Was die Auto-Geschichte angeht, so braucht es vielleicht gar nicht so viele Spekulationen: Opa wacht auf, schaut aus dem Fenster und sieht da einen Wagen, der nicht da hingehört. Opa ist noch alte Schule und ruft eben die "Büttel". Die "Büttel" kommen, schauen sich das an - und dann finden sie auch etwas.
Ja, zuerst einmal das Auto. Da diese, von dem einem und dem anderen, mal mehr mal weniger, geschätzten Staatsdiener nun doch meist nicht so Doof sind wie manch ein Dienelt glaubt, war die Reaktion klar.
Da steht ein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück.
Sie wurden vom Eigentümer gerufen, der weder das Fahrzeug kennt, noch den Halter.
Das kann so nicht richtig sein! Also erstmal den Halter ermitteln.
Die Abfrage des Kennzeichens hat sich da als sehr effizient erwiesen.
Huch! Die sind ja abgelaufen! Aber wie ist das Fahrzeug hier hingekommen? Am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf es so ja nicht! Hingeflogen? Nein, eine weitere kriminaltechnische Untersuchung, hier im speziellen die visuelle Untersuchung der Fahrzeugseiten, ergab keine Hinweise auf ein gültiges Luftfahrzeugkennzeichen.
Nun war die Sachlage klar! Das Fahrzeug darf hier zwar so unangemeldet auf einem Privatgrundstück rumstehen, da würde §22 StVG nicht greifen, aber der dort wohnhafte Eigentümer des Grundstücks, hat das unrechtmäßige Abstellen des Fahrzeugs selbst angezeigt. Es war zu erwarten, dass das Fahrzeug von dritten nur kurzfristig abgestellt wurde, also
"Gefahrenabwehr! Da Verdacht auf Kennzeichenmissbrauch gemäß §22 I StVG!" Sicherstellen.
Nächster Schritt: Letzten Halter des Kennzeichen ermitteln.
Einfach! Fahren wir da doch mal zur Klärung vorbei:
"Ja, der Micha, das ist jetzt dem sein Auto. Hier ist der Kaufvertrag!
Staatsbüttel:" Ah, der Herr Micha ist der derzeitige Eigentümer des Fahrzeugs."
Der Herr Staatsbüttel wirkt Interessiert: Der Micha, aha, aha, können wir mit dem reden?
Ah, der Her Dienelt, der kann sich dann sein Auto von uns Abholen, Hi,Hi.
So war es vermutlich, oder halt auch nicht. Vielleicht!
Gruß Dete