Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 127184 mal)

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Offline Knallfrosch

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Ich stelle mir gerade wahlweise Trump oder Putin vor, wenn er auf diese Präsidentin trifft. Ein minutenlanger Lachkrampf dürfte folgen.
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Offline kairo

Völkermord im Landtag von Ba-Wü! Es wurden doch tatsächlich ein paar rechte Spinner Influencer rausgeworfen, die auf ein Einladung der AfD drin waren. Spitzenjournalist Niklas Lotz war natürlich vor Ort.

https://x.com/nikitheblogger/status/1944450110382920148

Er schämt sich zu Tode, dass er nicht mal für würdig erachtet wurde, aus dem Landtag geschmissen zu werden. Man hat ja eine ganze Weile nichts mehr von ihm gehört, aber er sieht immer noch aus wie ein Milchbubi.
 
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Ich stelle mir gerade wahlweise Trump oder Putin vor, wenn er auf diese Präsidentin trifft. Ein minutenlanger Lachkrampf dürfte folgen.

Und bei Trump kommt dann noch das bewährte "Grab 'em by the pussy!". Sorgt dann auf beiden Seiten für viel Freude.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Gerntroll

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Finde ich gut. Ist ja auch höchste Zeit für eine Frau im Bellevue!

Erstmal wird sie im Männerknast zur Frau gemacht.
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Offline Neubuerger

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Er schämt sich zu Tode, dass er nicht mal für würdig erachtet wurde, aus dem Landtag geschmissen zu werden. Man hat ja eine ganze Weile nichts mehr von ihm gehört, aber er sieht immer noch aus wie ein Milchbubi.

Er ist Jahrgang 1999, also 26 (oder wird es). Dafür hat er bisher nichts im Leben erreicht, das Milchbubidasein ist alles was er hat. Kein Wunder, dass er das kultiviert. Das geht noch ein paar Jahre, irgendwann nimmt ihm das aber auch keiner seiner Fans mehr ab. Dann kann er Bürgergeld beantragen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline kairo

Dafür hat er bisher nichts im Leben erreicht, das Milchbubidasein ist alles was er hat. Kein Wunder, dass er das kultiviert.

"Le style - c'est l'homme même." Das hat ein kluger Mann vor nun schon fast 300 Jahren gesagt, aber es stimmt immer wieder. So, wie er aussieht und sich gibt - genau so oder genau das ist er.

Das geht noch ein paar Jahre, irgendwann nimmt ihm das aber auch keiner seiner Fans mehr ab. Dann kann er Bürgergeld beantragen.

Wird er dann feierlich als Bürger der Bundesrepublik vereidigt? Oder wird man sich mit ihm nicht mal die Mühe machen?
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Er zählt sich wirklich zur "freien Presse"? Das Vorlesen von Nachrichten ist also freie Presse?

Irgendwann wird der Lotzlöffel als Mitarbeiter bei einem rechtsextremen AfD-Heini anfangen und dessen Post sortieren oder Pressemitteilungen formulieren, wenn die Einnahmen seiner depperten Follower nicht mehr ausreichen. Gelernt hat er ja nichts. Kompetenzniveau dürfte bei nahe Null liegen. Vermutlich sogar mit einem Minus davor.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Offline SchlafSchaf

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Er schämt sich zu Tode, dass er nicht mal für würdig erachtet wurde, aus dem Landtag geschmissen zu werden. Man hat ja eine ganze Weile nichts mehr von ihm gehört, aber er sieht immer noch aus wie ein Milchbubi.

Der sieht ziemlich "verbraucht" aus, da merkt man halt wieder einmal das sein Rotzvideos aus dem Kinderzimmer realtiv aufwändig produziert werden, was wiederrum dafür spricht das ein Team dahintersteht.
Finde ausserdem nur ich es merkwürdig das sein Kopf zur Seite "verschoben" aussieht?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Ba_al

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Offline Neubuerger

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Der sieht ziemlich "verbraucht" aus, da merkt man halt wieder einmal das sein Rotzvideos aus dem Kinderzimmer realtiv aufwändig produziert werden, was wiederrum dafür spricht das ein Team dahintersteht.

Ja, das ist mir auch aufgefallen. Hier hat er vermutlich kein Makeup oder so drauf.

Finde ausserdem nur ich es merkwürdig das sein Kopf zur Seite "verschoben" aussieht?

Er steht auch schief da.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline SchlafSchaf

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NIUS ist sehr laut, aber wohl nicht sehr "profitabel"
Nur maximal 5700 Abonennten die zahlen

Zitat
Das Krawallportal Nius ist mutmaßlich Ziel einer kriminellen Attacke geworden. Jetzt sorgen sich manche Abonnenten, weil sich über sie so einiges herausfinden lässt.

