Ich wollte für das geneigte Publikum nicht zu sehr ins Detail gehen mit den Absätzen und Sätzen, schließlich bin ich ich hier nicht mit Klausurprüfern konfrontiert, sondern nur mit der Frage des interessierten Laien, warum jemand nicht vor seinem Heimat-OLG (in dessen Bezirk ja auch die Tat begangen wurde) angeklagt wird, sondern im fernen Stuttgart.
Ich gebe zu, mich auch undeutlich ausgedrückt zu haben. Also: Es gibt pro Bundesland maximal ein OLG mit Staatsschutzsenaten. An diesem einen OLG können aber mehrere Staatsschutzsenate eingerichtet sein, beim OLG München sind es also deren vier.
Das sollte jetzt aber genügen, zumal ich im praktischen Leben weniger mit Staats- als vielmehr mit Mieterschutz beschäftigt bin (und manchmal sogar mit Miederschutz, wenn man sich um das Eigentum an einer sorbischen Tracht streitet - ist schon vorgekommen).
Ich kann am Freitag nicht nach Stuttgart kommen - viel zu abgelegen.