Autor Thema: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"  (Gelesen 14431 mal)

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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #30 am: 6. Februar 2024, 02:00:35 »
dass das nicht geklappt hat

... ist WILLKÜR !!!!!!!!!!!!  >:( >:( >:( >:(

Und: Armes Müllheim, dass du schon wieder wegen solchen Deppen in den Medien kommen musst.
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #31 am: 6. Februar 2024, 23:27:48 »
Müll(h)eimer.
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #32 am: 30. August 2024, 16:41:57 »
Seufz, einmal mehr die Verstrahlten im Thurgau.  :o
Sind die schon mal irgendwo aufgefallen?

Aus der heutigen Ausgabe der Thurgauer Zeitung

Scheint eine völlig verstrahlte Truppe zu sein:  wethepeople-schweiz.ch
Zitat
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Zitat
Frontalangriff auf den Gemeindepräsidenten von Zihlschlacht-Sitterdorf: Staatsverweigerin schreibt Christian Hinterberger zur Haft aus

In Zihlschlacht-Sitterdorf stellt sich eine Staatsverweigerin quer: Sie verschickt Haftbefehle und Rechnungen an das Gemeindepersonal und retourniert alle Briefe aus dem Gemeindehaus. Christian Hinterberger, Gemeindepräsident, zeigt sich unbeeindruckt, wünscht sich aber eine engere Zusammenarbeit mit dem Kanton.

Rest des Artikels
Spoiler
Christian Hinterberger, Gemeindepräsident von Zihlschlacht-Sitterdorf, ist zur Haft ausgeschrieben. So steht es zumindest in einem zweifelhaften Dokument, das über die Website «We the People Switzerland» aufrufbar ist. Zu den Anklagepunkten gegen ihn gehören Amtsanmassung (Betrug), Personenstandsfälschungen, Verwendung eines fiktiven Namens, Missachtung der Naturrechte und Missachtung der Menschenrechte. Es ist der erste Fall im Oberthurgau, in dem ein Gemeindepräsident in dieser Art persönlich angegriffen wird.

«Der Haftbefehl macht mir wenig Eindruck», sagt Hinterberger. «Für mich war von Anfang an klar, dass er null Konsequenzen haben wird.» Als erste Reaktion darauf habe er sich gar ein Lachen nicht verkneifen können. Er frage sich aber, was in den Köpfen der Verfasser von solchen Dokumenten vorgehe.

Die Gruppierung «We the People»
Auf der Seite «We the People Switzerland» tauscht sich eine Gruppe von Staatsverweigerern aus, die daran glaubt, die Schweiz sei eine «illegale und ausländische» Firma. Sie folgert daraus unter anderem, dass Steuern oder Bussen nicht bezahlt werden müssen. Wie auf der Seite steht, haben sich die Gründer der Website in einem Telegram-Kanal der kanadischen Verschwörungstheoretikerin Didulo Romana kennengelernt. (shi)

«Königin Didulo» und Weltraumstreitkräfte sind mit von der Partie
Auf den ersten Blick mag das Dokument einen offiziellen Eindruck erwecken. Auf den zweiten eher nicht. Abgesehen von den Anklagepunkten ist es in Englisch verfasst und richtet sich an neun Personen oder Organisationen.

Als erstes aufgeführt ist die «Königin und Oberbefehlshaberin Romana Didulo», eine kanadische Verschwörungstheoretikerin und eine der prominentesten Vertreterinnen der QAnon-Bewegung. Sich ebenfalls um die Verhaftung von Christian Hinterberger kümmern sollen sich die «Global Special Forces und die Allied Special Forces der Schweiz-Nation». Wäre das noch nicht genug, kommen auch noch die «Allied Space Forces» dazu, also übersetzt so etwas wie die alliierten Weltraumstreitkräfte.

Neben Hinterberger sollen auch noch weitere Personen hinter Gitter gebracht werden, ginge es nach der Verfasserin der jeweiligen Akten. Es sind dies zum Beispiel Hansjörg Högger, Leiter Betreibungsamt in Weinfelden, Kenny Greber, Friedensrichter in Weinfelden, Oliver Zimmermann, Leiter Steueramt oder Nick Studach, Gemeindeschreiber in Zihlschlacht-Sitterdorf – wobei sich letzterer eigentlich ohne C im Vornamen schreibt. Passenderweise ist er ebenfalls wegen Verwendung eines fiktiven Namens angeklagt.

