Autor Thema: International Common Law Court of Justice, Vienna  (Gelesen 71435 mal)

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Offline kairo

Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #420 am: 1. Juli 2022, 10:43:38 »
Um ins Gericht reinzukommen, benötigt man allerdings teilweise eine PERSON. Ich weiss nicht, ob das in Graz jedesmal ein Ausweis sein muss (letztes Mal hat meiner Erinnerung nach ein Impfzertifikat gereicht; beim Staatenbund-Prozess haben sie aber Ausweise kontrolliert), allerdings wäre man ja ungern negativ davon überrascht, wenn schon an der Eingangstür Schluss ist.

Zwingende Voraussetzung kann das nicht sein. In Österreich gibt es zwar Personalausweise, aber keine Pflicht, einen zu haben. Wer keinen hat, muss eben irgendeinen anderen amtlichen Lichtbildausweis zeigen (Führerschein, Reisepass, ...).
 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #421 am: 1. Juli 2022, 11:18:14 »
Brauchst du innerhalb Ösilands einen Pass? Ich dachte ihr seit im Schengenraum. Wieder was gelernt.

Trotz Schengen hatte ich Schwierigkeiten in Charles de Gaulle ins Flugzeug zu kommen und die Einreise in Wien war auch nicht einfach.
 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #422 am: 1. Juli 2022, 12:10:56 »
Fluglinien sind mittlerweile schwieriger als das US office of immigration.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #423 am: 1. Juli 2022, 15:05:02 »
Aber den Krawutzi kennt doch in Österreich jedes Kind.
Den kenn ja sogar ich.
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #424 am: 20. Juli 2022, 15:20:19 »
https://www.vienna.at/staatsverweigerer-gaben-sich-vor-wiener-gericht-gelaeutert/7543990

Drei führende ICCJV-ler in Wien vor Gericht, und ich war (bzw. bin) mal wieder als eifrig mitschreibede "Zuseherin" anwesend.
Ganz entgegen meinen Erwartungen ging alles sehr flott vonstatten, keine Zeugen und nix. Jetzt beraten schon die Geschworenen, und ich bin derzeit noch unsicher, ob ich es überhaupt mitkriege, wenn die Urteilsverkündung beginnt.
Jedenfalls dürfte das Ganze noch heute zu Ende gehen.
Stay tuned!
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #425 am: 20. Juli 2022, 19:10:09 »
So. Vor circa 40 Minuten wurde das Urteil verkündet:

Marcus Steiner 11 Monate Zusatzstrafe
Wolfgang Empacher 14 Monate
Alexander Hermann 11 Monate.
Natascha Eva Inge Bochmann, die sich meines Wissens auch hätte verantworten müssen, war nicht da.

Ich hole jetzt meinen Laptop, verziehe mich an ein schönes Plätzchen und werde mich anschicken, den Prozessbericht einzutippen.
Diesmal wird er sicher keine 15 Teile haben ;)
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #426 am: 20. Juli 2022, 19:52:12 »
Mit einer FFP2-Maske gefärbt in Rot-Weiß-Rot betrat Wolfgang Empacher den Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht

Ein echter Patriot!!!! ;D ;D

Selbst im August 2019 bezog Marcus Steiner sich in einem Schreiben wegen einer Verkehrsstrafe an eine Bezirkshauptmannschaft auf seine angebliche diplomatische Immunität. Die Behörde fragte sogar im Außenamt an, um das zu überprüfen.

Wolfgang Empacher:  "Meine erste Aufgabe wäre gewesen, die eigenen Mitglieder zu durchleuchten, ob sie Probleme mitbringen. Ob sie Staatsfeinde sind und so."
Richterin: "Und haben Sie das gemacht?"
Wolfgang Empacher: "Nicht wirklich."


Die Staatsanwältin mag nicht recht glauben, dass Wolfgang Empacher, der ebenfalls Passierscheine der Uno beantragte, nur aus Freundschaft gehandelt habe. Sie hält ihm vor, dass er und ein Begleiter beim Besuch im Außenministerium mit dunklen Anzügen aufgetreten seien. "Was ist falsch daran, gut gekleidet zu sein? Vor allem, wenn man eine Behörde besucht?", verweist Wolfgang Empacher auf seine modische Stilsicherheit. "Heute besuchen Sie auch eine Behörde", kontert die Anklägerin angesichts des recht legeren und nicht unbedingt figurfreundlichen Ruderleiberls.

« Letzte Änderung: 20. Juli 2022, 20:56:36 von Fleckis Hauspersonal »
 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #427 am: 20. Juli 2022, 20:49:36 »
Sieht man Pat-Riot englisch ist es ohnehin ein Widerspruch.
Pat hat auch in dieser Schreibweise etwas Zärtliches, streichelnd Tätschelndes,
Riot ist eine Art Aufruhr, Tumult.
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Offline Helvetia

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #428 am: 20. Juli 2022, 22:37:37 »
Kurzer Prozess mit dem ICCJV, Teil 1: Vienna calling (for ‘juristicion’)

Servus, liebe Freunde der gepflegten Reichsdeppenunterhaltung, und check it out! Heute war ich ausnahmsweise nicht in Graz, sondern in Vienna, der Hauptstadt von Australia (auf ICCJV-English heisst es so, da bin ich mir ziemlich sicher).
Vienna ist jedenfalls stolzer Sitz des International Common Law Court of Justice, Vienna. Und ich verwende eigens eine Wortschöpfung der leider von uns gegangenen Website iccjv.org, wenn ich sage: Heute ging es hier um juristicion – wenn  auch nicht um juristicion seitens des ICCJV, sondern, sehr zum Leidwesen des General Director und weiterer Führungspersonen meines Lieblingsfantasiegerichts, um juristicion durch das Landesgericht für Strafsachen Wien. Angeklagt war – na? – das Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindung nach §246 Abs. 2 StGB (und beim Drittangeklagten zusätzlich der Besitz einer verbotenen Waffe).
Ich war gespannt. Werden die Angeklagten ihre Quilts mitbringen? Ich hoffe ja, aus dem Patchwork dieser Quilts einen aktuelleren und bunteren Wiki-Artikel über den ICCJV zusammennähen zu können.
Voller Erwartung betrat ich also am Morgen gegen 9:00 das Courthouse. An dieser Stelle geht mein herzlicher Dank an den lokalen Kundschafter des Sonnenstaatlandes, der sich von mir bereits am Vortag hierher hat schicken lassen, um nach einem Aushang oder so etwas zu schauen. Denn ich wusste zu diesem Zeitpunkt nur, dass der Prozess heute beginnen würde, aber nicht die Uhrzeit und allfällige weitere Daten. Bei drei so hochkarätigen Angeklagten wie Marcus Steiner, Wolfgang Empacher und Alexander Hermann vermutete ich, die Verhandlung würde ziemlich sicher mehr als einen Tag in Anspruch nehmen.
Wie man sich doch täuschen kann. Das Verfahren gegen die Spitze des ICCJV war zwar langwierig – aber an seinem Ende stand ein kurzer Prozess.
Das Landesgericht für Strafsachen in Wien ist ein klotziger, festungsähnlicher Hybrid aus Klassizismus und modernen Elementen. Beim unter Bodenniveau liegenden Eingang hat man den Eindruck, man steige in einen düsteren Fahrradkeller hinunter (und direkt neben der Eingangsschleuse sind in der Tat einige Fahrradständer, ungelogen). Zum grossen Schwurgerichtssaal kommt man durch verwinkelte Gänge, passiert dann eine kunstvoll geschmiedete Schranke (ähnlich denen in katholischen Kirchen) und eine neuerliche Metallkontrolle, die aber keinen Pieps macht, entweder weil sie nur eine Attrappe ist oder weil sie von den zwei extrem gelangweilt dreinschauenden Polizisten abgeschaltet wurde, die dort Dienst schieben.
Dann steht man in einer imposanten Vorhalle. Als ich dort ankam, waren die Türen des grossen Schwurgerichtssaales noch nicht offen, und so standen gut zwei Dutzend PERSONEN in der Vorhalle rum und warteten.
Sogleich entdeckte ich Marcus Steiner, trotz der Hitze in Anzug und Krawatte. Er hatte mir den Rücken zugewandt und sprach mit einem weiteren Anzugträger, der unschwer als sein Verteidiger zu identifizieren war. Ein jüngerer Typ im Hipsterlook, mit langen hochgesteckten Haaren und Bart, die Arme tätowiert, stiess zu ihnen.
Bei den Saaltüren hielt sich Wolfgang Empacher auf, Kurzhaarschnitt, blaues ärmelloses Shirt. Der oben aus einem Artikel zitierte Ausdruck “nicht unbedingt figurfreundliches Ruderleiberl” bringt es auf den Punkt. Bei den herrschenden Temperaturen ist diese Kleiderwahl allerdings nachvollziehbar. Wohl nicht zufällig trug Empacher eine rot-weiss-rote Maske. Da will wohl jemand auf sein überaus tief empfundenes Bekenntnis zum österreichischen Staat hinweisen?
Komischerweise hatte ich Empacher aus Graz mit Tätowierungen in Erinnerung, aber da muss ich ihn im Halbdunkel falsch gesehen haben, heute sah ich keinerlei Tattoos. Auch Empacher sprach gerade mit seinem Anwalt, und stets in seiner Nähe war eine Frau mit pinker Maske, die vermutlich zu ihm gehörte.
Ansonsten sah ich hauptsächlich junge Leute, vermutlich “Zuseher”.
Endlich wurden alle in den grossen Schwurgerichtssaal eingelassen. Riesig, prunkvoll, klassizistisch – es muss das Flaggschiff der österreichischen Justiz sein (remember: wir sind im Seerecht)!
Circa 80% der Zuschauerränge waren mit “Presse” beschriftet, was einen Grossteil der “Zuseher” nicht davon abhielt, sich genau dorthin zu setzen. Geprägt von meinen Erinnerungen an Graz, wo es zumindest beim Staatenbund-Prozess tatsächlich eine Art Platzanweiser gegeben hatte, entschied ich mich für eine der drei hintersten Stuhlreihen, die als einzige nicht für die “Presse” reserviert waren.
Die Staatsanwältin, erkennbar am schwarzen Talar mit rotem Saum und Revers, war bereits anwesend. Die drei Angeklagten setzten sich links auf die Anklagebank und auch ihre Verteidiger (ausser den Anwälten von Steiner und Empacher noch eine Frau) nahmen ihre Plätze ein und zogen die Talare an.
Um circa 9:50 betrat der Schwurgerichtshof den Saal, ein Vorsitzender Richter, eine Beisitzerin und ein Beisitzer. Alle erhoben sich, und dabei erhaschte ich einen ersten Blick auf Alexander Hermann: Grauhaarig, mit Bart und einer eigenwilligen Kombo aus Kurzhaarschnitt und relativ langem, geflochtenem Zopf.
« Letzte Änderung: 20. Juli 2022, 22:41:29 von Helvetia »
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Offline Helvetia

