ich das verstanden habe, kommt Musik immer aus Lautsprechern. Also sollte sich die Quelle doch lokalisieren lassen, während die Musik läuft. Und dann sollte sich auch feststellen lassen, wer die Musik abgespielt hat.


Man liest hier wohl mit.  ;)


Zitat
Kreis Cuxhaven
Neonazi-Lieder auf Weihnachtsmarkt - Verdächtiger ermittelt

Rechtsrock statt Jingle Bells: Wer ließ verbotene Musik auf einem niedersächsischen Weihnachtsmarkt laufen? Der Staatsschutz ist einem Verdächtigen auf die Schliche gekommen.

17.12.2025 - 16:26 Uhr
Quelle: dpa

Otterndorf. Nach rechtsradikaler Musik auf einem Weihnachtsmarkt im Landkreis Cuxhaven sind die Ermittler einem Verdächtigen auf die Spur gekommen. Ein 40-Jähriger soll die verbotenen Lieder über die offiziellen Boxen abgespielt haben, wie die Polizei mitteilte. Ein sichergestellter USB-Stick mit der Musik führte zu dem Mann aus dem Landkreis Stade.
Spoiler
Lieder einer Neonazi-Band über Lautsprecher
Die Kleinstadt Otterndorf hatte einen Dienstleister beauftragt, die Musik für den Sternenmarkt zu übernehmen. Am Freitag soll es dabei zur Grenzüberschreitung gekommen sein: Laut Polizei wurden über die Anlage Stücke der inzwischen aufgelösten Neonazi-Band „Landser“ und andere Lieder mit volksverhetzenden und antisemitischen Inhalt abgespielt.

Die Beamten prüfen nach eigenen Angaben noch, welche Verbindung der Verdächtige zu dem Dienstleister hat. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe sorgte die Stadt dafür, dass die Musikanlage noch an demselben Tag abgebaut wurde.

Lief die Musik auch am Wochenende?
Inzwischen erhielten die Ermittler aber auch Videos vom vergangenen Wochenende. Am Samstag und Sonntag soll auf dem Weihnachtsmarkt weiter verbotene Musik abgespielt worden sein - dann vermutlich über eine private Bluetooth-Box. „Wir prüfen noch, ob das wirklich so war“, sagte ein Sprecher der Polizei.

Der Staatsschutz ermittelt wegen Volksverhetzung und wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Der reine Besitz der Musik sei nicht verboten, erklärte der Polizeisprecher. Es sei allerdings nicht erlaubt, die rechtsradikalen und jugendgefährdenden Lieder öffentlich zu spielen.
[close]
https://www.handelsblatt.com/dpa/kreis-cuxhaven-neonazi-lieder-auf-weihnachtsmarkt-verdaechtiger-ermittelt/100184785.html
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2122 am: 18. Dezember 2025, 12:49:41 »
Mellis Prozess geht in die zweite Runde:

http://www.n-tv.de/leute/Melanie-Mueller-wehrt-sich-gegen-Urteil-id30156878.html

Welch grandiose Verteidigungsstrategie:

Kokain war in der vergessenen Handtasche der Freundin. Und diese wird das als Zeugin dann auch zugeben?

Melli hat die Gesinnung ihres Publikums erst erkannt, als diese zu singen begannen?

Ob hier nicht eine reine Strafmaßverteidigung sinnvoller wäre?
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2123 am: 18. Dezember 2025, 15:43:43 »
Mellis Prozess geht in die zweite Runde:

http://www.n-tv.de/leute/Melanie-Mueller-wehrt-sich-gegen-Urteil-id30156878.html

Zitat
Ermittler hatten außerdem im August 2023 bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.

Na also, das ist doch gar nicht so schlimm. Kokaingemisch ist ja im Prinzip wie Frischkäsezubereitung. Die ist ja auch kein Frischkäse. Und eine Ectasy-Tablette … die hatte sie einfach am Abend vorher vergessen zu nehmen, die zählt also nicht. Für Vergesslichkeit kann man ja wohl nicht bestraft werden.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2124 am: 18. Dezember 2025, 15:56:57 »
Zitat
Amtsgericht Freiburg
Ex-Schüler wegen Beleidigung eines Soldaten verurteilt

18.12.2025 - 13:46 Uhr
Amtsgericht Freiburg: Ex-Schüler wegen Beleidigung eines Soldaten verurteilt

