Autor Thema: Widerlegung Abs 15.4.8 "unmittelbare Reichsangehörigkeit" aus VorwärtsInDieVerga  (Gelesen 5143 mal)

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Offline Anmaron

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Ich habe bessere Chancen, ich bin ein veritabler Euromix. Franzosen, Preußen-Sachsen-Deutsche, Osteuropäer, Schweizer und was vor dem 16. Jahrhundert war, kann man bei mir nur stellenweise nachvollziehen. Ein großer Teil der Ahnenreihe vor 1800 ist nur aus Erzählungen bekannt. Auch bei mir der größte Teil der Ahnen Migranten, die der Arbeit hintendreingereist sind und alle Naselang ihr Glück woanders versucht haben.

Zwei Staatsangehörigkeiten habe ich sowieso, also wenn ich aufgrund von unbegründeten Gründen ausgebürgert werde, ziehe ich halt die nächste Karte und mache weiter, ohne tatenlos staatenlos staatsbürgerschaftenlos eine Staatsbürgerschaft los zu sein.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2023, 15:05:09 von Anmaron »
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Offline mork77

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Nachtrag

Zitat
Das Deutsche Kaiserreich war kein Staat, es hatte keine eigene Staatsangehörigkeit, jeder
hatte seine Stag in den Bundesstaaten.

äh, nein!

siehe hier

http://www.documentarchiv.de/nzjh/ndbd/bundes-staatsangehoerigkeit_ges.html

Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit.

Vom 1. Juni 1870.

§. 1. [1] Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.

Aufgrund der §§ 9 und 12 des Gesetzes, betreffend die Einführung Norddeutscher Bundesgesetze in Bayern vom 22. April 1871 galt dieses Gesetz als Reichsgesetz fort.

http://www.documentarchiv.de/ksr/1871/bundesgesetze-einfuehrung-bayern_ges.html
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Offline petermaier

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äh, nein!

äh doch

siehe hier

http://www.documentarchiv.de/nzjh/ndbd/bundes-staatsangehoerigkeit_ges.html

Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit.

Vom 1. Juni 1870.

§. 1. [1] Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.

Lesen: Die BUNDESangehörigkeit (also Angehörigkeit zum Staatenbund Norddeutscher Bund) wird durch die STAATSangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben !

Der Norddeutsche Bund(!) war ein Staatenbund, so auch das Deutsche Kaiserreich, genau deswegen haben ja die Bundesstaaten ihre Staatsangehörigkeiten behalten !


Aufgrund der §§ 9 und 12 des Gesetzes, betreffend die Einführung Norddeutscher Bundesgesetze in Bayern vom 22. April 1871 galt dieses Gesetz als Reichsgesetz fort.

http://www.documentarchiv.de/ksr/1871/bundesgesetze-einfuehrung-bayern_ges.html
« Letzte Änderung: 30. Juni 2023, 16:01:39 von petermaier »
 

Offline Richard Sharpe

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Zitat
Das Deutsche Kaiserreich war kein Staat, es hatte keine eigene Staatsangehörigkeit,

Und was sonst war es dann? Ein Staat ist dann ein Staat, wenn er über ein Staatsgebiet, ein darauf lebendes Staatsvolk und Staatsgewalt verfügt, und das war beim Deutschen Kaiserreich eindeutig der Fall. Vielleicht sollte man sich erst mal über Dinge wie die Drei-Elemente-Lehre informieren, wenn man sich schon über Staatsrecht auslässt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Drei-Elemente-Lehre

@ petermaier: Vielleicht versuchst du auch erst mal, Beiträge zu verstehen, bevor du sie kritisierst.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2023, 15:51:14 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Rabenaas

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Irgendwas erinnert mich hier an Taubenschach...  ::)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline petermaier

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Zitat
Das Deutsche Kaiserreich war kein Staat, es hatte keine eigene Staatsangehörigkeit,

Und was sonst war es dann?

Ein Staatenbund, siehe Anwort oben !

Ein Staat ist dann ein Staat, wenn er über ein Staatsgebiet, ein darauf lebendes Staatsvolk und Staatsgewalt verfügt, und das war beim Deutschen Kaiserreich eindeutig der Fall. Vielleicht sollte man sich erst mal über Dinge wie die Drei-Elemente-Lehre informieren, wenn man sich schon über Staatsrecht auslässt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Drei-Elemente-Lehre

@ petermaier: Vielleicht versuchst du auch erst mal, Beiträge zu verstehen, bevor du sie kritisierst.
 

Offline Anmaron

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Wenn das Kaiserreich kein Staat war, weil es ein Bundesstaat war, was sind dann die USA, die Schweiz, Deutschland, die Russische Föderation, Brasilien? Was war Österreich-Ungarn, was Jugoslawien?
Alles (keine) Staaten./?/!


Edit Staatenbund zu Bundesstaat: Die Verwirrung von Staatenbund und Bundesstaat (das Wort hat zwei Bedeutungen) ist tatsächlich nur mit Lesen und Verstehen von Erklärungen verstehbar.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2023, 16:27:08 von Anmaron »
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Offline mork77

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Schon der Norddeutsche Bund war ein Bundesstaat. Ebenso wie das deutsche Kaiserreich.

