Autor Thema: Widerlegung Abs 15.4.8 "unmittelbare Reichsangehörigkeit" aus VorwärtsInDieVerga  (Gelesen 5145 mal)

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Offline petermaier

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Widerlegung von Abschnitt 15.4.8

 

Offline Wildente

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Das nächste Mal mindestens noch eine Farbe mehr und mit Buntstiften Kringel reinmachen, dann wird es überzeugender. :facepalm:
Schönen Gruß an den Nachbarn. :liar:
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 

Online SchlafSchaf

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Rüdi - bist du es?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Anti Reisdepp

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Hast du das geschrieben oder war es dein Nachbar?
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Offline mork77

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Offline Anmaron

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Zitat
Es ist gleich klarzustellen:
Das RuStaG

heißt seit 2000 StAG

Zitat
regelt keinesfalls eine Staatsangehörigkeit

Wieso nicht?

Zitat
sondern es definiert was ein Deutscher ist !

Nein. Das macht bereits das Grundgesetz. Es braucht kein weiteres Gesetz dazu.

Zitat
Der Begriff „Deutscher“ ist also eine Art „Zusatztitel“ aber keine Staatsangehörigkeit !

Wieso nicht?


Was Hitler 1934 rechtswidrig gemacht hat, ist wurscht für die Rechtslage heute. Die Definition von Deutschen im Grundgesetz ist rechtlich einwandfrei und nicht verfassungswidrig.

Zitat
Dieser Rechtsbruch ist bis heute nicht gesühnt

Wozu müsste etwas gesühnt werden und was?

Zitat
noch heute führt die BRD die „deutsche Stag“ von Adolf Hitler rechtswidrig fort


Nein. Die rechtswidrigen Elemente wurden aus dem (Ru)StAG entfernt.


Zitat
Die BRD hat keine eigene StaG,
Deutschland hat ein StAG.

Zitat
weshalb sie auch kein Staat ist, sondern eine NGO (Nicht-Regierungs-Organisation) mit privatem Vertragsrecht, die auf den Grundlagen des 3.Reiches beruht.

Das ist Staatsverweigererkäse.

Zitat
Deswegen kann sich jeder Mensch aus den Deutschen Völkern heute noch auf die Staatsangehörigkeit seiner Vorväter berufen und über den Ahnennachweis väterlicherseits bis vor 1914 eindeutig beweisen, daß er die nach wie vor gültige Stag z.B. „Bayern“ besitz

Es gibt nur noch ein deutsches Volk und die Definition dazu ist geregelt in Art. 116 GG. Ahnennachweise sind dafür wurscht. Einzelstaatenstaatsangehörigkeiten gibt es keine mehr.



Herr Troll, Du hast Wochenende. Bis 2045. Dann endet die Besatzung und Du kannst weiterkäsen.

Und ein Rotes Karma kommt übrigens von mir. Das hast Du Dir im Schweiße deines Angesichts verdient.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2023, 12:13:04 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline califix

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Danke für die Mühe, die Du da reinsteckst, aber ich fürchte, da kannst Du auch einem Ochsen Klavierunterricht geben, bevor der "Nachbar" Einsicht zeigt.

@petermaier : Zur Erinnerung: da studieren jedes Jahr tausende junge Leute Rechtskunde, bei uns und in anderen Ländern. Und trotz des ganzen Aufwands ist es noch niemand außer einigen ganz wenigen Erleuchteten aufgefallen, dass ja alles Quatsch ist und wir in einem rechtlosen Zustand leben, der durch Rückkehr in irgendwelchen Reichsquark behoben werden muss?
Darf man mal fragen, welche Ausbildung den Nachbarn außer seinen Studien im Internet als Staatsrechtler befähigt?

Du bist hier mal mit einer Frage angekommen, ich denke, die haben wir beantwortet. Es steht Dir frei, den Quatsch zu glauben und zu verbreiten, den Leute erzählen, die sich eine Reichsflagge in den Garten stellen und Du kannst und darfst in diesem Land dank einer freizügigen Verfassung, die nun mal auf den Namen "Grundgesetz" getauft wurde auch ungehindert sagen, was immer Du möchtest.
An anderer Stelle wurde hier sehr prägnant erklärt, wie die Argumentation der Reichsbürger funktioniert, nämlich indem jemand sich die "Deutungshoheit" über allgemein übliche Begriffe zuspricht und zunächst deren Bedeutung so verdreht, dass es zur späteren Argumentation passt. Geht man dieser Argumentation erst einmal auf den Leim, dann machen die daraus abgeleiteten Thesen Sinn, aber eben auch nur dann.
Nur durch solche Verdrehungen grundlegender Begriffe wird der Unfug nicht zur Wahrheit und wenn es persönliche Probleme sind, die hinter der Zuwendung zu solchen Thesen stehen, dann versuche bitte diese Dinge ins Reine zu bekommen, bevor Du das Leben an die Wand fährst.
Wer in diesem Forum mitliest kann einen Eindruck bekommen, wie das Leben von Reichsbürgern verläuft, und das ging bisher ausnahmslos den Bach runter.
Erspare Dir diesen Weg. Wir haben hier genug Deppen, über die wir uns austauschen können, Du musst nicht auch noch in diesen wenig erlauchten Kreis absteigen.