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #429 am: 21. Juli 2022, 23:37:15 »
Kurzer Prozess mit dem ICCJV, Teil 2: Generalien der Angeklagten

Der Vorsitzende Richter (VR) eröffnet die Verhandlung mit “Strafsache Marcus Walter Steiner, grosser Schwurgerichtssaal” und bemerkt, zur Unterstützung des Protokolls gebe es heute Bild- und Tonaufnahmen. Die Bildaufnahmen sind von meinem Platz aus auf zwei Bildschirmen zu erkennen, im Wesentlichen zeigen sie den Zeugenstand.
Dann merkt der VR noch an, der Akt zu diesem Verfahren sei “sehr unübersichtlich”, und ich denke unweigerlich an den ungeheuren Aktenberg, den sich die Richter im Model-Prozess physisch hatten aufschichten lassen.
Wegen dieser Unübersichtlichkeit sagt der VR etwas darüber, wie und auf welche Akten er sich beziehen wird, und bereits hier wird klar: Die akustischen Verhältnisse in diesem Saal sind für Prozessbeobachtungszwecke, gelinde gesagt, suboptimal. Und es ist nicht so, dass ich etwas an den Ohren hätte. Vielmehr müssen selbst die Richter, Angeklagten und weiteren Prozessbeteiligten immer wieder die jeweiligen Sprecher dazu auffordern, doch bitte deutlicher ins Mikrofon zu sprechen oder das Gesagte noch einmal zu wiederholen. Und diese PERSONEN sind nur wenige Meter voneinander entfernt. Für mich, die ganz hinten im Saal sitzt, ist erst recht vieles nur schwer zu verstehen. Hinzu kommt, dass der VR nicht nur den Prozess recht zackig über die Bühne gebracht hat, sondern auch selbst eher schnell gesprochen hat, besonders wenn er Dinge vorlas.
Daher wird der folgende Bericht wesentlich weniger wörtlich als beispielsweise derjenige vom Model-Prozess und ist auch mit deutlich mehr Unsicherheit behaftet, ob ich das Gesagte richtig verstanden habe.
Der VR kommt nun zu den Generalien der Angeklagten; das umfasst ihre Geburtsdaten, den Zivilstand [also z.B. verheiratet etc., möglicherweise heisst dieser Begriff in Österreich anders], die aktuelle Adresse, Arbeit, Ausbildung, Einkommen, Vermögen und Schulden, Sorgepflichten. Von dem, was ich dazu notiert habe, gebe ich im Folgenden nicht alles wieder.
Marcus Steiner [im Folgenden S] beispielsweise wurde am 11. August 1974 in Wien geboren und ist geschieden. Punkto Ausbildung war die Rede vom Besuch einer Volksschule und der Ablegung einer Gesellenprüfung in einem Beruf, den ich nicht mitbekommen habe. Derzeit sei er arbeitslos [wir erinnern uns: Bei seiner Zeugenaussage in Graz gab S an, “geringfügig beschäftigt” zu sein]. Auf die Frage des VR, ob er Unterstützung vom AMS beziehe, nickt er und gibt den monatlichen Betrag an. Sorgepflichtig sei er nicht mehr, habe aber Schulden, unter anderem wegen ausstehender Alimente.
Wie schon in Graz, gibt S auch heute nur widerwillig Auskunft über seine Vorstrafen; der VR erwähnt, wenn ich es richtig gehört habe, drei Verurteilungen. Eine davon aus dem Jahr 2017 stand im Zusammenhang mit der “Causa Hollenbach”, jener unschönen Geburtsstunde des ICCJV; die zwei anderen kenne ich nicht. Ich bin mir gerade nicht mehr sicher, ob der VR an dieser Stelle gesagt hat, worum es in diesen Strafverfahren ging, und finde nichts in meinen Notizen (was daran liegen kann, dass der VR alles zu schnell runtergerattert hat), glaube mich aber zu erinnern, dass zumindest später noch erwähnt wurde, dass es in einem dieser Verfahren um nicht bezahlte Alimente ging. Naja, mit Vorbehalt eines Irrtums.
Wolfgang Empacher [im Folgenden E] ist Jahrgang 1970, hat eine Ausbildung im Bereich Elektronik, ist aber derzeit ebenfalls ohne Arbeit und verschuldet. Er erwähnt eine bestehende Sorgepflicht für ein Kind. Vorstrafen habe er keine.
Letzteres ist natürlich Quatsch, da E bekanntlich an der “Causa Hollenbach” beteiligt war und dort zum Beispiel auch den “Haftbefehl” gegen Erwin Pröll unterschrieben hat. Der VR korrigiert sogleich, dies habe E eine Verurteilung durch das Landesgericht Krems wegen schwerer Nötigung und Amtsanmassung eingebracht.
Dann kommt der VR zu Alexander Hermann [im Folgenden H], Jahrgang 1959, geschieden.
H korrigiert: Nein, er sei verheiratet.
Daraufhin der VR weiter: H sei Trainer und Coach im Bereich Sicherheit/Kampfsport – oder so ähnlich, das wurde ziemlich schnell runtergerattert, und ich glaube, an dieser Stelle müsste auch schon erwähnt worden sein, dass H zudem eine Ausbildung im Handel mit Waffen und Munition habe.
Jedenfalls ist H der einzige unter den Angeklagten, der eine Arbeit, ein festes Einkommen und ein Vermögen hat. Letzteres scheint zu einem guten Teil aus einer Immobilie in Graz zu bestehen. Von Hs monatlichem Verdienst bleibt ihm nur knapp mehr als die Hälfte, der Rest geht – infolge einer “Exekution” (Zwangsvollstreckung), wenn meine Notizen stimmen – wohl für Unterhaltszahlungen drauf; H ist sorgepflichtig für zwei Kinder. Dazu passend erwähnt der VR zwei Vorstrafen: eine vom Landesgericht Krems, denn auch H war an der “Causa Hollenbach” beteiligt, und eine, bei der es (ähnlich wie meiner Erinnerung nach bei S) auch um das Thema “Unterhalt” ging.
Nun setzt der VR die Angeklagten noch in Kenntnis, dass sie in den folgenden Vernehmungen nichts zu sagen brauchen, dass aber ein Geständnis einen Milderungsgrund darstellt.
Anschliessend erheben sich alle im Saal zur Beeidigung der Geschworenen. Diese sitzen übrigens in den vordersten Zuschauerrängen, was wahrscheinlich mit Corona zu tun hat.
« Letzte Änderung: 21. Juli 2022, 23:47:22 von Helvetia »
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #430 am: 24. Juli 2022, 16:53:29 »
Kurzer Prozess mit dem ICCJV, Teil 3: Verlesung der Anklage und Repliken der Verteidiger

Jetzt ist die Staatsanwältin [im Folgenden StA] am Zug. Offensichtlich hat sie eine Präsentation vorbereitet, denn der VR zückt eine Fernbedienung und fährt eine Leinwand hoch. Diese befindet sich über den Köpfen der Richter und überdeckt schamlos das goldene Firmenmaskottchen der Republik Österreich. Dafür ist die Leinwand gross genug, dass auch ich von ganz hinten im Saal praktisch alles entziffern kann, was dort gezeigt wird. In dem Masse, wie beim Schwurgerichtssaal in Graz die Akustik besser ist, gewinnen in Wien die visuellen Aspekte, sei es das optische Erscheinungsbild des ganzen Saales oder eben die Sichtbarkeit der gezeigten Präsentationen.
Die StA hält zu Beginn fest, es gehe um §246 Abs. 2, 1. und 4. Fall StGB. In diesem Verfahren gebe es drei Angeklagte, Steiner, Empacher und Hermann.
[Soweit ich es mitbekommen habe, hätte sich ursprünglich mit den Genannten zusammen auch Natascha Bochmann verantworten müssen, die im Model-Prozess als Zeugin geladen, aber nicht aufgetaucht war. Als sie dann durch die Polizei vorgeführt werden sollte, hiess es, sie sei “nach unbekannt verzogen”. Der VR liess sie gleich zur Verhaftung ausschreiben, aber anscheinend ist sie bislang nicht erwischt worden. Im jetztigen Prozess fiel ihr Name nur ein paarmal beiläufig.]
Die StA liest Abs. 1 und 2 des §246 StGB vor. Da aktuell “nur” Abs. 2 angeklagt ist, vermute ich, dass die Gründung des ICCJV bereits durch das Kremser Strafverfahren behandelt worden ist, auch wenn es dort keine Schuldsprüche bzw. Anklage wegen §246 gegeben hat.
StA weiter: Die Angeklagten hätten den International Common Law Court of Justice Vienna am 19.06.2014 gegründet. S und E hätten den Gründungsvertrag unterschrieben, H sei ebenfalls schon seit der Gründung aktiv dabei gewesen. Ziel des ICCJV, den die StA treffend als “Fantasiegerichtshof” bezeichnet, sei gewesen, der ausschliesslich zuständige Gerichtshof für alle Rechtsangelegenheiten in Österreich zu sein. Inhaltlich sei es um Selbstjustiz gegen Beamte, Richter usw. wegen angeblicher “Menschenrechtsverbrechen” gegangen. Hierzu habe der ICCJV eigens eine “bewaffnete Exekutive” eingerichtet, nämlich die sogenannten “Sheriffs”.
Es gebe bereits diverse rechtskräftige Urteile, in denen festgehalten sei, dass der ICCJV eine staatsfeindliche Verbindung nach §246 StGB ist; über diese Einordnung des Fantasiegerichtshofs brauche daher gar nicht mehr diskutiert zu werden.
Nun bringt die StA als Beispiel für die Aktivitäten des ICCJV die “Causa Hollenbach”, also den Kriminalfall von 2014, in dessen Rahmen der ICCJV gegründet wurde. Damals habe der ICCJV ein “Volkstribunal” gegen eine Rechtsanwältin bzw. Sachwalterin abhalten wollen; bewaffnete “Sheriffs” hätten die Rechtsanwältin vorgeladen, es gebe dazu einen vom Erstangeklagten [also S] unterzeichneten “Haftbefehl”. Alle drei jetzt Angeklagten seien damals zur örtlichen Polizei gegangen und hätten diesen “Haftbefehl” übergeben; der Drittangeklagte habe sich dabei mit einem “Sheriff”-Ausweis ausgewiesen.
[War also H derjenige, der im kultigen Haftbefehls-Übergabe-Video den “legementierten Amtsausweis aus Brüssel” vorzeigt? Die PERSONEN im Video sind leider kaum zu erkennen.]
StA weiter: Aufgrund der “Causa Hollenbach” seien alle drei jetzt Angeklagten bereits zu teilweise unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Im Juni 2017 seien sie [bzw. jedenfalls S, meine Notizen sind da etwas unklar] aus der Haft entlassen worden und hätten “sofort wieder begonnen” mit ihrem ICCJV-Blödsinn.
Im Folgenden geht es um die Strukur des Fantasiegerichtshofes. Der ICCJV sei “sehr hierarchisch” aufgebaut gewesen, bemerkt die StA dazu, und zeigt eine Folie mit einem groben Organigramm, das ich in meinen Notizen abgezeichnet habe.