Der Staatenbund (auch völkerrechtlicher Verein, teilweise – streng nur im Falle eines „organisierten Staatenbundes“ – auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten, als Gliedstaaten oder Bundesglieder bezeichnet) mit eigener Organisation auf Bundesebene. Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche Staatenverbindung; der Staatenbund ist kein wirklicher Staat und verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene Staatsangehörige.

Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten, das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität, und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine Bundesebene und mindestens eine Ebene der Gliedstaaten. Damit unterscheidet sich der föderal organisierte Staat sowohl von einem locker gefügten Staatenbund als auch von einem zentralistischen Einheitsstaat.

Wieder werden aufgrund von falsch verstandenen Grundlagen falsche Schlüsse gezogen.

siehe auch hier





« Letzte Änderung: 30. Juni 2023, 16:26:22 von mork77 »
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Offline Schattendiplomat

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Dieser Glaube an Formalien die es nicht gibt fasziniert mich immer wieder.

Ein Staat ist ein Staat, wenn er also solcher mit Bürgern, Firmen, Staaten, … interagiert und seine Staatsmacht durchsetzten kann.
Es braucht in der Realität weder Volksabstimmungen noch eine Verfassung.
Das bedeutet auch, dass die Kindergarten- und Wohnzimmerstaaten der Reichsbürger keine Staaten sind.

Preußen, die Weimarer Republik und Deutschland waren bzw. sind eindeutig ein Staat.
Da kann man noch soviel argumentieren, scheinbar clevere Winkelzüge von sich geben oder auf irgendwelche theoretischen Abhandlungen pochen - das Scheitert an der Realität und in dieser gibt es keine Magie.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Offline Rabenaas

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Vieleicht ist die BRD ja ein Staat durch Wollen?  :think:
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Offline mork77

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Ja, ist Taubenschach.

Ich habe das hier auch nur reingestellt, um zu zeigen, was tatsächlich gilt, für den Fall, dass sich hierhin irgendwer verirrt.

 
Zitat
Die Verwirrung von Staatenbund und Bundesstaat (das Wort hat zwei Bedeutungen) ist tatsächlich nur mit Lesen und Verstehen von Erklärungen verstehbar.

Das Peterchen damit überfordert ist, verwundert nicht.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2023, 17:50:35 von mork77 »
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Offline BlueOcean

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Eifer kann man Petermaier nicht absprechen aber überzeugt hat er noch in keinem Detail, obwohl die Details immer kleiner und weniger werden.

Da hat @califix mit seinem Einwurf schon recht, wie es wohl kommt, dass in Jahrzehnten aberzigtausend Hochgebildete nie bemerkt haben, was Petermaier und seinem Nachbarn aufgefallen sein soll (von Schwurbelwebsites im Netz abgesehen, die absolut jedem Blödsinn frönen).

Zumal die Petermaiers auch noch nie von normativen Kraft des Faktischen gehört zu haben scheinen. Was würde denn passieren wenn irgendwer tatsächlich ein Haar in irgendeiner vergilbten Gesetzes-Suppe finden würde? Was wäre - oh, Schockschwerenot - wenn alle Deutschen auf einmal keine Deutschen mehr wären? Was wäre wenn wir rechtlich plötzlich wieder im Kaiserreich wären und ganz legal irgendeiner bodenlos verdutzten Urenkelschranze unsere Treue geloben sollten?

Nichts wäre. Gar nichts. Außer einem juristischen Sturm im Wasserglas, der in Windeseile dazu führen würde, dass etwaig verstaubte Akten von anno dunnemals rechtlich einwandfrei für überholt erklärt werden oder an die bestehenden Verhältnisse angepasst werden.

Da sollte Petermaier mal das Schicksal von einem gewissen Sürmeli studieren, der es tatsächlich einmal geschafft hat, die Bundesrepublik Deutschland von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilen zu lassen. Das ist Herrn Sürmeli in der Folge leider gar nicht gut bekommen.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2023, 17:52:49 von BlueOcean »
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Vieleicht ist die BRD ja ein Staat durch Wollen?  :think:
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Offline petermaier

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normativen Kraft des Faktischen= ein andere Bezeichnung für UNRECHT das in einer Dikatur geschaffen wurde und vertuscht und aufrecht erhalten werden soll - wie im Falle der BRD

Bleiben wir bei den Staatsangehörigkeiten: Die Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreiches hatten offenbar ihre eigenen Staatsangehörigkeiten (Beweis: Die Fotos oben).

Hitler hat diese rechtswidrig aufgelöst, auf welche Art, habe ich oben ausgeführt !

Das Dritte Reich war EINDEUTIG eine Diktatur, insbesonder nach 1933 !
https://de.wikipedia.org/wiki/Machtergreifung
https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_1933

Wer behauptet, die Gleichschaltung erfolgt am 5.2.1934 wäre rechtmässig gewesen, liegt FALSCH, siehe beide Artikel, das dritte Reich war ein Unrechts-(Nicht-Staat).

Da die BRD dieses Unrecht weiterfortführt (durch die "deutsche Staatsangehörigkeit") ist sie die Nachfolge-Organisation des 3.Reiches, sie hat ja keine eigene Staatsangehörigkeit "Bundesrepublikanisch" und ist auch kein Staat.




 

Offline Rabenaas

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Geistiger Dünnpfiff ist also grün - wieder etwas gelernt.

Das Dritte Reich war EINDEUTIG eine Diktatur, insbesonder nach 1933 !

Insbesondere nach 1933, schon klar.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2023, 18:19:15 von Rabenaas »
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