Autor Thema: Eröffnung der königlichen Reichsbank  (Gelesen 105175 mal)

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Emil Nordström

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #15 am: 27. September 2013, 00:49:05 »
Darauf folgt vermutlich die strafrechtliche Aufarbeitung der Reichsabwicklung für a l l e Beteiligten (ich denke mal, mit Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit sind alle Leutchen dabei, die Bedienstete seiner Scheinheiligkeit sind oder waren).
Das würde mich interessieren wie das juristisch aussieht. Inwiefern die Mitstreiter da mithaften. Gerade bei seinen Strohmännern könnte das spannend werden.
Manuel.....Koffer packen.  ;D ;D ;D
Wenn die BaFin ernst macht, dann kriegen sie ja für einige Zeit alles gestellt (inkl. kleinem Zimmer) :D

Manuel könnte sich aber mal hier im Forum anmelden, dann könnte er auch in diesem Faden mit"diskutieren"^^
 

Offline Mad Dog

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #16 am: 27. September 2013, 00:54:05 »
Hi.

Seine Bediensteten haften nicht mit, sie sind selber Täter, da sie wohl kaum Sozialversicherungsbeiträge oder Einkommensteuer aufgrund ihrer unselbständigen Tätigkeit bei Fitzekack gezahlt haben werden.
Mit der BaFin haben die nix am Hut, das darf alleine Peter der Viertelnachzwölfte ausbaden.

Greetz
Mad Dog
« Letzte Änderung: 27. September 2013, 00:57:56 von Mad Dog »
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Emil Nordström

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #17 am: 27. September 2013, 00:56:51 »
Du meinst was Steuerhinterziehung etc. angeht? Für NeuDeutschland haftet Fitzek alleine?
 

Offline Mad Dog

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #18 am: 27. September 2013, 00:59:51 »
Du meinst was Steuerhinterziehung etc. angeht? Für NeuDeutschland haftet Fitzek alleine?

Unter Umständen vielleicht noch die offiziell für den Verein zuständigen Vorstandsmitglieder.

Greetz
Mad Dog
(weder Volljuri noch Strafrechtler)
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Offline Das Chaos

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #19 am: 27. September 2013, 01:16:16 »
Hi.

Sorry, ich muss Dich und mich etwas korrigieren:

Da auf die Ersatzhaft im Bescheid der BaFin (wenn ich selbiges nicht überlesen habe) nicht hingewiesen wurde, hat diese sich erledigt.   >:D
....

Nicht Ersatzhaft, sondern Ersatzzwanghaft gem. § 16 VwVG. Die wird im Bescheid vom 19.09.2013 auf Seite 5 (unten) auch angedroht.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Mad Dog

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #20 am: 27. September 2013, 07:44:01 »
Moooooiin.

Ups, das -zwangs ging tippereimässig leider verloren.

Na...dann bleibt's bei

Zitat
Es folgt die Festsetzung derselben und dann wird Großfitzekland von bundesdeutschen Blautruppen gestürmt, besetzt und Zar Peter geht in Kriegsgefangenschaft, bis die Reparationen gezahlt wurden. 
  ;D ;D ;D

Zwar nur für 2 Wochen, aber anschliessend wird vermutlich U-Haft angeordnet.

Greetz
Mad Dog
« Letzte Änderung: 27. September 2013, 07:48:04 von Mad Dog »
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Offline Mad Dog

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #21 am: 27. September 2013, 09:58:09 »
Hi.

Nachdem ich nochmal in mich gegangen bin, befürchte ich mittlerweile, dass es mit der Ersatzzwangshaft trotz Androhung nix wird. :o
Da Fitzekack das Zwangsgeld, selbst wenn er zahlen wollte, was er nicht tut, einfach nicht aufbringen könnte, wird wohl kaum ein (nichtstaatlicher, privater  ;D) Richter einen (nichtunterschriebenen  ;D) Haftbeschluss erlassen, da die Haft nicht zweckgeeignet wäre.::)

Greetz
Mad Dog
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Emil Nordström

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #22 am: 27. September 2013, 11:21:23 »
(...) befürchte ich mittlerweile, dass es mit der Ersatzzwangshaft trotz Androhung nix wird. :o (...)
Sag doch nicht sowas :(
 

Offline Peter von Löwenstein

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #23 am: 27. September 2013, 12:44:45 »
Ob Ersatzzwangs- oder Untersuchungshaft: Tatsache bleibt, dass Fitzeks Inhaftierung zumindest nicht unwahrscheinlich ist.

