Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 84099 mal)

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Offline Seb

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1305 am: 18. Februar 2025, 12:36:31 »
Zitat
Vandalismus in Holocaustgedenkstätte
Polizei findet Maschinenpistole bei Rechtsextremisten
Kurz nach einer Holocaust-
Gedenkveranstaltung in Hannover-Ahlem wurden Kränze zerstört. Ein  Rechtsextremist geriet ins Visier, bei der Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei eine vollautomatische Waffe.

Nach der Schändung der Holocaustgedenkstätte Ahlem in Hannover hat die Polizei die Wohnung eines Verdächtigen durchsucht – und eine vollautomatische Maschinenpistole samt Munition entdeckt. Der Mann ist als Rechtsextremist bekannt.

Die kriminaltechnischen Untersuchungen zur Waffe dauern an; die Herkunft der Waffe und die Hintergründe des Waffenbesitzes sind Gegenstand der Ermittlungen. Mithilfe von Videoaufzeichnungen hatte die Polizei den 25-Jährigen aus Hannover identifiziert.
...
Nach bisherigen Erkenntnissen des polizeilichen Staatsschutzes handelt es sich bei dem 25-Jährigen um einen bekannten Rechtsextremisten, wie die Polizei mitteilte. Dieser fiel demnach schon in der Vergangenheit mit politisch motivierten Straftaten auf. Er soll sich im Kreis rechtsextremer Organisationen engagiert haben; 2019 trat er laut Polizei erstmals im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen eine inzwischen inaktive rechtsextreme Gruppe in Erscheinung.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hannover-polizei-entdeckt-maschinenpistole-bei-rechtsextremisten-a-0ad75534-658a-4654-90c6-6f3560adc746

NDR:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Ahlem-Rechtsextremist-beschaedigte-wohl-Holocaust-Gedenkstaette,aktuellhannover18230.html
« Letzte Änderung: 18. Februar 2025, 13:39:00 von Seb »
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1306 am: 25. Februar 2025, 10:42:11 »
Und in Schnellroda haben sich mal wieder Nazis und sonstiges Pack getroffen

Zitat
Ende Januar traf sich die völkisch-autoritäre Rechte zu den sogenannten "Studientagen" in Schnellroda (Sachsen-Anhalt). Neben "Identitärer Bewegung" und Klerikalfaschisten waren auch Vertreter:innen von AfD und ihrer Jugendorganisation vor Ort.

https://x.com/recherchenorth/status/1894279171699773557
https://www.recherche-nord.com/gallery/2025.01.25.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1307 am: 28. Februar 2025, 09:53:19 »
Die Flagge ist zu grüßen, oder so  :facepalm:

Zitat
Ein 83-Jähriger besucht eine Vorstellung in der Oper Leipzig. Plötzlich steht er auf und streckt einen Arm zum verbotenen Nazigruß aus. Jetzt ermittelt die Polizei gegen den Mann.

Mitten in einer Opernvorstellung in Leipzig hat ein 83-Jähriger am Freitagabend einen Nazigruß gezeigt. Der Mann besuchte ein Stück, das sich um Deutschland in den 20er und 30er Jahren drehte.

Als auf der Bühne eine Hakenkreuzfahne zu sehen war, stand der Mann auf und zeigte den "verfassungswidrigen Gruß", wie die Polizei mitteilte. Zeugen alarmierten sofort die Polizei und zeigten ihn wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an.

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100608648/leipzig-83-jaehriger-zeigt-hitlergruss-in-oper-polizei-ermittelt.html
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1308 am: 28. Februar 2025, 10:09:45 »
Also damals... als ich noch jung war... die Gummistiefel aus Holz und der Regenbogen schwarz-weiß, da ist dann wenn man uniformiert vor dem Altenheim hergegangen ist, ist regelmäßig ein Bewohner ähnlichen Alters aufgestanden und hat auch höflich "gegrüßt". Da hat man dann einfach die Hand zackig zum Barett geführt und alle waren glücklich... In seiner Demenz wusste er es halt nicht (mehr) besser.

Einen ähnlichen (Geistes-)Zustand will ich hier auch nicht ausschließen. Jedoch sollte es schon fraglich sein, ob ein 41'er Baujahr eine so tief sitzende Verhaltensweise erklärt, wie damals das Baujahr in den Zwanzigern.
I'm gonna build my own nation, with blackjack and hookers.
 
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Genau: einfach mal jemand ganz gewaltfrei vergasen...





