ich vermute mal stark, dass die diese Karte nicht bis zu Michel durchlassen.
Naja, §31 Strafvollzugsgesetz besagt:
(1) Der Anstaltsleiter kann Schreiben anhalten,
1.
wenn das Ziel des Vollzuges oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde,
2.
wenn die Weitergabe in Kenntnis ihres Inhalts einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklichen würde,
3.
wenn sie grob unrichtige oder erheblich entstellende Darstellungen von Anstaltsverhältnissen enthalten,
4.
wenn sie grobe Beleidigungen enthalten,
5.
wenn sie die Eingliederung eines anderen Gefangenen gefährden können oder
6.
wenn sie in Geheimschrift, unlesbar, unverständlich oder ohne zwingenden Grund in einer fremden Sprache abgefaßt sind.
(2) Ausgehenden Schreiben, die unrichtige Darstellungen enthalten, kann ein Begleitschreiben beigefügt werden, wenn der Gefangene auf der Absendung besteht.
(3) Ist ein Schreiben angehalten worden, wird das dem Gefangenen mitgeteilt. Angehaltene Schreiben werden an den Absender zurückgegeben oder, sofern dies unmöglich oder aus besonderen Gründen untunlich ist, behördlich verwahrt.
Hat jemand Erfahrungen, wie oft Briefe an Gefangene nicht zugestellt werden? Wird jeder Witz gleich als "grobe Beleidigung" gewertet? Verstehen die JVA-Angestellten echt gar keinen Spaß? Dann muss man halt mit der Wortwahl/der äußeren Form etwas kreativer sein