Die rote Linie überschritten
Die Haftbefehle sind nur die Spitze des Eisbergs. Sie stammen von einer Person, die sich dem Staat und seinen Gesetzen verweigert und deshalb seit zwei Jahren immer wieder mit der Gemeinde in Konflikt gerät. «Sie ist nicht die einzige Querulantin bei uns. Mir kommen dreieinhalb Fälle in den Sinn. Aber sie ist die einzige, die gegen Personen schiesst», sagt Hinterberger.

Ansonsten richte sich der Frust jeweils gegen die Gemeindeverwaltung. «Aber sobald es persönlich wird, finde ich das eine Grenzüberschreitung.» Vor allem störe er sich daran, dass auch zwei Gemeindeangestellte ins Schussfeld der Staatsverweigerin geraten sind.


Begonnen habe es damit, dass sich die betreffende Person bei der Gemeinde abmelden wollte, obwohl sie noch in Zihlschlacht-Sitterdorf wohnhaft sei. Das allerdings, ohne auf die Leistungen der AHV oder Krankenkasse verzichten zu wollen. Mittlerweile sei es so, dass jegliche Korrespondenz, welche die Gemeinde sende, zurückgeschickt werde. Seien es Abstimmungsbotschaften, Steuerrechnungen oder Mahnungen.

«Wenn jemand die Steuerrechnung ignoriert, können wir das nicht einfach so hinnehmen», sagt Hinterberger. Das löst einen Prozess aus, mit Mahnungen, Betreibungsbegehren und allenfalls einem Rechtsvorschlag. Danach geht der Fall zum Betreibungsamt. «Der Aufwand, den dieses Verhalten von solchen Verweigerern auslöst, ist nicht zu unterschätzen.» Allerdings: Sofern Wohneigentum oder anderes Vermögen vorhanden ist, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass die Behörde früher oder später zu ihrem Geld kommt.

Hinterberger erhält irritierende Rechnungen
Gegipfelt hat das Ganze in Schadenersatzforderungen und Zahlungsbefehlen mit wirren Vorwürfen. Erhalten haben sie Hinterberger und die beiden erwähnten Angestellten der Gemeinde. «Die grösste Rechnung lag bei 100’000 Franken», sagt Hinterberger. Die Begründung dieser «Schadenersatzforderung»: Personenstandsfälschung, Verwendung von fiktivem Namen und nicht legitimierte Handlungen.


Im Thurgau sind die Behörden immer häufiger mit solchen Problemen konfrontiert. Kürzlich reichten die beiden SP-Kantonsräte Kenny Greber und Turi Schallenberg eine Interpellation ein, die den Kanton auffordert, mehr zum Schutz ihrer Angestellten gegen Angriffe von Staatsverweigerern zu tun.

Gemeindepräsident Hinterberger wünscht sich, dass der Kanton in Fragen zur Handhabung von solchen Vorkommnissen näher mit den Gemeinden zusammenarbeitet. Denn es gebe derzeit nur wenige Hilfestellungen von Seiten des Kantons. Der Verband Thurgauer Gemeinde stellt zwar Vorlagen zur Verfügung, wie man auf Schreiben von Staatsverweigern, die sich in der Regel ähneln, reagieren kann. Damit ist es aber aus Sicht von Hinterberger noch nicht getan.

Manchmal sei es nicht klar, wie es rechtlich aussehe. Beispielsweise, wie man auf die Schadenersatzforderungen reagieren muss, damit es später keine Probleme gibt, falls der Fall vor Gericht landet. «Weil viele Gemeinden das gleiche Problem haben, fände ich es sinnvoll, wenn der Kanton zusammen mit den Gemeinden Lösungen erarbeiten würde.» Ausserdem finde er es zielführend, wenn alle Gemeinden mehr oder weniger gleich damit umgehen würden. «Manchmal habe ich das Gefühl, das will niemand in die Hand nehmen, weil niemand etwas falsch machen und eine Angriffsfläche bieten will.»
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #33 am: 30. August 2024, 18:56:20 »
Zitat
Gegipfelt hat das Ganze in Schadenersatzforderungen und Zahlungsbefehlen mit wirren Vorwürfen. ... «Die grösste Rechnung lag bei 100’000 Franken», sagt Hinterberger.