 :facepalm:
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Der Nichtslotz wäre sicher auch gern zu dieser geschichtsträchtigen Großdemo gefahren. Aber der hat, glaube ich, nicht genug Geld für die Bahn. Vielleicht durfte er auch nicht weil er sein Zimmer aufräumen muss.
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Die Kundschaft ist empört!   :o







Ja, aber!  :oldtimer:

Diese Koalition kommt hat auf 56,55% und das sind halt mehr als die 28,85% des Vokaki ...  ???
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Ja, aber!  :oldtimer:

Diese Koalition kommt hat auf 56,55% und das sind halt mehr als die 28,85% des Vokaki ...  ???

Du wieder mit der alten Leier. Das ist doch Systemmathematik! Es geht um die gefühlte Mehrheit.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Die Welt in der diese Menschen leben ist schon seltsam.

Man hatte doch aufgrund des Wahlsieges und dem Scheitern erster Gespräch einer alternativen Mehrheit den Auftrag zu Regierungsbildung.
Was zwar entsprechend gefeiert wurde, aber aufgrund fehlender Kompromissbereitschaft der eigenen Leute  dann doch gescheitert ist.
Danach ging es eben in die dritte Runde zu Regierungsbildung und hier wurde eine andere Mehrheitsfähige Kooperation sich einig.

Man hat es also zu 100% selbst verbockt.
Wobei ich das für Masche halte, man kann seine Macht nur in der Opferrolle ausbauen, wenn eine Demokratie halbwegs resilient ist.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Ja, aber!  :oldtimer:

Diese Koalition kommt hat auf 56,55% und das sind halt mehr als die 28,85% des Vokaki ...  ???

Du wieder mit der alten Leier. Das ist doch Systemmathematik! Es geht um die gefühlte Mehrheit.


Und jetzt kommt auch noch der HBP vdB und macht trotz Neuer Deutscher Rechnung den Sack zu!  ;D




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 :dance:


Zitat
Exklusiv Dokument in „Schwachkopf“-Affäre veröffentlicht:

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Julian Reichelts „Nius“

Das News-Portal „Nius“ hatte die Diskussionen um Robert Habecks Massen-Strafanzeigen ausgelöst. Nun besteht ein Verdacht wegen verbotener Publikation von Gerichtsakten.

Von Jost Müller-Neuhof

04.03.2025, 08:22 Uhr

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Verantwortliche des Portals „Nius“ des früheren „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt. Anlass ist die Publikation eines Durchsuchungsbeschlusses im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen der mutmaßlichen Beleidigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) als „Schwachkopf“.

Die Veröffentlichung bei „Nius“ könnte gegen eine Strafvorschrift verstoßen haben, wonach die Publikation von Akten aus laufenden Strafverfahren verboten ist.
Der Durchsuchungsbeschluss ist weiterhin im Netz aufrufbar

„Ein Anfangsverdacht wurde bejaht“, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Tagesspiegel. Auch sei eine Strafanzeige eingegangen. Eine Einlassung liege noch nicht vor, „rechtliches Gehör würde üblicherweise aber auch erst zum Abschluss der Ermittlungen gewährt, falls sich bis dahin der Anfangsverdacht erhärtet haben sollte“. „Nius“ hat auf mehrfache Tagesspiegel-Anfragen zum Thema bisher nicht reagiert.

„Nius“ hatte im November vergangenen Jahres über einen Mann aus Bayern berichtet, der nach eigenen Angaben ein Bild von Robert Habeck in einem Social-Media-Kanal mit der Bezeichnung „Schwachkopf Professional“ verbreitet hatte. Weil deswegen eine Hausdurchsuchung stattfand, wurde sowohl an der Justiz wie an Habeck Kritik laut, es würde überzogen reagiert.

In dem „Nius“-Bericht vom November wurde der zweiseitige Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg offenbar vollständig abgebildet. Bericht und Beschluss sind weiterhin abrufbar.

Nun droht deshalb Ärger für „Nius“. Laut Strafgesetzbuch könnte in der Publikation eine „Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen“

nach Paragraf 353 d Strafgesetzbuch (StGB) liegen.

