Autor Thema: Neues vom Eisenfresser  (Gelesen 4645 mal)

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Offline vollstrecker

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Re: Neues vom Eisenfresser
« Antwort #15 am: 3. Januar 2015, 19:00:05 »
Ich habe mich mal mit den berühmten Besatzungskosten beschäftigt: https://eisenfrass.wordpress.com/2015/01/03/leserwunsch-besatzungskosten-heute/
 
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Offline vollstrecker

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Re: Neues vom Eisenfresser
« Antwort #16 am: 7. Januar 2015, 19:40:02 »
Bitte bei Bedarf korrigieren oder erweitern und dann ins SSL Wiki übernehmen.
https://eisenfrass.wordpress.com/2015/01/07/wer-ist-reiner-oberuber-entwurf-eines-wiki-beitrages/
 

Offline D.B.Cooper

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Re: Neues vom Eisenfresser
« Antwort #17 am: 15. Januar 2015, 12:43:55 »
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Neues vom Eisenfresser
« Antwort #18 am: 3. April 2015, 16:46:52 »
https://beamtendumm.wordpress.com/2015/04/03/niederrheiner-hat-absolut-keine-ahnung/#more-19176


Spoiler
Zitat
Niederrheiner hat absolut keine Ahnung
Veröffentlicht am 3. April 2015 von beamtendumm

Zur Erinnerung, es gibt da einen komischen Rechtspfleger aus Hessen, der einen Blog betreibt gegen einen Blogbetreiber vom Niederrhein. Den Blog gibt es inzwischen aber vermutlich nicht mehr.

Um gegen den (ehemaligen) Blogbetreiber besser hetzen zu können, hatte der Blog des Rechtspflegers kein Impressum. Erstaunlich, immerhin ist der Typ Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft. Der sollte also die Rechtslage bezüglich der Impressums-Pflicht genau kennen, oder zumindest jemand fragen können.

Als ich dann diesen Typen entlarvt hatte, und nun jeder wusste, wer der Blogbetreiber ist, wurde dann plötzlich auch der Impressums-Pflicht nachgegangen.

Jetzt liest man dort:

    Impressum

    Angaben gemäß § 5 TMG:

https://eisenfrass.wordpress.com/impressum/

Richtig, denn lt. TMG existiert nämlich eine Impressumspflicht.

Es gibt eine Ausnahme von der Impressumspflicht. Rein private Blogs brauchen kein Impressum. Dies gilt aber nur, wenn sie auch nur über private Dinge bloggen.

Wer z. B. ein Tagebuch führt, und dort veröffentlicht, dass er gestern auf der Kirmes war, Ostern Eier sucht, und Weihnachten der Weihnachtsmann da war, der braucht tatsächlich kein Impressum.

Die meisten Blogs müssen aber lt. TMG ein Impressum haben. Das gilt für EISENFRASS genauso wie für BEAMTENDUMM. Und es gilt auch für den NIEDERRHEINER.

Dennoch schreibt der arme Wicht am 1. April, vielleicht sollte das also ein Aprilscherz sein:

    Mein Blog hat zwar kein Impressum, das ist aber nicht sein Erkennungszeichen. Im Gegenteil, es ist bei nicht kommerziellen Blogs eher die Regel, kein Impressum zu verwenden.

Der systemtreue Besserwisser will also nicht wissen, dass es für seinen Blog eine Impressums-Pflicht lt. TMG gibt? Oder will er uns mal wieder verarschen?

Auch für nicht kommerzielle Blogs gilt eine Impressums-Pflicht, wenn dort mehr berichtet wird, als über private Dinge. Immer dann, wenn die Berichterstattung auch die Rechte anderer berührt, was beim Niederrheiner tatsächlich der Fall ist, hat der Blog ein Impressum zu haben.

Und der Niederrheiner berichtet auf dem Blog über

A wie Antonya,

B wie Beamtendumm und Bernd Schreiber

und und und. Damit berührt er mit seiner Berichterstattung die Rechte anderer, und benötigt also auch ein Impressum. Es hilft ihm dabei auch nicht, dass er sich mal wieder besonders dumm stellt, zumindest so dumm, wie er es auch tatsächlich ist.
[close]
 

Müllmann

  • Gast
Re: Neues vom Eisenfresser
« Antwort #19 am: 3. April 2015, 16:55:43 »
Seit wann bloggt der Eisenfresser gegen den Niederrheiner? Der bloggt gegen Eisenblatt.  :facepalm: