Autor Thema: Gute Frage 2023  (Gelesen 72767 mal)

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Re: Gute Frage 2023
« Antwort #405 am: 5. Mai 2023, 08:15:19 »
Ein kleiner Möchtegernnazi und der Support reagiert ... bisher nicht.
https://www.gutefrage.net/frage/haette-hitler-den-krieg-gewonnen

Nachtrag: Nach immerhin über 30min hat der Support die Antwort gelöscht und den Nutzer gesperrt.
« Letzte Änderung: 5. Mai 2023, 08:59:06 von Rolly »
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
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Re: Gute Frage 2023
« Antwort #406 am: 5. Mai 2023, 08:49:56 »
FabianPavian mit einer Frage zum Thema Notwehr:

Zitat
Darf man sich in Deutschland aktiv gegen Wohnungseinbruch wehren, oder muss man darauf achten, dass keine Einbrecherin verletzt wird?

Wie ist es, wenn man zuvor in verschiedenen Sprachen warnt?

https://www.gutefrage.net/frage/darf-man-sich-in-deutschland-aktiv-gegen-wohnungseinbruch-wehren-oder-muss-man-darauf-achten-dass-keine-einbrecherin-verletzt-wird
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Re: Gute Frage 2023
« Antwort #407 am: 5. Mai 2023, 09:33:33 »
naja... kommt drauf an:
a) muss auch bei Notwehr die Menge an Gewalt angemessen sein
b) wenn der "Einbrecher" von der Polizei ist gibts trotzdem Ärger
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: Gute Frage 2023
« Antwort #408 am: 5. Mai 2023, 09:58:07 »
a) muss auch bei Notwehr die Menge an Gewalt angemessen sein

Ja, kommt drauf an, aber eine Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne gibt es nicht.

Zitat
Notwehr kennt keine enge "Verhältnismäßigkeit"
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht

Zitat
Ob die Verteidigungshandlung im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB erforderlich ist, hängt im Wesentlichen von Art und Maß des Angriffs ab. Dabei darf sich der Angegriffene grundsätzlich des Abwehrmittels bedienen, das er zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt. Das schließt auch den Einsatz lebensgefährlicher Mittel ein. Zwar kann dieser nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen und darf auch nur das letzte Mittel der Verteidigung sein; doch ist der Angegriffene nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist. Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2002, 140 m.w.N.).“
1 StR 99/05
https://openjur.de/u/346897.html


Kommt auch drauf an, ob sich die Polizei als Polizei zu erkennen gibt. Im von Fischer zitierten (und 2011 als VR zu vertretenden Urteil) gab sich die Polizei nicht als solche zu erkennen, weshalb der 2. Senat auf Putativnotwehr erkannte.
Spoiler
High Noon

Ein Super-Aufreger des Bundesgerichtshofs im Jahr 2011 (2. Strafsenat, Aktenzeichen 2 StR 375/11 [lies: 375 aus 11]). Sachverhalt: Deutschland, sechs Uhr morgens. Es ist noch düster. Die Vögel zwitschern. Durch die Grünanlage schleichen heran: ein Staatsanwalt, ein Sondereinsatzkommando. Weiträumige Absicherung des Einsatzes durch Schutzpolizei.
Einsatzziel: Festnahme des Bürgers A: "Sergeant at Arms" beim örtlichen Unterverein eines Clubs namens "Hell’s Angels" (Höllenengel!). Supercool. Ehrenkodex: Nie mit der Polizei kooperieren. Im Inneren: Spießigkeit in reinster Form; Männerehre: Niemand fasst meine Frau an oder meinen Zylinderkopf! Man fährt den Zweizylinder aus Milwaukee; vorne der Road Captain (Navi unterm Wehrmachtshelm), es folgen "President", "Sergeant at Arms" und "Vize President". Es gibt Members, Prospects, Supporters. Prospects müssen den Members jeden Gefallen tun (Auto Waschen, auf die Karre aufpassen, Frau bewachen, Zigaretten holen), und kriegen trotzdem eins aufs Maul, damit sie später wissen, wie schön es ist, mal nicht aufs Maul zu kriegen. Die Ernennung zum Member garantiert das Schikanierungsrecht gegenüber Prospects und eine Teilhabe am Gewinn der gemeinsamen Geschäfte. Der President ist eine Mischung aus Pate, Weihbischof und Majestix. Insgesamt: Kindlich, übersichtlich, aber effektiv.  Business: Security, Türsteherei, Drogenhandel und Zuhälterei. Schutzgeld geht auch, Eisdiele nicht. Super spannende Sachen also, die den Normalbürger gruseln machen.
Die Polizei steht auf Höllenengel jeder Art. Das Schöne an ihnen ist: Ihre Tarnung ist systembedingt unzureichend. Man trägt "Kutten", also eine Uniformweste, auf der mit glitzernden Buchstaben geschrieben steht: "Panzerknacker AG, Mitglied Nr. 524". Das ist eine klare Ansage. Solche Feinde lieben Dagobert Duck und seine Freunde: Sie sagen So oder So; sie tragen Uniform; sie sind für oder gegen die Guten. Deshalb mag die Polizei die faschistischen Kameradschaften so gern, dass sie sie mit V-Leuten vollständig durchseuchen kann, ohne aufzufallen. Das ist ein psychologisches Phänomen, das der Erforschung durch die Wissenschaft noch bedarf.