Daten von Tausenden Abonnenten des rechtspopulistischen Portals nius.de stehen seit dem Wochenende im Netz. Darunter sind die Namen, zum Teil mehrere E-Mail-Adressen pro Nutzer, Bankverbindung und auch private Anschrift. t-online konnte bei einzelnen Betroffenen die Echtheit verifizieren.

Der zuständigen Berliner Datenschutzbeauftragten wurde der Fall bis zum Montagabend nicht gemeldet, hieß es dort. Das muss nach Bekanntwerden einer solchen Datenpanne binnen 72 Stunden passieren. Der Datenschutzbeauftragte der Firma Vius SE & Co. KGaA, die das Portal verantwortet, teilte t-online auf Anfrage lediglich mit, "wegen laufender Ermittlungen" könnten keine Angaben gemacht werden. Offenbar hatte das Unternehmen jedoch bereits in der Nacht zum Montag Betroffene angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Daten öffentlich zugänglich gemacht wurden.
Nutzer sehen Gefahr von Feindeslisten

Einzelne von t-online kontaktierte Nutzer aus der Datei wollten sich nicht dazu äußern, andere zeigten sich schockiert und befürchteten, nun auf "Feindeslisten" zu landen. t-online sprach auch mit einem Abonnenten, der erklärte, er halte politisch nichts von dem "braunen Mist", habe das Abonnement aber, um über die Arbeit des Portals informiert zu sein. "In meinem politischen Bekanntenkreis würde das bestimmt zuerst einmal viele Fragen auslösen, wenn dort bekannt wird, dass ich ein Abonnement habe."

In der Vergangenheit sind schon häufiger Kundenlisten politisch exponierter Verlage oder Händler genutzt worden, um Gegner zu markieren. Entsprechende Befürchtungen sind also nicht vollkommen abwegig.

Das vermutlich bekannteste Beispiel ist eine bei den Sicherheitsbehörden als "25.000er-Liste" bekannte Datensammlung, die angeblich die Namen von Linksextremisten enthalten sollte. Dabei handelte es sich um Kunden des Duisburger Internethandels Impact Mailorder, dessen Sortiment sich insbesondere an die Punk- und linksalternative Subkultur richtet, aber auch ein breiteres unpolitisches Publikum anspricht. Eine extrem rechte Hackergruppe hatte die Kundendatei 2015 erbeutet und Vergeltung für linke Hacks angekündigt. Später wurde sie bei mehreren Razzien bei rechtsextremistischen Gruppierungen entdeckt, wo sie als eine Art "Todesliste" galt.
AfD-Abgeordneter verbreitete Kundenliste

Nach 2017 zog diese Liste noch einmal größere Kreise, weil der damalige AfD-Landtagsabgeordnete Heiner Merz sie an Fraktionsmitglieder in Baden-Württemberg verschickte. Er forderte AfD-Anhänger in einem Schreiben auf, nach Personen auf der Liste in ihrer Gegend zu schauen und diese Personen bei ihren Arbeitgebern zu denunzieren. "Der Fantasie sind wenig Grenzen gesetzt", schrieb Merz. Später sagte er, er sei über den Inhalt getäuscht worden und habe nicht gewusst, dass es eine Kundendatei sei.

Stattdessen habe er geglaubt, es handele sich um die Veröffentlichung eines Aussteigers aus der linksextremen Szene, erklärte Heiner Merz der "Stuttgarter Zeitung". Das Missbrauchspotenzial sei ihm nicht bewusst gewesen. "Dass diese Listen verbrecherisch verwendet wurden, das bestürzt mich ebenso wie jeden vernünftigen und normalen anderen", sagte er. Verhörprotokolle des Bundeskriminalamts (BKA) zeigen, dass Daten aus der Liste auch für Anschlagsüberlegungen der rechtsextremen Gruppe "Nordkreuz" dienten.
In der Datenbank auch Maaßen und Sarrazin

Umgekehrt sind auch linke Hacker mehrfach an Kundendateien von rechten Versandhändlern gelangt und haben diese veröffentlicht. Auf der einschlägigen Seite linksunten.indymedia wurden zudem die Teilnehmerlisten von zwei Parteitagen der AfD in Bremen 2015 und Stuttgart 2016 veröffentlicht, auf denen insgesamt fast 5.000 Namen und Adressen von AfD-Mitgliedern zu finden waren.

Dass die Daten von rund 5.700 Nius-Kunden veröffentlicht wurden, hat zuerst heise.de berichtet. t-online hat die Daten danach abgerufen und selbst sichten können. Darunter finden sich in einem zweiten Teil auch externe Autoren, an die die E-Mail-Adresse @vius.com vergeben wurde.