Der Ex-Schüler musste sich vor Gericht verantworten. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/Philipp von Ditfurth
Sein Fall hat landesweit für Schlagzeilen gesorgt: Ein junger Mann soll mit zwei bearbeiteten Bildern einen Jugendoffizier der Bundeswehr beleidigt haben. Nun gibt es ein Urteil.

red/dpa/lsw

Ein Oberstufenschüler stellt zwei bearbeitete Fotos eines Jugendoffiziers der Bundeswehr ins Internet - für ihn eine Form des demokratischen Protestes. Für das Amtsgericht Freiburg stellt der Inhalt dagegen eine Beleidigung des Soldaten dar. Aus Sicht der Richterin unterstelle der 19-Jährige dem Offizier mit dem Inhalt eine Nähe zur SS und zum Nationalsozialismus. Das Gericht verurteilte den Ex-Schüler zu 15 Arbeitsstunden.
Spoiler
Bei dem Prozess ging es um zwei bearbeitete Bilder, auf denen der Soldat zu sehen ist - sogenannte Memes. Der Jugendoffizier hatte zuvor an der Schule des Angeklagten einen Vortrag gehalten. Dabei seien die Fotos aufgenommen worden, die später mit einem Bildbearbeitungsprogramm verändert und gepostet worden seien. Der Jugendoffizier selbst erstattete nach Angaben der Staatsanwaltschaft Anzeige.

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Ex-Schüler gibt Verbreitung zu
Der ehemalige Schüler stritt nicht ab, die bearbeiteten Bilder nach dem Besuch des Soldaten an seiner Schule verbreitet zu haben. Allerdings halte er das für legitimen Protest. Es gehe um eine Kritik an der „Bundeswehr als Ganzes“. Mit dem Meme hätte niemand in die Nähe der SS gerückt werden sollen, sondern damit werde „die gesamte Bundeswehr in die Nähe von Neonazi-Netzwerken gerückt“, sagte er in der Verhandlung.

Auf einem der bearbeiteten Bilder steht der Offizier vor einem Wandbildschirm, auf dem ein durch die Bearbeitung hinzugefügter eingehender Anruf von „SS-Siggi“ angezeigt wird, wie die Staatsanwaltschaft in der Verhandlung beschrieb. Damit sei der gestorbene Dortmunder Neonazi Siegfried Borchardt, nicht die SS an sich gemeint, sagte der Angeklagte.

Die nationalsozialistische SS („Schutzstaffel“) bewachte und verwaltete unter anderem die Konzentrationslager. Bei den Nürnberger Prozessen nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde sie zu einer verbrecherischen Organisation erklärt.

Richterin: Bilder unterstellen „menschenverachtende Gesinnung“
Aus der Sicht des 19-Jährigen gehe es bei dem Prozess darum, dass er mit einem demokratischen Protest einen „wunden Punkt“ bei der Bundeswehr getroffen habe. Das Gerichtsverfahren bezeichnete er als „Repression“. Durch solche Maßnahmen würden Drohkulissen aufgebaut und Aktivisten eingeschüchtert. Nach Bekanntwerden der Anklage gegen ihn solidarisierten sich Gruppierungen aus dem linken Spektrum mit dem jungen Mann und organisierten Protest. Nach dem Urteil gab es vor dem Gerichtsgebäude eine kleine Demonstration von Unterstützern.

Für die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Freiburg stand dagegen eine Frage im Zentrum der Verhandlung: Wann verletzt eine Meinungsäußerung die persönliche Ehre? Das Gericht schloss sich mit seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Der Inhalt der Bilder unterstelle dem Beamten, er hätte selbst eine „menschenverachtende Gesinnung“, sagte die Richterin in ihrer Begründung. „In dem Fall sei keine andere Auslegung möglich, als dass der Offizier in die Nähe der SS gerückt wird.“ Das stelle eine Beleidigung dar.

Wo der 19-Jährige die 15 Arbeitsstunden ableisten muss, entscheidet die Jugendhilfe in Strafverfahren. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann Rechtsmittel einlegen.
[close]
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.amtsgericht-freiburg-ex-schueler-wegen-beleidigung-eines-soldaten-verurteilt.d211a55a-a076-4939-8ae7-9092c944dac2.html
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2125 am: 18. Dezember 2025, 16:33:28 »
Zitat
Amtsgericht Freiburg: Ex-Schüler wegen Beleidigung eines Soldaten verurteilt

Was soll dieses "Ex-Schüler"? Ja, er war Schüler und ist jetzt keiner mehr. Weiß man nicht, was man sonst schreiben soll? Also mich stört das gewaltig, weil es so hilflos klingt.

