Autor Thema: Haftentlassung von Adrian Ursache  (Gelesen 10183 mal)

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Offline Karl Martell

Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #75 am: 4. September 2024, 10:47:08 »
Beim Ursache kreuzen sich zwei sehr toxische Linien:

Zum einen ist da der Sürmeli, dessen Speichellecker den Ursache bei seiner Tat damals in seinem Wahn bestärkt hatten, ein Widerstandsrecht zu haben. Und den auch Fitzek kennt. Auch wenn Fitzek ihn seinerzeit verachtet hatte (wirkt jedenfalls in den alten Prozessberichten so), hat er sein Kasperlereich mittlerweile als Zivilschutzgebiet (oder wie das heißt) unter Sürmelchens "Schutz" gestellt.

Der Blaubluttölpel wiederum kennt den Ursache seit seiner (also: SEINER!) Festungshaft. Damals attestierte Schrödingers Jurist (der gleichzeitig alles weiß und juristischer Laie ist) dem gefallenen Schönheitskönig höchste Integrität, der einzige, mit dem man reden und Schach spielen könne, blablabla.

Natürlich muss das alles nix heißen, aber es würde mich auch nicht wundern, wenn der Ursache demnächst mal im KRD auftaucht.
« Letzte Änderung: 4. September 2024, 11:27:30 von Karl Martell »
 

Offline Froschkönig

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #76 am: 4. September 2024, 11:09:57 »
Mir kommt zu dem Thema unweigerlich in den Sinn, dass der Nachrichtendienst des Bundes unlängst von einer kantonalen Constellis-Filiale dazu aufgefordert wurde, die Reichsdeppen-/Staatsverweigererszene in der Schweiz endlich unter Beobachtung zu nehmen.

Das wäre ja noch schöner, wenn solche Gefährderdeppen bei uns ihre Fussfessel abstreifen und die Behörden pennen einfach weiter.

Die Schweiz hatte noch nicht ihr 2016. True.

Der Schweizer NDB ist diesbezüglich aber eingeschränkter als der deutsche Verfassungsschutz:

Zitat
Damit der NDB diesbezüglich präventiv tätig werden kann, reicht ein ideologischer oder politischer Hintergrund von Personen (beispielsweise Neonazis), Organisationen oder anstehenden Ereignissen nicht aus. Ausschlaggebend hierfür sind effektive Gewaltbezüge (beispielsweise Aufruf zu Gewalt) von Personen, Organisationen oder anstehenden Ereignissen. Personen, die sich politisch radikalisieren, fallen somit nicht in das Aufgabengebiet des NDB, solange kein konkreter Gewaltbezug feststellbar ist.

[...]

Einzig «gewalttätig-extremistische Aktivitäten im Sinne von Bestrebungen von Organisationen, welche die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen ablehnen und zum Erreichen ihrer Ziele Gewalttaten verüben, fördern oder befürworten» erlauben dem NDB, tätig zu werden. Dies aber ohne dabei die im NDG vorgesehenen neuen genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen zu nutzen (z.B. die Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs), da dieser gewalttätige Extremismus «näher an politisch-ideologischen Bewegungen angesiedelt ist, was besondere Zurückhaltung erfordert».

https://www.vbs.admin.ch/de/gewalttaetiger-extremismus
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Offline emz

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #77 am: 4. September 2024, 16:08:26 »
Zitat
Die Auflagen, mit denen der nun freigelassene "Reichsbürger" Ursache belegt wurde, sollen ungewöhnlich streng und umfassend sein: Adrian Ursache trägt den Informationen zufolge elektronische Fußfesseln, ihm wurde demnach untersagt. internetfähige Kommunikationsmittel zu nutzen. Außerdem dürfe er sich ohne Absprache mit der Polizei nur an bestimmten Orten aufhalten.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/reichsbuerger-sicherheitsbehoerden-100.html

Wie ist das denn jetzt, sollte man Ursache beispielsweise beim Telefonieren mit einem Handy erwischen? Nimmt man ihm das dann weg und es bleibt bei einem :naughty: oder welche rechtlichen Konsequenzen zieht das nach sich?
 
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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #78 am: 4. September 2024, 16:23:16 »
Wenn es Führungsaufsicht ist, dann ist ein Verstoß dagegen eine Straftat: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145a.html

Wobei ich mich schon frage, ob ein generelles "Internetverbot" als Weisung bei der Führungsaufsicht eigentlich mit Artikel 5 GG vereinbar ist. Insbesondere, wenn die ursprüngliche Straftat nur indirekt mit dem Internet zu tun hatte.
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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #79 am: 4. September 2024, 16:26:55 »
Ja, der steht nach Vollverbüßung unter Führungsaufsicht - zu den Voraussetzungen siehe hier.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline desperado

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #80 am: 4. September 2024, 17:01:56 »
Wobei ich mich schon frage, ob ein generelles "Internetverbot" als Weisung bei der Führungsaufsicht eigentlich mit Artikel 5 GG vereinbar ist. Insbesondere, wenn die ursprüngliche Straftat nur indirekt mit dem Internet zu tun hatte.

Ich zitiere mich mal aus allmy:

Naja, ein Handy darf er ja benutzen, nur eben keins mit der im Internet "surfen" kann. Und die gibt es tatsächlich auch heute noch, Stichwort "Seniorenhandy". Meine Mutter hat so eines.

Viel interessanter dürfte sein, wie die Behörden das überwachen wollen? Konstruieren wir mal, das er sich ne neue Frau sucht. Da werden die Behörden eher nichts gegen tun können, solange sie nicht einschlägig bekannt ist. Und wenn er dann ihren Rechner nutzt, ihr Smartphone? Wie bitte soll das überwacht werden? Eine Überwachung der Kommunikationsmittel, die einer unbescholtenen Person gehören? Auch wenn ich blutiger Laie in punkto Jura bin sehe ich da dann einen massiven Eingriff in die Privatsphäre, so schnell können die Behörden garnicht auswerten wie ein fähiger Anwalt, also nicht Haintz, Füllmich und Co. denen den Marsch bläst!

