Ich glaube zwar auch, dass Mario an paranoiden Wahnvorstellungen oder etwas in der Art leidet, allerdings rechtfertigt das für sich genommen noch keine Zwangseinweisung. Diese ist nach § 8 Abs. 1 Satz 1 PsychKG Berlin nur dann möglich, "wenn und solange sie [die psychisch Kranken, P.v.L.] durch ihr krankheitsbedingtes Verhalten ihr Leben, ernsthaft ihre Gesundheit oder besonders bedeutende Rechtsgüter anderer in erheblichem Maße gefährden und diese Gefahr nicht anders abgewendet werden kann."
Diese Voraussetzungen sehe ich bei Mario nicht als erfüllt an. Er ist zwar reichlich bekloppt, wie er in seinen Videos immer wieder unter Beweis stellt, aber weder für sich selbst noch für andere stellt er eine ernsthafte Gefahr dar. Seine Tätigkeit erschöpft sich in dem, was er "Aufklärungsarbeit" nennt, d.h. massenhaft verwirrte Vorträge auf Youtube und gelegentlich mal die eine oder andere Veranstaltung stören und im Jobcenter Rabbatz machen. Mario ist nicht gewalttätig, noch kündigt er Gewalttätigkeiten an oder ruft zu solchen auf. Damit gibt es keine Möglichkeit, ihn gegen seinen Willen einzuweisen.