Der Tatbestand untersagt, „amtliche Dokumente“ aus einem laufenden Strafverfahren „ganz oder in wesentlichen Teilen“ im Wortlaut öffentlich mitzuteilen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. Es droht eine Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr.
Spoiler
Der auch unter Journalistinnen und Journalisten wenig bekannte Strafrechtsparagraf macht immer wieder Probleme. So hatte etwa auch der noch amtierende Chef des Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt (SPD) deswegen kurz vor seinem Amtsantritt eine Geldauflage von 5000 Euro zahlen müssen.

Der Politiker hatte, als er noch Staatssekretär im Bundesfinanzministerium war, in einem Social-Media-Kanal ebenfalls Textteile aus einem Durchsuchungsbeschluss gepostet. Eine Strafe dafür gab es nicht – das Verfahren wurde gegen die Geldauflage eingestellt.

Ob Julian Reichelt und sein „Nius“-Team sich ebenfalls auf ein solches Geschäft einlassen würden, dürfte fraglich sein. So kritisiert etwa die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF), der Paragraf gefährde die freie Berichterstattung und damit die Pressefreiheit. Es müsse möglich sein, wichtige Originaldokumente abzubilden. Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat den Gesetzgeber zu einer Reform aufgerufen.

Möglich daher, dass „Nius“, sollte es tatsächlich zu einer Anklage kommen, sich entschließt, gegen strafgerichtliche Verurteilungen vorzugehen. Der Weg könnte über den Bundesgerichtshof bis hin zum Bundesverfassungsgericht führen.

Paragraf 353 d StGB soll den der Hauptverhandlung vorgelagerten, nicht öffentlichen Teil des Strafverfahrens schützen. Richter, Schöffen oder etwa auch Zeugen sollen nicht beeinflusst werden, indem Originalinhalte der Akten in den Medien erörtert werden. Zugleich dient die Vorschrift dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Unschuldsvermutung eines Beschuldigten.

Das Strafgesetz schließt es nicht aus, über Dokumente öffentlich zu berichten und Inhalte daraus wiederzugeben. Bei ausführlichen wörtlichen Zitaten oder der Veröffentlichung vollständiger Dokumente kann aber ein Verfahren drohen. Bisher hat das Bundesverfassungsgericht Paragraf 353d StGB in seiner Rechtsprechung gebilligt.
[close]
https://www.tagesspiegel.de/politik/dokument-in-schwachkopf-affare-veroffentlicht-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-julian-reichelts-nius-13306474.html


Sicher wird es ein epochaler Sieg für den Frauengrabscher werden und das BVerfG knickt ein, wenn sich Folck fpr Akten interessiert?   :think:
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Zitat
06.03.2025 18:30 2.642
Zahl rechter Straftaten in Sachsen stark angestiegen

Von Jörg Schurig

Dresden - Die Zahl von Straftaten mit einem rechtsextremen Hintergrund ist 2024 in Sachsen sprunghaft gestiegen. Das ergab eine Auswertung Kleiner Anfragen, die Linken-Politikerin Juliane Nagel (46) im Landtag gestellt hat.

Demnach nahm die Polizei im vergangenen Jahr insgesamt 4200 Fälle auf - mehr als elf pro Tag. 2023 lag die Zahl bei 2704.

"Fest steht schon jetzt: Es handelt sich um ein alarmierendes Allzeithoch", sagte die Abgeordnete und sprach von einem beispiellosen Sprung nach oben.

"Die dramatische Entwicklung dürfte zumindest teilweise auf das zurückliegende 'Superwahljahr' zurückzuführen sein." Demnach ereigneten sich besonders viele Taten im Mai (590) und August (485), unmittelbar vor Kommunal- und Landtagswahl. Mehr als 200-mal sei es um zerstörte Wahlplakate gegangen.

Insgesamt wurden 2024 in Sachsen sogar 8058 Straftaten als politisch motiviert eingestuft. Die von mutmaßlichen linken Tätern verübten Straftaten stiegen binnen eines Jahres von 1098 auf 1342.

153 Fälle wurden einer "ausländischen Ideologie" beziehungsweise "religiösen Ideologie" zugeschrieben.
https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/zahl-rechter-straftaten-in-sachsen-stark-angestiegen-3365943


In Sachsen?   :scratch:

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Beschwerde des GBA beim BGH erfolgreich "Knoc­kout 51" wohl doch eher ter­r­o­ris­tisch

06.03.2025
Thüringer OLG

Statt dem LG Jena wird nun das OLG den Fall erstinstanzlich verhandeln. Foto: picture alliance / Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa | Martin Schutt

Nur kriminell oder auch terroristisch? Darum geht es bei der Gruppierung 'Knockout 51'. Entscheiden soll nun doch das Oberlandesgericht in Jena und nicht eine Staatsschutzkammer des Landgerichts, so der BGH.