Die General Direction bestand im betreffenden Tatzeitraum aus dem General Director S; die zweite Ebene war laut Diagramm das High Council.
Was genau die Funktion und Entscheidungskompetenzen der unten angegliederten Entitäten Continental Court Direction, IIA, IRO, IRC und ISA waren, hat die StA meiner Erinnerung nach nicht konkret erklärt.
[Soweit ich weiss, waren die vier Kürzel Vereine, die etwa ab 2016 an der Adresse des Modelhofes in Müllheim domiziliert und ins Schweizer Handelsregister eingetragen waren. Präsident der ISA = International Sheriff Association war meines Wissens Willibald Landschützer, und bei diesem Verein ging es um das Sheriff-Unwesen des ICCJV. Die IIA = International Intelligence Agency sollte wohl eine Art Geheimdienst sein, hiess es schon 2016 in der Thurgauer Zeitung (übrigens ein Artikel der heutigen Thurgauer Korrespondentin des Sonnenstaatlandes). In der jetztigen Verhandlung wird es um diese Organisation noch etwas ausführlicher gehen, da der Zweit- und Drittangeklagte diese als First und Second Vice President mitgeleitet haben. Der Verfassungsschützer, der im Model-Prozess als Zeuge ausgesagt hat, bezeichnete die vier Vereine als wichtige Elemente in der Struktur des ICCJV; an den Treffen seien deren Präsidenten “immer zusammengekommen und haben geredet”.]
Gleich darauf zeigt die StA ein weiteres Diagramm, das die Hierarchie beim ICCJV anhand der einzelnen Akteure darstellt. S ist darin als General Director ganz an der Spitze und gleich unter ihm sind H und E.
Dann kommt die StA darauf zu sprechen, wie der ICCJV nach aussen hin auftrat, und zeigt einen Screenshot von der einstigen Facebookseite des Pappnasengerichts [bzw. einer davon – meiner Erinnerung nach gab es zwei], möglicherweise auch einen Screenshot von iccjv.org, was ich aber nicht notiert habe. Der ICCJV habe mit diesem Auftritt den Anschein erwecken wollen, er sei als Gerichtshof “legitim”.
Als Nächstes zeigt die StA ein paar entzückende Bilder von beschlagnahmten ICCJV-Devotionalien wie Fantasieausweisen, Sheriff-Sternen (ungelogen!) und Uniformjacken. Auch diese Gegenstände sollten das Pappnasengericht wohl seriös wirken lassen.
Einen Anschein der Legitimation habe der ICCJV auch mit einem angeblichen Schreiben vom “Generalsekretär der UNO” zu erwecken versucht, das “aufgetaucht” sei [meines Wissens im Jahr 2017] und bei dem es sich um eine offensichtliche Fälschung handelt. Aufgrund dieses Schreibens behauptete der ICCJV, von den Vereinten Nationen “anerkannt” zu sein.
[Und übrigens: Eine ganz ähnliche Masche versucht der GCCL noch heute abzuziehen. Auch dort behauptet man – sogar ohne dies mit einem angeblichen Beleg zu untermauern –, man sei “von der UN anerkannt”. Wie sich Reichsdeppengeschichte doch wiederholt.]
Wer dieses “Schreiben vom UNO-Generalsekretär” gefälscht habe, sei “nicht nachweisbar” gewesen, bemerkt die StA dazu. Der Erst- und Zweitangeklagte, also S und E, hätten gegenüber dem ICCJV eine “eidesstattliche Erklärung” abgegeben, dass sie bei der UNO waren und dort dieses Schreiben erhalten haben.
Des weiteren hätten sie auch ein angebliches “Abkommen zwischen der Republik Österreich und ihnen selber”, dass sie jederzeit in Österreich die Gerichte betreten und deren Räumlichkeiten nutzen könnten.
Und jetzt gebe es “ein bisschen was zum Schmunzeln”, bemerkt die StA; die Deppen hätten nämlich dem Justizminister geschrieben, dieser solle seine Behörden anweisen, dass sie alle dem ICCJV Folge leisten müssten.
[Ja, so kennen wir den ICCJV: Klotzen, nicht kleckern. Und auch da wiederholt sich die Reichsdeppengeschichte gewissermassen, lässt mich doch diese Episode an das Propagandaschreiben denken, das der GCCL mit Carl-Peter Hofmanns Unterschrift versehen im Februar 2020 an verschiedene Behörden, darunter auch die Justizministerin, geschickt hat. Ganz ähnlich wie im ICCJV-Schreiben wird darin von den Behörden verlangt, sie sollen sich den “Gesetzen” nach GCCL-Vorstellung “unterwerfen”.]
Nun fasst die StA noch kurz die Rollen der einzelnen Angeklagten innerhalb des ICCJV zusammen.
Der Erstangeklagte S sei Gründungsmitglied und habe nach seiner Haftentlassung 2017 “sofort weitergemacht”. Die damalige Haftstrafe habe er im Zusammenhang mit der “Causa Hollenbach” wegen Amtsanmassung und Nötigung ausgefasst. S habe als General Director eine Vielzahl von ICCJV-Treffen geleitet und Schreiben versandt.
Der Zweitangeklagte E sei First Vice President der Organisation IIA sowie Leiter des IT Department gewesen. Auch er sei wegen der “Causa Hollenbach” verurteilt worden und habe danach sofort weitergemacht. Als IT-Verantwortlicher habe er als Admin den Webauftritt iccjv.org aufgebaut. Ausserdem will er zusammen mit S das “Anerkennungs”-Dokument bei der UNO abgeholt haben.
Von E gebe es ein Schreiben, in dem er erkläre, von allen “Ämtern” beim ICCJV zurückgetreten zu sein; auch im aktuellen Verfahren habe E ein solches Schreiben eingebracht. Allerdings entspreche das nicht den Tatsachen.
Zum Drittangeklagten: Dieser sei beim ICCJV seit der Gründung dabei, im Rahmen der “Causa Hollenbach” sei er als “Sheriff” aufgetreten [wofür er ebenfalls bereits verurteilt wurde]. Er habe an “High Council”-Treffen teilgenommen und sei Second Vice President der IIA gewesen. Ausserdem gehe es bei ihm auch noch um den Besitz einer verbotenen Waffe, nämlich eines Schlagrings mit integriertem Messer.
Die StA zeigt ein Bild vom Gründungsprotokoll der IIA, bei dem es sich um ein typisches Deppendokument mit jeder Menge roten Daumenabdrücken handelt, und schliesst ihr Plädoyer mit einem Fazit: Der ICCJV sei eine staatsfeindliche Verbindung und alle drei Angeklagten hätten sich daran führend beteiligt.
Nun folgen die Repliken der jeweiligen Verteidigung.
Verteidiger V1 vertritt Marcus Steiner und kommt gleich auf den Punkt: In ihren Grundzügen stimme die Anklage. Man müsse allerdings auch auf die Person des Angeklagten eingehen.
[Er hat PERSON gesagt! S ist aber heute offenbar klug genug, dagegen nicht gleich zu protestieren.]
V1 fährt weiter: Wenn man das tue, was der Angeklagte getan habe, dann wolle man (sinngemäss) entweder die Republik Österreich und deren Justiz erschüttern – oder aber man versuche, “seinem Leben einen Sinn zu geben”. V1 möchte naturgemäss suggerieren, dass S mit dem ICCJV nicht ersteres gewollt habe, sondern dass das Pappnasengericht für S eine Art Sinnsucheprojekt gewesen sei. Der ICCJV sei eigentlich nur “ein plumper Versuch, sich selbst darzustellen”, behauptet V1 und beendet damit schon seine Replik.
V2 ist der Verteidiger von Wolfgang Empacher. E werde sich geständig zeigen. Es treffe zu, was die StA zu seinen “Ämtern” beim ICCJV gesagt habe; auch, dass auf das Erschüttern des Staates gezielt worden sei. Aber: E sei wegen dieser Tätigkeit bereits im Zusammenhang mit der “Causa Hollenbach” verurteilt worden und habe die Strafe abgesessen. 2014, als der ICCJV gegründet wurde, habe es bereits ein Ermittlungsverfahren gegen E gegeben, das 2015 eingestellt worden sei. Daher sei der Strafbarkeitsanspruch verwirkt.
[Da macht es sich V2 aber gerade ein bisschen sehr einfach, denke ich. In der Anklage geht es ja nicht um die Gründung des ICCJV und um die Ereignisse in Hollenbach 2014, sondern um die Taten der Angeklagten, die später erfolgten und von dem Verfahren wegen Hollenbach nicht erfasst waren.]
V2 weiter: E habe mit der Geschichte abgeschlossen, denn diese habe ihm “nicht sehr viel Glück gebracht”, es sei zweimal zu Haftaufenthalten gekommen. Der Verteidiger beschliesst seine Replik mit der rhetorischen Frage, ob es wirklich notwendig sei, E nochmals in Haft zu nehmen.
Verteidigerin V3 verteidigt Alexander Hermann. Der Drittangeklagte werde ein “Tatsachengeständnis” abgeben. Vom Tatbestand her sei §246 StGB ein Organisationsdelikt, es müsse auf eine “Erschütterung” des Staates oder seiner Institutionen abgezielt werden, und alle Tatbestandselemente müssten erfüllt sein. Unter “Erschütterung” sei eine ernsthafte Gefährdung der betreffenden Institution zu verstehen. Darauf habe sich die Intention ihres Mandanten nicht gerichtet. Auch H sei überdies für einen gewissen Teil der Vorwürfe (sie erwähnt dabei das Gründungsprotokoll) bereits verurteilt.
[Aber noch einmal: Wegen der Gründung des ICCJV ist hier niemand angeklagt, es geht ja um Abs. 2 des §246 StGB.]
V3 hält zum Schluss noch fest, H habe keinen Sheriff-Stern und keine Uniform gehabt.
Damit sind die Repliken schon zu Ende, und ich denke mir so: Wow, das ging ja flott!
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es zu diesem Zeitpunkt schon eine Mittagspause gegeben hat, denn ganz entgegen meinen Gewohnheiten habe ich es versäumt, dies in meiner Mitschrift festzuhalten.
Jedenfalls dauerte die Mittagspause 50 Minuten, in denen ich mich beeilte, mich in der Nähe des Gerichts der Energiezufuhr zu widmen.
Während der Verhandlung war mir übrigens aufgefallen, dass neben mir – mit dem coronabedingten Abstand von drei leeren Stühlen – eine Frau sass, die ungefähr ebenso eifrig und umfangreich mitschrieb wie ich. Lustigerweise gab mir das Rätsel auf, obwohl ich ja gerade genau dasselbe tat, und ich überlegte kurz, ob ich die Frau nach Art des Vorsitzenden Richters im Model-Prozess anquatschen sollte, “Sand Sie a Praktikantin?”, verwarf den Gedanken aber gleich wieder.
« Letzte Änderung: 24. Juli 2022, 17:06:09 von Helvetia »
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #431 am: 4. August 2022, 02:20:38 »
Liebe Freunde der gepflegten Reichsdeppenunterhaltung,
Nach einer stressigen Woche und einem verlängerten Wochenende, das vor allem den Feierlichkeiten gewidmet war (731. Firmenjubiläum der Eid-Genossenschaft, ihr wisst schon) melde ich mich zurück mit dem nächsten Teil vom kurzen Prozess am Ende des ICCJV.
Zu allem Überfluss hat irgendeine PERSON auch noch die Einladungslisten für die Corona-Party mit derjenigen für das Staatsbankett des südwestlichen Sonnenstaatlandes durcheinandergebracht, mit dem Resultat, dass mehrere Bürger des Sonnenstaatlandes, darunter auch ich, versehentlich ein Vertragsangebot des Coronavirus angenommen haben.
Und so bleibe ich im Moment jeglicher Sklavenarbeit und -treiberei fern und habe dafür etwas mehr Zeit, diesen Prozessbericht einzutippen.
Also:

