Wobei ich mich schon frage, ob ein generelles "Internetverbot" als Weisung bei der Führungsaufsicht eigentlich mit Artikel 5 GG vereinbar ist. Insbesondere, wenn die ursprüngliche Straftat nur indirekt mit dem Internet zu tun hatte.
Ich zitiere mich mal aus allmy:
Naja, ein Handy darf er ja benutzen, nur eben keins mit der im Internet "surfen" kann. Und die gibt es tatsächlich auch heute noch, Stichwort "Seniorenhandy". Meine Mutter hat so eines.
Viel interessanter dürfte sein, wie die Behörden das überwachen wollen? Konstruieren wir mal, das er sich ne neue Frau sucht. Da werden die Behörden eher nichts gegen tun können, solange sie nicht einschlägig bekannt ist. Und wenn er dann ihren Rechner nutzt, ihr Smartphone? Wie bitte soll das überwacht werden? Eine Überwachung der Kommunikationsmittel, die einer unbescholtenen Person gehören? Auch wenn ich blutiger Laie in punkto Jura bin sehe ich da dann einen massiven Eingriff in die Privatsphäre, so schnell können die Behörden garnicht auswerten wie ein fähiger Anwalt, also nicht Haintz, Füllmich und Co. denen den Marsch bläst!
Aber ehrlich gesagt habe ich auch wenig Ahnung, wie "punktgenau" eine Überwachung in diesem Punkt realisierbar ist.