Früher hat man Monarchen in solchen Situationen die Möglichkeit der Abdankung und des Exils im Ausland angeboten (sofern ein Staat bereit war, sie aufzunehmen) - so ging z.B. Wilhelm II. nach seiner Abdankung ins Exil in die Niederlande. Doch auch wenn die Vorstellung, dass Fitzek in Holland Holz hackt durchaus einigen Reiz hat, fürchte ich, dass die Bundesrepublik ihm diese Möglichkeit nicht bieten wird (und die Niederlande ihn nicht haben wollen).
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Offline GeneralKapitalo

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #24 am: 27. September 2013, 13:21:06 »
Zitat
Doch auch wenn die Vorstellung, dass Fitzek in Holland Holz hackt durchaus einigen Reiz hat, fürchte ich, dass die Bundesrepublik ihm diese Möglichkeit nicht bieten wird (und die Niederlande ihn nicht haben wollen).

Na in Holland könnte er seinen Staat ja noch weiter führer dann erreichtet er halt Neugermanien das Schließt dann auch die Niederland mit ein. ;D
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Offline Peter von Löwenstein

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #25 am: 27. September 2013, 19:37:04 »
Naja normalerweise wird das Exil mit der Auflage verbunden, nicht wieder irgendwo als Monarch tätig zu werden und sich am besten aus der Politik herauszuhalten. Mal n Interview ist erlaubt ;-)
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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #26 am: 28. September 2013, 09:43:19 »
Übrigens: Beihilfe gibt es auch bei Steuerstraftaten und da sind die ganz dicht dran. Spätestens seit der Großaktion der Behörden muss ihnen klar sein, dass da irgendwas nicht stimmt.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #27 am: 28. September 2013, 09:59:18 »
einfach nur mal Hallo,

Spätestens seit der Großaktion der Behörden muss ihnen klar sein, dass da irgendwas nicht stimmt.
Ihnen ist nicht klar, dass etwas mit ihnen selber nicht stimmt. Bei den anderen (aka unsere Behörden) stimmt aus ihrer kruden Sicht was nicht. Daher wird es wohl mit Einigeln weiter gehen, denn sie wähnen sich im Recht, oder in dem, was sie sich als Recht ausgedacht haben.

Brick
§146 und §147 des StGB-Sonnenstaat: Wer vorsätzlich Reichsdeppen fälscht, sich Reichsdeppen verschafft, anbietet oder aber selbst einen neuen Staat gründet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewußt.tv rechnen.
 

Offline Peter von Löwenstein

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #28 am: 28. September 2013, 13:06:14 »
einfach nur mal Hallo,

Spätestens seit der Großaktion der Behörden muss ihnen klar sein, dass da irgendwas nicht stimmt.
Ihnen ist nicht klar, dass etwas mit ihnen selber nicht stimmt. Bei den anderen (aka unsere Behörden) stimmt aus ihrer kruden Sicht was nicht. Daher wird es wohl mit Einigeln weiter gehen, denn sie wähnen sich im Recht, oder in dem, was sie sich als Recht ausgedacht haben.

Brick
Das ist dann, sofern nicht eine Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB wegen einer krankhaften seelischen oder tiefgreifenden Bewußtseinsstörung vorliegt, wohl ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB (dem Täter fehlt die Einsicht, Unrecht zu tun), der aber, da vermeidbar, unbeachtlich ist und allenfalls zu einer Strafmilderung führen kann.
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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #29 am: 28. September 2013, 13:17:36 »
Hallöle,

Das ist dann, sofern nicht eine Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB wegen einer krankhaften seelischen oder tiefgreifenden Bewußtseinsstörung vorliegt, wohl ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB (dem Täter fehlt die Einsicht, Unrecht zu tun), der aber, da vermeidbar, unbeachtlich ist und allenfalls zu einer Strafmilderung führen kann.
Bist du mal so nett und übersetzt du das für einen kleinen Techniker, der allenfalls mit technischer Logik zu tun hat ...   ???
Brick
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