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Die Bundesanwaltschaft hat am 27. August 2025 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden gegen die deutschen Staatsangehörigen
Kurt H.
Karl K.
Kevin M.
Hans-Georg P.
Kevin R.
Jörg S.
Jörn S. und
Norman T.
erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder in einer inländischen terroristischen Vereinigung betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB), wobei Jörg S. Rädelsführerschaft vorgeworfen wird (§ 129a Abs. 4 StGB). Alle Angeschuldigten sind zudem wegen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens angeklagt (§ 83 Abs. 1 StGB). Karl K., Jörn S. und Norman T. sollen teilweise als Jugendliche und Heranwachsende, Kevin M. und Jörg S. teilweise als Heranwachsende gehandelt haben (§ 1 Abs. 1 und 2, § 3, § 105 JGG). Kurt H. wird darüber hinaus versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen (§ 211 Abs. 2; §§ 22, 23 StGB), tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 Abs. 1 StGB) und ein Verstoß gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG) zur Last gelegt.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die Angeschuldigten gehörten einer Anfang Februar 2020 gegründeten Vereinigung an, die sich selbst „Sächsische Separatisten“ nannte. Hierbei handelte es sich um eine aus zuletzt etwa zwanzig Personen bestehende militante Gruppierung, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt war. Ihre Mitglieder verband eine tiefe Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Nach Überzeugung der „Sächsischen Separatisten“ stand außer Zweifel, dass Deutschland vor dem „Kollaps“ stehe und an einem, wenngleich zeitlich noch unbestimmten „Tag X“ der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch eintreten werde. Die Mitglieder der Vereinigung waren fest entschlossen, bei dieser Gelegenheit mit Waffengewalt möglichst große Gebiete in Sachsen zu erobern, um dort einen eigenständigen, an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten. Hierzu war eine Liquidierung von Vertretern der bisherigen staatlichen Ordnung der Bundesrepublik geplant. Ebenso sollten unerwünschte Menschengruppen – insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner – durch ethnische Säuberungen aus der Gegend entfernt werden.
Seit ihrer Gründung bereiteten sich die „Sächsischen Separatisten“ kontinuierlich auf den aus ihrer Sicht unausweichlichen Systemsturz vor. Dazu absolvierten die Mitglieder wiederholt paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung. Dabei wurden vor allem der Häuserkampf, der Kampf mit (Schuss-)Waffen, Nacht- und Gewaltmärsche sowie Patrouillengänge eingeübt. Überdies beschaffte sich die Gruppierung umfangreich militärische Ausrüstungsgegenstände, darunter scharfe Munition, Messer, Macheten, Flecktarnkleidung, Gefechtshelme, Gasmasken, ballistische Schutzwesten und Funkgeräte.
Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. zählten zu den Ursprungsmitgliedern der „Sächsischen Separatisten“. Spätestens im August 2022 schlossen sich Kurt H., Hans Georg P. und Kevin R. an, gefolgt von Kevin M. im Mai 2023. Die Initiative zur Gründung der Vereinigung ging von Jörg S. aus. Ihm kam von Anfang an jedenfalls faktisch eine Führungsrolle innerhalb der Gruppierung zu, da er die Kommunikation der Mitglieder untereinander hauptverantwortlich administrierte und paramilitärische Trainings leitete. Die übrigen Angeschuldigten nahmen allesamt an solchen Trainings teil. Nahezu alle von ihnen übten auf Schießständen in Deutschland, Polen oder Tschechien den Umgang mit scharfen Schusswaffen und sorgten zudem für die Beschaffung von Ausrüstungsmaterial. Jörn S. war maßgeblich in die interne Kommunikation der Vereinigung eingebunden. Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. wirkten auch an der Erstellung von Propaganda für die Gruppierung mit.
Die „Sächsischen Separatisten“ wurden durch die Festnahme der Angeschuldigten am 5. November 2024 zerschlagen. Den Maßnahmen lagen Haftbefehle zugrunde, welche die Bundesanwaltschaft zuvor beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erwirkt hatte (vgl. Pressemitteilung Nr. 59 vom 5. November 2024). Im Zuge seiner Festnahme richtete Kurt H. ein geladenes und entsichertes Gewehr gegen einen Polizeibeamten, um auf ihn zu schießen. Hierzu kam es nicht, da der betroffene Polizeibeamte zuvor in Gegenwehr Schüsse aus seiner Dienstwaffe abgab. Die Schüsse trafen den Angeschuldigten im Gesichts- und Schulterbereich und machten ihn handlungsunfähig.
Alle Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gegen weitere, nicht in Haft befindliche, Mitglieder oder Unterstützer der Vereinigung dauern an.
Schätze mal, die gesichert rechtsextremistische afd fragt nicht so schnell wieder nach Vornamen …?
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Sie sollen sich auf den Zusammenbruch Deutschlands vorbereitet haben, um dann mit Waffengewalt möglichst große Gebiete in Sachsen zu erobern, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.
Früherer AfD-Politiker wegen versuchten Mordes angeklagt
Einer der Angeschuldigten, ein früherer AfD-Politiker, ist auch wegen versuchten Mordes angeklagt. Er habe bei seiner Festnahme ein geladenes Gewehr gegen einen Polizisten gerichtet, teilte die Bundesanwaltschaft mit.
Die acht Männer waren im November festgenommen worden. Seitdem sitzen sie in Untersuchungshaft. Zuletzt habe die 2020 gegründete militante Gruppe etwa 20 Mitglieder gehabt, erklärte die Bundesanwaltschaft.
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik lehnten sie ab. Sie sollen paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung absolviert haben, um sich auf den aus ihrer Sicht unausweichlichen Umsturz vorzubereiten. In Sachsen hätten sie einen Staat gründen wollen, der sich an der Ideologie des Nationalsozialismus ausrichten sollte.
AfD schloss "Separatisten" nach Anschuldigungen aus
Dazu hätten sie Vertreter der bisherigen staatlichen Ordnung "liquidieren" und andere unerwünschte Menschen wie etwa Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner aus der Gegend entfernen wollen.
Auch zwei weitere der nun Angeschuldigten waren in einem AfD-Kreisverband aktiv. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe schloss die AfD alle drei Männer aus der Partei sowie ihrer Jugendorganisation aus. Die Bundesanwaltschaft wirft allen acht Männern die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vor, außerdem die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Dresden.
Enge Verbindungen zur AfD
Die Verbindungen der AfD zu den mutmaßlichen Rechtsterroristen sind eng. Die drei Männer waren in der AfD sowie in der Jugendorganisation der Partei aktiv. Kurt H. war Schatzmeister der sächsischen "Jungen Alternative" (JA), Mitglied im Kreisvorstand der AfD im Landkreis Leipzig sowie für die AfD Mitglied im Stadtrat von Grimma. Er arbeitete zudem für einen AfD-Landtagsabgeordneten.
Kevin R. war ebenfalls für den AfD-Kreisverband tätig. Er kandidierte erfolglos für den Stadtrat in Grimma und vertrat nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung" (LVZ) im Stadtrat Kurt H. in Ausschüssen. Laut "LVZ" soll er ebenfalls für einen AfD-Abgeordneten gearbeitet haben. Hans-Georg P. soll in der AfD sowie der JA aktiv gewesen sein.
Verwendete Quellen
Nachrichtenagenturen dpa und AFP
Eigene Recherche