Statt einen freien Nachmittag mit der Suche nach Reichsbürgerseiten hättest du es mit "Deutsch, verstehend lesen" versuchen sollen. Das spart die Schmerzen beim Denken!
Dieser Beitrag zeigt definitiv am Besten, wie weit du am Inhalt der Verfassungen und des GG vorbei denkst und wie wenig du von dem, was du meinst gelesen zu haben verstanden hast!
Auch du scheinst zur Sorte Mensch arroganter Natur zu gehören, die sich aufs hochmütige herumnöhlen beschränken, anstatt unter Aufbringung der selben Energie zu erklären, was denn nun Sache ist (oder eher sei). Damit entwertest du deine Beiträge mindestens genauso wie ich, wenn ich einen falschen Begriff verwende, oder ein Gerichtsurteil zur Sache nicht kenne.
1) Dann solltest du fremde Gedanken als solche kennzeichnen. Andernfalls nehme ich an es sind deine Aussagen.
2) Quantität ist für Rechtsakte der Behörden kein Kriterium. Dann dauert es eben länger, aber es der Bescheid wird ausgestellt.
3) Die Staatsbürgerschaft ist ein eigener Vorgang. Wenn bei jedem Umzug in ein anderes Bundesland die Staatsbürgerschaft sich automatisch ändert, ist dies eine erheblich Wertminderung der Staatsbürgerschaft als staatlicher Akt. Eine solche Entwertung der Staatsbürgerschaft ist nicht im Interesse eines einzelnen Staates und auch nicht von politischen Parteien, ausser von gewissen anarchistischen und/oder libertären Strömungen
1) ist registriert
2) Sowas ist auch eine Kostenfrage. Einen Bescheid über die neue Gebietszugehörigkeit bekommt man auf dem Bürgeramt, hinzu kommt der Vermerk im Perso.
3) Jain. Ich gehe davon aus, dass es Verträge gibt, in denen dieser Sachverhalt zwischen den Ländern geregelt ist. Würde mich auch nicht wundern, wenn diese Verträge älter sind als das GG und noch unter unmittelbarer Besatzungsherrschaft in der Trizone getroffen wurde. Insofern besteht durchaus ein qualitativer Unterschied zu Staatsbürgerschaften von Drittstaaten. Bedenke auch: Wir können nicht gleichzeitig Hessen und Hamburger sein. Es geht immer nur eins.
Das heißt aber noch lange nicht, dass der Austritt aus der BRD darüber möglich ist. Die herrschende Meinung der Rechtswissenschaft sagt nein. Die Rechtsprechung negiert das auch.
Herrschend heißt nicht, dass es einstimmig zugeht. Die Logik hinter dem Geflecht zwischen Ländern und Bund, wie ich sie verstehe, schließt das jedenfalls nicht prinzipiell aus.
Möglicherweise können Volksabstimmungen in NRW Verfassungsänderungen erzwingen, die die Stellung von NRW in der BRD ändern würden.
Das wird aber durch schon genannten Artikel 31 GG rechtsungültig.
Da würde ich einwenden, dass Bundesrecht für alle gilt. Für eine Einmischung in eine interne Entscheidung in NRW, die alleine NRW betrifft und dort getroffen wird und NRW nicht in Widerspruch zu den übrigen Ländern stellt (siehe Todesstrafe), habe ich Zweifel, dass GG 31 darauf angewandt werden kann.
Des Weiteren könnte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit verstellen.
In wieweit denn? Man geht ja den institutionellen Gang der Dinge....
Sollte dann immer noch daran festgehalten werden, ermöglicht Artikel 37 GG dem Bund mit Zustimmung des Bundesrates den Bundeszwang auszuüben, sofern NRW mit einer solchen Verfassungsänderungen seinen Pflichten aus dem Grundgesetz und den Bundesgesetzen nicht nachkommt.
Dies wäre im Falle einer Unabhängigkeitserklärung anzunehmen.
Bundeszwang ist schon recht weit hergeholt. Das wäre nur angemessen, wenn das Bundesland von einer Junta übernommen würde. So lange aber gesetzestreuagiert wird und alle rechtsstaatlichen Prinzipien eingehalten werden, sehe ich keinen Spielraum für diese ultima ratio.
Wenn doch, dann gilt der kürzeste Artikel des Grundgesetzes. Namentlich Artikel 31: "Bundesrecht bricht Landesrecht". Beispiel gefällig, bis zur Verfassungsreform von 2018 im Bundesland Hessen, gab es in der hessischen Landesverfassung die Todesstrafe. Die wurde aber nie angewendet, denn das Grundgesetz verbietet die Todesstrafe - Artikel 102 GG.
