Autor Thema: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?  (Gelesen 6315 mal)

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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #75 am: 15. Juni 2022, 20:51:20 »
1949 durch die Landtage der westdeutschen Länder, 1990 durch die Volkskammer. Nennt man repräsentative Demokratie.

Ich wüsste keine einfachere und kürzere Erklärung als Antwort.  :clap:

(Mir fällt auf, dass ich das Präteritum zu wenig benutze.  :o)
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Offline Judge Roy Bean

Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #76 am: 15. Juni 2022, 20:56:35 »
@Neubuerger:

Ich bin ja eher firm auf dem Gebiet von Haftungsquoten bei der Kollision von Reichsflugscheiben, aber man kann ja mal versuchen, über den Tellerrand zu schauen. Und schon hat man einen Glückstreffer gelandet.

@alle: Warum versucht ihr, dem etwas zu erklären? Wenn ich aus dem von mir verinnerlichten Asterix sinngemäß zitieren darf: Man kann eher einen Esel mit reifen Feigen totwerfen, bevor der was kapiert. Und das hält ihn nicht davon ab, die nächste steile These abzusondern.

Also: Katze, Maus, totspielen - das reicht dann aber auch.
« Letzte Änderung: 15. Juni 2022, 20:58:49 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 

Offline dumdidum

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #77 am: 15. Juni 2022, 20:58:16 »
Statt einen freien Nachmittag mit der Suche nach Reichsbürgerseiten hättest du es mit "Deutsch, verstehend lesen" versuchen sollen. Das spart die Schmerzen beim Denken!

Dieser Beitrag zeigt definitiv am Besten, wie weit du am Inhalt der Verfassungen und des GG vorbei denkst und wie wenig du von dem, was du meinst gelesen zu haben verstanden hast!

Auch du scheinst zur Sorte Mensch arroganter Natur zu gehören, die sich aufs hochmütige herumnöhlen beschränken, anstatt unter Aufbringung der selben Energie zu erklären, was denn nun Sache ist (oder eher sei). Damit entwertest du deine Beiträge mindestens genauso wie ich, wenn ich einen falschen Begriff verwende, oder ein Gerichtsurteil zur Sache nicht kenne.



1) Dann solltest du fremde Gedanken als solche kennzeichnen. Andernfalls nehme ich an es sind deine Aussagen.
2) Quantität ist für Rechtsakte der Behörden kein Kriterium. Dann dauert es eben länger, aber es der Bescheid wird ausgestellt.
3) Die Staatsbürgerschaft ist ein eigener Vorgang. Wenn bei jedem Umzug in ein anderes Bundesland die Staatsbürgerschaft sich automatisch ändert, ist dies eine erheblich Wertminderung der Staatsbürgerschaft als staatlicher Akt. Eine solche Entwertung der Staatsbürgerschaft ist nicht im Interesse eines einzelnen Staates und auch nicht von politischen Parteien, ausser von gewissen anarchistischen und/oder libertären Strömungen


1) ist registriert
2) Sowas ist auch eine Kostenfrage. Einen Bescheid über die neue Gebietszugehörigkeit bekommt man auf dem Bürgeramt, hinzu kommt der Vermerk im Perso.
3) Jain. Ich gehe davon aus, dass es Verträge gibt, in denen dieser Sachverhalt zwischen den Ländern geregelt ist. Würde mich auch nicht wundern, wenn diese Verträge älter sind als das GG und noch unter unmittelbarer Besatzungsherrschaft in der Trizone getroffen wurde. Insofern besteht durchaus ein qualitativer Unterschied zu Staatsbürgerschaften von Drittstaaten. Bedenke auch: Wir können nicht gleichzeitig Hessen und Hamburger sein. Es geht immer nur eins.


Das heißt aber noch lange nicht, dass der Austritt aus der BRD darüber möglich ist. Die herrschende Meinung der Rechtswissenschaft sagt nein. Die Rechtsprechung negiert das auch.

Herrschend heißt nicht, dass es einstimmig zugeht. Die Logik hinter dem Geflecht zwischen Ländern und Bund, wie ich sie verstehe, schließt das jedenfalls nicht prinzipiell aus.


Möglicherweise können Volksabstimmungen in NRW Verfassungsänderungen erzwingen, die die Stellung von NRW in der BRD ändern würden.
Das wird aber durch schon genannten Artikel 31 GG rechtsungültig.