Anfänger. Für so ein Taschengeld rührt man doch keinen Finger. Und dann auch noch in nicht existierendem Geld statt in Feingold!

Nun würde ich mich gar nicht weiter wundern, wenn die Leute sich auch noch auf den Überleitungsvertrag, das BGB, das Bundesbeamtengesetz und die Bundesbereinigungsgesetze berufen würden.
 
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #34 am: 30. August 2024, 19:52:00 »
Nichtsda, für schweizerische Staatsverweigerer gilt napoleonisches Recht.
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #35 am: 30. August 2024, 22:01:28 »
Seufz, einmal mehr die Verstrahlten im Thurgau.  :o
Sind die schon mal irgendwo aufgefallen?

Ja, sind sie natürlich - und wie immer in Österreich!

Dort hat sie die Staatsgewalt bereits hart rangenommen.

In der Schweiz käme sowas natürlich nie jemandem in den Sinn.

Irgendwo habe ich mal lustige Dokumente von der Schweizer Sektion dieser Deppentruppe gefunden, wo sie im Namen ihrer Majestät Romana Didulo neue Gesetze für die Schweiz erlassen wollten. Blöd war nur, dass mit dem Datum des Inkrafttretens ein erheblicher Teil der besagten Gesetze noch gar nicht ausgearbeitet war...  :facepalm: einmal mit Profis.


Scheint eine völlig verstrahlte Truppe zu sein:  wethepeople-schweiz.ch
Zitat
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Es soll sich übrigens um einen Ableger des QAnon-Wahns handeln.
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #36 am: 4. März 2025, 22:46:28 »
Staatsverweigerer entführt Betreibungsbeamten im Kanton Zürich

Ja, ich weiss, Blick. Sind halt hier die ersten, die zu dem Fall genauere Details recherchiert haben.

Ob dies die Schweizer Politik nun wenigstens in Richtung der Erkenntnis bewegt, dass man gegen diese Szene endlich Massnahmen ergreifen sollte?
« Letzte Änderung: 4. März 2025, 23:01:39 von Helvetia »
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #37 am: 5. März 2025, 10:29:20 »
Ob dies die Schweizer Politik nun wenigstens in Richtung der Erkenntnis bewegt, dass man gegen diese Szene endlich Massnahmen ergreifen sollte?

Liebe @Helvetia
Eigentlich müsstest du längst wissen, wie das hier in der Schweiz abläuft. Auf Bundesebene wird erst mal eine Kommission zusammengestellt, die nach intensicven Beratungen feststellt, dass nicht sie zuständig sind sondern dass man das auf die Kantone verteilen muss. Und die freuen sich so sehr, dass sie das auf die lange Bank schieben. Und wenn dort jemand das ernsthaft anschaut, kommt die Erkenntnis, das besser der Bund das macht. Womit wir wieder bei Schritt eins sind, allerdings sind Jahre vergangen....
 
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #38 am: 5. März 2025, 13:23:33 »
In Deutschland gibt's dafür den Begriff "Beamtenmikado": Wer sich zuerst rührt, verliert. Schön, dass ihr mitspielt  :D
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #39 am: 6. März 2025, 10:45:15 »
"Schweiz aktuell" hat den Fall jetzt auch thematisiert (der Beitrag ist insgesamt eher schwach und teils aus Konserven zusammengestellt).
Obligaterweise interviewen sie auch wieder mal Dirk Baier, der heutzutage für die Schweizer Medien das "Mädchen für alles Extremistische" zu sein scheint, sei es rechts, links oder sonstwas. So sehr ich aber manche Einschätzungen von Baier hinterfragen würde, in einem Punkt gebe ich ihm dennoch hier recht: Er bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass dieses Ereignis Politik und Sicherheitsbehörden endlich aufweckt bzw. von der teilweise immer noch herrschenden Fehleinschätzung abbringt, Staatsverweigerer seien lediglich harmlose Spinner.