Kurzer Prozess mit dem ICCJV, Teil 4: Vernehmung des Angeklagten Steiner

Marcus Steiner (S) betritt nun den Zeugenstand.
Vielleicht sollte ich hier noch anmerken: Der Vorsitzende Richter spricht mit einer angenehmen, sanften Stimme. Man könnte sagen, dass ein Therapeut an ihm verloren gegangen ist. Umso mehr sind ihm alle drei Angeklagten in die Falle getappt, wenn er ihnen zuerst scheinbar harmlose und nette Fragen gestellt und sie hinterher mit Vorhalten konfrontiert hat, die ihre Antworten widerlegten.
Vorsitzender Richter (VR): Bekennen Sie sich schuldig, teilweise schuldig oder nicht schuldig?
S: “Schuldig.” Beginnt davon zu reden, es sei “nicht richtig”, was er gemacht habe, sagt aber im selben Atemzug, dass die “Tilgung” seiner Strafe “vom ersten Urteil”, also demjenigen aus Krems 2017, schon “gegeben” sei. Ich weiss nicht, ob es mehr am teils wirren und stockenden Sprechstil des S liegt oder daran, dass er inhaltlichen Unsinn redet; jedenfalls werde ich nicht schlau aus dem, was er da sagt.
S beteuert dann, er wolle “nicht mehr in Haft sitzen”, sondern sich mit seinen Kindern beschäftigen, mit der Sache abschliessen, in Frieden leben und den ICCJV vergessen.
VR: Sie verwechseln Tilgung mit endgültiger Strafnachsicht. Getilgt sei die Strafe von 2017 noch nicht, aber “endgültig nachgesehen”. Fordert S dazu auf, zu erklären, was der ICCJV sei.
S: Der ICCJV “war eigentlich gedacht, Menschen zu helfen, nicht Behörden zu ‘untermauern’” – so habe ich es verstanden und notiert, gemeint war wohl ‘unterminieren’. S behauptet, es sei “nie angedacht” gewesen, eine “Gerichtsbarkeit einzuführen”.
Der VR fordert S auf, die Maske abzunehmen, weil auch er ihn schlecht versteht. Habe ich schon erwähnt, dass die Akustik in diesem Saal suboptimal ist?
VR weiter: Sie wollten Menschen helfen, richtig?
S: Ja. Es stimme, dass das Deppenprojekt “Court” hiess, und es sei “vielleicht ein Fehler, dass man es so nennt”, “das und das kann man vielleicht regeln gerichtlich”; er und seine Kumpanen hätten “viel Blödsinn gemacht, ohne nachzudenken”.
VR: Aber es war kein ‘Gericht’?
S: “Nicht für Österreich”, man habe nicht gewollt, “dass Österreich ausgehebelt wird”.
VR: Welches Verhältnis hatte denn der ICCJV beispielsweise zum Landesgericht für Strafsachen oder zu staatlichen Gerichten?
S: Faselt etwas davon, dass der ICCJV dem staatlichen Gericht “sagen sollte: ‘das Menschenrecht ist verletzt worden’”.
VR: Aber es gibt ja schon den Instanzenzug.
S: Faselt, aber man habe “das dem Gericht vorlegen” wollen, nicht dem ICCJV.
VR: Was ist der IIA? [Anmerkung: Während ich spontan eher ‘die IIA’ gesagt hätte, sagten die Beteiligten in diesem Prozess stets ‘der’.]
S: Der IIA sei “aus der Idee gegründet, dass man Informationsbeschaffung macht”, und beeilt sich, hinzuzufügen: “in Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden”, man habe das Ganze aber “nicht zu Ende gedacht”, jedenfalls sei es um “Informationsbeschaffung” gegangen.
[“Informationsbeschaffung” – ein Schelm, wer “Möchtegern-Geheimdienst” dabei denkt.]
VR: Wer hat den IIA gegründet?
S: Ich war dabei, glaub der Empacher war dabei in der Schweiz, sicher nicht mehr [So habe ich es gehört und notiert; ich frage mich, ob er in Wirklichkeit “noch mehr” gesagt haben könnte.]
VR: Was war Ihre Funktion im ICCJV?
S: General Director. Beeilt sich zu sagen, er habe nicht allein über alles bestimmen können, Entscheidungen habe das High Council gefällt.
VR: Haben Sie Beschlüsse unterschrieben?
S: Ja.
VR: Haben Sie High-Council-Treffen organisiert?
S: Bejaht und sagt, wenn ich ihn richtig verstanden habe, dass das kein anderer gemacht habe. Er habe die Einladungen verschickt.
VR: Wer hat die High-Council-Sitzungen moderiert?
S: Das sei unterschiedlich gewesen; einmal sei es Landschützer gewesen.
VR: In Leibnitz gab es ein Treffen, davon gibt es eine Aufzeichnung. Waren Sie dort?
S: Ich vermute es, ich kann es nicht sagen.
[Im Model-Prozess hat S dazu angegeben: “Ich war in Leibnitz, kein Thema!”, allerdings auch erst, nachdem er darauf aufmerksam gemacht wurde, dass es eine vom Verfassungsschutz erstellte Audio-Aufzeichnung des Treffens gibt.]
VR: Es gibt eine Anwesenheitsliste.
S: Das war eine Einladungsliste.
VR: Da steht drauf: anwesend / nicht anwesend. Worum ist es bei dem Treffen gegangen?
S: Ein Thema war der Ausschluss Landschützers, sonst habe ich es nicht mehr im Kopf.
VR: Er habe das Protokoll dazu gelesen, dieses habe 89 Seiten und es gehe darin tatsächlich praktisch nur um den Ausschluss Landschützers.
[Vermutlich meint er nicht ein durch die Deppen verfasstes Protokoll von der Sitzung, sondern das vom Verfassungsschutz erstellte Abhörprotokoll.]
S: Das war das Hauptthema, ja.
Nun kommt der VR zu etwas anderem: Es finde sich mehrmals im Akt, dass bei der Gründung des IIA Marcus Steiner, Wolfgang Empacher und Alexander Hermann anwesend gewesen seien. Er nimmt ein Dokument in die Hand und fragt: Kann das sein, dass das diese Gründungsurkunde ist vom IIA?
S geht zum Richterpult, um sich das Dokument aus der Nähe anzuschauen; der VR legt es anschliessend für die “Zuseher” auch noch unter den Visualizer. Meiner Erinnerung nach bejaht S, dass es sich um das IIA-Gründungsdokument handelt.
Nachdem sich S wieder in den Zeugenstand gesetzt hat, fragt ihn der VR: Können Sie uns kurz erklären, was ein “Affidavit” ist?
S faselt etwas von “eidliche Erklärung” und “tatsächliche Erklärung”.
VR: Haben Sie sowas gemacht?
S: Bejaht.
VR: Und haben Sie das zum Beispiel im Aussenministerium abgegeben?
S: Ich weiss nicht, ob ich es war, aber möglich wäre es.
VR: Es gibt ein Foto von einer Überwachungskamera, das Sie und Empacher in schwarzen Anzügen im Aussenministerium zeigt.
Zur Veranschaulichung legt der VR auch dieses Foto unter den Visualizer. Es ist schwarzweiss und man erkennt darauf zwei Anzugträger im Inneren eines Gebäudes; ich konnte S und E nicht eindeutig darauf identifizieren, aber es wurde auch nur kurz gezeigt.
VR: Worum ist es in diesem Dokument gegangen?
S: Nuschelt etwas für mich Unverständliches.
VR: Ging es darin um die Anerkennung des ICCJV?
S: Ich weiss nicht, ob das auch dabei war.
VR: Was sonst?
S: Sagt etwas von “Amtssitzabkommen” und “Wiener Statut vom ICCJV”.
VR: Es kommt immer wieder vor, dass Mitglieder des ICCJV “diplomatische Immunität” geniessen sollen. Wieso?
S: Nuschelt etwas von “verfolgt worden” und wird dann vom VR, der ihn ebenfalls schlecht versteht, aufgefordert, das Gesagte zu wiederholen. Sagt dann, man sei als ICCJV verfolgt worden “wegen der Krems-Angelegenheit” [also wegen der “Causa Hollenbach” von 2014; hier ein guter Artikel darüber], und es “wäre nett, wenn es so wäre”, dass man diplomatische Immunität geniessen würde. Faselt dann: “Menschenrechtsverstösse gibt es immer”, “wir wollten einen Teil leisten”, aber dabei “mit den Behörden zusammenarbeiten”.
VR: Es ‘wäre nett gewesen’, dann hätten Sie besser arbeiten können.
S: Sagt etwas von Staaten und Institutionen.
VR: In den Unterlagen sei die Rede davon, dass “diplomatische Immunität” auch Steuerfreiheit bedeute, und von Waffentragen trotz Verbot.
S: “Es war angedacht, dass man diverse Vergünstigungen hat”.
Nun zeigt der VR auf dem Display ein Gruppenfoto und erklärt, darauf sehe man unter anderem die drei Angeklagten in Jacken mit ICCJV-Aufnähern.
S: Ich kann mich erinnern, dass ich so eine Jacke g’habt hab, die Marke weiss ich nicht mehr.
Der VR zeigt daraufhin ein Bild der sichergestellten ICCJV-Jacke.
S: Das war “nur eine Musterjacke, eine schöne Jacke grundsätzlich”.
VR: Diese Jacke wurde bei Hermann sichergestellt, gehört die Ihnen?
S: Ja, ich wollte in Hermanns Wohnung ziehen.
Der VR zeigt nun eine von einem ICCJV-Treffen stammende Liste namens “Einverständniserklärung zur Tonaufnahme”, auf der bei den Namen auch “anwesend” steht, und fragt: Waren diese Personen anwesend?
S: Sie müssen anwesend gewesen sein, sie haben selbst unterschrieben.
VR: Sie waren bei diesem Meeting anwesend. Worum ist es gegangen?
S: Man habe ein Thema durchdiskutiert und dann darüber abgestimmt.
VR: Haben alle abgestimmt?
S: Ja, oder Stimmenthaltung.
VR: Ja, das ergibt sich auch aus den Unterlagen.
Nun kommt der VR zu einem Chatverlauf zwischen S und einer anderen Person vom 28.12.2017. Der andere Account nenne sich “Alex Alter Wolf” und gehöre laut den Ermittlern dem Angeklagten Hermann, “sagt Ihnen das was?”
S: “Kann sein, worum geht es?”
VR: Zitiert aus dem Chatverlauf: “… dass wir dem Job angepasste Mittel (Waffen) verwenden dürfen”, und ich habe zwar nicht notiert, ob diese Nachricht von S oder von “Alex Alter Wolf” verfasst wurde, aber die nächste Nachricht vom anderen Chatpartner wird ebenfalls vom VR zitiert und dort ist auch von Waffen, z.B. “Pumpgun” die Rede.
VR: “Fällt Ihnen dazu was ein noch?”