Offline mork77

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Zitat
Das Deutsche Kaiserreich war kein Staat, es hatte keine eigene Staatsangehörigkeit, jeder
hatte seine Stag in den Bundesstaaten.

Natürlich war es ein Staat, völkerrechtlich anerkannt, und hatte eine unmittelbare Staatsangehörigkeit.

Zitat
Adolf Hitler hat 1934 - also nach der Machtergreifung, in einer Diktatur -, rechtswidrig
und ohne Volksabstimmung die Bundesstaaten aufgelöst und die unmittelbaren
Reichsangehörigkeit zur deutschen Staatsangehörigkeit erklärt.


Das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934, kurz (Reichs-)Neuaufbaugesetz genannt, war eine Änderung der Weimarer Verfassung im Zuge der vom NS-Regime betriebenen Gleichschaltung. Das Gesetz wurde vom Reichstag beschlossen und von Reichspräsident Paul von Hindenburg unter Gegenzeichnung von Reichskanzler Adolf Hitler und Reichsminister des Innern Wilhelm Frick ausgefertigt und verkündet.

Somit ist das Gesetz rechtmässig zustande gekommen, denn

Art. 76. Die Verfassung kann im Wege der Gesetzgebung geändert werden. Jedoch
kommen Beschlüsse des Reichstags auf Abänderung der Verfassung nur zustande,
wenn zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sind und wenigstens
zwei Drittel der Anwesenden zustimmen
. Auch Beschlüsse des Reichsrats auf Abänderung der Verfassung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen
Stimmen. Soll auf Volksbegehren durch Volksentscheid eine Verfassungsänderung
beschlossen werden, so ist die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich.
Hat der Reichstag entgegen dem Einspruch des Reichsrats eine Verfassungsänderung beschlossen, so darf der Reichspräsident dieses Gesetz nicht verkünden, wenn
der Reichsrat binnen zwei Wochen den Volksentscheid verlangt.
(Weimarer Recihsverfassung)

Und das war der Fall, da es im Reichstag keine Gegenstimmen gab, und der Reichsrat keinen Einspruch einlegte.
Und natürlich kann manaufgrund von gültigen Gesetzen Verordnungen erlassen. solche wie diese hier
Zitat
Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:

§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.

(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).

§ 2. Die Landesregierungen treffen jede Entscheidung auf dem Gebiete des Staatsangehörigkeitsrechts im Namen und Auftrage des Reichs.

§ 3. Die deutsche Staatsangehörigkeit darf erst verliehen werden, nachdem der Reichsminister des Innern zugestimmt hat. § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583) wird aufgehoben.

§ 4. (1) Soweit es nach geltenden Gesetzen rechtserheblich ist, welche deutsche Landesangehörigkeit ein Reichsangehöriger besitzt, ist fortan maßgebend, in welchem Lande der Reichsangehörige seine Niederlassung hat.

(2) Fehlt dieses Merkmal, so treten an seine Stelle der Reiche nach:
1. die bisherige Landesangehörigkeit;
2. die letzte Niederlassung im Inlande;
3. die bisherige Landesangehörigkeit der Vorfahren;
4. die letzte Niederlassung der Vorfahren im Inlande.

(3) Im Zweifel entscheidet der Reichsminister des Innern.

§ 5. Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Für die Zeit zwischen diesem Tage und dem Tage des Inkrafttretens des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 bleiben die bisherigen Bestimmungen maßgebend.


Zitat
Deswegen lies er auch im Reichstagsgebäude den Text einmeiseln: „Dem Deutschen
Volk“

Die Inschrift stammt aus dem Jahr 1916, somit also mitnichten von Hitler.

Zitat
Hitler hätte dies nicht tun dürfen, er hat Menschen dadurch ihre Stag rechtswidrig
entzogen (Verstoß gegen MRK Art.15) und ihnen eine neue zugewiesen. Dieser
Rechtsbruch ist bis heute nicht gesühnt,

Da, wie oben erwähnt, kein Rechtsbruch vorliegt, muss auch nichts gesühnt werden.

Zitat
Die BRD hat keine eigene StaG, weshalb sie auch kein Staat ist, sondern eine NGO (NichtRegierungs-Organisation) mit privatem Vertragsrecht, die auf den Grundlagen des
3.Reiches beruht.
Doch, hat sie, lückenlos seit 1870 verfolgbar. Sie ist völkerrechtlich als Staat anerkannnt. Sie unterhält diplomatische Beziehungen mit 195 anderen Staaten.