Ich würde niemals sagen, dass es gut ist, dass dieser Fall passiert ist. Dass irgendwann sowas passieren würde, war absolut sicher; wir können lediglich froh sein, dass es vergleichsweise glimpflich ausgegangen ist.
Da es aber nun passiert ist, so hoffe auch ich, dass das für die Schweizer Behörden zu so etwas wie einem Hollenbach-Moment werden wird (Connaisseure der österreichischen Deppenszene werden wissen, was ich meine).
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #40 am: 20. März 2025, 09:05:28 »
Wie man 120 Franken verzehnfacht:
Scheint aber noch Anfänger zu sein, nur 4 Seiten eigenes Plädoyer. Wird aber bald mehr Übung bekommen, da noch weitere Gerichtsverfahren gegen ihn laufen.

Zitat
Schwyzer will Verkehrsbusse von 120 Franken nicht bezahlen - nun spricht ihn das Gericht schuldig
Weil ein Schwyzer seine beiden Verkehrsbussen nicht bezahlen wollte, musste er sich letzte Woche vor dem Münchwiler Bezirksgericht verantworten. Aus seiner Sicht müsse das Gericht zwischen Person und Mensch unterscheiden. Sien Staatsverweigererargument.

Spoiler
Im vergangenen Sommer wurde Kurt Suter* auf der A1, Höhe Sirnach, zwei Mal geblitzt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug beim ersten Mal sechs Kilometer pro Stunde, beim zweiten Mal sieben Kilometer pro Stunde. Das hatte jeweils eine Busse von 60 Franken zur Folge. Diese bezahlte der Schwyzer nicht.

Entsprechend musste er sich vor kurzem vor dem Münchwiler Bezirksgericht verantworten. Aus Suters Sicht seien die Bussen jedoch nicht gerechtfertigt. Er begründet das damit, dass zwischen einem «biologischen Menschen» und der Person auf dem Strafbefehl unterschieden werden müsse.

Kanton solle für Kosten aufkommen

«Sie sind hier, weil sie zu schnell gefahren sind. Was sagen Sie zu dem Vorwurf», merkt der Richter bei der Befragung an. Der Angeklagte verzichtete auf einen Anwalt und meint, dass dies nicht zutreffe. Auf Nachfrage sagt Suter erneut, dass man zwischen Person und Mensch unterscheiden müsse. «Hören Sie auf», sagt der Richter. «Nein», entgegnet Suter und führt aus, dass er als «biologischer Mensch» gefahren sei und nicht als Person, die auf dem Strafbefehl aufgeführt sei. Für ihn stehe somit fest, die beiden Bussen würden ihn nicht betreffen.

Suter erhält anschliessend Zeit für sein Plädoyer. Er meint, während er sein vierseitiges Dokument ordnet: «Ich habe nicht gedacht, dass das jetzt so schnell geht, aber Effizienz ist gut.»

Suter sagt, dass die Personenangaben auf dem Strafbefehl nicht stimmen würden. Die Personendaten seien mangelhaft und somit liege eine Urkundenfälschung vor, was er den zuständigen Behörden auch mitgeteilt habe, diese hätte aber nicht reagiert. Der Angeklagte bemüht damit die Argumente von Staatsverweigerern. Für ihn steht fest: Es handle sich um Betrug, weil der Name einer nicht existierenden Person verwendet wurde. Er erklärt das so: «Der ‹biologische Mensch› kann das Auto lenken, aber nicht bestraft werden.» Aus seiner Sicht sei der Strafbefehl falsch und entsprechend müsse der Kanton für die Kosten aufkommen.

Nicht der erste Gerichtstermin

Während sich das Gericht über das Urteil berät, sitzt Suter im Wartebereich vor dem Gerichtssaal. Er erzählt im Gespräch mit dieser Zeitung, dass dies nicht sein erster Gerichtstermin sei. Er habe ähnliche Fälle hängig, überall in der Schweiz. Die Bussen einfach bezahlen könnte er schon, wolle er aber nicht, denn es gehe ihm ums Prinzip. Während der Pandemie habe er gemerkt, dass dem Staat nicht mehr zu trauen sei. Er habe darüber Bücher gelesen.

Nach kurzer Beratung wird Suter schuldig gesprochen. Der Richter sagt: «Sie haben das Auto gelenkt und müssen die Kosten tragen.» Diese belaufen sich auf eine Busse von 300 Franken. Sollte er diese nicht bezahlen, muss er eine dreitägige Freiheitsstrafe absitzen. Dazu kommen die Verfahrenskosten von 1000 Franken.