"Was wissen wir über ihn?"
"Äh, er ist … irgendwie jung und vermutlich ein Mann und …"
"Und was macht er? Als was arbeitet er?"
"Ja, also, da sind wir leider an einem Punkt unserer Recherche, wo wir, ähm …"
"Also wisst Ihr es nicht? Was schreiben wir dann?"
"Also in der Schule war er sicher mal, er hat das ja als Schüler gemacht …"
"Super, dann ist er Ex-Schüler. Nehmt das!"

Außerdem klingt es so, er hätte deshalb die Schule verlassen müssen. Davon steht in dem Text aber nichts. Und wenn er zu der Zeit in der Oberstufe war ist es durchaus denkbar, dass er die Schule schlicht abgeschlossen hat.

Irgendwie ist das kein besonders guter Artikel.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2126 am: 18. Dezember 2025, 17:14:45 »
Was soll dieses "Ex-Schüler"?


Er war wohl zum Zeitpunkt der Tat Schüler dort.

Zitat
Ein Oberstufenschüler stellt zwei bearbeitete Fotos eines Jugendoffiziers der Bundeswehr ins Internet ...

Der ehemalige Schüler stritt nicht ab, die bearbeiteten Bilder nach dem Besuch des Soldaten an seiner Schule verbreitet zu haben.
https://www.zeit.de/news/2025-12/18/arbeitsstunden-fuer-ex-schueler-wegen-beleidigung-von-soldat

https://www.welt.de/vermischtes/article6943ece430ed0ba32e70e55a/an-der-ostfront-sterben-arbeitsstunden-fuer-ex-schueler-wegen-beleidigung-von-soldat.html

https://www.sueddeutsche.de/panorama/bearbeitete-fotos-mit-ss-bezug-beleidigung-von-soldat-arbeitsstunden-fuer-ex-schueler-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-251218-930-440404
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2127 am: 18. Dezember 2025, 17:19:23 »
Was soll dieses "Ex-Schüler"?

Er war wohl zum Zeitpunkt der Tat Schüler dort.

Schon klar, aber warum muss man das ca. 20 Mal im Text erwähnen? Einmal geschrieben und gut ist es. So entsteht zumindest bei mir der Eindruck, dass es klingen soll, er wäre wegen des Vorfalls nicht mehr Schüler dort.

Das ist handwerklich nicht gut gemacht. Oder ziemlich gut, je nachdem, was man bei der Leserin erreichen will …
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2128 am: 18. Dezember 2025, 18:21:01 »
Schon klar, aber warum muss man das ca. 20 Mal im Text erwähnen?


Vermutlich interpretiert Du da zu viel hinein.

Seit einiger Zeit ist es offenbar Pflicht für die Medien zu jedem Substantiv eine Apposition zu setzen.

Da man über ihn wohl nicht mehr weiß, als daß er mal an der Schule war und jetzt nicht mehr ist, schreibt man halt so.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2129 am: 19. Dezember 2025, 10:48:32 »
Zitat
„Das ist ein Desaster für uns“
Nazi-Musik lief tagelang auf beschaulichem Weihnachtsmarkt – Staatsschutz ermittelt

Von Christine Meyer
18.12.2025, 23:00 Uhr

Auf einem niedersächsischen Weihnachtsmarkt soll verbotene Musik gelaufen sein. Der Staatsschutz ermittelt.

Auf einem Weihnachtsmarkt im niedersächsischen Otterndorf soll an mehreren Tagen hintereinander rechtsextreme Musik mit volksverhetzenden und antisemitischen Texten abgespielt worden sein. Die Polizei in Cuxhaven ermittelte nach eigenen Angaben vom Dienstag unter anderem aufgrund entsprechender Videobeiträge in sozialen Netzwerken. Abgespielt wurden demnach auch Lieder der gerichtlich als kriminelle Vereinigung eingestuften deutschen Neonaziband Landser. Die Täter sind unbekannt.

Die Musik wurde über die offizielle Anlage des Sternenmarkts verbreitet, wie ein Sprecher der Polizei berichtete: „Es ist nicht so, dass das aus irgendeiner Bluetooth-Box oder auf einem Handy lief.“ Die Stadt hatte einen Dienstleister beauftragt, die Musik für den Weihnachtsmarkt zu übernehmen.