Zurück zum Fall: Unser "Sergeant at Arms" (von Beruf Konditor) schlummert mit seiner derzeit Verlobten im Obergeschoss des umstellten Häuschens. Kürzlich hat man ihm ausgerichtet: Er solle umgebracht werden von Mitgliedern eines konkurrierenden Clubs gleicher Machart.

Die Polizei hat den Verdacht, der Sergeant könnte vor geraumer Zeit eine versuchte (!) Nötigung begangen haben. Das bietet Anlass, der Sache einmal in Mannschaftsstärke auf den Grund zu gehen. Anstatt mit dem Zugriff abzuwarten bis Herr A, wie jeden Morgen, aus seinem Haus auf die Straße tritt, oder einfach zu klingeln (Guten Morgen, Polizei) möchte man ihn mit einem Sondereinsatzkommando im Bett überrumpeln: Für was sonst hat man die Jungs? Man weiß, dass A mehrere von der Polizeibehörde genehmigte Waffen hat.

Schluss mit John Wayne und seinen albernen Regeln
A erwacht durch Geräusche an der Eingangstür. Er nimmt seine Pistole und schleicht zur Treppe. Seiner Verlobten sagt er, sie solle telefonisch Alarm schlagen, weil er überfallen werde. Er schaltet das Licht im Treppenhaus ein und ruft: "Verpisst Euch!", denn er ist der Überzeugung, "Killer" machten sich an seiner Tür zu schaffen. Draußen bohrt das SEK-Mitglied X an der Tür herum, hinten stehen die Kollegen mit einer Ramme, der Staatsanwalt wartet in sicherer Entfernung. Auch als im Haus das Licht angeht und ihm das mitgeteilt wird, bohrt X weiter; drei von vier Riegeln hat er schon geknackt.
A denkt: Jede Sekunde kann die Tür aufgebohrt sein, dann dringen schwerbewaffnete Banditen herein, um mich zu töten. Also schießt er. Er zielt auf die Milchglasscheibe der Eingangstür, hinter der er einen Schatten sieht; die Folgen sind ihm egal. Polizist X, der in diesem Moment den Arm hebt, wird durch den Armausschnitt seiner Schutzweste zufällig tödlich ins Herz getroffen. Jetzt (!) rufen die anderen Beamten: "Polizei! Aufhören zu schießen!" A öffnet das Fenster, wirft seine Pistole heraus und ruft: "Seid ihr verrückt? Warum gebt ihr euch nicht zu erkennen?"
Dies – nach den Feststellungen eines deutschen Landgerichts – waren die Tatsachen. Ob sie genau so stimmen: Der Kolumnist weiß das so wenig wie alle anderen, die nicht dabei waren, aber eine "Rechtsmeinung" zu diesem Fall haben. Das Gericht, das über die Anklage wegen Totschlags gegen A entscheiden musste, hat sie so festgestellt.
Und das Landgericht hat gemeint: A sei zwar objektiv nicht in einer Notwehrlage gewesen, habe eine solche aber irrtümlich angenommen. Allerdings hätte er sich so verhalten müssen, wie diese fälschlich angenommene Notwehrlage es von ihm verlangt hätte: Er hätte zumindest zunächst einen Warnschuss abgeben müssen. Ergebnis: Verurteilung wegen vorsätzlichen Totschlags. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil aufhoben und den Angeklagten wegen Notwehr freigesprochen (2 StR 375/11, Urteil vom 2. Nov. 2011). Die Entscheidung hat, nicht nur unter Polizeibeamten, für Widerspruch und Empörung gesorgt.
[close]
auch https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-spricht-hells-angel-frei-toedlicher-irrtum-ohne-strafe/

Man ist jedenfalls in Deutschland entgegen der Darstellung der Kundschaft nicht wehrlos, wie der Fall des jugendlichen Einbrechers bei einem Jäger im Sauerland zeigt, der wegen der vermeintlichen Notwehr straflos blieb (nicht jedoch wegen nichtgesetzeskonformer Aufbewahrung der Waffe), obwohl der jugendliche Schwarze nur einen Schlüssel in der Hand hielt.
Spoiler
Jäger erschießt Einbrecher und soll straffrei bleiben
28.12.2016 - 18:45 Uhr
https://www.wp.de/region/sauer-und-siegerland/jaeger-erschiesst-einbrecher-und-soll-straffrei-bleiben-id209107325.html
[close]

