Das Landgericht stellt tatsächlich eine Apostille für eine Unterschriftsbeglaubigung aus? Da beißt man doch wieder in die Tischkante (danke sei dem Tischkantenschoner!)!
Aber bei genauer Betrachtung: Die Unterschriftsbeglaubigung selbst ist eine öffentliche Urkunde (§ 415 ZPO), aber apostilliert wird damit wirklich nur die Unterschriftsbeglaubigung und nicht das unterschriebene Schriftstück. Steht so natürlich auch in der Apostille.
Ansonsten ist das natürlich ein Schenkelklopfer hoch 3, dass der eine Verrückte den anderen Verrückten ausnimmt.
Aber dass Sürmeli für die Zustellung einen einfachen Einsendebrief nimmt, enttäuscht. Fitzeli weiß doch selber, dass das nur mit Turnbeuteln geht!
Vielleicht sollten sie das Abkommen auch mal durchlesen. Da hab ich ne schlechte Nachricht in Art. 4 Abs. 1:
Durch das Abkommen werden die Personen geschützt, die sich im Falle eines Konflikts oder einer Besetzung zu irgendeinem Zeitpunkt und gleichgültig auf welche Weise in der Gewalt einer am Konflikt beteiligten Partei oder einer Besetzungsmacht befinden, deren Staatsangehörige sie nicht sind.
Selbst wenn sei nach ihren Simulationsfantasiehirngespinsten ein Staat wären - sie müssten erst mal die deutsche Staatsangehörigkeit ablegen. Na gut, der eine oder andere ist vielleicht Schweizer oder Österreicher
Außerdem, was ist denn bitte nun aus Fitzelis ureigenen
Erneuerten Vereinten Nationen geworden? Werden die jetzt nicht mehr erneuert? Ich frag ja nur.