Autor Thema: Haftentlassung von Adrian Ursache  (Gelesen 10177 mal)

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Offline Gerntroll

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #150 am: 22. Oktober 2024, 18:33:32 »
Vermutlich muss ihm der Betrieb nachgewiesen werden. Für die Beweissicherung wird bestimmt wieder ein SEK zusammengestellt.

Hat Mama denn auch Internetverbot? Da könnte die Lücke sein. Offiziell hat sie die Videos gemacht und stolz seinen Sohn in den entsprechenden Kanälen präsentiert.
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Offline Knallfrosch

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #151 am: 22. Oktober 2024, 18:56:45 »
Da müsste man den genauen Text der Auflagen kennen. Das dürfte hoffentlich so formuliert sein, dass es auch nicht gestattet ist, auf den von anderen betriebenen Kanälen zu gröhlen. Ich befürchte, dass man auf legalem Weg nicht rankommt. Und illegal beschaffte Informationen würde ich hier nie einstellen. Ich doch nicht.
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Offline Helvetia

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #152 am: 29. Oktober 2024, 10:31:35 »
Wir brauchen ja auch gar nicht an die genauen Auflagen gegen Ursache ranzukommen. Es reicht, die Behörden über seine Social-Media-Auftritte zu informieren (was bereits geschehen ist). Wenn es sich um einen Verstoss handelt, werden die Behörden schon wissen, was zu tun ist.
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)