Da würde ich einwenden, dass Bundesrecht für alle gilt. Für eine Einmischung in eine interne Entscheidung in NRW, die alleine NRW betrifft und dort getroffen wird und NRW nicht in Widerspruch zu den übrigen Ländern stellt (siehe Todesstrafe), habe ich Zweifel, dass GG 31 darauf angewandt werden kann.

Des Weiteren könnte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit verstellen.

In wieweit denn? Man geht ja den institutionellen Gang der Dinge....

Sollte dann immer noch daran festgehalten werden, ermöglicht Artikel 37 GG dem Bund mit Zustimmung des Bundesrates den Bundeszwang auszuüben, sofern NRW mit einer solchen Verfassungsänderungen seinen Pflichten aus dem Grundgesetz und den Bundesgesetzen nicht nachkommt.

Dies wäre im Falle einer Unabhängigkeitserklärung anzunehmen.

Bundeszwang ist schon recht weit hergeholt. Das wäre nur angemessen, wenn das Bundesland von einer Junta übernommen würde. So lange aber gesetzestreuagiert wird und alle rechtsstaatlichen Prinzipien eingehalten werden, sehe ich keinen Spielraum für diese ultima ratio.

Wenn doch, dann gilt der kürzeste Artikel des Grundgesetzes. Namentlich Artikel 31: "Bundesrecht bricht Landesrecht". Beispiel gefällig, bis zur Verfassungsreform von 2018 im Bundesland Hessen, gab es in der hessischen Landesverfassung die Todesstrafe. Die wurde aber nie angewendet, denn das Grundgesetz verbietet die Todesstrafe - Artikel 102 GG.

Die Todesstrafe hätte bei ihrer Anwendung zu viele Auswirkungen in den Beziehungen der Länder untereinander.

Besseres Beispiel sind Land- und innerörtliche Straßen. Letztere sind eine kommunale Angelegenheit, bei Landstraßen weiß ich es nicht, aber ich vermute mal, dass der Bund nichts unternehmen könnte, wenn einzelne Länder unterschiedliche Geschwindigkeitsreglungen treffen würden.


Die Zusammensetzung der Bundesländer innerhalb der Bundesrepublik kann durch die Bestimmungen des Grundgesetzes geändert werden. Letztmalig durchgeführt 1952 bei der Entstehung des Landes Baden-Württemberg. Letztmalig versucht 1996 bei der angedachten Fusion der Länder Berlin und Brandenburg. Hierbei scheiterte die Durchführung am Quorum sowie an den Nein-Stimmen der Brandenburg.

So weit ich das verstanden habe, wurden beide Fälle von den jew. Landesregierungen betrieben, nicht aber vom Bund. Der hat das lediglich registriert. Welche Bestimmung im GG war das denn genau, über die das durchgeführt wurde?


Grundgesetz und Verfassung sind zwei Synonyme.

Wo steht das geschrieben? Art 146 impliziert doch, dass es einen Unterschied gibt. Weder gab  es eine Volksabstimmung über das GG, noch einen anderen Staatsakt, der das GG von vorläufig auf endgültig mit Verfassungsrang geändert hat.

Das ist ja der einzig halbwegs sinnvolle Debattenpunkt der Reichsbürgerbande. Wo ist die offizielle und mit allem Brimborium ausgestattete Bestätigung, dass Grundgesetz = Verfassung ist?

Allein der Aspekt der Vorläufigkeit ist unsinnig. Ist jedes Grundgesetz vorläufig? Die Schweden haben elf, die Norweger eins, die Ungarn haben in den 2010er ihre Verfassung in Grundgesetz umbenannt - ist Ungarn nun auch nur noch vorläufig? Und was ist mit dem Vereinigten Königreich, die haben nicht einmal eine Verfassung und auch kein Grundgesetz?

Erst wirfst du mir Semantik vor und jetzt bringst du selbst Semantik.

Ich wüsste gerne, mit welchem Akt Art 146 erfüllt wurde.

Dem anderen Aspekt der Verabschiedung durch das gesamte deutsche Volk ist ebenso unsinnig. Denn das gesamte deutsche Volk hat dem Grundgesetz mittelbar durch seine von ihm gewählten Landtage zugestimmt. Auch in rein praktischer Legitimierung wurde durch die Wahlbeteiligung bei der Wahl zum ersten deutschen Bundestag es angenommen.