S: Zögert eine Schrecksekunde lang und beginnt dann doch zu beteuern, “Waffen waren nie ein Thema”, “deswegen hab ich's Bundesheer auch nicht g’macht”, “ich weiss von nix”.
Die folgende Äusserung des VR konnte ich nicht notieren, enweder weil es zu schnell ging oder weil die Akustik schlecht war, aber es muss die Überleitung zum Thema der gefälschten “Anerkennung” des ICCJV durch die UNO gewesen sein.
S: “Wo das herkommen ist, weiss ich nicht.”
VR: Sie haben etwas bei der UNO abgeholt, ist das das?
S: Ganz genau.
VR: Er habe es rausgesucht, es sei das Schreiben betreffend die “UN-Akzeptanz”. Legt das Dokument unter den Visualizer und fragt: Haben Sie das abgeholt?
S: Ja.
VR: Es fällt auf, dass der Name des Generalsekretärs doppelt falsch geschrieben ist.
S: “Ist mir auch aufgefallen”.
VR: Denken Sie nicht, dass die Vereinten Nationen wissen, wie man ihren Generalsekretär schreibt?
Dann kommt der VR zu einem Schreiben an die damalige Aussenministerin Kneissl mit der Bitte um Ausstellung von vier “Diplomatenpässen”, unterschrieben von S.
S kommentiert: Ja, das war auch ein grosser Blödsinn.
Der VR bringt schon den nächsten Punkt: Eine handschriftliche Liste auf einem sichergestellten Notizzettel, die er als “eine Art Wunschliste” bezeichnet. Er zeigt das Papier auf dem Display, und da steht wortwörtlich: “Funk, Blaulicht, Waffen, Immunität, Steuerfreiheit” und noch andere ähnliche Punkte.
Peinlich, peinlich.
VR: Sagt Ihnen das was?
S: Nein.
VR: Kennen Sie das oder nicht?
S: “Schaut so aus wie meine Schrift, aber ob es wirklich so ist, weiss ich nicht”.
[Anmerkung für mich selber: Ich sollte alle Notizzettel in meinem Palast einsammeln und vernichten, auf denen steht: "Neue Chemtrailsprühanlage, Drogen, GPORD-Rekord, mehr Lametta".]
VR: “Herr Steiner, wie stehen Sie jetzt zur Justiz, zum ICCJV?”
S: Mit dem ICCJV will ich nichts mehr zu tun haben. Wiederholt seine Beteuerungen, er wolle mit dieser Sache abschliessen und sich lieber mit seinen Kindern beschäftigen usw.
VR: Mit ‘Menschen helfen’, ‘Menschenrechten’ beschäftigen Sie sich noch?
S: Nein, überhaupt nicht.
VR: Wie war es nach Ihrer Entlassung aus der Haft? Haben Sie alles sein lassen?
S: “Alles sein lassen, ja.”
[Anmerkung: Gemeint ist seine Entlassung aus der U-Haft, in die er Anfang Oktober 2018 kam. Den genauen Zeitpunkt seiner Haftentlassung kenne ich nicht, aber er war jedenfalls deutlich vor dem 7. August 2019.]
VR: Es gibt ein Mail, gesendet am 7. August 2019, wo Sie sich wieder darauf berufen haben. In der Mail gehe es um ein Strafverfahren gegen S, er schreibe etwa “ich ersuche um Einstellung”. Diese ‘Bitte’ habe S, wenn ich es richtig verstanden habe, wieder mit seiner “diplomatischen Immunität” bzw. seiner Stellung beim ICCJV begründet.
S: “Komisch”, faselt etwas davon, er habe doch eigentlich “alle Strafen bezahlt”.
VR: Zeigt ein weiteres Schreiben, das S am 21. Oktober 2019 an eine Beirkshauptmannschaft (wenn ich es richtig verstanden habe) geschickt hat, und wo er sich ebenfalls auf den alten ICCJV-Quatsch bezieht.
S windet sich abermals, er könne sich daran nicht erinnern, er habe alle Strafen bezahlt.
VR: Welche Funktion hatte Wolfgang Empacher im ICCJV?
S: Empacher sei für die IT und für “Grundmittel der IIA” [was immer damit gemeint sein mag] zuständig gewesen, sonst für nichts.
VR: IT, was hat er da gemacht?
S: Die Homepage, sonst kann ich mich nicht erinnern.
[Hach ja, iccjv.org, steter Quell von Heiterkeit. Ruhe in Frieden.]
VR: Und Facebook?
S: Die Facebookseite des ICCJV sei “eingerichtet worden” und habe sich zum “Selbstläufer” entwickelt.
VR: Hat Empacher Mailkonten verwaltet?
S: [In meinen Notizen steht nur: “Faselt”.]
VR: Hatte Hermann auch mit dem ICCJV oder IIA zu tun?
S: Hermann habe angeboten, “für Leute, wos interessiert sind, eventuell sportliche Aktivitäten zu machen”, aber nicht “mit Waffen”.
Beisitzender Richter Nr 1 (B1): Warum haben Sie nach Ihrer Strafhaft [gemeint ist hier also die 2017 wegen der “Causa Hollenbach” verbüsste Haft] die Tätigkeit für den ICCJV wieder aufgenommen?
S: Vielleicht aus Frust, “wenn man gesehen hat, was andere g’macht hätten”. Der ICCJV sei “nie eine schlechte Idee g’wesen”.
B1: Meinen Sie damit Fehlentwicklungen während der Zeit, als Sie nicht da waren?
S: Ja.
Geschworener G1 fragt: Der Brief an die Aussenministerin ist in englischer Sprache, haben Sie das verfasst?
S: Bejaht, “Englisch habe ich gemacht”.
Nun kommt die StA mit Fragen dran.
StA: Auf der Facebook-Seite des ICCJV habe es eine Stellenausschreibung für “Sheriffs” gegeben, um “verurteilte” Richter und Politiker festzunehmen.
Die StA zeigt einen Screenshot der “Stellenausschreibung” und zitiert daraus. Darin gehe es um “Gerichtsvollzieher”, die “Urteile vollstrecken” sollten und um “Sheriffs”, die das Recht zum Waffentragen haben sollten.
Die StA fragt: Wie passt das dazu, dass der ICCJV angeblich “nur eine helfende Institution sein” wollte?
S: Beginnt sich zu winden, es habe “nie Waffen” gegeben beim ICCJV; er habe gesagt: “Waffen gibt es nur, wenn…” – den Schluss dieses Satzes, oder besser gesagt die Pointe hat S entweder nicht gesagt, oder ich habe ihn nicht verstanden. Weiter faselt S etwas davon, dieses Posting auf Facebook sei später “gelöscht gewesen”.
StA: Urteile und Beschlüsse vollstrecken heisst ja, [sinngemässe Ergänzung meiner hier lückenhaften Notizen:] dass Sie Gericht spielen und sich hoheitliche Rechte anmassen wollten.
S: “Es war einfach nur eine blöde Idee”, “die Menschenrechts-Beschlüsse sollten den Behörden mitgeteilt werden”.
StA: Hat der ICCJV Haftbefehle erlassen?
S: Ja. Ich war aber nur für die Verwaltung zuständig. Die haben das gemacht.
StA: Wer sind ‘die’?
S: Ute Michaela Walkner und Terrance O’Connor.
[Walkner war die Besachwaltete, deren Sachwalterin die Deppen 2014 im Rahmen der "Causa Hollenbach" vor ihr Fantasiegericht stellen und verurteilen wollten. O'Connor, ein US-amerikanischer "Sovereign Citizen", war damals eine der treibenden Kräfte.]
StA: Zitiert – wenn ich es richtig notiert habe – aus dem Schreiben, in dem der ICCJV das Justizministerium auffordert, die Behörden anzuweisen, sie müssten dem ICCJV Folge leisten.
S: “Das war hirnrissig”. Fragt dann aber: “Wann soll das gewesen sein?”
StA: 2018, nach Ihrer Haftentlassung.
S: Nuschelt etwas von “Blödsinn”, den er da gemacht habe.
StA: Woher kam das vermeintliche Schreiben von der UNO [also das gefälschte Dokument, das die “Anerkennung” des ICCJV belegen sollte]?
S: Ich weiss es wirklich nicht, ich kann es nicht sagen.
StA: War denn jemand bei der UNO dem ICCJV so zugetan, dass er Ihnen ein gefälschtes Schreiben vom Generalsekretär abgab?
S: [Sagt entweder nichts, oder ich habe ihn nicht verstanden oder wurde abgehängt, weil es zu schnell ging.]
Wer dieses Schreiben fabriziert hat, konnte ja durch die Ermittlungsbehörden nicht zweifelsfrei festgestellt werden. S, dessen Mutter laut Willibald Landschützer “bei der Personalabteilung” der UNO gearbeitet hatte, soll es zusammen mit Empacher  bei der UNO abgeholt haben. Verfasst ist es in fehlerhaftem Englisch – ein Schelm, wer “Marcus Steiner” dabei denkt. Aber eben, der Ursprung konnte nicht nachgewiesen werden, von daher geschenkt.
StA: Haben Sie [unleserliche Stelle in meinen Notizen; meiner Erinnerung nach: der Republik Österreich] eine Anklage bei einem anderen Fantasiegericht angedroht?
S: Sagt etwas von “Schadenersatzklage”.
[Damit muss wohl das auch bei iccjv.org damals gut sichtbare, umfangreiche Geheul der Deppen darüber gemeint sein, dass sie von den Behörden der Republik Österreich wegen der “Causa Hollenbach” verfolgt worden waren.]
Der VR zeigt für die StA den Anhang einer der E-Mails von 2019, in dem auf Englisch (oder was S dafür hält) steht, dass S Immunität geniessen solle.
S: Beeilt sich wieder, zu versichern, er habe die Strafen alle beglichen und “ordnungsgemäss bezahlt”; was er gemacht habe, sei “Blödsinn”, “ich distanziere mich von all den G’schichtn”, es sei dumm gewesen, er habe nicht nachgedacht. Er wolle versichern, dass er so etwas nicht mehr machen werde.
Nun kommt S’ Verteidiger (V1) mit Fragen dran.
V1: Haben Sie Facebook-Postings persönlich verfasst?
S: Ich habe die Berechtigung dazu gehabt. Ich kann nicht mehr sagen, ob ich etwas verfasst habe.
V1: Haben Sie das “Sheriff”-Posting von 2014 geschrieben [mit der “Stellenausschreibung”]?
S: Ich weiss es nicht.
V1: Waren Sie 2014-2017 beruflich tätig?
S: Nur geringfügig.
V1: Haben Sie Gelder vom ICCJV vereinnahmt?
S: Nein.
V1: Wollten Sie die Tätigkeit für den ICCJV beruflich machen?
S: Wenn es die Anerkennung gegeben hätte, dann eventuell.
Die Vernehmung des S ist somit beendet und er setzt sich zurück auf die Anklagebank.
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #432 am: 4. August 2022, 14:36:01 »
Ich frage mich immer wieder ob Leute wie Steiner & CoKG einfach nur dumm, naiv und vergesslich sind oder ob sie die Welt um sich herum für selbiges halten.

