Möglicherweise tun die das sogar. Bzw. versuchte der ICCJV schon in der Vergangenheit Fantasieklagen beim ICC (dem richtigen internationalen Strafgerichtshof) anzustrengen, die wohl dort flugs in die Rundablage wandern. Zum Beispiel:
Spoiler
führen wir vorerst allgemein innerstaatlich und international rechtlich aus, dass eine friedliche Zusammenkunft von rund 250 Menschen und deren Personen, die auf einen Sachwalter Betrug hingewiesen haben, nicht nur gestört nach nationalem §§ 284, 285 StGB, sondern diese Menschen durch zumindest 60 Polizeiorgane im Sinne behördlicher Willkür gefangen genommen wurden, was einen halben Tag andauerte, sodass das Tatbild nach nationalen § 99 StGB erfüllt ist.
Zusätzlich kam es bei diesen Vorgängen zu einem Gemetzel im Sinne von Folter nach § 312a StGB durch Amtsträger nach der genannten Gesetzesstelle, wobei sowohl körperliche als auch seelische Leiden absichtlich durch Einschüchterungsmethoden der Polizei im Sinne von Nötigung zugefügt wurden.
Auf den Folterbegriff des Folterübereinkommens der UNO wird verwiesen, den der Tatbestand des § 312a übernommen hat. Es traten demnach auch körperliche Schmerzen bei den Opfern auf und Traumatisierungen, die gemäß der Forschungsarbeiten der freien Universität Berlin bis zu zwei Jahren andauern können. In Einzelfällen bleiben Dauerfolgen bestehen. Der Schaden der Opfer ist auch durch Vernehmung zu messen, wobei kein österreichischer Sachverständiger für Medizin beigezogen werden darf.
Ein ganzes Dorf wurde abgesperrt, sodass weitere Helfer nicht mehr zu Hilfe kommen konnten und somit das Tatbild des Landzwanges nach nationalem § 275 StGB gegeben ist, wobei davon mindesten 800 Personen bis 1000 Personen umfasst sind.
Primär ist aber schwere Folter gegeben. Fesselung friedlicher Menschen mit Kabelbinder und Fesselspuren. Einzelne haben geblutet.
Menschen lagen zerstört am Boden, z.B. fiel einer mit dem Hinterhaupt auf einen Stein, wobei alle mit Polizeihunden in Furcht und Schrecken versetzt wurden. Die vorgangsweise erinnert bei diesen Vorgängen nahezu an einen Holocaust, wobei Österreich auch im Dritten Reich hier führend war.
Die Menschen mussten alles passiv hinnehmen und waren den Obwalten der Polizei hilflos ausgeliefert. Die Menschen wurden einzeln gefesselt und in Mannschaftswagen abtransportiert. Auch dies mussten sie passiv hinnehmen.
Die Vorgänge erinnern an Holocaust. Die Vorgänge waren insoweit rechtwidrig, weil der Abtransport in einen von der EU geförderten Kindergarten staatfand. Wobei diese Personen dort teilweise mit Kabelbinder gefesselt festgehalten wurden und der Rest der nicht dorthin Verfrachteten ist zu Hilfe eilend nachgekommen und wurde vor dem Rolltor ausgesperrt. Weitere Dorfbewohner konnten wegen Straßensperren nicht mehr zu Hilfe kommen.
Einzelne Außenstehende wurden strafweise in die Halle mit Gewalt „vis absoluta“ verfrachtet. Es kam zu Nervenzusammenbrüchen. Trinkwasser wurde lange verweigert.
Die gesamten Vorgänge wurden von Dritten gefilmt, uns zugespielt, sodass kein Beweisverwertungsverbot besteht. Die Menschen wurden von den Polizeiorganen personendatenmäßig erfasst und gezwungen durch Pressionshandlungen den Fahrzeugschlüssel herauszugeben und es wurde anschließend ohne Beisein des Fahrzeugbesitzers das Fahrzeug durchsucht.
Es gibt 250 Zeugen und viele Geschädigte, die als Opfer nach der österreichischen Strafprozessordnung anzusehen sind.
Quelle. Im Übrigen könnte ich im Strahl kotzen, wenn ich solche Holocaust-Vergleiche lese.
Ausserdem versuchte der ICCJV sich unter anderem
hier von OPPT & Co. abzugrenzen,
man kann sich also vorstellen, wie das gegenüber Monika Unger ablaufen würde: Sie würden einfach wieder so ein Dokument aufschalten. Dieses ist übrigens wirklich köstlich:
Der nachfolgenden Verfügung ist Folge zu leisten
Der ICCJV verfügt einen sofortigen Stop jeglicher falscher Informationsverbreitung dieser oder ähnlicher Art über den ICCJV durch die nationalen österreichischen Behörden.
Bisher versendete Informationen bezüglich Falschmeldungen oder Lügen gegenüber der Neutralität und Unabhängigkeit des ICCJV sind unverzüglich zurück zu beordern und zu vernichten.
Der ICCJV verlangt innerhalb zwei Wochen eine öffentliche Entschuldigung in den großen Pressemedien auf der ersten Seite.
Weitere Schreiben nach Ihren Vorgaben mit Verbreitung von Lügen oder Falschaussagen, werden vom ICCJV nicht toleriert und ziehen internationale juristische Maßnahmen gemäß dem Wiener Statut des ICCJV nach sich.
Das Logo, der Amtsausweis und die Ausweisplankette des ICCJV und seiner vier Rechtspersönlichkeiten sind international urheberrechtlich geschützt und sind sie nicht berechtigt diese in irgendeiner Form missbräuchlich zu verwenden.
Seien Sie sich gewiss, dass die ermittelnden vereidigten Organe des ICCJV wissen was Sie (die Justiz und die Exekutive) tun.
Diese Einstweilige Verfügung des ICCJV ist zur Richtigstellung und zu deren Kenntnisnahme an alle untergeordneten Dienststellen in der REPUBLIK ÖSTERREICH weiterzuleiten.
Geschehen am 21. September 2016 zu Müllheim in der Schweiz
Das ist im Grunde alles, was sie machen: Sie beschäftigen sich mit sich selbst, hauen unfreiwillig komische "Verfügungen" raus, die kein Schwein interessieren, und nerven ein bisschen die PraktikantInnen am ICC.