Naja, das ist halt Gewohnheitsrecht. Allzu stark ist das Argument aber nicht. Denn wer mittelbar zustimmt, der sollte doch auch unmittelbar ablehnen können. Sonst wars von Beginn an keine Zustimmung, sondern klassischer Zwang verhüllt in schöne Worte.

 


Öhm, was ist denn das für ein Rechtsverständnis? So weit leben wir noch immer in einem Land, in dem alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten wurde.
Interessante Auffassung. Nur ist sie sehr dualistisch. Der Umkehrschluss ist meist nicht zulässig.

lol

Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht sind rechtsverbindliche Akte für alle. Somit sind Austritte nicht erlaubt. Q.e.d.

Das mit dem QED gilt nur für Beweise, nicht aber für Tautologien.

Dazu kommt, dass die Richter dort Fähnchen im Wind sind und keine rechtsprinzipiellen Entscheidungen treffen, sondern politische.



Zitat
Oder habe ich am Ende recht mit meiner Einschätzung, dass Reichsbürger eine reine Psyops sind und sie es nicht gibt.

Es gibt sie durchaus, aber das ist ohne Zweifel auch ein psychiatrisches Problem. Jedoch eines, an dem wir viel Spaß haben.

Also ich habe überhaupt keinen Spaß an so etwas. Mir geht einfach nur auf den Wecker, dass ich damit genervt werde. Warum werden die politisch und medial so ins extreme aufgeblasen. Derartige Wirrköpfe ignoriert man am besten und lässt sie in ihrem Eckchen schmoren. Für kriminelle Ausartungen haben wir die üblichen Mittel der Strafjustiz.

Frage: Warum bekommen die so viel Aufmerksamkeit, obwohl sie eine kaum auffindbare Randgruppe sind, die wirklich aus jeder Perspektive argmentativ plattgemacht werden können?


PS: Die Forensoftware ist ein ziemlicher Murks.
« Letzte Änderung: 15. Juni 2022, 21:00:38 von dumdidum »
 

Offline comsubpac

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #78 am: 15. Juni 2022, 21:08:49 »
Wo steht das geschrieben? Art 146 impliziert doch, dass es einen Unterschied gibt. Weder gab  es eine Volksabstimmung über das GG, noch einen anderen Staatsakt, der das GG von vorläufig auf endgültig mit Verfassungsrang geändert hat.


In jedem beliebigen Wörterbuch seit knapp 250 Jahren.
Wo steht denn geschrieben, dass es eine Volksabstimmung braucht?
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Offline oschy

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #79 am: 15. Juni 2022, 21:18:50 »
Denn wer mittelbar zustimmt, der sollte doch auch unmittelbar ablehnen können.
Es steht dir ungelogen frei, das GG abzulehnen... Da wäre ich aber wieder bei meinem ersten Post bei: "Warm anziehen". Viel Spaß damit - Wenns dir dann besser geht?

gruß oschy
 
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Offline Neubuerger

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #80 am: 15. Juni 2022, 21:19:18 »
Besseres Beispiel sind Land- und innerörtliche Straßen. Letztere sind eine kommunale Angelegenheit, bei Landstraßen weiß ich es nicht, aber ich vermute mal, dass der Bund nichts unternehmen könnte, wenn einzelne Länder unterschiedliche Geschwindigkeitsreglungen treffen würden.

Wenn das in dem Rahmen passiert, wie es durch die Gesetze des Bundes vorgegeben sind, passiert nicht. Würde aber jetzt ein Bundesland Tempo 400 auf Landstrassen erlauben, gäbe es ein einschreiten. Wenn sie flächendeckend Tempo 80 auf Landstrassen anordnen, vermutlich nicht.

Wo steht das geschrieben? Art 146 impliziert doch, dass es einen Unterschied gibt. Weder gab  es eine Volksabstimmung über das GG, noch einen anderen Staatsakt, der das GG von vorläufig auf endgültig mit Verfassungsrang geändert hat.

