Autor Thema: Haftentlassung von Adrian Ursache  (Gelesen 19460 mal)

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #150 am: 22. Oktober 2024, 18:33:32 »
Vermutlich muss ihm der Betrieb nachgewiesen werden. Für die Beweissicherung wird bestimmt wieder ein SEK zusammengestellt.

Hat Mama denn auch Internetverbot? Da könnte die Lücke sein. Offiziell hat sie die Videos gemacht und stolz seinen Sohn in den entsprechenden Kanälen präsentiert.
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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #151 am: 22. Oktober 2024, 18:56:45 »
Da müsste man den genauen Text der Auflagen kennen. Das dürfte hoffentlich so formuliert sein, dass es auch nicht gestattet ist, auf den von anderen betriebenen Kanälen zu gröhlen. Ich befürchte, dass man auf legalem Weg nicht rankommt. Und illegal beschaffte Informationen würde ich hier nie einstellen. Ich doch nicht.
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Offline Helvetia

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #152 am: 29. Oktober 2024, 10:31:35 »
Wir brauchen ja auch gar nicht an die genauen Auflagen gegen Ursache ranzukommen. Es reicht, die Behörden über seine Social-Media-Auftritte zu informieren (was bereits geschehen ist). Wenn es sich um einen Verstoss handelt, werden die Behörden schon wissen, was zu tun ist.
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Offline Helvetia

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #153 am: 9. November 2024, 02:00:41 »
Es gibt auf Tiktok wieder ein neues Video von Ursache.
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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #154 am: 9. November 2024, 10:42:07 »
Für ein Internetverbot ist er ziemlich aktiv. Auf TG hat er auch wieder einen aktiven Account. Unter Adrian, Ursache.

Sind die zuständigen Behörden mal wieder blind oder mit Scheuklappen ausgestattet?
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Offline Helvetia

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #155 am: 9. November 2024, 11:02:24 »
Wenn man besagten Telegram-Account durchsieht, findet man auch Fotos des Gerichtsurteils über seine Führungsaufsicht.
Demgemäss wurde ihm gar kein Internetverbot erteilt, da scheint es sich tatsächlich um eine Zeitungsente zu handeln...

Edith bemerkt: Ursache hat auf Telegram auch zwei Videos online gestellt, die während der Räumung seines ehemaligen Grundstücks und der Schiesserei von den Bodycams der SEK-Beamten aufgenommen wurden.
« Letzte Änderung: 9. November 2024, 11:33:02 von Helvetia »
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Offline Barde Nitz

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #156 am: 6. Januar 2025, 13:19:27 »
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Offline BlueOcean

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #157 am: 6. Januar 2025, 15:44:12 »
Schon schick wenn man das so mitteilen muss:

Zitat von: Ursache
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Offline Jaegg

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #158 am: 25. November 2025, 13:17:39 »
Zitat
Er schoss auf Polizisten und lehnt den Staat ab: Bekannter deutscher Reichsbürger darf Schweiz nicht betreten

Er war Mister Germany und driftete dann in Verschwörungskreise ab: Ein wichtiger Vertreter der Reichsbürgerszene darf die Grenze zur Schweiz nicht überqueren. Er wollte seine Mutter besuchen.

Spoiler
von Michael Graber, 25.11.2025, 10.40 Uhr
15 Jahre lang darf Adrian Virgil Ursache die Grenze zur Schweiz und Liechtenstein nicht überqueren. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat gegen ihn eine lange Einreisesperre verfügt. Ursache gilt als Reichsbürger. Er hat in Deutschland eine längere Haftstrafe abgesessen, muss aber weiterhin eine Fussfessel tragen. Er hatte auf seinem Grundstück in Ostdeutschland einen Scheinstaat namens «Ur» gegründet und lieferte sich bei der Zwangsräumung 2016 durch die Polizei einen Schusswechsel mit den Beamten.

Bereits kurz nach der Haftentlassung 2024 versuchte Ursache in die Schweiz zu reisen. Gemäss diversen Medienberichten wollte er seine Mutter besuchen, die in einem Dorf nahe der Grenze lebt. Doch der «Mister Germany» von 1998 wurde beim Grenzübertritt gestoppt. Die Schweizer Behörden waren offensichtlich vorgewarnt. Schon damals war vorgängig ein Einreiseverbot – befristet auf ein Jahr – verhängt worden.
Die Mutter darf ihn besuchen – in Deutschland

Ursache wollte das nicht akzeptieren. Er klagte gegen den Entscheid des Fedpol. Die Polizei würde das Verfahren verschleppen und sowieso solle die Ausschreibung im Fahndungssystem «umgehend» gesperrt werden. Das Bundesverwaltungsgericht, bei dem die Eingabe landete, hatte kein Gehör für das Anliegen. Es werde nicht getrödelt, Abklärungen, ob eine Person die «innere oder äussere Sicherheit der Schweiz» gefährde, würden ihre Zeit in Anspruch nehmen.

Mittlerweile ist dieser Prozess abgeschlossen. Das neuerliche Einreiseverbot ist deutlich länger. Ursache gilt offensichtlich immer noch als gefährlich. Der Mann wird weiterhin bewacht, und es ist ihm auch untersagt, elektronische Kommunikationsmittel zu nutzen – gemeint sind Kanäle wie WhatsApp und Telegram. Gemäss Medienberichten hatte er sich im Gefängnis weiter radikalisiert. Er gilt als wichtige Figur der Reichsbürger-Szene und soll auch Rachegelüste gegen den Staat haben.

Seine Mutter darf er weiterhin nicht in der Schweiz besuchen. Ursache soll sich auf deutscher Seite in der Region Bodensee aufhalten. Das Bundesverwaltungsgericht kam beim zuvor verhängten Beschluss zum Schluss, dass dies verkraftbar sei. Der Mutter würde es «grundsätzlich offenstehen, den Beschwerdeführer ausserhalb der Schweiz, beispielsweise in C. oder seinem aktuellen Wohnort, persönlich zu treffen». Auch Kontakte mit «modernen Kommunikationsmitteln» seien erlaubt. Gemeint ist wohl das Telefon. WhatsApp und Co. darf Ursache ja nicht verwenden.
[close]

Quelle: Thurgauer Zeitung

Offline BlueOcean

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #159 am: 25. November 2025, 14:00:45 »
Wow... 15 Jahre ist echt eine Ansage. Da will sich die "Uffizi federal da polizia" aber wirklich Ärger vom Hals halten.

Wobei ich mich frage was das Ergebnis von dem (neuerlichen) Amok-Gequassel vor etwa einem Jahr und seiner dann höchst überraschenden Sturz-Heirat war. Ist der Knabe jetzt mit Familie etc. beschäftigt und grollt höchstens mal im Stillen? Oder plant er nun heimlich an der ultimativen Ur-Revolte, die ich definitiv nicht erleben möchte.
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Offline Rabenaas

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Re: Haftentlassung von Adrian Ursache
« Antwort #160 am: 25. November 2025, 14:21:33 »
Hat er der Schweiz schon den Krieg erklärt?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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