Der Richter ergänzt: «Wir haben Ihre Philosophie gehört, und Sie können glauben und sagen, was Sie wollen. Verurteilt werden Sie und nicht ein Führerausweis, eine Firma oder ein Name, sondern Sie, da Sie im Raum stehen.» Zum Abschluss wünscht ihm der Richter, dass er gut nach Hause komme, und fügt an: «Sie wissen ja jetzt, wo der Radar steht.»

*Name von der Redaktion geändert.
[close]

Quelle
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #41 am: 20. März 2025, 10:42:02 »
Trocken, der Richter.  ;D
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Offline Peta1

Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #42 am: 12. Januar 2026, 17:41:25 »
Kontrafunk, der Internet Kanal aus der Schweiz, hat mit dem österreichischen Rechtsaussen Florian Machl einen Geschäftsführer gefunden. Na wunderbar. :facepalm:
Quelle: Stoppt die Rechten
Radio „Kontrafunk“ dockt in Linz an, Florian Machl liefert die österreichische Brücke (Teil 1) https://share.google/HcT7ogsC0wPI94gB7
don't buy american
 
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Offline Jaegg

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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #43 am: 19. Mai 2026, 08:44:01 »
Falls jemand Lust auf Umtriebe hat: Im Thurgau wird eine Wohnung mit dem Nutzniessungsrecht einer Staatsverweigerin versteigert  :o

Zitat
Thurgauerin schrieb Gemeindepräsidenten zur Haft aus – jetzt wird ihre Wohnung zwangsversteigert

Thurgauer Zeitung, 19.05.2026, 04.50 Uhr

Eine Frau aus Zihlschlacht bezahlt keine Steuern und öffnet keine Post von Behörden. Nun holt sie die Wirklichkeit ein. Das Betreibungsamt zieht in Bezug auf die Schulden einen Schlussstrich unter die Affäre. Doch die Sache hat einen Haken.

Spoiler
Es wird unbequem für eine Zihlschlachter Staatsverweigerin. Die Frau schuldet der Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf und dem Kanton Steuern. Mehrere Jahre lang ignorierte sie Mahnungen und Kontaktversuche von Behörden und schickte Briefe ungeöffnet zurück. Nun hat der Konflikt eine neue Eskalationsstufe erreicht: Im Herbst wird ihre 3-Zimmer-Dachwohnung zwangsversteigert, wie dem Amtsblatt zu entnehmen ist. Der betreibungsamtliche Schätzwert liegt bei 185’000 Franken.

«Das ist ein Verwaltungsakt, den man bei jedem anderen Bürger auch machen würde, wenn er die Steuern nicht bezahlt», sagt Gemeindepräsident Christian Hinterberger dazu.

Ich finde es richtig, dass man das durchzieht.
Das habe mit Gleichbehandlung zu tun – auch wenn das Vorgehen umständlich und für alle Beteiligten mühsam sei.
Die 65-jährige Frau lehnt den Staat grundsätzlich ab. Im August 2024 erlangte der Streit mit den Behörden einen zwischenzeitlichen Höhepunkt: Sie hatte damals den Gemeindepräsidenten, Gemeindemitarbeitende, Betreibungsbeamte und weitere Behördenvertreter auf der Plattform «We the People Switzerland» zur Haft ausgeschrieben. Sämtliche Kontaktversuche der Gemeinde blieben erfolglos. Doch dass es tatsächlich bis zur Versteigerung kommen würde, war für Hinterberger nicht selbstverständlich. «Ich war mir nicht ganz sicher. Es hätte auch sein können, dass die Frau ihre Schulden doch noch plötzlich bezahlt.»
Die Sache hat einen Haken

Der Schätzwert der Dachwohnung fällt mit 185’000 Franken vergleichsweise tief aus. Das hat einen besonderen Grund. Wie Roger Wiesendanger, Amtsleiter des Amtes für Betreibungs- und Konkurswesen des Kantons Thurgau, erklärt, wurde bei der Schätzung ein Nutzniessungsrecht berücksichtigt. Dieses habe sich die Eigentümerin selbst eingeräumt.

