Ich habe eben eine Nachricht an den Bürgermeister von Boxberg geschrieben.
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Leider habe ich die Befürchtung, dass der Bezopfte völlig unbelästigt aus der Sache herauskommen wird, so wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis (ich glaube, bei einem Flensburger Punktestand von weit jenseits der 8 Punkte braucht man den Führerschein nicht mehr freiwillig abzugeben), das Abzocken seiner Anhänger mittels diverser Pseudokassen (das sind erwachsene Menschen, die können mit ihrem Geld doch machen, was sie wollen) usw.
Selbstverständlich interessiert es auch niemanden, dass er mit Verordnungen zum Schutz der Umwelt genauso fahrlässig umgeht wie mit dem Arbeitsschutz seiner Anhänger (normalerweise sollte er ja einen Beitrag zur Berufsgenossenschaft zahlen, sowie jeder andere Bauherr, den freiwillige Helfer unterstützen).
BTW: er fährt doch so gerne einen Stapler: hat er erstens einen sogenannten Staplerschein und zweitens, ist das Gelände, auf dem er rumgurkt auch komplett abgeschlossen? Wenn nicht, benötigt er zusätzlich noch eine Fahrerlaubnis in der Gewichtsklasse des Staplers - und da kann man sich gewaltig unterschätzen, ein Stapler für 3 t kann gut und gerne ein Leergewicht von über 7 t haben.
Übrigens, in der guten alten Zeit
(TM) (genauer 1998 bis 2000) wurde mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis (bei uns in BaWü) spätestens bei der zweiten Verurteilung mit Haft ohne Bewährung bestraft. Der Sünder durfte dann allerdings als Freigänger weiterhin arbeiten und musste nur nach der Arbeit wieder in die Zelle. Wenn der Bezopfte also einer vernünftigen Arbeit nachginge - zum Beispiel als Lader bei der Abfallentsorgung -, würde das doch seine Haftempfindlichkeit etwas mildern.