Aber ehrlich gesagt habe ich auch wenig Ahnung, wie "punktgenau" eine Überwachung in diesem Punkt realisierbar ist.
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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #81 am: 5. September 2024, 08:40:02 »
Aus dem Artikel:
Zitat
Allein zu Wochenbeginn sollen insgesamt rund 100 Beamte für die Beobachtung Ursaches eingesetzt gewesen sein.

Dads bestätigt in meinen Augen wie gefährlich Ursache immer noch für sich und Andere ist. Und ich gehe davon aus, daßer sich nicht lange beherrschen kann. Will sagen: Er wird wohl spätestens im Oktober die nächste schwere Straftatz begehen.

Zitat
Sicherheitsbehörden in Habacht "Reichsbürger" Adrian Ursache ist wieder auf freiem Fuß

04. September 2024, 09:03 Uhr

Der frühere "Mister Germany" Adrian Ursache hat seine Haftstrafe abgesessen. Doch er wird weiter umfangreich überwacht. Offenbar trauen ihm die Behörden Racheakte zu. Ursache hatte 2016 bei einer Zwangsvollstreckung auf einen SEK-Beamten geschossen und diesen verletzt. Der "Reichsbürger", der auf seinem Grundstück im Burgenlandkreis seinen eigenen Staat ausgerufen hatte, war wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Nach vier Jahren Gefängnis ist der wegen versuchten Mordes verurteilte Adrian Ursache wieder frei.
Doch die Behörden bleiben in Habachtstellung und beobachten den 49-Jährigen intensiv weiter.
Der "Reichsbürger", der auf dem eigenen Grundstück seinen eigenen Staat ausgerufen hatte, hatte 2016 bei einer Zwangsvollstreckung auf einen Beamten geschossen.

Der wegen versuchten Mordes verurteilte "Reichsbürger" Adrian Ursache ist aus der Haft in Burg im Jerichower Land entlassen worden. Wie NDR und WDR berichten, wird der frühere "Mister Germany" aber in besonderem Ausmaß überwacht.

...

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/reichsbuerger-adrian-ursache-freiheit-ueberwachung-100.html
 
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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #82 am: 5. September 2024, 09:46:27 »
Dads bestätigt in meinen Augen wie gefährlich Ursache immer noch für sich und Andere ist. Und ich gehe davon aus, daßer sich nicht lange beherrschen kann.

Wir hatten ja schon einmal gerechnet: Ursache hat die Tat in 2016 begangen (Sommer?), zu sieben Jahren verurteilt worden und ist nach 8 Jahren in 2024 rausgekommen. Es muss also einen Grund für die Verlängerung gegeben haben; Steuerhinterziehung dürfte es nicht gewesen sein. Falschparken auch nicht.

Spekulativ würde ich annehmen, dass eben jenes Ereignis in der Haft die aktuellen Sorgen begründet.
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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #83 am: 5. September 2024, 09:48:39 »
Gab es nicht noch eine frühere Geldstrafe, die er absitzen musste?
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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #84 am: 5. September 2024, 09:52:44 »
Ursache hat die Tat in 2016 begangen (Sommer?),


Am 25. August 2016, dem Tag des Hl. Ludwig.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #85 am: 5. September 2024, 10:18:21 »
Gab es nicht noch eine frühere Geldstrafe, die er absitzen musste?

Ja, genau. Ich zitiere mal aus unserem[tm] Wiki:

Zitat
Er forderte in diversen Schreiben mit selbst hergestellten Schuldscheinen von Justizbeschäftigten und Richtern Schadensersatz. Für diese Handlungen wurde er u. a. wegen Nötigung, Bedrohung und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu jeweils 40 € (insgesamt 12.000 €) verurteilt. Da er nicht zahlen konnte, wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt.

Da hat er dann zwar im Gefängnis gesessen, aber das war dann keine Untersuchungshaft, sondern die Vollstreckung der rechtskräftigen Ersatzfreiheitsstrafe. Die auf das Strafurteil wegen versuchten Mordes anzurechnende U-Haft begann erst danach.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #86 am: 5. September 2024, 10:29:24 »
Verhaftung am 25. August 2016 und Entlassung am 2. September 2024 passt trotzdem nicht ganz auf sieben Jahre plus 300 Tage nach alter Rechtslage. Eventuell waren da noch 75 weitere Tagessätze offen?
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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #87 am: 5. September 2024, 10:54:50 »
Ursache ohne Wirkung

mehr fällt mir nicht ein.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #88 am: 5. September 2024, 11:47:54 »
https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/nach-mordversuch-und-haftentlassung-mister-germany-adrian-ursache-wieder-auf-freiem-fuss-ostdeutsche-behoerden-besorgt-artikel13512544

Zitat
    ... Die ostdeutschen Behörden halten den Reichsbürger nach wie vor für gefährlich. Noch in der Haft hatte Ursache angekündigt, nach der Entlassung weitere Straftaten zu begehen. Demnach will er sich an Polizei und Justiz rächen.

    Das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt hält diese Drohungen für realistisch. ... Er ist offiziell als „Gefährder“ eingestuft.

Da fragt man sich doch, wie blöd kann man eigentlich sein, dass man das noch unter staatlicher Obhut kundtut und sich allein damit schon jegliche Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung versaut? 

 
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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #89 am: 5. September 2024, 12:05:59 »
Er braucht intensiv betreutes Wohnen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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