Danke
@Neubuerger !
Ach, seufz. Mal wieder.
Der Strafvorwurf des § 276 StGB war wohl doch etwas sehr sportlich.
Spoiler
Auszug:
I. Wer einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis oder einen amtlichen Ausweis, der eine falsche Beurkundung der in den §§ 271 und 348 bezeichneten Art enthält,
1. einzuführen oder auszuführen unternimmt oder
2. in der Absicht, dessen Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu ermöglichen, sich oder einem anderen verschafft,
verwahrt oder einem anderen überläßt,
wird [...] bestraft.
II. [...]
Es besteht offenbar keine Gefahr, die Fitzek'schen Fantasiepapiere mit amtlichen Ausweisen zu verwechseln. Ebenso wenig wie für ein selbstgemaltes Bild oder einem Ypps-Ausweis. Das wird den Wortmarkenvertreter halt nur nicht zwingend von der behaupteten Identität des Vorzeigenden überzeugen. Wenn ich garkeinen Ausweis dabei habe, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit (behaupte ich jetzt mal so und berufe mich auf juristisches Halbwissen).
Aber natürlich wird Peter der Papieredrucker in Triumphgeheul ausbrechen und den Prozess als Beleg feiern, dass "seine" Dokumente nun endlich staatlich anerkannt seien. Das sehe ich wie der geschätzte Mitagent
@Neubuerger Nur ein kurzer Hinweis: Die Filiale, auf die es nicht ankommt und um die es in dem Prozess explizit nicht ging, war in Ulm
Edit korrigiert Grammatikfehler