Da wird detailliert protokolliert und öffentlich dokumentiert, aber obwohl man so manches in Videos mit stolz geschwellter Brust verkündet hat, kann man sich dann vor Gericht gefragt auf einmal nicht mehr erinnern.
Die Erinnerung kehrt erst dann zögerlich zurück, wenn du passenden Dokumente gezeigt werden.

Da stelle ich mir immer die Frage, ob diese Methodik irgendwann mal geklappt hat, dass man sie so beharrlich anwendet oder ob das etwas ist das sie von anderen Betrügern gelernt haben und nun quasi rituell, also ohne Prüfung ob sinnvoll, anwenden.
Wenn ich mir Ablauf und Ergebnis von Gerichtsverfahren in Deutschland ansehen, v.a. jene die das rechte Milieu betreffen, habe ich die Befürchtung, dass das auch in Österreich durchaus eine effektive Methode war um sich der Strafe zu entziehen.
Wir wissen Alle wie das in der Szene läuft so etwas einmal irgendwo scheinbar Erfolg hatte, es wird massiv weiterverbreitet und blind angewendet.
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #433 am: 4. August 2022, 21:37:37 »
Kurzer Prozess mit dem ICCJV, Teil 5: Vernehmung des Angeklagten Empacher

Der Zweitangeklagte Wolfgang Empacher (E) kommt nun in den Zeugenstand und darf gleich von Anfang an seine Österreich-Maske abnehmen.
VR: Bekennen Sie sich schuldig, teilweise schuldig oder nicht schuldig?
E: Schuldig, mit dem Zusatz: Er wolle nichts mehr bezüglich “Hollenbach” sagen, damit habe er abgeschlossen, er befinde sich in einem komplett neuen Umfeld, habe neue Bekanntschaften usw.
VR: “Hollenbach” ist erledigt. Hatten Sie eine Funktion beim ICCJV?
E: Nein. Aber bei der IIA.
VR: Was haben Sie da gemacht oder was hätten Sie machen sollen?
E: “Reine Informationsbeschaffung”.
VR: Was für Informationen sollten Sie beschaffen?
E: Eigene Mitglieder durchleuchten, die Probleme mitbringen könnten, z.B. “staatsfeindliches Gedankengut”.
[Hier bin ich wirklich versucht, den Smiley mit der sich verlängernden Nase einzusetzen. Noch heute kann man, Daniel Model sei Dank, den aus dem Schweizer Handelsregister stammenden (beim Datenkraken Moneyhouse noch leichter einsehbaren) Eintrag zur IIA nachlesen, wo es heisst:
Zitat
[… Vereinszweck] ist die Ausbildung, Koordination der Zusammenarbeit, Bereitstellung der Ausrüstung, Interessenvertretung der Mitglieder des Vereins gegenüber den Gerichtshöfen des ICCJV.
Das ist zwar noch immer etwas kryptisch formuliert, aber der durchschnittliche Leser würde das sicher nicht in Richtung ‘Durchleuchtung der Mitglieder nach staatsfeindlichem Gedankengut’ interpretieren.
Nach damaligen Recherchen von Medienschaffenden war die IIA als Möchtegern-Geheimdienst des ICCJV gedacht, worauf ja auch das Wort “Intelligence” in der Bezeichnung hindeutet. Die Vokabel “Informationsbeschaffung”, die E hier in den Mund genommen hat, ist die gebräuchliche Bezeichnung für diesen wichtigen Aufgabenbereich von Geheimdiensten oder polizeilichen Fahndungsabteilungen.]
VR: Und haben Sie das gemacht? Gab es Erhebungen?
E: “Nicht wirklich”.
VR: [schlecht entzifferbare Stelle in meinen Notizen, ich versuche eine Rekonstruktion, bin aber nicht sicher:] Hatte Herr Steiner etwas zu tun damit?
E: Wir wollten eine Anerkennung bei der UNO erreichen, “mehr Thema war da nicht”.
VR: Sie waren der 1., Hermann der 2. Vizepräsident beim IIA, richtig?
E: Ja.
VR: Haben Sie die Homepage des ICCJV betreut?
E: Ja. Beeilt sich, hinzuzufügen: Den Content habe nicht ich bestimmt, aber die technischen Voraussetzungen habe ich geschaffen.
VR: Wer hat denn die Inhalte geschrieben?
E: Das kann ich nicht sagen.
VR: Wer hat Ihnen die Texte zur Verfügung gestellt?
E: Leider ist alles weg aus meinem Gedächtnis.
VR: Haben Sie auch die Facebookseite betreut?
E: Nein.
VR: Gab es eigene Mailadressen für den ICCJV?
E: Ja.
[Zum Beispiel hatte auch Daniel Model eine solche Adresse @iccjv.org, wie wir aus dem Model-Prozess wissen.]
VR: Haben Sie an Meetings des ICCJV teilgenommen?
E: Ja, in Leibnitz, sonst kann ich mich nicht mehr erinnern.
[An das Treffen in Leibnitz 2018 muss er sich erinnern – denn davon gibt es ja dummerweise eine Aufzeichnung durch den Verfassungsschutz.]
VR: Aufgabe des IIA war also “Recherche”. Gehörten dazu auch Botengänge?
E: Nein.
VR: Sie waren aber mit Herrn Steiner beim Aussenministerium.
E: Kann sein, mit dem IIA hatte das nichts zu tun. Es war nur ein Freundschaftsdienst.
VR: Laut einem Bericht des BVT [=Verfassungsschutzes] sei E bei mehr als einem ICCJV-Treffen gewesen, nämlich auch viermal im Modelhof in Müllheim.
E: Bestätigt dies und fügt hinzu: fünfmal, wobei ich meinen Notizen nicht entnehmen kann, ob er damit zugab, fünfmal im Modelhof gewesen zu sein, oder dies mit Leibnitz die angebliche Gesamtsumme der Treffen sein sollte.
Jedenfalls zählt der VR sogleich weitere Treffen in Graz und zweimal in Tschechien auf.
E: Tschechien sei “rein privat” gewesen.
VR: Ist bei diesen Treffen etwas beschlossen worden?
E: In Leibnitz ging es um den Ausschluss Landschützers. Sonst kann ich mich nicht mehr erinnern.
VR: Sie hatten also keine Funktion beim ICCJV. Hatten Sie sonst was damit zu tun abgesehen vom IIA?
E: Faselt etwas, er habe ein “Jobangebot für internationales Projektmanagement” bekommen, und zu dieser Zeit habe er begonnen, sich vom ICCJV “gedanklich zu verabschieden”.
Nun zeigt der VR ein Diagramm, das auf dem Mobiltelefon des E gefunden worden sei und ein “Schema für den Gang eines ‘Verfahrens’” vor dem ICCJV darstellt. Die Botschaft ist klar: Wer keine Funktion im ICCJV und auch sonst nichts damit zu tun hatte, würde wahrscheinlich keine solche Datei auf dem Handy gespeichert haben.
E: Ich kann mich nicht mehr daran erinnern.
VR: E habe es als Freundschaftsdienst bezeichnet, dass er zusammen mit S beim Aussenministerium ein Schreiben abgegeben habe. Es gebe aber Protokolle von einer Telefonüberwachung bei Marcus Steiner. Der VR projiziert das “Affidavit” an die Leinwand, das E und S im Aussenministerium abgegeben haben.
E: Wir wollten nur eine Bestätigung haben, einen Eingangsstempel oder so.
Der VR liest eine Passage vor, in der es um dieses “Affidavit” geht – vermutlich aus dem Abhörprotokoll eines Telefongesprächs zwischen S und jemand anderem: “… warten auf den Text von Empacher”. Zu E: “Klingt ein bisschen, als hätten Sie es formuliert”. Also dass das “Affidavit” aus Empachers Feder stamme.
E: Das sei leider “weg” aus seinem Gedächtnis.
Jetzt kommt die Staatsanwältin wieder mit Fragenstellen dran.
StA: Die Tagungen des ICCJV fanden “verstreut” statt. Fragt nach dem zeitlichen und finanziellen Aufwand.
E: Die Reisekosten habe er nie selbst getragen, nur die Verpflegungskosten.
StA: Wer hat die Reisekosten bezahlt?
E: Meist Landschützer.
StA: Bei Ihrem Besuch im Aussenministerium haben Sie und Herr Steiner dunkle Anzüge getragen, das heisst, Sie haben versucht, seriös aufzutreten. Sie sagen, es sei nur ein Freundschaftsdienst gewesen, aber Sie haben doch versucht, einen bestimmten Eindruck zu erwecken.
E: Was ist falsch daran, wenn man gut gekleidet eine Behörde besucht?
StA: Heute besuchen Sie auch eine Behörde und sind eher leger gekleidet. Das ist Ihr gutes Recht, aber beim Aussenministerium sind Sie anders aufgetreten.
Dann kommt die StA zu einem neuen Thema:
StA: Wie kam es dazu, dass Sie zusammen mit Herrn Steiner das “Anerkennungs”-Schreiben von der UNO abgeholt haben?
E: Ich bin angerufen worden, ob ich Lust hätte, das mit ihm gemeinsam abzuholen. Das habe ich dann auch gemacht. Ich bin davon ausgegangen, dass das real und echt ist. Wir wussten nicht und wissen bis heute nicht, ob es echt ist. Ich bin davon ausgegangen, dass es echt ist.
StA: Warum war dann diese “eidesstattliche Erklärung” erforderlich?
[Gemeint ist das Deppendokument, in dem S und E ihren Mitgliedern versicherten, dass die “Anerkennung” echt sei.]
E: Es war ein Wunsch von anderen Mitgliedern, dass wir diese Erklärung abgeben.
Nun kommt Empachers Verteidiger V2 mit Fragen dran.
V2:  Haben Sie bei Ihrem Besuch im Aussenministerium einen Antrag gestellt? [Damit dürfte die Beantragung der “Diplomatenpässe” gemeint sein oder aber die Abgabe des "Affidavits"; in meinen Notizen ist das nicht ersichtlich.]
E: Nein.
V2: Und Herr Steiner?
E: Ich weiss nicht, welches Schreiben dort abgegeben wurde.
Der VR greift das Thema auf: Wurden Sie für Ihre Tätigkeit entlöhnt?
E: Nein. Beginnt etwas für mich Unverständliches zu faseln.
VR: Sie sagten, es war ein Freundschaftsdienst. Freundschaft gegen wen?
E: Die anderen Mitglieder.
VR: Die Idee, Menschenrechtsverletzungen unabhängig von der Republik Österreich verfolgen zu können, hat Ihnen gefallen?
E: Druckst herum und gibt keine spezifische Antwort.
VR: Ist Ihnen klar, dass Sie mit der Verwaltung der Homepage dem helfen, der für den Inhalt verantwortlich ist?
E: Ja.
Damit ist Empachers Vernehmung zu Ende und er setzt sich zurück auf die Anklagebank.
« Letzte Änderung: 4. August 2022, 22:04:27 von Helvetia »
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