Warum muss es eine Volksabstimmung geben? Wir haben eine repräsentative Demokratie, keine direkte. Auch das hat gute Gründe. Das GG ist nicht vorläufig, es erlaubt lediglich, eine andere Verfassung zu schreiben, wenn man es denn aus irgendwelchen Gründen wollte. Es muss aber nicht passieren, da es vollgültig ist.

Das ist ja der einzig halbwegs sinnvolle Debattenpunkt der Reichsbürgerbande. Wo ist die offizielle und mit allem Brimborium ausgestattete Bestätigung, dass Grundgesetz = Verfassung ist?

Warum sollte es keines sein?

Ich wüsste gerne, mit welchem Akt Art 146 erfüllt wurde.

Gar nicht. Die Formulierung "dem deutschen Volke in freier Entscheidung" heisst übrigens nicht, dass es eine Volksabstimmung geben muss. Siehe oben, repräsentative Demokratie und so.

Dem anderen Aspekt der Verabschiedung durch das gesamte deutsche Volk ist ebenso unsinnig. Denn das gesamte deutsche Volk hat dem Grundgesetz mittelbar durch seine von ihm gewählten Landtage zugestimmt. Auch in rein praktischer Legitimierung wurde durch die Wahlbeteiligung bei der Wahl zum ersten deutschen Bundestag es angenommen.

Naja, das ist halt Gewohnheitsrecht. Allzu stark ist das Argument aber nicht. Denn wer mittelbar zustimmt, der sollte doch auch unmittelbar ablehnen können. Sonst wars von Beginn an keine Zustimmung, sondern klassischer Zwang verhüllt in schöne Worte.

Unser GG ist kein Gewohnheitsrecht. Es ist unsere Verfassung. Die durchaus deutlich unterschiedlich zu denen davor ist.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline kairo

Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #81 am: 15. Juni 2022, 21:27:01 »
Da würde ich einwenden, dass Bundesrecht für alle gilt. Für eine Einmischung in eine interne Entscheidung in NRW, die alleine NRW betrifft und dort getroffen wird und NRW nicht in Widerspruch zu den übrigen Ländern stellt (siehe Todesstrafe), habe ich Zweifel, dass GG 31 darauf angewandt werden kann.

Du solltest dich wirklich mal mit den (dir offenbar immer noch verborgenen) Schönheiten der Artikel 70 bis 74 GG beschäftigen. Da wird haarklein geregelt, auf welchen Gebieten die Länder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz haben und auf welchen Gebieten der Bund. Und dann gibt es noch die konkurrierende Gesetzgebung, wo beide Gesetze machen können. Für diesen Fall, und nur für diesen, gilt Art. 31 GG. Auf die beiden anderen ist er überhaupt nicht anwendbar.

Strafrecht und allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen sind Bundesrecht; da hat kein Land etwas zu sagen. Örtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen sind dagegen Sache von Land oder Kommune. Da hat wieder der Bund nichts zu sagen. Kein Konflikt, kein Problem.

Ich wüsste gerne, mit welchem Akt Art 146 erfüllt wurde.

Gar nicht. Da es das Grundgesetz immer noch gibt, wurde von diesem Artikel nie Gebrauch gemacht. Der Versuch hätte auch wenig Wert, denn Verfassungsgebung ist unmittelbare Volkssouveränität, die dabei an keine alte Verfassung gebunden ist.

Man kann durchaus fragen: wozu brauchen wir denn dann überhaupt den Artikel 146? Gute Frage. Es handelt sich wohl in erster Linie um einen frommen Wunsch, der aber niemanden zu irgend etwas verpflichtet. Außerdem steckt drin, dass der Wiedervereinigungsauftrag des Art. 146 a. F. erfüllt worden ist.
« Letzte Änderung: 15. Juni 2022, 21:34:34 von kairo »
 

Offline califix

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #82 am: 15. Juni 2022, 21:32:05 »
Ich versuche mal für mich kurz zusammenzufassen, was ich bisher über @dumdidum sagen könnte:
Zu vielen Dingen mindestens eine Meinung, aber eigentlich keine Ahnung davon. Schade.
Ein sehr geschätzter Kollege hat das mal beschrieben als "mit einer Taube Schach spielen".
@dumdidum : sollen wir erklären, was damit gemeint ist, oder kommst Du auch ganz alleine drauf?