Das bedeutet: Die heutige Eigentümerin darf auch nach der Versteigerung noch in der Wohnung bleiben - und das gemäss Unterlagen des Bezirksbetreibungsamtes lebenslänglich und unentgeltlich. Die Wohnung wird grundsätzlich mit dieser Belastung versteigert. Für mögliche Käufer macht das die Liegenschaft deutlich weniger attraktiv und drückt den zu erwarteten Erlös.

Es könnte aber auch anders kommen. «Reicht das höchste Angebot nicht aus, um einen vorrangigen Grundpfandgläubiger zu befriedigen, kann dieser einen sogenannten Doppelaufruf verlangen», schreibt Wiesendanger auf Nachfrage. In diesem Fall würde das Grundstück an der Steigerung ein zweites Mal ausgerufen – ohne das Nutzniessungsrecht. Zu den Schuldbeträgen gibt das Amt keine Auskunft, da es sich um ein laufendes Verfahren handle. Nur so viel: «Es handelt sich um diverse Pfändungen.» Allerdings ist in einem im Amtsblatt publizierten Zahlungsbefehl zu entnehmen, dass die Frau der Gemeinde mindestens rund 11'600 Franken und dem Kanton 2400 Franken schuldet. Die entsprechenden Rechnungen sind aus den Jahren 2023 und 2024.

Zutritt mit Polizei und Schlüsseldienst
Der Preis für die Wohnung ohne Nutzniessungsrecht wird auf 400'000 angesetzt. Die Schätzung selbst erfolgte nicht freiwillig. Weil die 65-jährige Frau dem Bezirksbetreibungsamt keinen Zutritt gewährte, verschafften sich die Behörden mit Unterstützung der Kantonspolizei Thurgau und eines autorisierten Schlüsseldienstes Zugang zur Wohnung. Laut Wiesendanger wird dieses Vorgehen gewählt, wenn sich Schuldnerinnen oder Schuldner weigern, Mitarbeitende des Betreibungsamtes hereinzulassen.

Für die Gemeindeverwaltung selbst sei der Aufwand, der dieser Fall mit sich gebracht hat, überschaubar geblieben. Abgesehen von den persönlichen Angriffen sei er letztlich «daily business» gewesen, wie Hinterberger sagt. «Es gibt immer wieder Leute, die Steuern nicht oder zu spät bezahlen.» Selten eskaliere es aber bis zu einer Zwangsversteigerung. Häufiger seien Lohnpfändungen.

Sie lehnt ein klärendes Gespräch ab
Gemeindepräsident Hinterberger bekam bis heute nie Gelegenheit zu einem direkten Gespräch mit der Frau, die ihn zur Haft ausgeschrieben und mehrmals in Briefen persönlich angegriffen hat. «Was mich am meisten gestört hat, ist, dass sie auf Gesprächsversuche nicht reagiert hat», sagt er. Würde ihm nochmals ähnliches passieren, würde er weniger Energie in solche Bemühungen stecken. «Heute denke ich: Das ist dann halt so. Es bringt am Ende nichts.»

Nach dem letzten Bericht in dieser Zeitung habe Hinterberger einen Anruf aus dem Umfeld der Staatsverweigerin erhalten. Fast 45 Minuten habe das Gespräch gedauert. Dabei sei ihm die Logik dieser Szene erklärt worden: Verkehrssteuern oder Strom und Wasser würden bezahlt, weil dafür ein direkter Nutzen erkennbar sei. Allgemeine Steuern lehnten viele aus der Staatsverweigererszene hingegen ab.
[close]

Quelle: Thurgauer Zeitung vom 19. Mai 2026
Weitere Infos zum Objekt:
Betreibungsamt Thurgau
« Letzte Änderung: 19. Mai 2026, 08:46:26 von Jaegg »
 
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #44 am: 19. Mai 2026, 21:01:11 »
Spannend, ist es hier in der Schweiz wirklich möglich sich selbst bei Pfändung des Eigentums ein lebenslanges und kostenfreies Nutznießungsrecht einzuräumen?

Das erscheint mir sehr ungewöhnlich, denn welchen Wert soll die Wohnung dann für den Käufer haben, da erscheinen mit auch die CHF 185k noch viel zu hoch!
Zumal, dann ja auch eventuell noch diverse Pflichten als "Vermieter" auf einen zukommen ohne, dass man je Miete sieht.

Kann das jemand erklären?
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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