Das Deutsche Kaiserreich war kein Staat, es hatte keine eigene Staatsangehörigkeit, jeder
hatte seine Stag in den Bundesstaaten.
Natürlich war es ein Staat, völkerrechtlich anerkannt, und hatte eine unmittelbare Staatsangehörigkeit.
Adolf Hitler hat 1934 - also nach der Machtergreifung, in einer Diktatur -, rechtswidrig
und ohne Volksabstimmung die Bundesstaaten aufgelöst und die unmittelbaren
Reichsangehörigkeit zur deutschen Staatsangehörigkeit erklärt.
Das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934, kurz (Reichs-)Neuaufbaugesetz genannt, war eine Änderung der Weimarer Verfassung im Zuge der vom NS-Regime betriebenen Gleichschaltung. Das Gesetz wurde vom Reichstag beschlossen und von Reichspräsident Paul von Hindenburg unter Gegenzeichnung von Reichskanzler Adolf Hitler und Reichsminister des Innern Wilhelm Frick ausgefertigt und verkündet.
Somit ist das Gesetz rechtmässig zustande gekommen, denn
Art. 76.
Die Verfassung kann im Wege der Gesetzgebung geändert werden. Jedoch
kommen Beschlüsse des Reichstags auf Abänderung der Verfassung nur zustande,
wenn zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sind und wenigstens
zwei Drittel der Anwesenden zustimmen. Auch Beschlüsse des Reichsrats auf Abänderung der Verfassung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen
Stimmen. Soll auf Volksbegehren durch Volksentscheid eine Verfassungsänderung
beschlossen werden, so ist die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich.
Hat der Reichstag entgegen dem Einspruch des Reichsrats eine Verfassungsänderung beschlossen, so darf der Reichspräsident dieses Gesetz nicht verkünden, wenn
der Reichsrat binnen zwei Wochen den Volksentscheid verlangt.
(Weimarer Recihsverfassung)
Und das war der Fall, da es im Reichstag keine Gegenstimmen gab, und der Reichsrat keinen Einspruch einlegte.
Und natürlich kann manaufgrund von gültigen Gesetzen Verordnungen erlassen. solche wie diese hier
Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:
§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).
§ 2. Die Landesregierungen treffen jede Entscheidung auf dem Gebiete des Staatsangehörigkeitsrechts im Namen und Auftrage des Reichs.
§ 3. Die deutsche Staatsangehörigkeit darf erst verliehen werden, nachdem der Reichsminister des Innern zugestimmt hat. § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583) wird aufgehoben.
§ 4. (1) Soweit es nach geltenden Gesetzen rechtserheblich ist, welche deutsche Landesangehörigkeit ein Reichsangehöriger besitzt, ist fortan maßgebend, in welchem Lande der Reichsangehörige seine Niederlassung hat.
(2) Fehlt dieses Merkmal, so treten an seine Stelle der Reiche nach:
1. die bisherige Landesangehörigkeit;
2. die letzte Niederlassung im Inlande;
3. die bisherige Landesangehörigkeit der Vorfahren;
4. die letzte Niederlassung der Vorfahren im Inlande.
(3) Im Zweifel entscheidet der Reichsminister des Innern.
§ 5. Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Für die Zeit zwischen diesem Tage und dem Tage des Inkrafttretens des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 bleiben die bisherigen Bestimmungen maßgebend.
Deswegen lies er auch im Reichstagsgebäude den Text einmeiseln: „Dem Deutschen
Volk“
Die Inschrift stammt aus dem Jahr 1916, somit also mitnichten von Hitler.
Hitler hätte dies nicht tun dürfen, er hat Menschen dadurch ihre Stag rechtswidrig
entzogen (Verstoß gegen MRK Art.15) und ihnen eine neue zugewiesen. Dieser
Rechtsbruch ist bis heute nicht gesühnt,
Da, wie oben erwähnt, kein Rechtsbruch vorliegt, muss auch nichts gesühnt werden.
Die BRD hat keine eigene StaG, weshalb sie auch kein Staat ist, sondern eine NGO (NichtRegierungs-Organisation) mit privatem Vertragsrecht, die auf den Grundlagen des
3.Reiches beruht.
Doch, hat sie, lückenlos seit 1870 verfolgbar. Sie ist völkerrechtlich als Staat anerkannnt. Sie unterhält diplomatische Beziehungen mit 195 anderen Staaten.
Die Anführungszeichen sind richtig, das Deutsche Kaiserreich war kein Staat und hatte
auch keine Staatsangehörigkeit, sondern bestand aus Bundesstaaten, die alle eine echte
Stag hatten
Doch, das Kaiserreich war ein Staat. Das geht auch aus der Reichsverfassung hervor
Art. 2 Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen. Die Reichsgesetze erhalten ihre verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Reichswegen, welche vermittelst eines Reichsgesetzblattes geschieht. Sofern nicht in dem publizirten Gesetze ein anderer Anfangstermin seiner verbindlichen Kraft bestimmt ist, beginnt die letztere mit dem vierzehnten Tage nach dem Ablauf desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Reichsgesetzblattes in Berlin ausgegeben worden ist.
Art. 11 Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.
Nochmal: Die unmittelbare Reichsangehörigkeit war und ist keine Staatsangehörigkeit.
Sie wurde erst zu solch einer von Hitler umdefiniert – rechtswidrig !
Nochmal, der Vorgang war verfassungskonform.
(Oder durch eine Volksabstimmung von den deutschen Völkern bestätigt werden müssen.
Nein, Nach Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung reichte für Verfassungsänderungen eine 2/3 Mehrheit des Reichstages. Und die lag vor.
Eine unglaubliche Tat von Adolf Hitler und die BRD führt dies einfach munter fort ! Weder
1949 noch 1990 ist dieser rechtswidrige Vorgang in den Medien überhaupt erwähnt
worden !
Wozu, ein rechtswidriger Vorgang lag nicht vor.
Ein wunderschönes Beispiel, wie bezahlte System-Schreiber im Auftrag der BRD
versuchen die Wahrheit durch kleine Ungenauigkeiten zu verdrehen !
Nein, dein Schreiben ist ein wunderschönes Beispiel dafür, wie man aufgrund von falsch verstandenen Grundvoraussetzungen logischen Unsinn verzapft.