Eine entsprechende E-Mail-Adresse erhielten etwa die frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Katja Adler, der ehemalige Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, der aus der SPD ausgeschlossene Thilo Sarrazin und der Jurist Ulrich Vosgerau, der vielfach für die AfD als Anwalt arbeitete und durch seine Teilnahme am rechtsextremen "Potsdamer Treffen" mit Martin Sellner bekannt wurde. Nach t-online-Informationen war zumindest ein Teil der Betroffenen nur einmalig als Gastautor tätig und wusste nichts von diesen E-Mail-Adressen von Vius, die im System angelegt wurden. Vius hat eine t-online-Anfrage dazu bislang nicht beantwortet.

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_100819618/nius-reichelt-plattform-gehackt-kundendaten-im-netz.html
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Offline Gerntroll

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Er ist Jahrgang 1999, also 26 (oder wird es). Dafür hat er bisher nichts im Leben erreicht, das Milchbubidasein ist alles was er hat. Kein Wunder, dass er das kultiviert. Das geht noch ein paar Jahre, irgendwann nimmt ihm das aber auch keiner seiner Fans mehr ab. Dann kann er Bürgergeld beantragen.

Nein, wenn die AfD erstmal gesiegt hat, wird er Chefredakteur des "Stürmer"!
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Offline kairo

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Nein, wenn die AfD erstmal gesiegt hat, wird er Chefredakteur des "Stürmer"!
Ausgeschlossen, das erfordert doch zumindest ein gewisses technisches Niveau.
 
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Nein, wenn die AfD erstmal gesiegt hat, wird er Chefredakteur des "Stürmer"!
Ausgeschlossen, das erfordert doch zumindest ein gewisses technisches Niveau.
Das ist aber auch das einzige erforderliche Niveau.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Online Reichsschlafschaf

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Hier hatten wir ihn (Balliet) zuletzt:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=8018.msg463906#msg463906


Zitat
Haft, Schmerzensgeld, Schadensersatz Urteil gegen Halle-Attentäter nach Geiselnahme in JVA Burg ist rechtskräftig

15. Juli 2025, 17:30 Uhr

Das Urteil gegen den Halle-Attentäter nach der Geiselnahme in der JVA Burg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung verworfen. Im Februar 2024 hatte das Landgericht Stendal den Mann zu weiteren sieben Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss er Schmerzensgeld und Schadensersatz an die Verletzten zahlen.
Spoiler
von MDR SACHSEN-ANHALT

    Das Urteil gegen den Halle-Attentäter nach der Geiselnahme in der JVA Burg ist rechtskräftig.
    Er muss weitere sieben Jahre in Haft, Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen.
    Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt, ebenso wie die Verteidigung.

Das Urteil zur Geiselnahme des Halle-Attentäters in der JVA Burg ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag mitteilte, sind die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten als weitgehend unbegründet verworfen worden.
Halle-Attentäter zu weiteren sieben Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht Stendal hatte den Halle-Attentäter im Februar 2024 wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen und Führen einer Schusswaffe zu weiteren sieben Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss er den Verletzten der Geiselnahme Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 beziehungsweise 15.000 Euro zahlen und ihren Verdienstausfall ersetzen.

Der Mann hatte im Dezember 2022 versucht, aus der JVA Burg zu fliehen. Dafür setzte er eine selbstgebaute Waffe ein und nahm zwei JVA-Beamte vorübergehend als Geiseln. Einen ließ er später frei, mit dem anderen versuchte er zur Hauptschleuse der Haftanstalt zu gelangen. Der Beamte konnte dort entkommen, der Geiselnehmer wurde überwältigt.


Staatsanwaltschaft: Revision wegen Frage nach Sicherungsverwahrung

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte nach eigenen Angaben aus formalen Gründen Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stendal eingelegt. Es ging demnach um die Frage nach der Sicherungsverwahrung des Attentäters. Diese war – anders als beim Urteil zum Anschlag in Halle – nicht erneut angesetzt worden. Das könnte aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft zum Problem werden.

Auch Verteidigung legt Revision ein

Der BGH bestätigte nun jedoch die Einschätzung des Landgerichts, wonach die bereits im ursprünglichen Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg verhängte Sicherungsverwahrung ausreiche. Der Halle-Attentäter war 2020 wegen des rechtsterroristischen Anschlags zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

2019 hatte der Mann höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen, um ein Massaker zu verüben. Als das scheiterte, erschoss er eine Passantin und einen Mann in einem Dönerimbiss. Zwei weitere Menschen wurden schwer verletzt. Auch dieses Urteil hatte der BGH bereits bestätigt.