Offline Helvetia

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #434 am: 8. August 2022, 11:59:38 »
Kurzer Prozess mit dem ICCJV, Teil 6: Vernehmung des Angeklagten Hermann

Alexander Hermann (H) betritt den Zeugenstand.
VR: Bekennen Sie sich schuldig, teilweise schuldig oder nicht schuldig?
H: “Schuldig im Sinne der Täuschung, der ich da aufgesessen bin”.
VR: Was haben Sie zu tun gehabt mit dem ICCJV oder dem IIA?
Statt zu antworten, sagt H, dass er eine Stellungnahme abgeben möchte, zückt ein Papier und liest vor: Seine Vereidigung auf demokratische Werte beim Bundesheer sei ein Meilenstein in seinem Leben gewesen und habe ihm für sein weiteres Leben die Richtlinien vorgegeben. Die Anklage behaupte, dass er gegenüber den Ermittlern die Aussage verweigert habe, aber das stimme nicht. Er sei gefragt worden: “Was möchten Sie uns erzählen?” und habe gesagt, er könne diese Frage nicht beantworten.
Zum Besitz einer verbotenen Waffe, der ihm auch vorgeworfen wird, sagt er: Seinen Anweisungen, diese Waffe zu entsorgen, sei nicht Folge geleistet worden. Kommt dann auf die “Causa Hollenbach” zu sprechen; Terrance O’Connor sei ihm im Frühjahr 2014 bei einem Training vorgestellt worden.
[Wir erinnern uns: Terrance O’Connor ist der US-amerikanische “Sovereign Citizen”, der 2014 als eine der treibenden Kräfte in die “Causa Hollenbach” verwickelt war. Er wurde später in die USA abgeschoben.]
H behauptet: Die “Umsetzungswünsche” von Terrance O’Connor und Ute Walkner [also der Besachwalteten aus Hollenbach] hatten nicht meine Zustimmung. Er spricht über den Polizeieinsatz in Hollenbach und faselt irgendwas von Verletzungen und Schadenersatz. Zur Zeit der “Causa Hollenbach” sei er weder Mitglied noch Unterstützer des ICCJV gewesen, die Rolle von Marcus Steiner sei ihm nicht bekannt gewesen. Der ICCJV sei 2015 von Steiner übernommen und ihm, also H, dann “nahegebracht” worden. Er habe ein “schlüssiges Projekt” darin gesehen und habe sich zur Mitwirkung entschieden im Sinne von Training nach “Systema” [das ist, glaube ich, die Kampftechnik, die er unterrichtet]. H schliesst seine Stellungnahme mit der Äusserung, dass in der Schweiz eine “NGO” angemeldet werden sollte [wobei mir nicht ganz klar war, ob er damit das Übersiedeln des Deppengerichts in die Schweiz oder die Anmeldung der vier Vereine IIA, ISA, IRO und IRC oder noch etwas anderes meinte].
VR: Hatten Sie etwas zu tun mit dem ICCJV, irgendeine Tätigkeit?
H: Er sei bei “High Councils” anwesend gewesen.
VR: Haben Sie da auch abstimmen dürfen?
H: Ja, gemäss Reglement, ich bin aber nur “Platzhalter” gewesen.
VR: Sie waren 2. Vizepräsident des IIA?
H: Korrekt.
VR: Was ist Ihr beruflicher Hintergrund?
H: Erwähnt seine Ausbildung im Waffen- und Munitionshandel sowie seinen zweiten Beruf im Sicherheitsgewerbe.
VR: Haben Sie noch Waffen, Messer?
H: “Nichts Aussergewöhnliches”.
VR: Ist es Ihnen beim Training mehr um körperliche und geistige Gesundheit gegangen als um Waffentraining?
H: Bringt eine Metapher von einem Hochseilakrobaten, der sich auf seinen Körper verlassen könne, so ähnlich funktioniere “Systema”. Fügt dann hinzu, der ICCJV sei ihm als “Schwestergericht des ICC” verkauft worden und “sollte sich für Menschenrechte, Völkerrecht, Umweltschutz einsetzen”.
VR: OPPT, sagt Ihnen das etwas?
H: Das sei ein Thema von Terrance O’Connor gewesen.
VR: Haben Sie einmal eine “Courtesy Note” [für OPPT-Anhänger typisches Deppendokument] verschickt?
H: Nein.
Prompt projiziert der VR eine ‘Kulanzmitteilung’, also Courtesy Note auf die Leinwand, die H im Oktober 2014 verschickt hat. Danach wird gleich noch ein anderes Schreiben gezeigt, in dem sich H auf “diplomatische Immunität” beruft.
VR: Sagt Ihnen das etwas?
H: “Ja, da beginnt offensichtlich schon die grosse Täuschung”.
VR: Was meinen Sie damit?
H: Der ICCJV sei ihm von Steiner vorgestellt worden und auch die Schritte, die gemacht werden müssten.
VR: Haben Sie sowas verwendet? [Vermutlich meint er immer noch die vorhin erwähnten Schreiben bzw. die “diplomatische Immunität”.]
H: Verneint.
Der VR projiziert darauf ein neues Dokument an die Leinwand und erklärt, das sei “eine Ladung an Sie” vom Gericht in Krems an der Donau von 2016 – es wird sich also um Gerichtspost aus dem Hollenbach-Verfahren handeln. Darauf zu sehen ist ein handschriftlicher Vermerk von H, in dem er sich auf seine “diplomatische Immunität” beruft; vermutlich hat er das Schreiben so an den Absender zurückgeschickt. Gleich darauf zeigt der VR noch eine weitere Ladung, die mit einem ähnlichen handschriftlichen Vermerk von H verziert ist.
H: Damals stand ich stark unter dem Einfluss von Terrance O’Connor und habe versucht, “die Probleme aus dem Weg zu räumen, die offensichtlich nicht sinnvoll waren”. Er meint wohl: Auf eine Art, die nicht sinnvoll war.
Unbeeindruckt von diesem Erklärungsversuch zeigt der VR ein Bild von einem Stempel, der bei H gefunden wurde. Auf dem Stempel steht “Not negotiable”, und wer die Gepflogenheiten der Deppen kennt, weiss, dass derartige Stempel ebenfalls zum Verzieren von Behördenpost verwendet werden, die anschliessend an den Absender zurückgeschickt wird.
H: Das war ein Stempel von Terrance O’Connor.
VR: Waren Sie selbst Sheriff?
H: Nein.
Sogleich zeigt der VR eine Kopie von Hs ICCJV-Ausweis – leider konnte ich nicht genau erkennen, ob es ein Sheriff-Ausweis war.
H sagt etwas, was für mich wie “nie gehabt” klang und auch seine Verteidigerin schreitet ein und sagt etwas, aber in dieser Passage konnte ich kaum etwas verstehen.
Da wohl tatsächlich Zweifel angemeldet worden sind, ob es sich um Hs ICCJV-Ausweis handelt, zitiert der VR aus dem 11. Anlassbericht des BVT, wo es heisst, dieser Ausweis sei bei H sichergestellt worden und “befand sich in der braunen Geldbörse”.
H: “Das ist mir entfallen. Jetzt, wo Sie mir das zeigen…”
VR: “Kann’s so gewesen sein?”
H: Bejaht und faselt dann irgendwas herum, was ich nicht genau notieren konnte. Aber wahrscheinlich ist es dieses Gefasel, das den Richter zum ersten und einzigen Mal dazu bringt, ein bisschen lauter und ungehaltener zu werden. Lustigerweise klingt er auch bei diesem kleinen Ausbrüchlein immer noch total nett.
VR: “Wollen Sie uns sagen, dass Sie geglaubt haben, der ICCJV würde als Gerichtshof anerkannt und der Staat sagt dann: ‘Ja, und ihr als Mitglieder kriegt’s auch noch diplomatische Immunität’? Das haben Sie geglaubt?!”
H: Ja.
Ich habe keine Ahnung, warum der VR diese Frage nur dem H gestellt hat…
Geschworener G1 stellt eine Frage: Es war von Waffen die Rede. Hätten Sie die Möglichkeit gehabt, alte Waffen brauchbar zu machen?
H: Verneint; das habe er nicht gelernt, er habe nur den Handel mit Waffen und Munition gelernt; und er sei ausserdem zum Schmied ausgebildet, da habe er Messer, Klingen und Scheren gemacht “für den chirurgischen Einsatz”.
Geschworener G1: Was haben Sie für eine Lehre gemacht?
H: Waffen- und Munitionshandel.
Nun ist die Staatsanwältin am Zug.
StA: “Hollenbach” ist nicht angeklagt, dafür wurden Sie schon verurteilt. Aber ich halte Ihnen vor, dass Sie sich im Video bei der Haftbefehlsübergabe mit Ihrem Sheriff-Ausweis ausgewiesen haben!
H protestiert: “Ich bin bei keiner dieser Aktionen dabeigewesen!”, und seine Verteidigerin pflichtet ihm bei.
[Falls es stimmt, dann müsste H ja tatsächlich der mit dem legementierten Amtsausweis aus Brüssel gewesen sein. In der Videobeschreibung steht allerdings, es handle sich um Marcus Steiner und Werner König. Im Bild sind die Legementierten leider nicht gut zu erkennen; keiner gleicht aber speziell dem H. Einige PERSONEN, die vom echten Sheriff mit “… und wer sand Sie olle?” angesprochen werden, befinden sich ganz ausserhalb des Bildes.]
StA: War es geplant, dass Sie Trainings für “Sheriffs” abhalten?
H: Ja.
Die Staatsanwältin liest nun aus einem Dokument vor – leider kann ich nicht sagen, was es für ein Dokument war – und folgert, das bedeute eine Zusammenarbeit mit dem ICCJV und dieser solle unterstützt werden.
H bejaht.
StA: Spricht davon, dass H etwas als “Second Vice President” des IIA geschrieben habe.
H: “Um wos geht es da?”
Der VR projiziert das Dokument an die Leinwand; es ist vom 18.12.2017 und H hat unterschrieben.
H: Das muss im Zuge eines Treffens gewesen sein.
StA: Also haben Sie das Schreiben unterschrieben und verschickt.
H labert ein wenig herum, es soll wohl eine Art Rechtfertigung sein, denn er schliesst mit “… so, wie’s mir verkauft wurde”.
Seine Verteidigerin V3 kommt nun mit Fragen dran; die Passage war auch wieder besonders schwer verständlich; jedenfalls fragt sie, was H bezweckt habe [evtl. ging es um das gerade behandelte Schreiben].
H: Dass die Leute einen Diplomatenpass von der UNO bekommen.
Die nächste Frage von V3 und Antwort von H habe ich praktisch gar nicht verstanden, aber V3 fragt anschliessend nach den von H angebotenen Trainings.
H: Das war im Rahmen meiner Sicherheitsfirma.
V3: Was für Trainings waren das?
H: Selbstverteidigung nach “Systema”.
V3: Also ein Selbstverteidigungskurs. Die Staatsanwältin hat die Gründungsvereinbarung [gemeint ist wahrscheinlich diejenige des IIA] vorgelegt. Ist da Ihre Unterschrift drauf?
H: Ja, als Platzhalter für Landschützer.
V3: Was war Ihre Tätigkeit?
H: “In dem Fall bin i Stimmvieh gewesen” für das High Council.
V3: Gibt es ein Dokument, wo Ihnen bestätigt wird, dass Herr Steiner Immunität geniesst?
H faselt vom “Recherchieren” im Internet und dass er getäuscht worden sei.
V3: Warum getäuscht? Können Sie uns das erklären?
H: Alles, was mit dem “Wiener Statut” [der “Verfassung” des ICCJV] zu tun hatte, war ein Hirngespinst, es wurde aber sehr gut verkauft.
VR: Fragt, was ein “Ground Pass” ist.
H: Das sei von der UNO. “Wenn man den von Wien hat, kann man auch in Genf oder New York rein”.

