STRIKE
Das hier dürfte die Entscheidung sein, VGH München,
Urteil v. 28.07.2021 – 16a D 19.989
Der hat wenig ausgelassen, und da steckt neuer Stoff!
- Zweifel nach der Staatsangehörigkeit
- Rundfunkbeitrag
- staatliche Richter
- Deutschland sei als NGO bei der UNO registriert (der ist mir neu!)
- "lebender Mensch"
- Die Schweiz habe Bayern gegenüber Frankreich vertreten (mir ebenfalls neu)
- alliiertes Recht gilt fort
- Nötigung von Gerichtsvollziehern
Und das als jemand, der in 'ner JVA arbeitete. Das hätte ja leicht in einer Komödie enden können, wenn der Rundfunk die Vermögensauskunft mit Haftbefehl durchgesetzt hätte.
P.S.: Ei, der Gerichtsvollzieher hat ihn gar an seinem Arbeitsplatz besucht. Da hat er mit einem Schahnersatzvertrag geantwortet, daher dann eine Verurteilung wegen Nötigung.
Das Gericht nimmt dann die kundschaftstypische Kommunikation zutreffend auseinander, Rn. 76:
Sein Vortrag, er forsche und suche lediglich nach der Wahrheit, stelle Fragen, bekomme aber keine Antworten und hinterfrage nur die Handlungen der Behörden, um Rechtssicherheit zu erlangen, vermag die Treuepflichtverletzung nicht in Zweifel zu ziehen. Vor dem oben aufgezeigten Hintergrund sind auch diese Beteuerungen des Beklagten als rein formelhafte Lippenbekenntnisse zu bewerten. (...)
Mit seiner Herangehensweise, die ihm gegebenen Auskünfte ohne einen rechtlichen Diskurs (gegebenenfalls unter zur Hilfenahme fundierter rechtlicher/rechtswissenschaftlicher Beratung) immer weiter zu hinterfragen und teilweise abstruse Nachweise, wie die Bestallungsurkunde „seines staatlichen (Völkerrechtssubjekt Bundesstaat Bayern) Richters“ oder „eine eidesstattliche Versicherung des zuständigen Richters, dass dieser der für ihn zuständige `staatliche Richter´ sei“ (Aktenvermerk v. 16.8.2016), zu verlangen, wird deutlich, dass es ihm nicht daran gelegen ist, sich ernsthaft mit der Rechtslage auseinanderzusetzen. Vor diesem Hintergrund ging es dem Beklagten augenscheinlich nicht darum, sich mit seinen ihm zur Last gelegten Schreiben und Äußerungen (nur) mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge zur Wehr zu setzen.
Man muss sich das auch nur mal vorstellen: Da ist jemand in der JVA für die Sicherheit mitverantwortlich, der die ganzen Freiheitsstrafen für rein freiwillige Gerichtsbarkeit hält ... Puh!