Gegen Räuber darf man sich sowieso mit tödlicher Gewalt wehren, auch, wenn man über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt wie der Juwelier aus Celle.
Spoiler
Celle, 19.12.2020
„In dem Fall des am 14.09.2020 in der Altstadt in Celle überfallenen Juweliergeschäfts, bei dem zwei mutmaßliche Täter getötet wurden, hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg – Zweigstelle Celle das Verfahren gegen den 72-jährigen Ladeninhaber wegen Totschlags eingestellt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte in Notwehr gehandelt hat und die Tat damit gerechtfertigt ist.“
https://www.cz.de/Celle/Aus-der-Stadt/Celle-Stadt/Ueberfall-auf-Celler-Juwelier-Verfahren-nach-toedlichen-Schuessen-eingestellt

9. 8. 2021
Celler Juwelierraub: Revision zurückgenommen - Urteil rechtskräftig

Im Prozess um den schweren Juwelierraub in Celle mit zwei Toten bleibt es beim Urteil gegen den Angeklagten. Der 37-Jährige wurde wegen Beihilfe zu versuchtem schweren Raub zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er wartete bei der geplanten Tat Mitte September vergangenen Jahres im Fluchtfahrzeug.

https://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Der-Norden/Celler-Juwelierraub-Revision-zurueckgenommen-Urteil-rechtskraeftig
[close]


Was die Kundschaft regelmäßig meint, ist das völlig anlaßlose Abknallen von Menschen unter einem Vorwand wie „auf der Flucht erschossen“ oder was sonst sich diese Herrschaften einfallen lassen, wenn sie an einen entsprechenden Posten kämen.

Liegt tatsächlich Notwehr vor, so erkennen die Gerichte tatsächlich auf Notwehr (auch, wenn man manchmal bis zum BGH gehen muß).
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

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Re: Gute Frage 2023
« Antwort #409 am: 5. Mai 2023, 10:25:47 »
Siehe auch den berühmten "Kirschbaumfall".
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Gute Frage 2023
« Antwort #410 am: 5. Mai 2023, 21:00:45 »
Dem bekannten Systemling DerRoll wurden heute bereits drei Antworten gelöscht, davon je eine zu Mathematik und eine zu Physik. Die Begründung "Deine Antwort ging nicht auf die Frage des Nutzers ein" und "Nutzervorführung". Die Antworten waren teilweise einen Tag und mehr alt. Kann es sein dass da jemand auf einem Kreuzzug ist?
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Re: Gute Frage 2023
« Antwort #411 am: 6. Mai 2023, 11:30:07 »
Tommyleinchen ist gegen den Rundfunkbeitrag. Wundert das irgend jemanden?

Zitat
Ich persönlich bin strikt dagegen. Aber was ist eure Meinung? Wie schätzt ihr das ein

Das sind übrigens rund 10 Milliarden € im Jahr!

https://www.gutefrage.net/frage/seid-ihr-fuer-oder-gegen-die-rundfunkgebuehren
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Re: Gute Frage 2023
« Antwort #412 am: 6. Mai 2023, 17:45:58 »
TomJohn423  (#404) hat eine weiter Frage zu Peter:
Zitat
Was würde passieren wenn Russland das Königreich Deutschland anerkennt?

Und mit Peter Fitzek Verhandlungen führt.
https://www.gutefrage.net/frage/was-wuerde-passieren-wenn-russland-das-koenigreich-deutschland-anerkennt
« Letzte Änderung: 6. Mai 2023, 17:48:19 von Seb »
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Gute Frage 2023
« Antwort #413 am: 6. Mai 2023, 19:29:53 »
Es ist klar warum Deutschland im Index der Pressefreiheit weiter abgesunken ist. Die pöhse Zensur ist schuld  :facepalm:

https://www.gutefrage.net/frage/deutschland-rueckgang-der-pressefreiheit#answer-500095148
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Re: Gute Frage 2023
« Antwort #414 am: 6. Mai 2023, 21:33:28 »
Nebenbei, was macht man eigentlich wenn ein Großmeister im Taubenschach nicht mal weiß dass er Taubenschach spielt?

https://www.gutefrage.net/frage/deutschland-rueckgang-der-pressefreiheit#answer-500095138
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Re: Gute Frage 2023
« Antwort #415 am: 8. Mai 2023, 11:51:53 »
Querdenker-Gefasel:

Zitat
Ich habe mir die Todes Statistiken vom Jahr 2017-2019 angesehen, und diese mit den Todesstatistiken von 2019-2023 Mir ist aufgefallen, dass es in den Jahren 2017-2019 Mehr tode gab als während der Gesamten Covid zeit.