Nazi-Musik lief am ganzen Wochenende in Otterndorf
Nach Angaben der Beamten ergaben sich bei den bisherigen Ermittlungen Hinweise darauf, dass die Musik nicht nur am vergangenen Freitag, sondern auch am Samstag und Sonntag abgespielt wurde. Ob die Musik auch an diesen Tagen ebenfalls wie am Freitag aus der Anlage kam, ist noch unklar. Laut „cnv-medien.de“ soll die Anlage am Samstag bereits abgebaut worden sein. Möglicherweise hätten „Trittbrettfahrer“ mobile Boxen genutzt, so die Stadt. Dies müsse jetzt ermittelt werden.
Spoiler
Nun suchen die Ermittler Zeugen, die nähere Angaben zu den genauen Umständen vor Ort machen können. Sie werden gebeten, sich unter der Nummer 04721 5730 bei der Polizei zu melden. Berücksichtigt man die Umstände, sollten dies eigentlich viele Menschen tun. Außerdem werten die Beamten Hinweise aus, die sie über soziale Netzwerke bekommen haben. Dort hatten sich entsprechende Videos verbreitet.

Neben Liedern der Gruppe Landser waren wohl auch Stücke einer nicht genannten Band zu hören, die „bekannte Volkslieder unter anderem mit volksverhetzenden und antisemitischen Texten umdichtet“. Der Staatsschutz ermittelt wegen Volksverhetzung sowie Verstößen gegen den Jugendschutz.

Facebook-Kommentare machen sich über Ermittlungen lustig
Die Gemeinde wandte sich am Montag an die Öffentlichkeit und postete bei Facebook Informationen über das Ereignis. „Wir distanzieren uns ausdrücklich von jeglicher Form von Extremismus“, teilte die Stadt mit. Offenbar zeigte sie selber den Vorfall an. Unter dem Facebook-Post entspinnt sich mittlerweile eine rege Diskussion darüber, welche Musik und Texte genau abgespielt wurden. Vieles sei ja öffentlich zugänglich, so der Tenor.

Entsetzen darüber, dass hetzerische Songs auf einem Weihnachtsmarkt zu hören waren, ist in den Kommentaren wenig zu bemerken. „Ich würde mir hier eine Moderation wünschen. Meldungen zu dem Thema werden umso beängstigender für von Rassismus betroffene Familien, wenn die Kommentare noch Öl ins Feuer gießen und das Ganze legitimiert wird“, ist dann doch eine Gegenstimme zu vernehmen.

Wie Medien berichten, soll unter anderem die umgedichtete Liedzeile „An der Nordseeküste, am arischen Strand“ zu hören gewesen sein, wie ein Polizeisprecher bestätigte. Im Original von Klaus und Klaus heißt es „An der Nordseeküste, am plattdeutschen Strand“, der Song ist ein beliebter Mitgröhl-Hit in Norddeutschland.

Image-Schaden für Otterndorf
Der Otterndorfer Stadtdirektor Frank Thielebeule sagte der „Bild“-Zeitung: „Das ist ein Desaster für uns. Wir haben hier seit vielen Jahren einen erfolgreichen und friedlichen Weihnachtsmarkt und stehen nun mit so einer Geschichte in der Presse.“ Man habe die Musikanlage umgehend abbauen lassen, als der Vorfall bekannt wurde.

Im Fokus steht demnach ein USB-Stick, der von dem Unternehmen kam, das die Musikanlage stellte. Insgesamt drei Speichersticks seien an die Polizei übergeben worden, schreibt „cnv-medien.de“. Die Stadt schließt aber auch gezielte Sabotage nicht aus. Stadtdirektor Thielebeule hält es für möglich, dass Unbekannte über Funk die Lautsprecher kaperten.
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https://www.ksta.de/politik/otterndorf-nazi-musik-auf-weihnachtsmarkt-staatsschutz-ermittelt-1-1172094


Darf ich daraus schließen, dass niemals kein Mensch je auf diesem Weihnachtsmarkt nie nicht war und deshalb die Darbietungen auch niemals nicht hören konnte?

Möglicherweise hatten die Otter auch grade Auslauf ...
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Gerade kommt eine Meldung von der Diktatur herein:


Zitat
Pressemitteilung
Nr. 99/2025 vom 19.12.2025
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" auf

Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 24. Juli 2023 ausgesprochene Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" einschließlich ihrer regionalen Chapter "Bayern", "Berlin", "Brandenburg", "Bremen", "Franken", "Mecklenburg", "Pommern", "Rheinland", "Sachsen", "Sarregau", "Westfalen", "Westwall", "Württemberg" sowie der "Crew 38" als Teilorganisationen ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit heute verkündeten Urteilen entschieden.