Offline Schrohm Napoleon

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #83 am: 15. Juni 2022, 21:34:06 »
Zitat von: Agrippa am Heute um 15:46

    Grundgesetz und Verfassung sind zwei Synonyme.


Wo steht das geschrieben? Art 146 impliziert doch, dass es einen Unterschied gibt. Weder gab  es eine Volksabstimmung über das GG, noch einen anderen Staatsakt, der das GG von vorläufig auf endgültig mit Verfassungsrang geändert hat.

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Artikel 146 impliziert das gerade nicht. Das ist allgemeiner Sprachgebrauch. Siehe z.B. hier:


https://www.duden.de/rechtschreibung/Verfassung#synonyme


Im Übrigen existiert im gesamten Universum nichts, das unendlich ist. Nicht einmal die Zeit. Aber ich fürchte, das ist für Dich nicht verständlich.

« Letzte Änderung: 15. Juni 2022, 21:41:24 von Schrohm Napoleon »
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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #84 am: 15. Juni 2022, 21:35:30 »
@dumdidum Was meinst du mit „Die Suchmaschine“?
 
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Offline kairo

Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #85 am: 15. Juni 2022, 21:36:56 »
Im Übrigen existiert im gesamten Universum nichts, das unendlich ist. Nicht einmal die Zeit. Aber ich fürchte, dass ist für Dich nicht verständlich.

Zumal dieser viel zitierte Spruch zum einen sagt, dass durchaus Dinge gibt, die unendlich sind (wahrscheinlich), und zum anderen nicht gesichert ist, dass er von dem stammt, dem er gewöhnlich zugeschrieben wird. Aber das bleibt unter uns.
 
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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #86 am: 15. Juni 2022, 21:37:22 »
"mit einer Taube Schach spielen".



 >:D

gruß oschy
 
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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #87 am: 15. Juni 2022, 21:40:09 »
Hafenrundfahrten  sind eben für´n A...
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #88 am: 15. Juni 2022, 21:43:44 »
Wo steht das geschrieben? Art 146 impliziert doch, dass es einen Unterschied gibt. Weder gab  es eine Volksabstimmung über das GG, noch einen anderen Staatsakt, der das GG von vorläufig auf endgültig mit Verfassungsrang geändert hat.
Es ist ja schon alles gesagt, aber eben noch nicht von jedem. Daher sei zunächst das liebe und hoffentlich unkapputbare Spielzeug auf die Seite einer beliebten Online Enzyklopädie verwiesen

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Grundgesetzen

Bestimmt kann es mir erklären warum alle dort aufgeführten Grundgesetze keine Verfassungen sind. Desweiteren bemühen wir nun die Gralshüter der deutschen Sprache und finden

https://www.duden.de/rechtschreibung/Grundgesetz
   
Zitat
für die Bundesrepublik Deutschland geltende Verfassung 

Wofür ich das geschätzte Spielzeug um eine Erklärung bitte.

Weiter bitte ich das geschätzte Spielzeug mich darüber zu informieren welche der vielen Verfassungen weltweit die nicht Grundgesetz heißen über eine Volksabstimmung in Kraft getreten sind. In gespannter Erwartung verbleibt ein einfacher Mathematiker, der mit dem ganzen Jurakram ja nun nix anfangen kann.

Im Übrigen existiert im gesamten Universum nichts, das unendlich ist. Nicht einmal die Zeit. Aber ich fürchte, das ist für Dich nicht verständlich.

Geschätzter Mitagent, das muss ich schärfstens zurück weisen. Sie gehen schlicht davon aus dass Gedankenkonstrukte irreal sind. Dabei kann man mit ihnen wunderbare Dinge machen, wie zum Beispiel meine Tochter vor einem Jahr bei ihrem Fachvortrag der 12. Klasse über Hilberts Hotel gezeigt hat. Und wenn man drei Dimensionen und Überabzählbarkeit dazu nimmt kommen so tolle Dinge wie das Banach-Tarski-Paradox heraus. Ausserdem ist bekanntlich das Ausmaß an menschlicher Dummheit unendlich.
« Letzte Änderung: 15. Juni 2022, 21:55:47 von Rolly »
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 

Offline Gregor Homolla

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #89 am: 15. Juni 2022, 21:50:40 »
"mit einer Taube Schach spielen".



 >:D

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Danke, Eric Cantona.
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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