Das Verfahren vor dem Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena gegen die Neonazi-Gruppierung "Knockout 51" findet nun doch auch mit dem Vorwurf der terroristischen und nicht nur dem der kriminellen Vereinigung statt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf eine sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts (GBA) hin entschieden (Beschl. v. 06.02.2025, Az. StB 75/24, StB 76/24 und StB 77/24).

Im September 2024 hatte der GBA beim OLG in Jena Anklage gegen drei Deutsche erhoben. Einem wird vorgeworfen, die Neonazi-Vereinigung mitgegründet und als Rädelsführer agiert zu haben. Mitgliedschaft und Teilnahme an Kampf- und Schießtrainings werden auch einem weiteren Mann vorgeworfen. Der dritte Mann ist ein bekannter Neonazi, ein Führungsmitglied der früher als NPD bekannten Kleinstpartei "Die Heimat". Er soll "Knockout 51" unter anderem in einem bekannten Eisenacher Szenetreff einen Raum als Waffenlager und einen Computer zur Verfügung gestellt haben.

Anders als die Anklage vorsah, eröffnete das OLG Jena das strafrechtliche Hauptverfahren zunächst nur vor einer Staatsschutzkammer des Landgerichts. Denn es sei jeweils nur ein hinreichender Tatverdacht der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung bzw. der Unterstützung einer solchen, nicht aber in Bezug auf eine terroristische Vereinigung begründet (§ 129 statt § 129a Strafgesetzbuch (StGB)), meinte das OLG.
Zuständigkeit der Bundesjustiz doppelt begründet

Dagegen legte der GBA die sofortige Beschwerde ein, um das Verfahren doch zum OLG zu bringen. Mit Erfolg – der BGH eröffnete das Verfahren nunmehr vor einem anderen Strafsenat des Thüringer OLG, wo jetzt die Hauptverhandlung stattfinden wird.

Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des BGH sah die Zuständigkeit des OLG zum einen deshalb eröffnet, weil das Ermittlungsergebnis bei vorläufiger Bewertung einen hinreichenden Tatverdacht auch in Bezug auf eine terroristische Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) ergebe.

Über diese originäre Zuständigkeit gemäß § 120 Abs. 1 Nr. 6 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) hinaus führe auch die besondere Bedeutung des Falles zur Zuständigkeit der Bundesjustiz gemäß § 120 Abs. 2 S. 1 GVG in Verbindung mit Art. 96 Abs. 5 Nr. 5 Grundgesetz (GG). "Bei der dafür maßgeblichen Gesamtbetrachtung der bisherigen Erkenntnisse ist von Belang, dass die in Rede stehende Gruppierung etwa durch willkürliche Gewalttaten gegen missliebige Personen ‘Ordnungsmacht’ in einem bestimmten Stadtgebiet sein wollte, überregional mit rechtsradikalen Kräften vernetzt war und Aktivitäten in sieben Bundesländern entfaltete", so der BGH. Auch die "zunehmende Bewaffnung und die begonnene Herstellung halbautomatischer Schusswaffen" sei zu berücksichtigen gewesen.

Es sei im Rahmen der anstehenden Hauptverhandlung der Nachweis wahrscheinlich, so der BGH, dass sich "Knockout 51" von einer kriminellen zu einer terroristischen gewandelt habe, ihre Zwecke oder Tätigkeit mithin schließlich darauf gerichtet waren, Mord oder Totschlag zu begehen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

Anfang Juli 2024 hatte das Thüringer OLG in Jena bereits vier mutmaßliche Mitglieder von "Knockout 51" zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der GBA erklärte kurz darauf, man habe beim BGH gegen das Urteil Revision eingelegt. Eine Entscheidung steht insoweit noch aus.

jb/LTO-Redaktion
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/stb757724-bgh-gba-knockout-51-olg-jena-rechtsextremismus
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Offline Judge Roy Bean

@Reichsschlafschaf: Kleine Kloogschieter-Korrektur: Ein LG Jena gibt es nicht, gemeint ist wohl das LG Gera (Nachtrag: steht so auch in der PM des BGH). Schleswig, Celle, Brandenburg, Naumburg, Jena und Hamm haben zwar ein OLG, aber kein LG.

Ok, ich geh weiter Erbsen zählen.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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