Nun ist es genau 12 Uhr und der VR verkündet eine Mittagspause bis 12:50 Uhr [ich habe es ja doch notiert].

Nach der Pause wird die Vernehmung des Drittangeklagten fortgesetzt. H setzt sich wieder in den Zeugenstand.
Der VR projiziert ein Bild von “sichergestellten Messerkisten des Angeklagten” an die Leinwand, denn jetzt geht es noch um den Besitz einer verbotenen Waffe.
H: Es handle sich um zwei Kisten, in denen Anschauungsmaterial für seine Schulungen aufbewahrt wurde.
VR: Schulungen, die Sie bei “Systema” machen?
H: Ja.
Der VR zeigt nun ein Bild der bei H gefundenen verbotenen Waffe, es ist ein Schlagring mit integrierter Messerklinge.
H rechtfertigt sich, er habe zu Terrance O’Connor gesagt, dieser solle den Schlagring wegwerfen, “das brauchemer ned”, weil es eine verbotene Waffe sei. Terrance O'Connor habe die Anweisung dann aber nicht befolgt. Diese Waffe sei sehr gefährlich auch für denjenigen, der sie verwende.
VR: Haben Sie gewusst, dass der Schlagring noch in der Kiste war?
H: Nein.
VR: Haben Sie diese Kisten gebraucht?
H: Wenn Seminare waren, ja.
VR: Und Ihnen ist nicht aufgefallen, dass der Schlagring noch drin war?
H: “Zu diesem Zeitpunkt” habe er “keine Schulungen gehabt”. Wenn er die Waffen “eingeordnet und katalogisiert” hätte, wäre es ihm aufgefallen.
VR: Gegenüber dem BVT [=Verfassungsschutz] habe H “des öfteren” angegeben, dass es “zwei Kisten mit Schulungsobjekten” gebe und dass er diese wiederhaben möchte.
H: Ja. Beschwert sich, er habe seine kompletten Firmenunterlagen trotz eines Antrags bisher nicht zurückerhalten.
Nun ist die StA wieder am Zug und projiziert ein Dokument, bei dem es sich um ein Transkript eines vom Verfassungsschutz mitgeschnittenen Telefongesprächs zwischen  H und Marcus Steiner handelt. Das Telefonat fand am 18.08.2018 statt und es wurde darüber gesprochen, dass Unterlagen beim Aussenministerium abgegeben wurden.
StA: Daraus geht hervor, dass Ihnen bewusst war, dass das nichts war, was Rechtsgültigkeit hat.
Derweil bin ich gerade fasziniert von dem Transkript, weil ich feststelle, dass der Verfassungsschutz bei abgehörten Telefonaten auch alle Dialektmerkmale mittranskribiert, genauso wie ich es in den Prozessen in Österreich gemacht habe. LOL!
Naja, eigentlich logisch, denn warum sollte der Verfassungsschutz auch irgendwas bewusst anders aufschreiben, als es gesagt wird.
Was das betrifft, bin ich von der gegenwärtigen Verhandlung übrigens eher enttäuscht, denn praktisch sämtliche Teilnehmer sprechen nur so ein abgeflachtes ORF-Hochdeutsch, das höchstens in Prosodie und Vokalqualitäten noch ein wenig südöstlichen Charme verströmt. Wo kann ich mich beschweren?!
Vor lauter Faszination über die Machart des Transkripts habe ich es versäumt, besonders viel vom Inhalt des Telefongesprächs wahrzunehmen; nur die Äusserung (ich glaube von Marcus Steiner): “Wir sind schwer am Filmen für den Dokumentarfilm” ist mir geblieben. Was mag das für eine filmische Perle gewesen sein, in deren Genuss die sonnenstaatländische Öffentlichkeit leider nie kommen sollte… :dontknow:
Aber zurück zur Verhandlung. H meint, aus dem Gespräch gehe nicht hervor, dass der ICCJV-Quatsch keine Rechtsgültigkeit hatte.
StA: Aber es geht daraus hervor, dass Ihnen dies klar war.
Dann bezieht sich die StA wieder auf das “Stellenangebot” auf der ICCJV-Facebookseite, bei dem gewaltbereite “Sheriffs” gesucht wurden. Denn im Zusammenhang mit Hs Trainingsangebot ist das natürlich interessant.
H: In welchem Zeitraum war das?
StA: November 2014.
H: Die “Federführung” des ICCJV habe damals Terrance O’Connor gemacht, “… ja, und die Frau Walkner.”
StA: Haben Sie das gekannt?
H: “Nicht in der Art und Weise.”
StA: Haben Sie die Facebookseite gekannt?
H: Ja, aber ich habe nichts gewusst von dieser Stellenausschreibung.
Nun will die StA anscheinend noch ein wenig Hs staatsverweigerer-typische Umgangsformen herausstreichen und bezieht sich auf eine Hauptverhandlung vom 14.05.2015, in der H auf die entsprechende Frage der Richterin geantwortet habe, er sei “Alexander aus dem Hause Hermann”.
H: “Das war damals so üblich.”
StA: “Also beim ICCJV”. Sie haben auch gesagt, die Richterin solle ihre Legitimität nachweisen, und auf die Frage nach Ihrer Staatsbürgerschaft haben Sie gesagt: ‘Österreich ist eine Firma’.
H faselt irgendwas, was ich nicht verstanden habe.
StA: Ich halte Ihnen Ihr Verhalten vor dem damaligen Gericht vor, das Sie nicht anerkannt haben. Ausserdem haben Sie bis auf einen keine Verhandlungstermine wahrgenommen.
H: Beim zweiten Termin gab es Unstimmigkeiten mit der Zustellung, daher bin ich nicht erschienen.
StA: Zählt ungerührt alle Termine auf, bei denen H nicht erschienen sei; daher habe es dann ein Abwesenheitsurteil gegeben.
Die Vernehmung des H ist nun zu Ende und er setzt sich wieder auf die Anklagebank.
« Letzte Änderung: 8. August 2022, 12:04:55 von Helvetia »
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)