Auch als Kaffeepausengesprächsthema läuft sich das irgendwann tot. Dann ist es einfach nur noch egal. Darüber ärgern ist was für Neulinge, Erfahrene pellen sich ein Ei darauf.
Als jemand, dessen Tagewerk darin besteht, ununterbrochen von Forderungen und Ansprüchen von manchmal schwerlich als zurechnungsfähig zu bezeichnenden Zeitgenossen zugeschmissen zu werden, empfehle ich diese Haltung auch ausdrücklich. Sonst kriegt man selber Einen an der Waffel.
Um so mehr interessiert mich, was den Mitarbeitern der Bafin und anderer, mit Fitzek im Schriftwechsel stehenden Behörden so durch den Kopf geht. Die können ja nicht einfach antworten, dass er nicht mehr alle Latten am Zaun hat. Die Armen!
Als jemand, dessen Tagewerk - Gott und alle Heiligen seien gedankt, gesegnet und gepriesen - zwar nicht ununterbrochen so doch immer wieder darin besteht, mit Schreiben von Reichsdeppen zugesch(m)issen zu werden, stelle ich mir beim Lesen immer vor, jemandem zu erzählen, was da drin steht. Außer ein paar Neulinge kann man damit auch wirklich niemand mehr vor dem Ofen hervorrufen. Die meisten Kollegen haben nicht mehr die Nerven diesen Wahnsinn auf der Suche nach versteckten Anträgen durchzuarbeiten. Von den durchschnittlich 5 Seiten markiere ich die erheblichen 2-3 Zeilen und gebe es an die vom Geschäftsverteilungsplan her zuständige Stelle, manchmal mit ein wenig Hintergrundinformationen und Formulierungsvorschlägen.
Sachschreiben werden regelmäßig reziprok proportional beantwortet.
Auf 1,5 Seiten Antrag gibt es eine gute Seite Antwort.
Einen vierzeiligen Antrag schafft man kaum in vier Zeilen. Lass da noch ein, zwei Fragen verpackt sein.
Ein Antrag über zwei Seiten sind wie kleine Angeber und bringen meist nicht viel zur Sache, und das wird ausgeschmückt. Die Antwort geht meist in einer dreiviertelten Seite.
Bei 3,5 seitigen Schreiben kann eigentlich fast nichts mehr zum eigentlichen Thema sein. Das gibt ja tatsächlich gar nicht so viel her. Da gibt dann mal ein besonders schlauer Anwalt seine "Sicht der Dinge" zum Besten um das Monatshonorar von 5000 € zu rechtfertigen. Dies ist meist in einer dreiviertel Seite erledigt, wenn ich höflich bin. Oder ich verweise auf mein Schreiben vom Vormonat, Vorvormonat usw. .
Bekommst Du auf ein Schreiben von 5 Seiten oder mehr nur noch eine zweieinhalbzeilige Antwort, dann kannst Du von einer Themenverfehlung ausgehen. Und zwar nicht bei der Behörde.