Nach dem Urteil zur Geiselnahme in der JVA Burg hatte auch der Verteidiger des Attentäters Revision gegen das Urteil eingelegt. Dabei ging es um das Schmerzensgeld, das die Geiseln erhalten sollen. Auch diese Revision hat der BGH nun verworfen.
[close]
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/attentaeter-geiselnahme-jva-burg-urteil-rechtskraeftig-100.html


Pm des Gerichts:
Spoiler
Urteil wegen Geiselnahme in der JVA Burg rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
15.07.2025

Nr. 130/2025

Beschluss vom 15. Mai 2025 – 6 StR 349/24

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal vom 27. Februar 2024 verworfen, mit dem dieser wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen und Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden ist und den Verletzten Schmerzensgeld- bzw. Schadensersatzansprüche zuerkannt worden sind.

Nach den Feststellungen des Landgerichts versuchte der Angeklagte am 12. Dezember 2022 aus der Justizvollzugsanstalt Burg zu fliehen. Dort verbüßte er zur Tatzeit eine vom Oberlandesgericht Naumburg im Jahr 2021 wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in einer Vielzahl von Fällen sowie weiterer Delikte verhängte lebenslange Freiheitsstrafe.* Unter Einsatz eines in der Strafhaft selbstgebauten Schussapparats samt Patronen nahm er zwei Justizvollzugsbeamte als Geiseln. Nachdem er einen Beamten freigelassen hatte, begab er sich mit dem anderen über den Hof der Justizvollzugsanstalt zur Hauptschleuse. Dort konnte der Beamte fliehen. Der Angeklagte gab daraufhin sein Fluchtvorhaben auf.

Der Senat hat die Revision der Staatsanwaltschaft Stendal, mit der diese allein die unterbliebene Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung beanstandet, entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Landgericht hat seine Ermessensentscheidung insbesondere damit begründet, dass dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit bereits durch das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg entsprochen werde, mit dem der Angeklagte nicht nur zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, sondern zugleich auch die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet worden war. Die auf die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung beschränkte Überprüfung des Urteils hat Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten nicht ergeben. Die auf die Adhäsionsentscheidung beschränkte Revision des Angeklagten hat der Senat - mit Ausnahme einer geringfügigen formalen Ergänzung des Urteils - ebenfalls als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

* Vgl. hierzu die Pressemitteilung Nr. 046/2022 des Bundesgerichtshofs (Verurteilung wegen Tatgeschehens um den Angriff auf Synagogenbesucher in Halle insgesamt rechtskräftig)

Vorinstanz:

Landgericht Stendal - Urteil vom 27. Februar 2024 - 501 KLs (113 Js 16/22) 8/23

Maßgebliche Vorschriften:

§ 66 Strafgesetzbuch (StGB) - Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

(1) Das Gericht ordnet neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn

1. jemand zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, die

a) sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung richtet,

b)unter den Ersten, Siebenten, Zwanzigsten oder Achtundzwanzigsten Abschnitt des Besonderen Teils oder unter das Völkerstrafgesetzbuch oder das Betäubungsmittelgesetz fällt und im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bedroht ist oder

...

4. die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist.



(2) Hat jemand drei Straftaten der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Art begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hat, und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bezeichneten Voraussetzung neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3) anordnen.(3) Wird jemand wegen eines die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder b erfüllenden Verbrechens oder wegen einer Straftat nach § 89a Absatz 1 bis 3, § 89c Absatz 1 bis 3, § 129a Absatz 5 Satz 1 erste Alternative, auch in Verbindung mit § 129b Absatz 1, den §§ 174 bis 174c, 176a, 176b, 177 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 und 6, §§ 180, 182, 224, 225 Abs. 1 oder 2 oder wegen einer vorsätzlichen Straftat nach § 323a, soweit die im Rausch begangene Tat eine der vorgenannten rechtswidrigen Taten ist, zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt, so kann das Gericht neben der Strafe die Sicherungsverwahrung anordnen, wenn der Täter wegen einer oder mehrerer solcher Straftaten, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon einmal zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist und die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. ….



§ 239b Strafgesetzbuch (StGB) - Geiselnahme

(1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung (§ 226) des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung von über einer Woche Dauer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Nötigung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.



§ 403 Strafprozessordnung (StPO) - Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren

Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, im Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes. Das gleiche Recht steht auch anderen zu, die einen solchen Anspruch geltend machen.

Karlsruhe, den 15. Juli 2025

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76125 Karlsruhe
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https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025130.html;jsessionid=82C375089407B603856AD64C8ED59F4C.internet972



Entscheidung:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=142209&anz=1040&pos=6


Dann hammer das jetzt auch.
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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