Die Todesstrafe hätte bei ihrer Anwendung zu viele Auswirkungen in den Beziehungen der Länder untereinander.
Besseres Beispiel sind Land- und innerörtliche Straßen. Letztere sind eine kommunale Angelegenheit, bei Landstraßen weiß ich es nicht, aber ich vermute mal, dass der Bund nichts unternehmen könnte, wenn einzelne Länder unterschiedliche Geschwindigkeitsreglungen treffen würden.
Die Zusammensetzung der Bundesländer innerhalb der Bundesrepublik kann durch die Bestimmungen des Grundgesetzes geändert werden. Letztmalig durchgeführt 1952 bei der Entstehung des Landes Baden-Württemberg. Letztmalig versucht 1996 bei der angedachten Fusion der Länder Berlin und Brandenburg. Hierbei scheiterte die Durchführung am Quorum sowie an den Nein-Stimmen der Brandenburg.
So weit ich das verstanden habe, wurden beide Fälle von den jew. Landesregierungen betrieben, nicht aber vom Bund. Der hat das lediglich registriert. Welche Bestimmung im GG war das denn genau, über die das durchgeführt wurde?
Grundgesetz und Verfassung sind zwei Synonyme.
Wo steht das geschrieben? Art 146 impliziert doch, dass es einen Unterschied gibt. Weder gab es eine Volksabstimmung über das GG, noch einen anderen Staatsakt, der das GG von vorläufig auf endgültig mit Verfassungsrang geändert hat.
Das ist ja der einzig halbwegs sinnvolle Debattenpunkt der Reichsbürgerbande. Wo ist die offizielle und mit allem Brimborium ausgestattete Bestätigung, dass Grundgesetz = Verfassung ist?
Allein der Aspekt der Vorläufigkeit ist unsinnig. Ist jedes Grundgesetz vorläufig? Die Schweden haben elf, die Norweger eins, die Ungarn haben in den 2010er ihre Verfassung in Grundgesetz umbenannt - ist Ungarn nun auch nur noch vorläufig? Und was ist mit dem Vereinigten Königreich, die haben nicht einmal eine Verfassung und auch kein Grundgesetz?
Erst wirfst du mir Semantik vor und jetzt bringst du selbst Semantik.
Ich wüsste gerne, mit welchem Akt Art 146 erfüllt wurde.
Dem anderen Aspekt der Verabschiedung durch das gesamte deutsche Volk ist ebenso unsinnig. Denn das gesamte deutsche Volk hat dem Grundgesetz mittelbar durch seine von ihm gewählten Landtage zugestimmt. Auch in rein praktischer Legitimierung wurde durch die Wahlbeteiligung bei der Wahl zum ersten deutschen Bundestag es angenommen.
Naja, das ist halt Gewohnheitsrecht. Allzu stark ist das Argument aber nicht. Denn wer mittelbar zustimmt, der sollte doch auch unmittelbar ablehnen können. Sonst wars von Beginn an keine Zustimmung, sondern klassischer Zwang verhüllt in schöne Worte.
Öhm, was ist denn das für ein Rechtsverständnis? So weit leben wir noch immer in einem Land, in dem alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten wurde.
Interessante Auffassung. Nur ist sie sehr dualistisch. Der Umkehrschluss ist meist nicht zulässig.
lol
Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht sind rechtsverbindliche Akte für alle. Somit sind Austritte nicht erlaubt. Q.e.d.
Das mit dem QED gilt nur für Beweise, nicht aber für Tautologien.
Dazu kommt, dass die Richter dort Fähnchen im Wind sind und keine rechtsprinzipiellen Entscheidungen treffen, sondern politische.
Oder habe ich am Ende recht mit meiner Einschätzung, dass Reichsbürger eine reine Psyops sind und sie es nicht gibt.
Es gibt sie durchaus, aber das ist ohne Zweifel auch ein psychiatrisches Problem. Jedoch eines, an dem wir viel Spaß haben.
Also ich habe überhaupt keinen Spaß an so etwas. Mir geht einfach nur auf den Wecker, dass ich damit genervt werde. Warum werden die politisch und medial so ins extreme aufgeblasen. Derartige Wirrköpfe ignoriert man am besten und lässt sie in ihrem Eckchen schmoren. Für kriminelle Ausartungen haben wir die üblichen Mittel der Strafjustiz.
Frage: Warum bekommen die so viel Aufmerksamkeit, obwohl sie eine kaum auffindbare Randgruppe sind, die wirklich aus jeder Perspektive argmentativ plattgemacht werden können?
PS: Die Forensoftware ist ein ziemlicher Murks.