Mit der Verbotsverfügung stellte das BMI unter Berufung auf Art. 9 Abs. 2 GG i. V. m. § 3 VereinsG fest, dass sich die Vereinigung einschließlich ihrer Teilorganisationen gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richte und nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider laufe. Der Verein "Hammerskins Deutschland" werde verboten und aufgelöst. Er sei rechtsextremistisch ausgerichtet, der Schutz der "weißen arischen Rasse" und der Kampf gegen eine "Umvolkung" seien zentrale Schwerpunkte seiner Ideologie. Der Bescheid ordnet unter anderem die Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens des Vereins und seiner Teilorganisationen an. Insbesondere bezieht er in Ziffer 5 Satz 2 der Verbotsverfügung auch das im Privateigentum stehende Grundstück eines Mitglieds ein. Gegen die Verfügung haben zahlreiche regionale Chapter und deren Mitglieder Klagen erhoben.
Spoiler
Die Klagen hatten vor dem erst- und letztinstanzlich zuständigen Bundesverwaltungsgericht Erfolg.

Entgegen der Auffassung der Beklagten lässt sich die Existenz einer den regionalen Chaptern übergeordneten bundesweiten Vereinigung "Hammerskins Deutschland" nicht feststellen. Zwar ergibt sich aus dem vorliegenden Tatsachenmaterial, auf das sich das Gericht ungeachtet der Einwände einzelner Kläger stützen kann, dass sich Mitglieder der regionalen Chapter regelmäßig auf einem sogenannten "National Officers Meeting" treffen. Diese Zusammenkünfte dienen der Koordination und Abstimmung. Das Gericht konnte sich jedoch nicht die Überzeugung bilden, dass diese Treffen Ausdruck eines Zusammenschlusses zu einer verfestigten Organisation auf nationaler Ebene sind und dort für die Chapter sowie deren Mitglieder verbindliche Entscheidungen getroffen werden. Das vorliegende Tatsachenmaterial rechtfertigt nicht die Annahme, dass zwischen den Chaptern und der europäischen bzw. weltweiten Bewegung ein nationaler Verein "Hammerskins Deutschland" besteht. Erst recht belegt das Material nicht eine zentrale Steuerung der regionalen Chapter durch eine übergeordnete nationale Ebene. Nur eine derartige Einbindung in eine Gesamtorganisation würde – wie hier vom BMI angenommen – die Einordnung der Chapter als Teilorganisationen und damit deren Einbeziehung in das Verbot ohne chapterbezogene Prüfung der Verbotsgründe rechtfertigen. Vielmehr finden sich deutliche Hinweise für eine weitgehende Autonomie der Chapter. In Fallgestaltungen der vorliegenden Art bleibt es den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder allerdings unbenommen, einzelne Chapter zu verbieten, wenn für diese Verbotsgründe festgestellt werden können.

Für das klagende Chapter "Sarregau" konnte der Senat außerdem keine Zugehörigkeit zur deutschen Hammerskin-Bewegung feststellen, da es sich um ein französisches Chapter handelt.

Hinsichtlich der in Ziffer 5 Satz 2 der Verbotsverfügung angeordneten Beschlagnahme und Einziehung eines konkreten Grundstücks hat das Gericht das Verfahren abgetrennt, soweit sich der Eigentümer mit seiner Klage auch hiergegen gewendet hat. Insoweit fehlt es an einer sachlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster Instanz.


BVerwG 6 A 6.23 - Urteil vom 19. Dezember 2025

BVerwG 6 A 7.23 - Urteil vom 19. Dezember 2025

BVerwG 6 A 8.23 - Urteil vom 19. Dezember 2025

BVerwG 6 A 9.23 - Urteil vom 19. Dezember 2025

BVerwG 6 A 10.23 - Urteil vom 19. Dezember 2025

BVerwG 6 A 11.23 - Urteil vom 19. Dezember 2025

BVerwG 6 A 12.23 - Urteil vom 19. Dezember 2025

BVerwG 6 A 13.23 - Urteil vom 19. Dezember 2025

BVerwG 6 A 14.23 - Urteil vom 19. Dezember 2025

BVerwG 6 A 15.23 - Urteil vom 19. Dezember 2025

BVerwG 6 A 16.23 - Urteil vom 19. Dezember 2025

BVerwG 6 A 17.23 - Urteil vom 19. Dezember 2025
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https://www.bverwg.de/pm/2025/99

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hammerskins-bundesverwaltungsgericht-kippt-verbot-von-neonazi-gruppe-a-df656d9d-959b-47ca-94dd-554ffd7c30a6
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2025, 10:59:52 von Reichsschlafschaf »
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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