Zitat
Die Anführungszeichen sind richtig, das Deutsche Kaiserreich war kein Staat und hatte
auch keine Staatsangehörigkeit, sondern bestand aus Bundesstaaten, die alle eine echte
Stag hatten

Doch, das Kaiserreich war ein Staat. Das geht auch aus der Reichsverfassung hervor

Art. 2 Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen. Die Reichsgesetze erhalten ihre verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Reichswegen, welche vermittelst eines Reichsgesetzblattes geschieht. Sofern nicht in dem publizirten Gesetze ein anderer Anfangstermin seiner verbindlichen Kraft bestimmt ist, beginnt die letztere mit dem vierzehnten Tage nach dem Ablauf desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Reichsgesetzblattes in Berlin ausgegeben worden ist.
Art. 11 Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.

Zitat
Nochmal: Die unmittelbare Reichsangehörigkeit war und ist keine Staatsangehörigkeit.
Sie wurde erst zu solch einer von Hitler umdefiniert – rechtswidrig !


Nochmal, der Vorgang war verfassungskonform.

Zitat
(Oder durch eine Volksabstimmung von den deutschen Völkern bestätigt werden müssen.

Nein, Nach Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung reichte für Verfassungsänderungen eine 2/3 Mehrheit des Reichstages. Und die lag vor.

Zitat
Eine unglaubliche Tat von Adolf Hitler und die BRD führt dies einfach munter fort ! Weder
1949 noch 1990 ist dieser rechtswidrige Vorgang in den Medien überhaupt erwähnt
worden !

Wozu, ein rechtswidriger Vorgang lag nicht vor.

Zitat
Ein wunderschönes Beispiel, wie bezahlte System-Schreiber im Auftrag der BRD
versuchen die Wahrheit durch kleine Ungenauigkeiten zu verdrehen !

Nein, dein Schreiben ist ein wunderschönes Beispiel dafür, wie man aufgrund von falsch verstandenen Grundvoraussetzungen logischen Unsinn verzapft.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2023, 13:30:31 von mork77 »
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Offline kairo

Lesen ist schon nicht ganz einfach. Verstehendes Lesen ist überhaupt nicht jedem gegeben. Das fängt beim Titel bestimmter Gesetze an.

Offline Rabenaas

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Widerlegung von Abschnitt 15.4.8

Schönen Gruß an deinen Nachbarn. Waren die weißen Männer noch nicht da?  :ambulance:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Froschkönig

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Zitat
Ansonsten gliederte es sich in 25 „Bun- 3 Siehe Abschnitt 15.3.4 auf S. 233 4 Strang „Artikel 116 GG“, Beitrag von Krascher vom 21. 03. 08, 14:50 5 Gemeint ist die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ (Anm. d. Verf.) Seite 244 Vorwärts in die Vergangenheit! desstaaten“, von denen Preußen (geglie-dert in 12 Provinzen) einer war.

Aha.

Ansonsten stelle ich fest, dass ich dann wohl meine deutsche Staatsangehörigkeit verliere. Vor 1945 hatten alle meine Vorfahren als Sudetendeutsche die tschechoslowakische (seit 1919) oder die österreichische Staatsangehörigkeit. Und meine Geburtsurkunde hat sogar ein nicht mehr existierender Staat, der sich auch "deutsch" nannte, ausgestellt. Bin ich jetzt staatenlos und muss mich mit Rüdi vor den Bundestag stellen?  :o
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Offline califix

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Offline Käsehobel

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Gleichgültig ob petermaier und sein Nachbar nun einunddieselbe Person sind oder nicht.
Er hat sich ganz offenbar längst vom üblichen Reichsbürgergeschwurbel einlullen lassen.

Denn ich habe nicht den Eindruck, dass er sich hier angemeldet hat um ernsthaft den Austausch mit kompetenten Leuten zu suchen, oder echten Zweifel an den Ausführungen des angeblichen "Nachbarn" hat.

Vielmehr scheint es das bei der Kundschaft verbreitete Muster zu sein: Gleichzeitig eine Bühne für die Thesenverbreitung, und Selbstbestätigung durch Widerspruch suchen.

Denn das ist ja elementarer Teil aller in sich geschlossenen Verschwörungsideologien.
Widerspruch ist automatisch nur eine (weitere) Bestätigung des eigenen kruden Ideologiegebildes.

Petermaier ist da ja nicht der erste der in dieses Verhaltensschema passt, und er wird nicht der letzte sein.
Bisher hat er jedenfalls nicht vom Gegenteil überzeugen können.

Ich hoffe jedoch dass er vielleicht doch noch die Kurve kriegt, und (zeitnah) erkennt was für ein gefährlicher brauner Sumpf das ist.
Käse! Gehobelt, nicht gerieben!

Darf man sich über Reichsbürger lustig machen? Nein, man muss!
 

Offline Froschkönig

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Unter meinen Vorfahren gibt es zum Glück Franzosen.

Also Frankreichsbürger?
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Offline califix

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Nein, die waren zuhause nicht katholisch genug und in Hessen waren tüchtige Handwerker gesucht. Also Migranten. Aber die kamen mit offizieller Einladung des Landesherrn.
 
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