Ausserdem können wir Nichtmal kategorisieren, wer durch Covid starb, denn sie zählten auch Autounfälle mit Covid Infizierten als Covid-Tode und alle anderen Tode bei dem Covid einfach im Blut war.

Meiner Meinung nach war das einfach eine Massenpanik und eine Massenkontrolle und bis heute wissen wir nur das Pfizer dies ausgenützt hat, um mehr Profite zu machen, ausserdem wurde verraten, dass sie das Virus im Labor noch ansteckender gemacht haben um noch mehr zu verkaufen wie der Pfizer Head of Research Jordan Walker während eines Gay Dates verplapperte. Das video ist auf Twitter bei @projectveritas

Was meint ihr dazu? Habt ihr die Impfung?

https://www.gutefrage.net/frage/meint-ihr-covid-19-war-echt
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Re: Gute Frage 2023
« Antwort #416 am: 8. Mai 2023, 12:12:10 »
vom selben auch dies:
Zitat
Meinungen über die Matrix und die allgemeine zensur?

Ist nur es nur mir bewusst oder werden die Leute immer mehr gezwungen das zu machen, was der Staat will? Z. B. die Bewilligung für einen Protest??? Ich muss den Staat fragen gehen, ob ich meine Meinung äußern darf? Oder Steuern, das verstehe ich zum Teil schulen aufbauen etc, aber wenn man etwas schenkt, muss man auch steuern zahlen. Oder wenn der Staat etwas von einem will, darf es maximal 1-2 Wochen gehen, bevor dann tausende Mahnungen eingehen und Betriebsverfahren. Wenn ich etwas vom Staat brauche, gibt es 20 Woche Wartezeit. Oder was ist mit der Führerscheinprüfung? Ich muss für alles zahlen, obwohl die das eingeführt haben. Und Kennzeichen??? Das ist ein Witz, Staat will unsere Autos uns zuordnen, okay, aber ich muss dem Staat Geld abgeben für mein Kennzeichen und am Schluss trotzdem wieder abgeben.

Und das ist nur die Spitze vom Eisberg
https://www.gutefrage.net/finanzen-versicherungen/steuern-steuererklaerung/frage/meinungen-ueber-die-matrix-und-die-allgemeine-zensur
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Re: Gute Frage 2023
« Antwort #417 am: 8. Mai 2023, 12:37:19 »
Zitat
und alle anderen Tode bei dem Covid einfach im Blut war.
Ja was kann das arme Virus auch dafür, wenn der Patient an multiplem Organversagen stirbt? Es war doch nur zufällig überall im Körper anwesend. Und da will jetzt so ein Medizinprofessor einen Zusammenhang sehen?
Bei manchen der Zeitgenossen fragt man sich wirklich, ob die unfallfrei aufs Klo gehen können.
 
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Re: Gute Frage 2023
« Antwort #418 am: 8. Mai 2023, 13:07:21 »
Ich sollte mir angewöhnen, auf den Namen des Users zu achten, dann wäre mir aufgefallen, dass beide Fragen vom selben Schwurbler stammen.

Interessant auch, was er auf die Nachfrage antwortet, woher er seine Daten hat:

Zitat
inteviews, reportagen und statistiken von unabhängigen medien und nicht von der massen propaganda die alle von BlackRock und Vanguard Inc kontrolliert werden.

https://www.gutefrage.net/frage/meint-ihr-covid-19-war-echt
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Re: Gute Frage 2023
« Antwort #419 am: 9. Mai 2023, 11:49:54 »
Tommy und 9/11 bzw. WTC7:

Zitat
Warum hört man in unseren Medien, wenn von 9/11 berichtet wird, nie etwas über das Gebäude Nummer sieben?

https://www.gutefrage.net/frage/911-was-war-mit-wtc-7

Und ein anderer alter Bekannter versucht mal wieder sein Glück:

Zitat
Angenommen es rechnet eine/r auf der Basis gesicherter Messwerte und physikalischer Gesetze vor, dass die globale Erwärmung allein durch eine Abnahme der Wolken verursacht wird. Für eine zusätzliche Erwärmung durch Treibhausgase wäre demnach die gemessene Erwärmung einfach zu klein.

Wir setzen also eine gesicherte Widerlegung der CO2-Hypothese voraus. Wie würdet ihr reagieren?

https://www.gutefrage.net/frage/was-wuerdet-ihr-tun-wenn-sich-herausstellt-dass-der-aktuelle-klimawandel-nicht-vom-anthropogenen-co2-verursacht-wird
« Letzte Änderung: 9. Mai 2023, 13:36:18 von Richard Sharpe »
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